Nach Verkehrsunfall werde ich von meinem Rechtsanwalt vertreten, den ich gar nicht beauftragt hatte
Hi,
ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem etwas komplexen Sachverhalt helfen =).
Hatte einen Verkehrsunfall mit minimalem Schaden (in meinen AUgen 200€/300€).
Unfallgegner räumt ein Schuld zu sein, seine Versicherung würde alles bezahlen.
Ich gebe mein Auto beim Vertragshändler (inkl. Schadensnummer der Gegnerversicherung) ab und bitte um Reparatur aller Teile, die die Gegenseite übernimmt. Man fragt mich, ob es für mich okay ist, wenn man meine Telefonnummer an eine Rechtsanwaltskanzlei weitergibt, mit der man immer zusammenarbeite. Ich gebe dafür meine Zustimmung. Kurz später ruft mich eine Rechtsanwaltskanlzei an und bittet mich um Schilderung des Unfalls + Fotos. Ich erkläre kurz was passiert ist und schicke Fotos per eMail.
Nach 14 Tagen bekomme ich mein Auto wieder. Die Kanzlei verschickte inzwischen eine Rechnung an die gegnerische Versicherung mit folgenden Positionen:
Schaden 2.200€
Gutachten Dekra 400€
Rechtsanwaltskosten 400€
Kurze Zeit darauf schriebt mich die Kanzlei an, man bräuchte ja noch eine Vollmacht von mir, ohne die dürfe man nichts tun.
So, und nun sind wir an dem Punkt an dem ich nicht wirklich weiter komme.
In meinen Augen sind die Summen völlig überzogen, ich hatte vor Ort überlegt gar nichts zu tun. Ich wollte weder ein Gutachten, noch einen Rechtsanwalt. Dieser hat bisher auch keine Vollmacht von mir erhalten.
Meine "Angst": Die Gegnerversicherung (Allianz) will den Schaden und die völlig überzogenen Preise nicht zahlen (in meinen Augen zu Recht). Den Rest werde ich dann in Rechnung gestellt bekommen, obwohl der Schaden in meinen Augen nur 200€-300€ groß war.
Bei der Allianz konnte ich inzwischen herausfinden, dass es sich um ca. 700€ handelt.
Der Kanzlei habe ich rückgemeldet, dass ich sie nicht beauftragt habe und sie deshalb auch nicht bezahlen werde, falls der Gegner nicht zahlt.
Es ist einfach traurig und in meinen Augen Geldmacherei und alle wundern sich, weshalb die Kfz Versicherung immer teurer wird...
Kann mir jemand helfen, oder mir jemanden empfehlen, der mir helfen kann?
Danke für eure Mühe,
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Das ist doch alles ganz einfach hier.
Morgen in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass man nicht von dort vertreten werden möchte.
Jede seriöse Kanzlei (und man darf hier davon ausgehen, dass die Autohäuser mit seriösen Kanzleien zusammenarbeiten, ganz bestimmt sogar !) wird das Mandat niederlegen.
Danach im Autohaus anrufen und denen mitteilen, man vertraut voll und ganz der Versicherung.
Nach Fertigstellung das Auto abholen und die Rechnung bezahlen (EC Karte nicht vergessen)
Und in ca 4-6 Wochen hier ein neues Thema erstellen, mit dem Titel, "die Versicherung hat die Rechnung um 30% gekürzt , bitte um Hilfe."
Und dann die schlauen Ratschläge hier im Forum beachten.
Echt super einfach, wirklich !
69 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 19:31:57 Uhr:
Der Stammtisch plädiert ja auch bereits planmäßig auf Elfmeter, gelbe und rote Karte sowie Zeitstrafe. Es lebe der Sport.)
Alles richtig.
Das blöde is nur, das immer jemand schon in der Vorrunde ausscheiden muss.
😁
Sorry, aber mit so vielen Unfällen kann ich leider nicht dienen, war halt das krasseste Beispiel. Tut mir übrigens auch echt leid, dass du dir diese Art von Autos nicht leisten kannst, wie deine Reaktion zeigt.
Zitat:
@romanusko schrieb am 19. Juni 2019 um 15:52:47 Uhr:
Also ich las die Schilderung des TE so, das er Geschädigter war. Ein anderer Verlehrsteilnehmer hat die Schuld am Unfall eingeräumt. Der haftet. Für alles.Richtig?
Dann freue Dich, dass Du so eine aufmerksame Werkstatt hast. Wie oben von einem anderen User geschrieben, stehen Dir noch weitere Zahlungen zu. Bei Schäden über 700 Euro ist ein Gutachten erforderlich. Wurde ein Gutachten gemacht?
Auch bei einem Schaden von über 700 Euro ist kein Gutachten erforderlich (aber anzuraten). Du verwechselst das mit Bagatellschäden (z. B. unter 700 Euro), wo die gegnerische Versicherung nicht die Kosten für ein vollständiges Gutachten von einem Sachverständigen übernehmen muss. Deswegen werden dann nur Kurzgutachten ausgestellt.
Ich habe auch mal so eine "aufmerksame", also geschäftstüchtige Werkstatt gehabt. Wollte einen Kostenvoranschlag für das Ausbessern einer leichten Schramme im Lack haben, damit ich den bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die Werkstatt mit der Reparatur beauftragen kann. Die meinten, da muss ein Gutachten erstellt werden und haben mir ihren Gutachter auch gleich vermittelt. Als ich die Kosten für das Ausbessern der Schramme gesehen habe , inklusive Lackangleichung fast 1000 Euro, habe ich mit der Versicherung fiktiv abgerechnet, 800 Euro eingesteckt, die Schramme überpoliert und gut war es. Wenn man weiss, dass da eine Schramme war, kann man bei hellen Sonnenlicht tatsächlich noch einen Schaden erahnen .
Bei mir wolte die Werkstatt ganz klar mit Hilfe "ihres" Gutachters ein gutes Geschäft machen. Dieses Geschäftsgebaren ist leider genauso verbreitet und verwerflich, wie die angestrebten Kürzungen von Zahlungen seitens mancher Versicherungen. Ist in diesem Fall für die Werkstatt aber nach hinten losgegangen. Hätten die einen vernünftigen KVA gemacht, hätten sie auch einen Auftrag bekommen.
Also wärst du zufrieden gewesen, wenn du von der Werkstatt nen Kva von 100-150€ für einmal polieren bekommen hättest, obwohl danach immernoch ein Schaden sichtbar ist? Und das ganze obwohl jemand anderes dein Auto beschädigt hat?
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Nee, die hätten das gerne für 200 Euro vernünftig instandsetzen können. Das hat mir dann nämlich jemand von einer Smart Repair Werkstatt angeboten. Der meinte dann auch, polier das doch erst mal, vielleicht sieht man dann gar nichts mehr.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Juni 2019 um 17:53:03 Uhr:
Schlaumeier?
🙄
Zitat:
In der Praxis erlaubt die Abtretungserklärung der Werkstatt oftmals, im Namen des Geschädigten einen Anwalt zu beauftragen.
Dann muß man halt lesen was man unterschreibt, aber dann bräuchte der Anwalt wohl keine Unterschrift mehr.
Gruß Metalhead
Hat sich in der Praxis sehr bewährt - erst lesen, idealweise auch verstehen, dann unterschreiben.
Die normale Anwaltsvollmacht berechtigt auch zum Geldempfang, zur Klageerhebung usw. Da verstehe ich es durchaus, dass der Anwalt die Vollmacht direkt vom "Mandanten" haben möchte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Juni 2019 um 22:27:00 Uhr:
Hat sich in der Praxis sehr bewährt - erst lesen, idealweise auch verstehen, dann unterschreiben. *)
*) ... oder eben auch nicht unterschreiben.
..... diese Option wollte ich Klugscheißer nur ergänzt haben.
Hat mir Spaß gemacht. 😁
100 Punkte. Besonders nicht unterschreiben, wenn man es nicht verstanden hat. Und aufpassen, wenn die mündlichen Erklärungen alles verharmlosen.
@Catwiezle Die Werkstatt wollte Geld machen indem sie die Kosten per Gutachten in die Höhe trieb. Das hast du ihnen ausgetrieben, indem du das Geld in deine Tasche gesteckt hast?
Die Logik verstehe ich nicht. Der Geschädigte bei dieser Praxis wärst ja nicht du gewesen, sondern die Versicherung. Und die hat nach wie vor das selbe gezahlt, das Geld blieb nur bei dir hängen.
@Airblader ja, so ist das gelaufen. War nicht meine Intention, das so zu machen, aber das Gutachten war halt schon erstellt und da habe ich es weiter laufen lassen. Der Versicherung habe ich lediglich dle Mwst. gespart.
Dass man die Schmarren am Lack so leicht durch polieren nahezu unsichtbar bekommt, war mir vorher auch nicht klar. Das hat sich dann erst durch den Besuch bei Smart Repair ergeben. Und auch wie kostengünstig eine Reparatur sein könnte, wenn man es nicht als Versicherungsschaden deklariert, habe ich dort erfahren.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 21. Juni 2019 um 07:54:41 Uhr:
Dass man die Schmarren am Lack so leicht durch polieren nahezu unsichtbar bekommt, war mir vorher auch nicht klar.
Genau, und je nachdem wie stark poliert werden muss ist die Lachstärke da erheblich reduziert, mit Pech sogar der Klarlack wegpoliert. Sieht man kaum noch, richtig, aber von vollständiger fachgerechter Reparatur kann man da auch nicht reden.
Und die Werkstatt wollte mit Gutachter die Kosten in die Höhe treiben? Was hat sie davon Gutachter und Anwalt zu beauftragen? Genau, nichts - außer einer möglichst reibungslosen Abwicklung.
Typischer Fall von eigentlich richtig gelaufen, aber das mit der Kommunion, Kommunikadingens, also das mit dem Reden klappt in Zeiten von WhatsApp und Co. immer schlechter. Hier haperte es IMHO ganz klar an einem: Dem Geschädigten die Sache vernünftig zu erklären. Den Schuh müssen sich sowohl die Werkstatt wie auch der Anwalt anziehen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 21. Juni 2019 um 14:32:07 Uhr:
Und die Werkstatt wollte mit Gutachter die Kosten in die Höhe treiben? Was hat sie davon Gutachter und Anwalt zu beauftragen? Genau, nichts - außer einer möglichst reibungslosen Abwicklung.
Wohl eine eher rhetorische Frage?
Was hat der Taxifahrer davon wenn er seinem Fahrgast einen ganz bestimmten Puff vorschlägt und ihn dort abliefert?
Edit
Eigener Gutachter und Anwalt sind absolut sinnvoll.
Diese " Zwangsheirat" ist mir allerdings sehr suspekt.