Nach Totalschaden: suche für Wiederbeschaffungswert die Preise von 2014
nach langem Kampf mit der HDI-Versicherung und Gutachterverfahren ist jetzt nach 3 1/2 Jahren anerkannt, dass es sich bei meinem Kaskoschaden um einen Totalschaden handelt. Schwierig wird es jetzt allerdings, den Wiederbeschaffungswert festzustellen, weil dafür die Preise von 2014 im Gebrauchtwohnmobilhandel wichtig wären. Wer kann mir helfen, solche Preise zu erheben:
es geht um ein vollintegriertes Wohnmobil LMC 6905I, EZ 2006, KM 85000 auf der Basis des 4-to Mercedes-Sprinter 906, Zwilligsbereifung und Differenzialsperre, 416 CDI mit 156 PS, mit Alde-Warmwasserfußbodenheizung, zusätzlicher Diesel-Standheizung, sowie Elektroheizung LMC, Luftfederung hinten, Anh.-Kupplung, Motorradbühne, Christop-SAT-Anlage, Solaranlage, gepflegtes Fahrzeug.
Wer kann mir aus verläßlicher Quelle von Preisen berichten, die 2014 für vergleichbare Fahrzeuge verlangt wurden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PIPD black schrieb am 5. Oktober 2017 um 16:04:50 Uhr:
@zuckerbaecker+joleo: Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Das war vor 3,5 Jahren.
Genau! Der WBW ist bei der HDI ferner in den AKB definiert.
https://www.hdi.de/.../kfz_bedingungen_7001011233.pdfZitat:
A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Hier geht es zwar um eine Versicherungsleistung, aber auch der Schadensersatz tritt ja mit dem Schadensereignis ein. Wird jemands Eigentum schuldhaft verletzt (geschädigt), dann ist der Andere zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 (1) BGB). Dabei ist "der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre" (§ 249 (1) BGB). Dabei trifft jedoch den Geschädigte bekanntlich zwar eine Schadensminderungsobligenheit, dennoch soll der Zustand durch Schadensbeseitigung, Ersatz- oder Geldleistung wieder so hergestellt werden, wie er zum Schadenszeitpunkt bestanden hat.
Ich finde ja die abweichende Auffassung interessant - würde den Versicherungen ja auch gelegen kommen, aber dann wäre ein Geschädigter gerade bei hohen Naturalresitutionen der Gekniffene, wenn sich trotz Schadensersatz- bzw. Leistungspflicht die schädigende bzw. die leistungsverpflichtete Partei über Jahre hinweg weigert in die Leistung einzutreten. Der Geschädigte muss in einem Zivilverfahren die gegnerische Partei zur Leistung mittels Urteil oder Vergleich verpflichten und dann auch noch den Wertverfall tragen, der ihm in diesen Jahren entstanden ist, ohne die beschädigte Sache in dieser Zeit zu nutzen...
Fändet ihr das wirklich richtig? Der TE schrieb ja selbst, dass er in der Zwischenzeit mangels Mittel gar nicht in der Lage war sich einen Ersatz zu beschaffen - und ich denke das würde der Mehrzahl von uns in einem vergleichbaren Fall gehen.
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Man geht halt davon aus das Du Angst vor dem Klageweg hast und aufgibst... also die übliche Zermürbungstaktik... also erst alles Verzögern und dann sagen: Dann klag doch... unsere 2000 Mann starke Rechtsabteilung freut sich schon ;-)
Zitat:
Man geht halt davon aus das Du Angst vor dem Klageweg hast und aufgibst... also die übliche Zermürbungstaktik... also erst alles Verzögern und dann sagen: Dann klag doch... unsere 2000 Mann starke Rechtsabteilung freut sich schon ;-)
mit der Rechtsabteilung koennte man ja in Kontakt treten. Die HDI hat anläßlich eines Gutachterverfahrens und einem gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, von der man auch keine Antwort bekommt.
Tatsächlich muß jetzt noch Klage erhoben werden, und tatsächlich stellt sichder ganze Vorgang nicht so wirklich eindeutig dar, weil die bisherigen Gutachter sich mit Art und Ausstattung nicht beschöftigt haben, der von mir beauftragte Rechtsanwalt sich vor Gericht überhaupt nicht äußerte, weil er, wie er selbst sagte, keinerlei Sachkenntnis zum Thema Wohnmobile hat und ich selbst wohl auch überfordert war, um lückenlos die entsprechenden Fragen an den Gutachter zu stellen.
Zitat:
@stero111 schrieb am 8. Mai 2019 um 14:16:14 Uhr:
Man geht halt davon aus das Du Angst vor dem Klageweg hast und aufgibst... also die übliche Zermürbungstaktik... also erst alles Verzögern und dann sagen: Dann klag doch... unsere 2000 Mann starke Rechtsabteilung freut sich schon ;-)
Das mit dem Klageweg ist in der Kasko nicht so einfach...
Du musst mal deine Bedinungen lesen.
Eine Klagemöglichkeit gibt es nur, wenn die Versicherung gar nicht bezahlt.
Wenn die Versicherung aber grundsätzlich bereit ist, den Schaden zu ersetzen, sich aber über die Schadenshöhe mit dem Geschädigten nicht einig wird, dann sieht der Spass anders aus.
Im Kaskofalle schickt die Versicherung den Sachverständigen.
Wenn der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann er selbst einen Sachverständigen bestellen.
Wenn sich der Versicherungsnehmer dann nicht mit der Versicherung einigt, dann wird ein Sachverständigenverfahren eröffnet. Dabei einigen sich die Sachverständigen untereinander. Kommt es zu keiner Einigung, wird ein 3. Sachverständiger bestellt, der als Obmann tätig wird.
Die Entscheidung des Obmanns ist dann für alle bindend und hat sich zwischen den Beträgen der beiden Sachverständigen zu bewegen.
Ein Klageweg ist da eigentlich nicht vorgesehen und nur unter ganz besonderen Umständen möglich.
Den hast du im Prinzip schon bei Abschluss deiner Kaskoversicherung ausgeschlossen.
Musst mal lesen, was du unterschrieben hast.
Das Problem ist in der Praxis, dass dass ganz viele Leute sind, von denen meistens irgend einer nicht mitspielt.
Bzgl. Provinzial:
Ich finde Versicherungen ALLE Scheisse.
Ich glaube die haben ausgerechnet, dass wenn man den Geschädigten entweder schnell mit Almosen abspeißt, oder wenn man nix zahlt, mehr Leute "aufgeben" als den großen Weg zu beschreiten und dass in Summe billiger ist als nix zu zahlen.
Bei der Provinzial hatte ich es jetzt schon 2x, dass die Versicherung GAR NICHT reagiert hat.
Auch auf keine Mahnungen, nix. Aber Grundsätzlich hat man mit jeder Versicherung Theater.
Nur recht unkompliziert war lustiger Weise die HUK24 in den letzten Jahren. Wenn dir einer von der HUK24 in die Karre fährt, direkt zum Anwalt, hat sonst keinen Sinn. Wenn man aber selbst dort versichert ist und hat nen Kaskoschaden, dann klappte dass bisher überraschend schnell...
Ich hab meine Autos nur Haftpflicht versichert, dann ist dass alles nicht mein Problem.
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Ein Sachverstsendiger, Herr Happel, ist im Hauptgutachten sogar soweit gegangen, zu behaupten, es gebe zum LMC 6905 Mercedes Automatik von LMC ein Nachfolgemodell, welches neu gerade mal gut 60000€ gekostet habe. Tatsaechlich gab es aber nur ein 3.5 to.-Modell auf Fiat mit Frontantrieb. Lug und Trug, aber der Versicherung ists recht
Jetzt ist der Schaden angeblich reguliert. Nachdem der WDBW letztlich doch hoeher war, erinnert sich die HDI, dass der Obmann im Gutachterverfahren eine nicht vom Hersteller und auch von keiner Werkstatt anerkannte, billigere Reparaturmethode dargestellt hatte und hat damit abgerechnet, mein Rechtsanwalt hat darauf aufgegeben
Zitat:
@bediekra schrieb am 11. November 2019 um 18:23:31 Uhr:
Jetzt ist der Schaden angeblich reguliert. Nachdem der WDBW letztlich doch hoeher war, erinnert sich die HDI, dass der Obmann im Gutachterverfahren eine nicht vom Hersteller und auch von keiner Werkstatt anerkannte, billigere Reparaturmethode dargestellt hatte und hat damit abgerechnet, mein Rechtsanwalt hat darauf aufgegeben
Danke für die Rückmeldung.
Im Kaskoschadensfalle ist da halt im Regelfall Schluss und ein weiterer Rechtsweg, wenn der Obmann gesprochen hat, vorher ausgeschlossen worden. Das hast du ja wahrscheinlich mit deinen Kaskobedinungen unterschrieben.