Nach Lasern nicht angehalten worden
Hallo,
Ich bin vor ein paar Tage in Schleswig-holstein in einer 30er Zone gelasert worden. Ich hatte es eilig in war um einiges zu schnell. Es werden um die 80 km/h gewesen sein. ( Ich weiß, dass der Zeitdruck meine Geschwindigkeit nicht entschuldigt)
Zwei Polizisten standen an einer Rechts vor Links mit einem Messgerät. Als ich sie dann gesehen hatte hab ich dann stark abgebremst. Der eine Polizist kam auf mich zu und hat mich angeschaut aber nicht angehalten. Ich bin langsam an ihnen vorbei und weiter gefahren. Danach habe ich auch keine weiteren Polizisten gesehen, die einen hätten raus holen können. Habe ich einfach Glück gehabt oder kann da noch was kommen? Denn eigentlich kenne ich es so, dass man direkt rausgezogen wird, wenn man gelasert wurde. Ich habe auch nicht mitbekommen, dass man vorher geblitzt wurde. (Bin noch in der Probezeit)
Über eure Antworten würde ich mich freuen🙂
Viele Grüße
120 Antworten
Also nochmal: Das BGH hat den Begriff höchstmöglich in Frage gestellt, weil dies als Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs ausgelegt werden könnte. Und empfohlen, von einer situativen Grenzgeschwindigkeit auszugehen.
Dies betrifft nicht den Gesetzestext an sich, sondern dessen Auslegung.
Und Du glaubst, der kleine Amtsrichter (nicht despektierlich), der diesen Fall entscheiden müsste, orientiert sich bei seiner Auslegung nicht am BGH?
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 16. Dezember 2021 um 10:21:13 Uhr:
Und Du glaubst, der kleine Amtsrichter (nicht despektierlich), der diesen Fall entscheiden müsste, orientiert sich bei seiner Auslegung nicht am BGH?
Ob der Amtsrichter das macht oder nicht, ist einzig ihm selbst überlassen.
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 16. Dezember 2021 um 09:50:52 Uhr:
(...) Das BGH (...)
😁 Bei allem Geschlechtergerechtigkeitswahn, der Bundesgerichtshof ist männlich. Aber so was von... 😁
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 16. Dezember 2021 um 16:39:56 Uhr:
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 16. Dezember 2021 um 10:21:13 Uhr:
Und Du glaubst, der kleine Amtsrichter (nicht despektierlich), der diesen Fall entscheiden müsste, orientiert sich bei seiner Auslegung nicht am BGH?Ob der Amtsrichter das macht oder nicht, ist einzig ihm selbst überlassen.
Ja. Theoretisch.
Ich wiederhole: Glaubst Du, der AR macht sein eigenes Ding? Oder orientiert er sich am BGH.
Nicht theoretisch. Ganz praktisch.
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 16. Dezember 2021 um 16:51:02 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 16. Dezember 2021 um 16:39:56 Uhr:
Ob der Amtsrichter das macht oder nicht, ist einzig ihm selbst überlassen.
Ja. Theoretisch.
Ich wiederhole: Glaubst Du, der AR macht sein eigenes Ding? Oder orientiert er sich am BGH.Nicht theoretisch. Ganz praktisch.
Da unser Rechtssystem eindeutig besagt, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist, kann dir diese Frage niemand allgemeingültig beantworten.
Ich finde Entscheidungen eines Amtsgerichts gegen die herrschende Rechtsprechung des BGH richtig gut. Denn oft genug ist ein Rechtsmittel zulässig und nichts ist einfacher, als mit der BGH-Rechtsprechung zu argumentieren.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2021 um 19:46:13 Uhr:
Ich finde Entscheidungen eines Amtsgerichts gegen die herrschende Rechtsprechung des BGH richtig gut. Denn oft genug ist ein Rechtsmittel zulässig und nichts ist einfacher, als mit der BGH-Rechtsprechung zu argumentieren.
Schon in den ersten Semstern lernt man "Der BGH hat entschieden, dass..." ist kein juristisches Argument. Ja, wirklich nicht.
Man kann sich die Argumentationskette des BGH zu eigen machen oder eben auch nicht. An jedem einzelnen Punkt kann eine (Soll-) Bruchstelle sein, und das bewertet jeder Amtsrichter in seiner ganz eigenen Zuständigkeit. Ich finde es ebenfalls richtig, dass es immer wieder mutige Amtsrichter gibt, die die ausgetretenen Trampelpfade verlassen. Damit zeigen sie jedenfalls, dass sie sich mit der zu entscheidenden Sache selber und intensiv befasst haben, anstatt nur nachzuplappern. Das verdient bei dieser Arbeitsbelastung jedes Mal aufs neue höchstes Lob.
Andererseits gibt es auch Richter, die auf ihre abweichende Rechtsauffassung zwar hinweisen, aber dann dennoch der herrschenden Rechtsprechung folgend entscheiden, mit dem Argument, dem Betroffenen bzw. Angeklagten ist nicht geholfen, wenn er in der nächsten Instanz "verknackt" wird.
In Owi- und Strafsachen sind die Richter da aber auch noch sehr viel freier, weil es sehr viel mehr auf die individuellen Umstände ankommt. Deswegen zieht dieses Argument meiner recht unbescheidenen Meinung nach in Owi- und Strafverfahren eher nicht.
In Zivilsachen aber wird fast ausschließlich unter diesem Aspekt entlang der herrschenden Meinung bzw. Rechtsprechung der Bundes- und Obergerichte entschieden. Und da ist es wohl auch richtig so.
V.a. gings in dem genannten BGH Urteil um eine ganz andere Hausnummer. 172km/h Innerorts an unübersichtlichen Stellen, Unfall mit Todesfolge, Filmen der eigenen Fahrmanöver. Inwiefern ist das mit „nur“ 50 zu schnell vergleichbar? Gar nicht.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:08:04 Uhr:
V.a. gings in dem genannten BGH Urteil um eine ganz andere Hausnummer. 172km/h Innerorts an unübersichtlichen Stellen, Unfall mit Todesfolge, Filmen der eigenen Fahrmanöver. Inwiefern ist das mit „nur“ 50 zu schnell vergleichbar? Gar nicht.
Das kommt dazu. Die Sachverhalte sind gar nicht vergleichbar. "Es war einer zu schnell" - das ist die einzige Gemeinsamkeit.
@Blubber-AWD :
Möchten wir wirklich, dass jeder Richter am Amtsgericht nach eigenem Gutdünken entscheidet? Oder nicht doch lieber, dass einer einheitliche Linie in der Rechtsprechung gefolgt wird?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Dezember 2021 um 16:13:55 Uhr:
@Blubber-AWD :
Möchten wir wirklich, dass jeder Richter am Amtsgericht nach eigenem Gutdünken entscheidet? Oder nicht doch lieber, dass einer einheitliche Linie in der Rechtsprechung gefolgt wird?
Na, das sind doch zwei ganz diametrale Extreme. Ich möchte, dass sich jeder Amtsrichter seine eigenen Gedanken macht, statt nur Präjudizien wiederzukäuen. Sicher muss und wird er der großen einheitlichen Linie folgen, aber eben auch stets wissen, wo die Abweichungen und die Besonderheiten sind. Sonst wäre es Willkür, nicht Rechtsprechung.
Dann sind wir uns ziemlich einig.
Ja, viel Spekulatius hier.
Der TE sei "um" die 80km/h gelasert worden.
- keiner kennt die exakte Geschwindigkeit
- er ist nicht angehalten worden
- es kam in der Frist kein Bußgeldbescheid
Kann doch zu? Denn ein Bußgeldverfahren kommt nicht mehr.
Oder werden hier wieder alle Hobbyjuristen aktiv?