nach wieviel punkten MPU?

habe als ich 18 war 2 unfälle gemacht die komischerweise erst dieses jahr angerechnet wurden denn ich war damals in der probezeit und musste keine nachschulung machen.ich hab vor nem monat en brief bekommen das ich 8punkte habe und wenn ich nochmal was mach zur mpu muss is das korrekt?wurde letztens beim telefoniern erwischt und da sagte der polizist 1punkt und 40 euro.gestern kam ein brief mit 1 punkt und 70 euro strafe +20 gebühren und 5 euro anlagen. ist das gerechtfertigt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WerksTrabant schrieb am 26. Juni 2018 um 19:48:25 Uhr:


Ich finde die MPU ist gar nicht so schlimme... Bereitet euch einfach vor... das ist die halbe Miete: Im Internet Artikel lesen usw.

Glückwunsch Threadaltershiscore für heute erreicht.
Moorteufelchen

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Zitat:

Original geschrieben von carlos030186


heißt das wenn ich mir jetzt 2 jahre lang nix erlaube sind alle punkte weg?

Alle nicht, 2 Jahre nicht auffallen bedeutet in deinem Fall das der Punkt fürs Handy weg ist. dann stehst du wieder auf 8.

Da du 2 mal 4Punkte bekommen hast Staffelt sich die Verjährung.
Für den ersten Viererpack darfst du dann 4 oder sogar 5 Jahre nicht auffallen.Gehen wir mal vom schlechtesten Fall 5 Jahre aus, bedeutet das für dich: 12 Jahre nicht auffallen um wieder bei Null zu landen.Und die zuletzt erworbenen Punkte werden immer zuerst abgebaut.Solltest du also nach 5 Jahren nochmal auffallen, hast du "nur" 2 Punkte abgebaut und der Countdown geht von vorne los.

hä?

hoffe das ihr recht habt.ich denk immer das der staat irgendwas im ärmel hat und mir ihn trotzdem wegnimmt.

weiss nich obs schon kam, aber wollts mal jurz erklären, wies vor 3 jahren (jetz immernoch?) war. mit 11punkten bekommt man ne mitteilung aus flensburg, die kostet. mit 15 ne zwangs-MPU, ob man überhaupt noch alle kirschen auf dem teig hat. wer die NICHT besteht, kann gleich laufen, werse besteht hat glück un darf auf die angestrebten 18 punkte hoffen. mit 18 punkten dann der supergau, wenn man z.b. die mpu mit 15punkten bestanden hat, aber dann mit 18punkten die bahncard bekommt, hats besonders schwer bei der 2. MPU. weil, der psychater (ist immer ein anderer, niemals derselbe) sich un sein system unbestätigt fühlt. dann kannste die 2. MPU eigentlich gleich knicken. die 3., naja, da sollte man schon sehr clever sein un länger warten als die empfohlenen 6 monate. wenn man dann besteht hat man 0 punkte, aber einen vermerk in der akte, so nach dem mottto, "da war mal was". wer 2 jahre lang sauber bleibt, der hat dann eine absolut weisse weste. war bei mir im märz 2006. bin wieder "rein". woher ich dass weiss? hehe, 3 jahre bahncard 25.... 😁 un bevor die kasper wieder kommen: nie drogen genommen, nie alkohol am steuer, nie unbeteiligte mit reingezogen. einfach nur driften un rasen.

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wie haste die mpu bestanden?ich höre immer das jeder durchfällt.

du musst deine vergangenheit aufarbeiten. wenn der typ dich fragt, was am 21.3.2005 passiert is, dann darfst ne sagen weiss ich ne mehr, sondern, ach ja. das war dumm. da habe ich einen schweren fehler begangen. als mir in kurve blablabla bei nässe einer entgegen kam habe ich fehler blablabla begangen. er muss merken dass du das verarbeitet hast, darüber nachdenkst, es nich wieder tust. un wer alk sorgen hat (hatte) un sagt naja, ein birchen am abend, macht doch nix, der kann glei wieder indn zug steigen. wer "bierchen" sagt verniedlicht es un setzt sich damit ne ausseinander. zack un dös wars. (hatte en paar sitzungen bei ner psychiaterin für soo fälle bei der MPU)

separat ne psychiaterin oder gehört die zur mpu?

separat. wenn die sehen dass du dich kümmerst, dann denken die von haus aus positiv dass du was ändern willst in deinem leben. was auch geht is z.b. (hat einer ausm damaligen crosser-club gemacht) eine drogen-beraterin aufsuchen. die kosten nix, reden mit dir werden, aber auch anerkannt. adressen gibts z.b. bei der suchtberatung. die schreibt dann ein kleines "gutachten" oder sowas, un dass bekommt die klappserin bei der mpu. hilft auch viel.

aber wo soll ich denn hin bei mir waren es unfälle aber habe niemanden damit gefährdet eigentlich immer nur meine autos demoliert.aber wenn die andren hier im forum recht haben muss ich ja nichts befürchten solang ich mich jetzt bemühe

na wennde keine neuen punkte bekommst...

Gibts eigentlich auch noch die Überprüfung ob die Leberwerte usw ok sind. Du mußt denen einfach zeigen das du dich mit deinen Verhalten auseinander setzt und das dich geändert hats. Es ist extrem schwer so etwas zu bestehen und bedeutet einiges an harter Arbeit an sich, vor allem wenn es sich im Drogenbereich handelt. Finde das auch sinnvoll den wenn es so weiter geht hat ja das alles null gebracht. Siehs als ein Art Gefängnis auf Lebenszeit an wo du dich mit guter Führung erst bewerben mußt um es zu verlassen dürfen.

oder machstn FS in polen oder sonstwo in der EU, die deutsche behörde MUSS den anerkennen un in dir umschreiben. dass problem mit den 6monaten da wohnen regeln die tschechen un polen ganz unkompliziert. un leberwerte check wird eigentlich nur bei alki´s oder junkie´s verlangt. eigentlich.

Der EU-Führerschein, welcher ohne MPU außerhalb von Deutschland gemacht wurde, wird nicht mehr anerkannt!
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/439592.html
Und das ist auch gut so!

Das mit den EU aus den andern Länder war vorher immer schon eine Sache, das es mehr oder weniger zweischeidig war. Ist ja jetzt auch Sinnvoll das jetzt komplett abzulehnen.

wird anerkannt, kann dir sogar die paragrafen nennen, moment... der beschluss is vom 6.4.2006, aktenzeichen C-227/05 dass urteil kurz un knapp: die anerkennung eines führerscheins aus dem EU-ausland darf NICHT von den deutschen behörden verweigert werden. es gilt in dem falle das alleinige recht des austellungslandes ob un wie es dem probanden einen FS ausstellt oder nicht. ein anderes EU-mitgliedsland darf den FS NICHT anzweifeln, mit der begründung das dieses gegen das recht in diesem land verstösst. es gilt ausschliesslich das recht des ausstellenden landes. das ist von einem anwalt, einen gültigen aktuelleren beschluss gibt es nicht. was deutsche gerichte in dem falle sagen, ist unerheblich. es gilt EU-recht, das EuGH is dass höchste gericht und somit bindend. (aussage des anwalts meines vaters, und des richters bei der urteilsbegründung. er hatte gewonnen gegen die behörde)

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