Nach Verkehrsunfall werde ich von meinem Rechtsanwalt vertreten, den ich gar nicht beauftragt hatte

Hi,

ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem etwas komplexen Sachverhalt helfen =).

Hatte einen Verkehrsunfall mit minimalem Schaden (in meinen AUgen 200€/300€).
Unfallgegner räumt ein Schuld zu sein, seine Versicherung würde alles bezahlen.

Ich gebe mein Auto beim Vertragshändler (inkl. Schadensnummer der Gegnerversicherung) ab und bitte um Reparatur aller Teile, die die Gegenseite übernimmt. Man fragt mich, ob es für mich okay ist, wenn man meine Telefonnummer an eine Rechtsanwaltskanzlei weitergibt, mit der man immer zusammenarbeite. Ich gebe dafür meine Zustimmung. Kurz später ruft mich eine Rechtsanwaltskanlzei an und bittet mich um Schilderung des Unfalls + Fotos. Ich erkläre kurz was passiert ist und schicke Fotos per eMail.

Nach 14 Tagen bekomme ich mein Auto wieder. Die Kanzlei verschickte inzwischen eine Rechnung an die gegnerische Versicherung mit folgenden Positionen:

Schaden 2.200€
Gutachten Dekra 400€
Rechtsanwaltskosten 400€

Kurze Zeit darauf schriebt mich die Kanzlei an, man bräuchte ja noch eine Vollmacht von mir, ohne die dürfe man nichts tun.

So, und nun sind wir an dem Punkt an dem ich nicht wirklich weiter komme.
In meinen Augen sind die Summen völlig überzogen, ich hatte vor Ort überlegt gar nichts zu tun. Ich wollte weder ein Gutachten, noch einen Rechtsanwalt. Dieser hat bisher auch keine Vollmacht von mir erhalten.

Meine "Angst": Die Gegnerversicherung (Allianz) will den Schaden und die völlig überzogenen Preise nicht zahlen (in meinen Augen zu Recht). Den Rest werde ich dann in Rechnung gestellt bekommen, obwohl der Schaden in meinen Augen nur 200€-300€ groß war.
Bei der Allianz konnte ich inzwischen herausfinden, dass es sich um ca. 700€ handelt.
Der Kanzlei habe ich rückgemeldet, dass ich sie nicht beauftragt habe und sie deshalb auch nicht bezahlen werde, falls der Gegner nicht zahlt.

Es ist einfach traurig und in meinen Augen Geldmacherei und alle wundern sich, weshalb die Kfz Versicherung immer teurer wird...

Kann mir jemand helfen, oder mir jemanden empfehlen, der mir helfen kann?

Danke für eure Mühe,

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Das ist doch alles ganz einfach hier.

Morgen in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass man nicht von dort vertreten werden möchte.

Jede seriöse Kanzlei (und man darf hier davon ausgehen, dass die Autohäuser mit seriösen Kanzleien zusammenarbeiten, ganz bestimmt sogar !) wird das Mandat niederlegen.

Danach im Autohaus anrufen und denen mitteilen, man vertraut voll und ganz der Versicherung.

Nach Fertigstellung das Auto abholen und die Rechnung bezahlen (EC Karte nicht vergessen)

Und in ca 4-6 Wochen hier ein neues Thema erstellen, mit dem Titel, "die Versicherung hat die Rechnung um 30% gekürzt , bitte um Hilfe."

Und dann die schlauen Ratschläge hier im Forum beachten.

Echt super einfach, wirklich !

69 weitere Antworten
69 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 12:22:07 Uhr:


Dass hier der TE den Anwalt (mit)beauftragt hat, liegt auf der Hand.

Wie kommst du denn darauf? Ein Abtretungserklärung der Ansprüche gegen die Versicherung impliziert doch keine anwaltliche Vertretung.

Zitat:

Nur um die Summe der Versicherung auf sein Konto zu bekommen, benötigt der Anwalt die schriftliche Vollmacht.

Nö, wenn er eine Vertretungsvollmacht hat, bekommt er auch das Geld der Versicherung und du bekommst dann von ihm einen Verrechnungsscheck.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Juni 2019 um 15:05:00 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2019 um 11:18:05 Uhr:


Ich kann nicht erkennen, was der Rechtsanwalt falsch gemacht haben sollte.

Naja, naja, man sollte die Vollmacht schon einholen bevor man tätig wird. Bislang hat bei mir noch kein Anwalt auch nur einen Finger krumm gemacht bevor die Vollmacht vorlag (einmal hab ich die sogar vorbei gefahren weil es schnell gehen musste). Das sollte wohl auch ganz klar so sein und hier wird Schmu zwischen Werkstatt und Anwalt getrieben.

Gruß Metalhead

Für mich sind die Sachverhaltsinformationen an entscheidender Stelle ein wenig dünn, um mir ein abschließendes Bild zu machen. Ich kann z.B. nicht erkennen, ob der TE Eigentümer oder Leasingnehmer ist. Sofern er Leasingnehmer ist, würde der Anwalt nicht den TE, sondern den Leasinggeber vertreten.

Selbst wenn der Anwalt vergessen hätte die Vollmacht unterschreiben zu lassen, ergibt sich daraus noch längst kein pflichtwidriges Verhalten, womit man die Schlichtungsstelle behelligen sollte/könnte. Und genau darauf bezog sich meine Feststellung, nichts erkennen zu können, was der Rechtsanwalt falsch gemacht haben könnte.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2019 um 15:36:50 Uhr:


Selbst wenn der Anwalt vergessen hätte die Vollmacht unterschreiben zu lassen, ergibt sich daraus noch längst kein pflichtwidriges Verhalten, womit man die Schlichtungsstelle behelligen sollte/könnte.

Was sich juristisch daraus ergibt kann ich dir nicht sagen, aber da kann der Anwalt sehr leicht auf seiner Rechnung sitzen bleiben.

Gruß Metalhead

Also ich las die Schilderung des TE so, das er Geschädigter war. Ein anderer Verlehrsteilnehmer hat die Schuld am Unfall eingeräumt. Der haftet. Für alles.

Richtig?

Dann freue Dich, dass Du so eine aufmerksame Werkstatt hast. Wie oben von einem anderen User geschrieben, stehen Dir noch weitere Zahlungen zu. Bei Schäden über 700 Euro ist ein Gutachten erforderlich. Wurde ein Gutachten gemacht?

Zudem kann durchaus ein Schaden vom Otto-Normal-Bürger oder auch einen Polizeibeamten in etwa 300 Euro geschätzt tatsächlich bei genauer untersuchung grob vierstellig ausfallen. Weil man von vorn nicht sieht, was unten drunter defekt ist.

Du bekommst alle Aufwendungen zum Abstellen des Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Also drauf geschissen, ob jetzt ein Anwalt Deine Recht einfordert. Sogar besser so. Der Anwalt und seine Leistungen muss die Gegnerische Versicherung des Unfallverursachers auch übernehmen.

Wenn das nicht so ist, und Du am Unfall schuld bist, sieht es anders aus. Dann würde ich nachfragen, was hier los ist. Hast Du kein Mandatsauftrag unterschrieben, dann hat der Anwalt das kostenlos gemacht. Die Kammer hilft Dir hierbei weiter.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2019 um 15:36:50 Uhr:



Für mich sind die Sachverhaltsinformationen an entscheidender Stelle ein wenig dünn, um mir ein abschließendes Bild zu machen. Ich kann z.B. nicht erkennen, ob der TE Eigentümer oder Leasingnehmer ist. Sofern er Leasingnehmer ist, würde der Anwalt nicht den TE, sondern den Leasinggeber vertreten.

...

Stimmt auch.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Juni 2019 um 15:52:42 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2019 um 15:36:50 Uhr:


Selbst wenn der Anwalt vergessen hätte die Vollmacht unterschreiben zu lassen, ergibt sich daraus noch längst kein pflichtwidriges Verhalten, womit man die Schlichtungsstelle behelligen sollte/könnte.

Was sich juristisch daraus ergibt kann ich dir nicht sagen, aber da kann der Anwalt sehr leicht auf seiner Rechnung sitzen bleiben.

Gruß Metalhead

Das mag sein, aber es wäre dann sein Schaden und nicht der des Mandanten und daher würde eben die Hinzuziehung der Schlichtungsstelle, wie von berlin-paul vorgeschlagen keinen Sinn machen und darauf habe ich hinweisen wollen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 19. Juni 2019 um 15:52:47 Uhr:



Wenn das nicht so ist, und Du am Unfall schuld bist, sieht es anders aus. Dann würde ich nachfragen, was hier los ist. Hast Du kein Mandatsauftrag unterschrieben, dann hat der Anwalt das kostenlos gemacht. Die Kammer hilft Dir hierbei weiter.

Soweit ich verstanden habe, hat der TE keine Rechnung von dem Rechtsanwalt bekommen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2019 um 15:55:21 Uhr:


Das mag sein, aber es wäre dann sein Schaden und nicht der des Mandanten und daher würde eben die Hinzuziehung der Schlichtungsstelle, wie von berlin-paul vorgeschlagen keinen Sinn machen und darauf habe ich hinweisen wollen.

Auch wieder wahr.

Gruß Metalhead

Schaden klein halten wollen, jedoch zur Vertragswerke...beißt sich bissl 😁

Als Laie ne Schadenskalkulation zu machen bringt’s ja net wirklich. Für 2-300€ bekommst netmal nen Stoßfänger lackiert.

Wenns nun doch mehr war, dann sei doch froh dass es jetzt so gelaufen ist...die Versicherungsbeiträge steigen so oder so

Schaden zu hoch, und das bei den grünen Versicherungsgutachtern ... 😛 😁 😁

Um etwas mehr Inhalt zum Sachverhalt zu geben:

Es ist ein Privatwagen, kein Leasing.

Für mich klang es bei der Frage nach Weitergabe meiner Telefonnummer so, als sei es eine interne Rechtsabteilung des Autohauses, deshalb fragte ich nicht weiter nach.

Das Gutachten wurde ohne mein Wissen gemacht. Ich habe keine Ahnung, ob ich hierzu meine Einverständnis geben muss oder nicht.

Die 700€ entstehen so: Ich habe bei der Allianz (Versicherung Gegner) angerufen und gefragt, wie der aktuelle Sachstand sei. Dort teilte man mir mit, das macht alles mein Anwalt, da ich ihm ja eine Vollmacht gegeben hätte. Ganz interessant, da diese ja gar nicht vorliegen kann. Nach etwas genauerem Nachhaken sagte man mir, man sei mit der Deckung zu 100% einverstanden, allerdings die Schadenshöhe sei aus Sicht der Allianz um 700€ zu hoch. Hierbei gehe es z.b. um Fahrten zum Lakierer (185€), welche unnötig seien.

Zum Schaden selbst: Es war ein minimaler Streifschaden an der Frontstoßstange. Ich dachte am Anfang es sei einfach Dreck, wollte aber auf Nummer sicher gehen und bin in die Waschanlage gefahren. Blech gar nicht beschädigt, Lack ganz leicht abgeplatzt (ca. 1mm breit, 3mm lang).
Weder Abstandswarner noch sonstige elektronischen Teilchen wurden beschädigt. Es wurde der komplette Stoßfänger ausgetauscht.

Kann ich davon ausgehen, dass der Anwalt auf jeden Fall von der gegnerischen Seite bezahlt wird?
Dann würde ich denen nämlich die Vollmacht unterschreiben, da wenigstens diese Kosteen gedeckt sind. Unterschrieben selbst habe ich in der Werkstatt nur einen Reperaturauftrag mit der (leider nur) mündlichen Zusage, dass alle Teile repariert werden, welche die Gegnerseite zahlt. Gleiches habe ich auch nochmals in einer Mail am gleichen Tag an das Autohaus geschrieben. Rechnung habe ich selbst bisher gar keine bekommen, nur eine Kopie der Rechnung, die der RA der Allianz schickte.

Meine Angst nach wie vor: Meine Werkstatt berechnet zu viel und die Allianz will (nachvollziehbarer Weise) nicht alles zahlen. Auf der Differenz bleibe ich dann sitzen, was den 700€ entspräche.

Kann es sein, dass meine Werkstatt standardmäßig etwas hoch pokert, höher in Rechnung stellt als er eigentlich ist (z.b. diese Fahrten zum Lakierer), damit die Gegnerseite etwa 70% zahlt und man dann beim eigentlichen Wert ist, den man von Anfang an wollte und mir nichts mehr in Rechnung stellen muss?

Danke für eure Hilfe

Habe hier nicht alles gelesen aber so viel ist für mich schon klar:

Das ist mal wieder eine typische Geldschinderei wo in erster Linie
die Werkstatt verdienen will und der Anwalt und das alles nach dem Motto …
die Versicherung zahlt ja.

Und es ist zwar etwas naiv wenn man dem Anwalt Fotos und dergleichen sendet
aber es wäre schon fragwürdig, wenn daraus ein Mandats-Auftrag abgeleitet
werden könnte. Dann wäre nämlich ein undefiniertes Vertragsverhältnis
entstanden, welches es sonst nirgends im Geschäftsverkehr gibt.

Der Anwalt braucht ein unterschriebenes Mandat, wenn er das nicht hat
oder bekommt, darf er nicht tätig werden und schon gar nicht kassieren.
Das er so selbstverständlich tut und einfach schon mal Fotos etc. einfordert
gehört zum System.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Juni 2019 um 15:09:55 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 12:22:07 Uhr:


Dass hier der TE den Anwalt (mit)beauftragt hat, liegt auf der Hand.

Wie kommst du denn darauf? Ein Abtretungserklärung der Ansprüche gegen die Versicherung impliziert doch keine anwaltliche Vertretung.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Juni 2019 um 15:09:55 Uhr:



Zitat:

Nur um die Summe der Versicherung auf sein Konto zu bekommen, benötigt der Anwalt die schriftliche Vollmacht.


Nö, wenn er eine Vertretungsvollmacht hat, bekommt er auch das Geld der Versicherung und du bekommst dann von ihm einen Verrechnungsscheck.

Gruß Metalhead

Schlaumeier? In der Praxis erlaubt die Abtretungserklärung der Werkstatt oftmals, im Namen des Geschädigten einen Anwalt zu beauftragen. Das Risiko, die Forderung im eigenen Namen notfalls bei Gericht geltend zu machen, übernehmen die wenigsten Werkstätten.

Ein kluger Sachbearbeiter bei der Versicherung wird nur nach Vollmachtsvorlage an den Anwalt zahlen, sonst ist nichts mit befreiender Wirkung. Und wie weist der Anwalt seine Vertretungsvollmacht nach? Richtig, mit einer schriftlichen Vollmacht.

Was ist bitte ein Verrechnungsscheck? In Zeiten des Internetbanking wohl eine aussterbende Gattung. So lässt sich auch viel einfacher nachweisen, dass und an wen man die Versicherungsleistung weiter geleitet hat.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 19. Juni 2019 um 17:47:49 Uhr:


Habe hier nicht alles gelesen aber so viel ist für mich schon klar:

Das ist mal wieder eine typische Geldschinderei wo in erster Linie
die Werkstatt verdienen will und der Anwalt und das alles nach dem Motto …
die Versicherung zahlt ja.

Und es ist zwar etwas naiv wenn man dem Anwalt Fotos und dergleichen sendet
aber es wäre schon fragwürdig, wenn daraus ein Mandats-Auftrag abgeleitet
werden könnte. Dann wäre nämlich ein undefiniertes Vertragsverhältnis
entstanden, welches es sonst nirgends im Geschäftsverkehr gibt.

Der Anwalt braucht ein unterschriebenes Mandat, wenn er das nicht hat
oder bekommt, darf er nicht tätig werden und schon gar nicht kassieren.
Das er so selbstverständlich tut und einfach schon mal Fotos etc. einfordert
gehört zum System.

Unsinn, er braucht einen Auftrag, tätig zu werden. Ob dieser in mündlicher oder in schriftlicher Form erfolgt, ist unerheblich. Selbst durch konkludentes Handeln kann ein Vertragsverhältnis entstehen und anders ist das Verhalten des TE nicht zu werten.

Interne Rechtsabteilung des Autohauses und arbeitet ständig mit einem Anwalt zusammen? Wofür sollte das Autohaus dann eine Rechtsabteilung unterhalten? Vielleicht sollte der TE mal in der Werkstatt sich eine Kopie der von ihm unterschriebenen Dokumente aushändigen lassen. Gerade bei Versicherungsschäden lassen sich so ziemlich alle Werkstätten eine Abtretungserklärung nach bewährtem Muster (das von 2019) unterschreiben.

@GerhHue schrieb am 19. Juni 2019 um 17:47:49 Uhr:
Habe hier nicht alles gelesen aber so viel ist für mich schon klar:

und das ist mal wieder typisch für so einige Scheiberlinge (du eingeschossen) hier.

Kein Ahnung, keinen blassen Schimmer vom Thema, aber schlaue Kommentare schreiben......

Deine Antwort
Ähnliche Themen