Nach Verkehrsunfall werde ich von meinem Rechtsanwalt vertreten, den ich gar nicht beauftragt hatte
Hi,
ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem etwas komplexen Sachverhalt helfen =).
Hatte einen Verkehrsunfall mit minimalem Schaden (in meinen AUgen 200€/300€).
Unfallgegner räumt ein Schuld zu sein, seine Versicherung würde alles bezahlen.
Ich gebe mein Auto beim Vertragshändler (inkl. Schadensnummer der Gegnerversicherung) ab und bitte um Reparatur aller Teile, die die Gegenseite übernimmt. Man fragt mich, ob es für mich okay ist, wenn man meine Telefonnummer an eine Rechtsanwaltskanzlei weitergibt, mit der man immer zusammenarbeite. Ich gebe dafür meine Zustimmung. Kurz später ruft mich eine Rechtsanwaltskanlzei an und bittet mich um Schilderung des Unfalls + Fotos. Ich erkläre kurz was passiert ist und schicke Fotos per eMail.
Nach 14 Tagen bekomme ich mein Auto wieder. Die Kanzlei verschickte inzwischen eine Rechnung an die gegnerische Versicherung mit folgenden Positionen:
Schaden 2.200€
Gutachten Dekra 400€
Rechtsanwaltskosten 400€
Kurze Zeit darauf schriebt mich die Kanzlei an, man bräuchte ja noch eine Vollmacht von mir, ohne die dürfe man nichts tun.
So, und nun sind wir an dem Punkt an dem ich nicht wirklich weiter komme.
In meinen Augen sind die Summen völlig überzogen, ich hatte vor Ort überlegt gar nichts zu tun. Ich wollte weder ein Gutachten, noch einen Rechtsanwalt. Dieser hat bisher auch keine Vollmacht von mir erhalten.
Meine "Angst": Die Gegnerversicherung (Allianz) will den Schaden und die völlig überzogenen Preise nicht zahlen (in meinen Augen zu Recht). Den Rest werde ich dann in Rechnung gestellt bekommen, obwohl der Schaden in meinen Augen nur 200€-300€ groß war.
Bei der Allianz konnte ich inzwischen herausfinden, dass es sich um ca. 700€ handelt.
Der Kanzlei habe ich rückgemeldet, dass ich sie nicht beauftragt habe und sie deshalb auch nicht bezahlen werde, falls der Gegner nicht zahlt.
Es ist einfach traurig und in meinen Augen Geldmacherei und alle wundern sich, weshalb die Kfz Versicherung immer teurer wird...
Kann mir jemand helfen, oder mir jemanden empfehlen, der mir helfen kann?
Danke für eure Mühe,
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Das ist doch alles ganz einfach hier.
Morgen in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass man nicht von dort vertreten werden möchte.
Jede seriöse Kanzlei (und man darf hier davon ausgehen, dass die Autohäuser mit seriösen Kanzleien zusammenarbeiten, ganz bestimmt sogar !) wird das Mandat niederlegen.
Danach im Autohaus anrufen und denen mitteilen, man vertraut voll und ganz der Versicherung.
Nach Fertigstellung das Auto abholen und die Rechnung bezahlen (EC Karte nicht vergessen)
Und in ca 4-6 Wochen hier ein neues Thema erstellen, mit dem Titel, "die Versicherung hat die Rechnung um 30% gekürzt , bitte um Hilfe."
Und dann die schlauen Ratschläge hier im Forum beachten.
Echt super einfach, wirklich !
69 Antworten
Zitat:
@GerhHue schrieb am 19. Juni 2019 um 17:47:49 Uhr:
Und es ist zwar etwas naiv wenn man dem Anwalt Fotos und dergleichen sendet
aber es wäre schon fragwürdig, wenn daraus ein Mandats-Auftrag abgeleitet
werden könnte. Dann wäre nämlich ein undefiniertes Vertragsverhältnis
entstanden, welches es sonst nirgends im Geschäftsverkehr gibt.
Google mal nach " Konkludentes Handeln", aufgrund dessen ein Vertrag zustande kommen kann, ohne dass übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Wenn Du z.B. in der Kneipe das Bierglas hochhebst und dem Wirt zeigst, kommt ein Vertrag über die Lieferung eines weiteren Bieres an Dich zustande.
O.
Nicht zwingend. Er könnte auf Grund 30 vorheriger Biere und gleichviel Kurzer bereits geschäftsunfähig sein 😛.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 18:02:44 Uhr:
Unsinn, er braucht einen Auftrag, tätig zu werden. Ob dieser in mündlicher oder in schriftlicher Form erfolgt, ist unerheblich. Selbst durch konkludentes Handeln kann ein Vertragsverhältnis entstehen und anders ist das Verhalten des TE nicht zu werten.Interne Rechtsabteilung des Autohauses und arbeitet ständig mit einem Anwalt zusammen? Wofür sollte das Autohaus dann eine Rechtsabteilung unterhalten? Vielleicht sollte der TE mal in der Werkstatt sich eine Kopie der von ihm unterschriebenen Dokumente aushändigen lassen. Gerade bei Versicherungsschäden lassen sich so ziemlich alle Werkstätten eine Abtretungserklärung nach bewährtem Muster (das von 2019) unterschreiben.
Weil in einem Autohaus täglich Autos verkauft werden. Wäre für mich als Laien nachvollziehbar, dass das Autohaus einen Anwalt beschäftigt, wie es in jedem größeren Unternehmen üblich ist.
Unterschrieben habe ich einen Briefumschlag, in dem der Autoschlüssel aufbewahrt wird. Da standen gefühlt 20 Wörter, auf denen man etwas ankreuzen konnte (z.B. Ölwechsel). Din A 4 Blätter habe ich nicht unterzeichnet, wurden mir auch nicht voergeleget.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 18:13:02 Uhr:
Nicht zwingend. Er könnte auf Grund 30 vorheriger Biere und gleichviel Kurzer bereits geschäftsunfähig sein 😛.
😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 18:13:02 Uhr:
Nicht zwingend. Er könnte auf Grund 30 vorheriger Biere und gleichviel Kurzer bereits geschäftsunfähig sein 😛.
ja, das ist in Nordfriesland nicht ungewöhnlich.
O.
@daploppts11: Dann lass dir doch die Dokumente in Kopie geben und wenn du keinen Auftrag für ein Gutachten, für einen Anwalt erteilt hast, dann musst du dich dort und nicht hier beschweren. Oben schreibst du übrigens nichts von dieser Art der Auftragserteilung, teilst aber ganz genau mit, dass die nach eigenen Aussagen mit dem Anwalt zusammenarbeiten Nichts von interner Rechtsabteilung, was du ein paar Beiträge später vermutet haben willst.
OK … konkludentes Handeln führte hier zum Mandat? Wirklich?
Was ist aber wenn er den Mandantenauftrag nicht unterschreiben würde?
Was wäre mit Rücktrittsrechten?
Was wäre mit Irrtumsvorbehalt?
Was wäre mit Mandatserschleichung bei arglosem Otto-Normal-Verbraucher?
Hier wären also die Bedingen laxer als z.B. bei der Beauftragung einer Werkstatt?
Ist das alles wirklich so?
Ich lass mich immer gerne eines besseren belehren, lieber Dellenzähler? :-))))
[
quote]
@GerhHue schrieb am 19. Juni 2019 um 18:40:54 Uhr:
OK … konkludentes Handeln führte hier zum Mandat? Wirklich?
Was ist aber wenn er den Mandantenauftrag nicht unterschreiben würde?
Was wäre mit Rücktrittsrechten?
Was wäre mit Irrtumsvorbehalt?
Was wäre mit Mandatserschleichung bei arglosem Otto-Normal-Verbraucher?
Hier wären also die Bedingen laxer als z.B. bei der Beauftragung einer Werkstatt?
Ist das alles wirklich so?
Ich lass mich immer gerne eines besseren belehren, lieber Dellenzähler? :-))))
konkludentes Verhalten ? Hast du vielleicht Recht, oder halt auch nicht...🙂
Klar gibt es Rücktrittsrechte, auch einen Irrtumsvorbehalt gibt es. Ebenso gibt es auch strafbare Handlungen und auch Mandatserschleichungen.
Aber aus einem "hab jetzt nicht alles gelesen" und "gehört zum System" unlautere Handlungen abzuleiten, lieber GerhHue ist -mindestens frech-, mir würden dafür auch noch andere Begriffe einfallen.
Aber auch ich lasse mich gern eines besseren belehren.
Und, ja, ich habe hier alles gelesen.........🙂
Was wäre, wenn uns der Himmel auf den Kopf fiele?
Ach du meinst wirklich, dass ein Werkstattauftrag zwingend schriftlich erfolgen muss. Im BGB ist sehr klar geregelt, welche Verträge der Schriftform bedürfen, und weder die Mandatserteilung noch der Werkstattauftrag sind da aufgeführt. Dass die Schriftform gleichwohl fast immer genommen wird, hat einen sehr einfachen Grund. Einen Grund, den der TE hier überdeutlich aufführt. "Aber ich hab den doch gar nicht beauftragt, und nun will der glatt Geld von mir." Wie beweist der Anwalt, die Werkstatt dann, dass sie beauftragt wurden? Zeugenaussage ginge, aber ein unterschriebener Auftrag erstickt jede Diskussion im Keim.
Der ganze Fall ein einziger Beweis dafür, dass man auf die Nase fällt wenn man keine Lust hat sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern.
Man kann doch nicht einfach das Auto bei der Werkstt abwerfen, irgendwas unterschreiben von dem man nicht weiß was genau es ist und was das für Konsequenzen haben kann, irgendwas irgendwie zu irgendwelchen Anwälten schicken die man nicht kennt und von denen man nicht weiß in wessen Auftrag / auf wessen Rechnung sie handeln und sich hinterher wundern, dass man die Rechnung für soviel Blauäugikeit bekommt ?!
Mann Mann Mann ... 🙄
Meine Sicht:
1 ) Den Anwalt brauchst du nicht zu bezahlen denn du hast kein Mandat erteilt. Dies würde ich auch der Versicherung mitteilen und auf die fehlende Vollmacht verweisen. Wenn sich der RA das Mandat quasi selbst erteilt darf er sich auch selbst bezahlen. Ich erkenne hier auch keine Handlung die auf die Erteilung eines Mandats abzielt.
2) Gleiches ghilt für das Gutachten - wenn du keinen Auftrag dafür unterschrieben hast, dann hat der Gutachter Pech. Andernfalls zahlt diesen die Versicherung.
3) Die Forderungen der Werkstatt, die über das Gutachten hinaus gehen zurückweisen. Die Werkstatt fragen, wie sie die Differenz zum Gutachten (Schadenserweiterung) erklärt, wann dies offensichtlich wurde und was genau sie daraufhin unternommen hat. Die Antwort in schriftlicher Form verlangen.
4.) Prüfen, was du sonst noch unterschrieben hast und ggf. diesmal einen seriösen RA aufsuchen.
5.) Beim nächsten mal die Dinge selbst in die Hand nehmen und evtle. Überschüsse aus dem VU in die eigene Tasche stecken, und nicht die Gewinne für andere aus eigenen Barmitteln mehren.
6.) Ein seriös agierendes Autohaus suchen und dieses künftig meiden wie der Teufel das Weihwasser. Die gemachten Erfahrungen natürlich teilen.
Falsche Reihenfolge. Deine Nr. 4 gehört an die erste Stelle. Und erst, wenn der TE weiß, was er unterschrieben hat, kann er sich überlegen, wie es weitergehen soll.
Punkt 5) ist übrigens Spitze. Beim letzten Unfall hat der SV bei meinem A8 einen Schaden von über 4.500,- € errechnet, behoben wurde der mit etwas über 1.000,- € von meinem Freund und mir in seiner Werkstatt. Da störte es auch nicht, dass die MwSt. nicht geltend gemacht werden konnte.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 19. Juni 2019 um 18:10:55 Uhr:
Wenn Du z.B. in der Kneipe das Bierglas hochhebst und dem Wirt zeigst, kommt ein Vertrag über die Lieferung eines weiteren Bieres an Dich zustande.
(mode=Zaunpfahl)
dabei könnte es aber auch eine Rolle spielen, dass der Gast (Verbraucher) sich in den Geschäftsräumen (Kneipe) des Wirtes (Geschäftsmann) befindet
(/mode)
Das ist doch alles ganz einfach hier.
Morgen in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass man nicht von dort vertreten werden möchte.
Jede seriöse Kanzlei (und man darf hier davon ausgehen, dass die Autohäuser mit seriösen Kanzleien zusammenarbeiten, ganz bestimmt sogar !) wird das Mandat niederlegen.
Danach im Autohaus anrufen und denen mitteilen, man vertraut voll und ganz der Versicherung.
Nach Fertigstellung das Auto abholen und die Rechnung bezahlen (EC Karte nicht vergessen)
Und in ca 4-6 Wochen hier ein neues Thema erstellen, mit dem Titel, "die Versicherung hat die Rechnung um 30% gekürzt , bitte um Hilfe."
Und dann die schlauen Ratschläge hier im Forum beachten.
Echt super einfach, wirklich !
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 19:22:19 Uhr:
meinem A8
Ganz ehrlich ?
Ich kann die 1001. Story von deinem A8 nicht mehr sehen. Die hatn Bart bis sonstwo, wie immer mit dem Fall im Thread nur insofern zu tun als dass es sich um Fahrzeuge handelt und dient ausschließlich der Selbstbeweihräucherung.
Ansonsten bleibe ich bei meiner Reihenfolge.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 19. Juni 2019 um 19:16:18 Uhr:
Der ganze Fall ein einziger Beweis dafür, dass man auf die Nase fällt wenn man keine Lust hat sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern.
Im hier diskutierten Fall kommt aber noch hinzu, dass der TE sich nicht nur selber nicht richtig kümmert, sondern auch nicht will, dass sich jemand anderes kümmert...
(und eigentlich ist er trotzdem bis jetzt noch nichtmals auf die Nase gefallen sondern hat sich nur vorsorglich schonmal hinfallen lassen, bejammert jetzt lautstark seine möglichen Verletzungen und hat schon ein paar Vorstellungen, wer Schuld sein könnte. Der Stammtisch plädiert ja auch bereits planmäßig auf Elfmeter, gelbe und rote Karte sowie Zeitstrafe. Es lebe der Sport.)