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Nach Lasern nicht angehalten worden

120 Antworten

Hallo,
Ich bin vor ein paar Tage in Schleswig-holstein in einer 30er Zone gelasert worden. Ich hatte es eilig in war um einiges zu schnell. Es werden um die 80 km/h gewesen sein. ( Ich weiß, dass der Zeitdruck meine Geschwindigkeit nicht entschuldigt)
Zwei Polizisten standen an einer Rechts vor Links mit einem Messgerät. Als ich sie dann gesehen hatte hab ich dann stark abgebremst. Der eine Polizist kam auf mich zu und hat mich angeschaut aber nicht angehalten. Ich bin langsam an ihnen vorbei und weiter gefahren. Danach habe ich auch keine weiteren Polizisten gesehen, die einen hätten raus holen können. Habe ich einfach Glück gehabt oder kann da noch was kommen? Denn eigentlich kenne ich es so, dass man direkt rausgezogen wird, wenn man gelasert wurde. Ich habe auch nicht mitbekommen, dass man vorher geblitzt wurde. (Bin noch in der Probezeit)
Über eure Antworten würde ich mich freuen🙂
Viele Grüße

120 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2021 um 13:18:33 Uhr:


Dein starkes Bremsen könnte die Messung ruiniert haben. Mit etwas Glück bleibt es bei einer vollen Hose und der Erkenntnis, dass Verkehrsregeln nicht zum Spaß gemacht sind.

Warum sollte eine starke Bremsung die Messung ruinieren ?!

Wenn nach der Lasermessung nicht angehalten wurde, stand irgenwo ein Fotoapparat entweder in den Büschen, oder in einem Fahrzeug.
Heutzutage bedeutet eine Lasermessung lange nicht mehr, daß man danach rausgewunken wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 14:30:44 Uhr:


Um die Uhrzeit komm da keiner ... 😎

Wenn die Bremsung ausreichend heftig war, könnte das Messgerät die Messung verworfen haben. Falls du nur deshalb nicht angehalten wurdest, weil die Herrschaften nicht schnell genug die Kelle ziehen konnten, kommt sicher noch was nach wenn die sich das Kennzeichen merken konnten.

Allerdings habe ich erst sehr kurz vor ihnen gebremst, weil ich sie nicht gesehen habe. Außerdem war die Rechts vor links etwas erhöht, damit man gezwungen ist langsamer zu werden.

Falls die Überschreitung rechtskräftig werden sollte, hat der Themenstarter 1 Monat Fahrverbot und 200,- Geldbuße zu erwarten. Dazu dann noch die Verlängerung seiner Probezeit um weitere 2 Jahre. Eine MPU wird für diese Geschwindigkeitsüberschreitung definitiv nicht verlangt.

Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 14:30:44 Uhr:


Wenn die Bremsung ausreichend heftig war, könnte das Messgerät die Messung verworfen haben. Falls du nur deshalb nicht angehalten wurdest, weil die Herrschaften nicht schnell genug die Kelle ziehen konnten, kommt sicher noch was nach wenn die sich das Kennzeichen merken konnten.

wenn man die Messtelle sieht und abbremst ist es in aller Regel schon zu spät, denn die messen, je nach Gerät, bis zu 1.000 m weit.

Bis auf wenige Ausnahmen ist es allerdings so, dass bei den mobilen Lasergeräten die Fahrzeuglenker direkt nach der Messung angehalten werden müssen.

Der TE wird also, obwohl unverdient, vermutlich Glück gehabt haben.

Viele Grüße,

Uhu110

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Geisslein, woher stammt diese Info?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2021 um 13:18:33 Uhr:


Mit etwas Glück bleibt es bei einer vollen Hose und der Erkenntnis, dass Verkehrsregeln nicht zum Spaß gemacht sind.

Wo keinerlei Gefahrenbewusstsein den Intellekt bereichert, kann auch keine Erkenntnis Früchte tragen.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 11. September 2021 um 15:06:39 Uhr:


Falls die Überschreitung rechtskräftig werden sollte, hat der Themenstarter 1 Monat Fahrverbot und 200,- Geldbuße zu erwarten. Dazu dann noch die Verlängerung seiner Probezeit um weitere 2 Jahre. Eine MPU wird für diese Geschwindigkeitsüberschreitung definitiv nicht verlangt.

Ach ja, und wie findet die Behörde heraus, dass der TE gefahren ist.
Oder sein Bruder.
Oder Kumpel.
Oder oder...

Es gibt kein Foto!

Meines Wissens gibt es kein mobiles Messgerät ("Laserpistole"😉, das ein Beweisfoto macht. Der Verkehrsteilnehmer muss also direkt zur Identitätsfeststellung angehalten werden.

Das ist hier nicht geschehen, insofern gehe ich davon aus, dass da nichts mehr kommen wird.

Ich denke, der Schock war heilsam, so dass die Moralapostel einen Gang zurückschalten können.

Hallo,
das ist wohl ein Fake ?
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man
mit normalem Menschenverstand mit
80 km/h in einer 30 er Zone fahren kann!
Ich erspare mir eine Bewertung .
Gruss
summercap

Hallo, MZ-ES-Freak,

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. September 2021 um 15:14:03 Uhr:


Ach ja, und wie findet die Behörde heraus, dass der TE gefahren ist.

grundsätzlich reicht die Aussage eines Zeugen, wenn dieser den Fahrer eindeutig wieder erkennen kann, z. B. bei einer Wahllichtbildvorlage oder später vor Gericht.

Im vorliegenden Fall haben die Beamten den TE ja seinen Angaben nach deutlich sehen können und wenn die bei ihm vor der Haustüre stehen oder ihn z. B. zur Vernehmung vorladen und sicher sind, dass sie den Richtigen haben, reicht diese Aussage aus.

Bei vielen anderen Owis oder Straftaten wäre damit für den TE der Drops gelutscht. Sein Glück dürfte aber, wie schon geschrieben, sein, dass vermutlich keine oder keine beweisbare Messung vorlag und man ihm somit keine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen konnte.

Hallo, Mussdassein,

mit der Leivtec werden, bzw. wurden m. W. Bilder bei der Messung gemacht. Hab selber aber nicht damit gearbeitet und kann deshalb nichts genaues darüber sagen.

Viele Grüße,

Uhu110

https://www.leivtec.de/de/pdf/LEIVTEC%20XV3_pvt.pdf

Nichts ist unmöglich, Toyo, ach nein, Leivtec.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Sep. 2021 um 19:3:25 Uhr:


grundsätzlich reicht die Aussage eines Zeugen, wenn dieser den Fahrer eindeutig wieder erkennen kann, z. B. bei einer Wahllichtbildvorlage oder später vor Gericht.

Im vorliegenden Fall haben die Beamten den TE ja seinen Angaben nach deutlich sehen können

Wo steht deutlich sehen können?
Ausgedacht?

Die haben ihn angesehen, und in der Verhandlung nach 5 Monaten können sich die Beamten ganz genau an das Gesicht erinnern. 😉

Das sind einfach Räuberpistolen hier.

Wenn an mir ein Auto vorbeifährt, kann ich den sicher nicht mehr identifizieren nach Monaten.

"Die haben ihn angesehen, und in der Verhandlung nach 5 Monaten können sich die Beamten ganz genau an das Gesicht erinnern. 😉"

So unwahrscheinlich ist das nicht. Hier konnte eine Polizeibeamtin in weniger als eine Sekunde erkennen, dass der Fahrer das Handy in der rechten Hand hielt und am Sprechen war. Und als sie hinterher fuhr, konnte sich das (bei einem Bus, 7-Sitzer mit 7 Kopfstützen) durch die dunkle Heckscheibe aus ihrem Golf ebenfalls erkennen.

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