Nach Unfall

Audi A6 C6/4F

Hallo!

Ich möchte mich gleich vorab dafür entschuldigen, dass ich das Forum mit einer etwas eigenartigen und nicht ganz A6-bezogenen Frage "belästige". Leider konnte ich im Internet und auch im Forum selbst nicht fündig werden und da ich die Beiträge hier schon lange verfolge, hoffe ich auf eventuelle Hilfe von euch.

Ich hatte mit meinem Dicken letzte Woche Freitag einen Unfall. Ein anderes Fahrzeug hatte mich geschnitten und ich musste stark abbremsen um eine Kollision mit diesem zu vermeiden. Daraufhin ist mir ein kleiner Skoda Fabia mit ca. 50 km/h in mein Heck gerast. Jedenfalls ist niemandem etwas passiert. Auch die Polizei vor Ort konnte bei niemandem eine Verletzung feststellen und auch die Unfallursache bzw. der Unfallverursacher war schnell gefunden. Skoda ist zum Schmeissen und der Dicke bekommt ein neues Heck. Meiner Tochter und mir ist Gott sei Dank auch nichts passiert. Sicherer Wagen eben, der A6!

Vor ca. 20 Minuten erhielt nun ich einen Anruf der Staatsanwaltschaft, dass ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden wäre. Die Beifahrerin des Unfallverursachers hatte nämlich durch den Gurt (sie war angeschnallt) eine Prellung des Brustkorbs erlitten und ich wäre Schuld, da ich gebremst hätte und somit den Unfall provoziert hätte.

Hat eventuell jemand damit Erfahrung?

Ich versteh die Welt nicht mehr. Ihr mann verursacht den Unfall und ich soll Schuld sein?!

Vielen Dank für etwaige hilfreiche Kommentare. Sollte ich durch diesen Beitrag gegen etwaige Forenregeln verstoßen, bitte kurz Bescheid geben.

Lg.
S.

Beste Antwort im Thema

Diesen Brief wird deine KFZ-Haftpflicht "abwehren." Da diese Forderung unberechtigt ist. Hätte der Stecher der Beifahrerin einen ausrechenden Sicherheitsabstand eingehalten, wäre er nicht nur nicht in dich reingefahren sondern hätte auch nicht besonders stark verzögern müssen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Skoda die meiste Schuld bekommt, obwohl der "Schneider" der Auslöser war.

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So ist das halt im Rechtsstaat. Anzeigen kann im Prinzip erstmal jeder jeden. Die (widerlegbare) Anscheinsvermutung beim Auffahrunfall gibt ihr jedoch schlechte Karten. _Sie_ müsste ja _Dir_ nachweisen, dass du einfach so gebremst hast oder sie so heftig geschnitten, dass sie trotz Mindestabstand und Tempolimit nicht mehr den Aufprall vermeiden konnte. Das wird ihr nicht gelingen.

Wenn Sie dich anzeigt, hast Du ja jetzt ihre Adresse 😁

Die Dummheit und die Frechheit sind leider allzu oft befreundet.

Nimm' Dir unbedingt umgehend einen Anwalt (Fachanwalt Verkehr, siehe oben 😁) und lasse den Schaden vom Gutachter aufnehmen, bevor du ihn richten lässt. Am besten erst reparieren, wenn die Anzeige aus der Welt ist.

Sonst behauptet sie später noch, du hättest sie beim rückwärts fahren gerammt.

Deine Anwalts- und Gutachterkosten bekommst Du von ihr ersetzt. Gut sind für den ersten Schuss die ADAC-Vertragsanwälte, wenn Du Mitglied bist ist Erstberatung kostenlos, auch ohne rechtsschutz. Andere Klubs haben ähnliche Angebote.

Ich kenne übrigens keine Rechtsschutzversicherung, die im Falle der Frau wie du ihn schilderst eine Kostenübernahme der Frau für die Anzeige gegen dich zusichern würde. Versicherung haben und Kostenerstattung bekommen sind immer noch zwei paar Stiefel.

Nimms gelassen, auch wenns zugegebenermassen schwerfällt und schönes Wochenende
M1972

Zitat:

Original geschrieben von sfa6


Vor ca. 20 Minuten erhielt nun ich einen Anruf der Staatsanwaltschaft, dass ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden wäre. Die Beifahrerin des Unfallverursachers hatte nämlich durch den Gurt (sie war angeschnallt) eine Prellung des Brustkorbs erlitten und ich wäre Schuld, da ich gebremst hätte und somit den Unfall provoziert hätte.

Nun, da gab's eine Anzeige und entsprechend muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Wenn alles aber so wie von dir - sogar mit Polizei - abgelaufen ist, dann kann dir rein gar nix passieren.

Bin mir nicht ganz sicher, was die Rechtslage angeht, aber wenn dir danach ist, müsste es sogar möglich sein in die Gegenoffensive nach Einstellung dieses Verfahrens zu gehen, und die Frau anzuzeigen...das kann ja wohl nicht sein, dass die sich ernsthaft beschwert, dsas du gebremst hast.

Nimm dir auf jeden Flal einen Anwalt und mach dir wirklich keine Sorgen.

Zitat:

Original geschrieben von afis



Zitat:

Original geschrieben von sfa6


Vor ca. 20 Minuten erhielt nun ich einen Anruf der Staatsanwaltschaft, dass ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden wäre. Die Beifahrerin des Unfallverursachers hatte nämlich durch den Gurt (sie war angeschnallt) eine Prellung des Brustkorbs erlitten und ich wäre Schuld, da ich gebremst hätte und somit den Unfall provoziert hätte.

Nun, da gab's eine Anzeige und entsprechend muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Wenn alles aber so wie von dir - sogar mit Polizei - abgelaufen ist, dann kann dir rein gar nix passieren.

Bin mir nicht ganz sicher, was die Rechtslage angeht, aber wenn dir danach ist, müsste es sogar möglich sein in die Gegenoffensive nach Einstellung dieses Verfahrens zu gehen, und die Frau anzuzeigen...das kann ja wohl nicht sein, dass die sich ernsthaft beschwert, dsas du gebremst hast.

Nimm dir auf jeden Flal einen Anwalt und mach dir wirklich keine Sorgen.

Uns hat bei unserem Zweitwagen vor einigen Monaten ein anderer Verkehrsteilnehmer in einer Engstelle den Spiegel am Caddy abgefahren. Steigt aus, ruft "Jeder trägt seinen Schaden" und fährt weg. Nun gut, der langen Rede kurzer Sinn: Er war Schuld (weil er in die Engstelle eingefahren ist als meine Frau schon drin war, das war jetzt die Kurzfassung!), wir haben ihn angezeigt (wir hatten ja nur das Kfz-Kennzeichen), die Polizei hat den Unfall aufgenommen, ihn besucht und Beweise gesichert und die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 EUR eingestellt (was er auch bezahlt hat). Jetzt aber kommt's: Der Unfall war im Mai, die Zahlung der HUK (linker Außenspiegel, lackiert, und weil wir nette Leute sind ohne Innenleben, wenn man es drauf anlegen würde wäre das sicher auch noch "drin gewesen", aber wir wollen ja keinen Profit draus schlagen sondern den Wagen nur wieder in den vorigen Zustand versetzt wissen!!) steht IMMER NOCH AUS! Die HUK verzögert immer weiter, wegen rund 240 Euro wohlgemerkt, und stellt eine Anforderung nach der anderen. Das Ganze läuft von vorneherein über unseren Anwalt, und wir haben nun angedroht ins Strafverfahren einzusteigen, wenn die HUK nicht schleunigst zahlt. Und alles obwohl die Staatsanwaltschaft in der Strafsache (Unfallflucht) schon längst entschieden hat und es in den Augen jedes Beteiligten eigentlich "keinen Zweifel geben sollte".

Die Moral von der Geschichte: "Sicher" sein kann man sich nie in Rechtsfragen, und nur eines ist in diesem Fall sicher: Wenn gegen den Threadersteller ein Strafverfahren läuft, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Alles andere ist quatsch, ganz ehrlich. Gesundes Rechtsempfinden hin oder her, das zählt hier in Deutschland nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


und wir haben nun angedroht ins Strafverfahren einzusteigen

warum habt ihr das nicht direkt gemacht?! sind schließlich (verzugs)zinsen die euch verloren gehen.......

Zitat:

Und alles obwohl die Staatsanwaltschaft in der Strafsache (Unfallflucht) schon längst entschieden hat und es in den Augen jedes Beteiligten eigentlich "keinen Zweifel geben sollte".

die strafe wegen fahrerflucht seitens der staatsanwaltschaft hat NICHTS mit eurem zivilverfahren zu tun!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



die strafe wegen fahrerflucht seitens der staatsanwaltschaft hat NICHTS mit eurem zivilverfahren zu tun!

Genau das ist es ja was ich mit meinem Post ausdrücken wollte: Ab zum Anwalt, weil das "Rechtsempfinden" nichts mit dem faktischen Rechtssystem zu tun hat. Man könnte davon ausgehen, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, mithin die eindeutige Schuldzuweisung, auch etwas für die HUK bedeutet. Wie Du aber richtig sagst: Tut es aber nicht...😉

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt grundsätzlich und automatisch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen mit Verletzung.
Zumindest wenn die verletzung direkt am Unfallort der Polizei mitgeteilt wird.
Die Anzeige wird dann aber in der Regel eingestellt.
Mag sein daß es sich bei später gemeldeten verletzungen anders verhält.
Aber grundsätzlich kann dafür ausschließlich der Unfallverursacher herangezogen werden. Und der war soweit ich lesen konnte NICHT der TE.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


und wir haben nun angedroht ins Strafverfahren einzusteigen
warum habt ihr das nicht direkt gemacht?! sind schließlich (verzugs)zinsen die euch verloren gehen.......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Und alles obwohl die Staatsanwaltschaft in der Strafsache (Unfallflucht) schon längst entschieden hat und es in den Augen jedes Beteiligten eigentlich "keinen Zweifel geben sollte".

die strafe wegen fahrerflucht seitens der staatsanwaltschaft hat NICHTS mit eurem zivilverfahren zu tun!

Das kann ich nur bestätigen. Hatte damals auch einen Unfall. Der Unfallgegner öffnete die Tür einfach unachtsam, welche ich dann mit meinem Fzg striff. Das Ende vom Leid: Die Polizei hat festgestellt, dass der Unfallgegner schuld war und er musste auch das Bußgeld bezahlen. Der Richter wiederrum hat entschieden, dass nicht genau reproduzierbar ist, ob die Tür offen stand oder während des vorbei fahrens geöffnet wurde. Also 50 50, jeder blieb auf seinem Schaden sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von lifelite


Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt grundsätzlich und automatisch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen mit Verletzung.
Zumindest wenn die verletzung direkt am Unfallort der Polizei mitgeteilt wird.
Die Anzeige wird dann aber in der Regel eingestellt.
Mag sein daß es sich bei später gemeldeten verletzungen anders verhält.
Aber grundsätzlich kann dafür ausschließlich der Unfallverursacher herangezogen werden. Und der war soweit ich lesen konnte NICHT der TE.

Yepp,genau so ist es!

seid wann ruft die Staatsanwaltschaft beim Beklagten an das sie gegen ihn ein Verfahren einleitet. Sowas kommt schriftlich und nicht per Telefon.

Zitat:

Original geschrieben von lifelite


Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt grundsätzlich und automatisch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen mit Verletzung.
Zumindest wenn die verletzung direkt am Unfallort der Polizei mitgeteilt wird.

Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 Strafgesetzbuch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse besteht. (§ 230 (1) StGB).

Ein besonderes öffentliches Interesse liegt in der Regel bei einem derartigen Unfall nicht vor.

Heißt, die Freundin Deines Unfallgegners war die Anzeigeerstatterin.

Ich habe auch noch nie erlebt, dass die Einleitung eines Verfahrens per Telefon mitgeteilt wurde.

Die Frage, die sich bei mir stellt, ist, was wäre vom Unfallgegner als Argument abgegeben worden, wenn Du wegen eines auf die Straße rennenden Kindes gebremst hättest.
Auch in diesem Fall wäre er aufgefahren, weil der Sicherheitsabstand für die gefahrene Geschwindigkeit einfach zu gering oder er abgelenkt war. Nicht das Bremsen im Gefahrenfall ist ursächlich (weil hier ja unvermeidlich), sondern der falsche Abstand zum Vorausfahrenden. (der ist vermeidar durch richtige Fahrweise).
Wenn Du Dich sicherer fühlst, nutze anwaltschaftliche Beratung und Vertretung. Die Ladung zur Vernehmung muß auf alle Fälle schriftlich erfolgen und da hast Du in der Regel immer noch Zeit zum Anwalt zu gehen.

Viel Erfolg

Hi!

Nochmals recht herzlichen Dank für alle Beiträge!

Hier nun abschließend noch einige Informationen.

Von der Versicherung aus ist alles geklärt. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt meinen Schaden, da auch laut dessen Versicherung er Schuld am Unfall hat.

Vor Ort selbst habe ich ihn und seine Frau mehrmals gefragt, ob irgendjemand der Beiden verletzt sei. Auch die Poilizei hat einige Male nachgefragt. Beide verneinten dies. Ich habe die Polizei auch gefragt, ob man nicht einen Alkohol-Test durchführen sollte (inkl. mir). Der Polizist verneinte dies, da auf Grund der Aussagen aller Beteiligter niemand verletzt ist und/ oder Anzeichen dafür hat.

Ein befreundeter Polizist hat mir nun erlärt, dass bei Anzeigen wegen KV in jedem Fall ermittelt werden muss. Ist mir soweit klar. Allerdings habe ich nun das Problem, dass mein Unfallgegner nun behauptet, dass ist diesen Unfall absichtlich durch mein Abbremsen provoziert hätte, da er keinen Wagen gesehen hat, der mich geschnitten hätte. Es steht nun Aussage gegen Aussage, da niemand von uns beiden Zeugen vorweisen kann (außer eben, dass er seine Fau hat).

Bzgl. Anruf von der Staatsanwaltschaft. Ich hab das auch bei meinem befreundeten Polizisten nachgefragt und es stimmt, es war nicht die Staatsanwaltschaft an sich, die angerufen hat, sondern ein ermittelnder Beamter, der mich zur Zeugenaussage gebeten hat und nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft angerufen hat.

Er hat auch gemeint, dass es nun vom Staatsanwalt bzw. Richter abhängen wird, ob nun ich Schuld an der Verletzung der Beifahrerin bin oder ihr Mann. Das hängt, wie gesagt, davon ab, wem geglaubt wird (Aussage gegen Aussage). Aber, wie blöd müsste ich sein, so einen Unfall zu provozieren, wenn ich mit meinem Kind unterwegs bin??? Ich müsste ja absolut bescheurt sein, die Gesundheit bzw. das Leben meines Kindes zu riskieren. Und wenn das der Fall wäre, müsste ich sofort meinen Schein abgeben!

Wie auch immer, ich verstehe das Verhalten dieser Menschen nicht.

Anbei noch einige Schadensfotos. Von Außen war nicht viel zu sehen, aber trotzdem musste das ganze Heck zerlegt werden und alle Bleche kommen neu. Die Träger bzw. der Rahmen wurde(n) nicht beschädigt.

Nochmal herzlichen Dank für eure Beiträge.

Wenn hinten kracht, gibts vorne Geld 😉 War scho immer so... Der hat Dich nur angezeigt, dass er die Schuld von sich ablenkt... wahrscheinlich hätt ihn sonst seine Alte gekillt 😁

Zitat:

Original geschrieben von s-spoke


Wenn hinten kracht, gibts vorne Geld 😉 War scho immer so...

das war mal so......mittlerweile gillt der grundsatz

"wer auffährt ist immer schuld"

aber NICHT mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Driver58



Zitat:

Original geschrieben von lifelite


Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt grundsätzlich und automatisch die Staatsanwaltschaft bei Unfällen mit Verletzung.
Zumindest wenn die verletzung direkt am Unfallort der Polizei mitgeteilt wird.
Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 Strafgesetzbuch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse besteht. (§ 230 (1) StGB).
Ein besonderes öffentliches Interesse liegt in der Regel bei einem derartigen Unfall nicht vor.
Heißt, die Freundin Deines Unfallgegners war die Anzeigeerstatterin.
Ich habe auch noch nie erlebt, dass die Einleitung eines Verfahrens per Telefon mitgeteilt wurde.

Die Frage, die sich bei mir stellt, ist, was wäre vom Unfallgegner als Argument abgegeben worden, wenn Du wegen eines auf die Straße rennenden Kindes gebremst hättest.
Auch in diesem Fall wäre er aufgefahren, weil der Sicherheitsabstand für die gefahrene Geschwindigkeit einfach zu gering oder er abgelenkt war. Nicht das Bremsen im Gefahrenfall ist ursächlich (weil hier ja unvermeidlich), sondern der falsche Abstand zum Vorausfahrenden. (der ist vermeidar durch richtige Fahrweise).
Wenn Du Dich sicherer fühlst, nutze anwaltschaftliche Beratung und Vertretung. Die Ladung zur Vernehmung muß auf alle Fälle schriftlich erfolgen und da hast Du in der Regel immer noch Zeit zum Anwalt zu gehen.

Viel Erfolg

mein Hinweis stammt aus eigener Erfahrung.

Nach einem selbst verschuldeten Motorradunfall, bei dem ich selbst verletzt wurde und kein weiterer beteiligt war, wurde ich vom Polizisten der den Unfall aufgenommen hatte darauf hingewiesen, daß ich noch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen würde. Diese würden/müssten ein Ermittlungverfahren aufgrund der Körperverletzung (meiner eigenen) gegen mich selbst einleiten. Dies sei aber normal bei Unfällen mit Verletzungen und es würde in der Regel eingestellt sofern der Unfall nicht mit Vorsatz herbeigeführt worden sei.

So war es dann auch.

Knapp eine Woche später bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft daß ein Ermittlungverfahren wegen fahrlässiger KV eingeleitet und eingestellt wurde.

Und ich habe sicherlich keine Anzeige gegen meine Person gestellt.

@lifelite

Ich will nicht an Deiner Aussage zweifeln, aber an der Richtigkeit der Angaben des Beamten schon. So einen Unsinn habe ich ja noch nie aus Behördenmund vernommen und glaub mir, ich habe da schon viel erlebt.
😉

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