Nach Lasern nicht angehalten worden
Hallo,
Ich bin vor ein paar Tage in Schleswig-holstein in einer 30er Zone gelasert worden. Ich hatte es eilig in war um einiges zu schnell. Es werden um die 80 km/h gewesen sein. ( Ich weiß, dass der Zeitdruck meine Geschwindigkeit nicht entschuldigt)
Zwei Polizisten standen an einer Rechts vor Links mit einem Messgerät. Als ich sie dann gesehen hatte hab ich dann stark abgebremst. Der eine Polizist kam auf mich zu und hat mich angeschaut aber nicht angehalten. Ich bin langsam an ihnen vorbei und weiter gefahren. Danach habe ich auch keine weiteren Polizisten gesehen, die einen hätten raus holen können. Habe ich einfach Glück gehabt oder kann da noch was kommen? Denn eigentlich kenne ich es so, dass man direkt rausgezogen wird, wenn man gelasert wurde. Ich habe auch nicht mitbekommen, dass man vorher geblitzt wurde. (Bin noch in der Probezeit)
Über eure Antworten würde ich mich freuen🙂
Viele Grüße
120 Antworten
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 14. Dezember 2021 um 00:32:00 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:52:50 Uhr:
Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung wird nach dem STGB abgearbeitet.
Das hat auch niemand behauptet. In diesem Fall liegt aber Vorsatz vor und dürfte anhand der Fahrweise unzweifelhaft erkennbar gewesen sein. Und damit wird es ein Straftatbestand.
Auch jede vorsätzlich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wird durch Vorsatz nicht zum Straftatbestand. Da gehört schon mehr dazu. Bei Vorsatz kann beim Bußgeld der Regelsatz erhöht werden.
Zitat:
@srh schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:34:05 Uhr:
Oder ich sah einfach zu sympathisch aus😛
So einfach ist die Lösung manchmal😉
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:46:50 Uhr:
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 14. Dezember 2021 um 00:32:00 Uhr:
Das hat auch niemand behauptet. In diesem Fall liegt aber Vorsatz vor und dürfte anhand der Fahrweise unzweifelhaft erkennbar gewesen sein. Und damit wird es ein Straftatbestand.
Auch jede vorsätzlich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wird durch Vorsatz nicht zum Straftatbestand.
Auch das hat niemand behauptet. Entscheidend ist die Schwere des Vergehens und bei Tempo 80 in einer 30er-Zone halte ich einen Straftatbestand für gegeben.
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 14. Dezember 2021 um 21:04:55 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:46:50 Uhr:
Auch jede vorsätzlich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wird durch Vorsatz nicht zum Straftatbestand.
Auch das hat niemand behauptet. Entscheidend ist die Schwere des Vergehens und bei Tempo 80 in einer 30er-Zone halte ich einen Straftatbestand für gegeben.
Der Bußgeldkatalog widerspricht hier deiner Meinung.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 14. Dezember 2021 um 21:08:07 Uhr:
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 14. Dezember 2021 um 21:04:55 Uhr:
Auch das hat niemand behauptet. Entscheidend ist die Schwere des Vergehens und bei Tempo 80 in einer 30er-Zone halte ich einen Straftatbestand für gegeben.
Der Bußgeldkatalog widerspricht hier deiner Meinung.
Nur, wenn man den Vorsatz ausklammert.
Lies nochmal Par. 315d StGB. Passt nicht. Ich nehme an, Du meinst (1) 3.?
Da ist vom Vorsatz, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen die Rede. Das vermag ich hier nicht zu erkennen.
Mit dem Begriff "höchstmögliche Geschwindigkeit" hat sich auch der BGH schon beschäftigt. Und ist zu dem Schluss gekommen, dass es auf die "situative Grenzgeschwindigkeit" ankommt.
Ob die bei 80 km/h in einer 30er-Zone erreicht ist, wäre dann im Einzelfall zu erörtern.
Zumindest hat die Vergangenheit gezeigt, dass selbst 142km/h (siehe Fall eines bekannten Youtubers) innerorts für den 315d ohne weitere Umstände nicht ausreichen.
@Hinnerk1963
Im Zweifel entscheidet sowas immer noch ein Richter und nicht du. Von daher bitte ich von weiteren Spekulationen abzusehen.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 15. Dezember 2021 um 09:44:55 Uhr:
Zumindest hat die Vergangenheit gezeigt, dass selbst 142km/h (siehe Fall eines bekannten Youtubers) innerorts für den 315d ohne weitere Umstände nicht ausreichen.
Das ist dann vermutlich schon länger her. Die Einlassung des BGH war im letzten Februar.
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 15. Dezember 2021 um 16:56:27 Uhr:
Zitat:
@IncOtto schrieb am 15. Dezember 2021 um 09:44:55 Uhr:
Zumindest hat die Vergangenheit gezeigt, dass selbst 142km/h (siehe Fall eines bekannten Youtubers) innerorts für den 315d ohne weitere Umstände nicht ausreichen.Das ist dann vermutlich schon länger her. Die Einlassung des BGH war im letzten Februar.
Da will einer aber unbedingt recht bekommen. Wie hier schon gesagt wurde. Ob du das als Straftat ansiehst ist völlig irrelevant. Das entscheiden dann Gerichte. Und die halten sich, im Gegensatz zu dir, an den Gesetzestext und an die zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlichen Merkmale.
Korrekt. Und Gesetzestexte unterliegen regelmäßiger Prüfung sowie ggf. Überarbeitung. Dabei ist herausgekommen, dass die Formulierung "höchstmögliche Geschwindigkeit" dem gewünschten Ziel, gewissenlose Raser wie den TE aus dem Verkehr zu ziehen, entgegensteht. Man darf also gespannt sein, durch welchen Passus diese zukünftig ersetzt wird.
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 16. Dezember 2021 um 00:03:16 Uhr:
Korrekt. Und Gesetzestexte unterliegen regelmäßiger Prüfung sowie ggf. Überarbeitung. Dabei ist herausgekommen, dass die Formulierung "höchstmögliche Geschwindigkeit" dem gewünschten Ziel, gewissenlose Raser wie den TE aus dem Verkehr zu ziehen, entgegensteht. Man darf also gespannt sein, durch welchen Passus diese zukünftig ersetzt wird.
Jetzt widersprichst Du Dir selbst
Nö. Der TE hat im September angefragt, da war die Stellungnahme des BGH, dass es auf die situative Grenzgeschwindigkeit ankomme, bereits neun Monate alt.
Doch. Erst behauptest Du, der TE könnte nach 315d StGB verurteilt werden, dann schreibst Du, dass der Paragraph aufgrund der Formulierung "höchstmögliche Geschwindigkeit" genau dafür nicht geeignet ist.
Mehr Widerspruch geht nicht.