Nach Kaskoschaden Kündigung VOR Begleichung?
Meine Autoversicherung (huk24) hat mir nach einem Kaskoschaden gekündigt (war mir fast klar, weil der recht hoch war).
Ich wollte nun selbst eigentlich schon kündigen, dachte aber immer, dass man warten muss (und auch die Gegenseite), bis der Schaden reguliert, sprich beendet wurde (danach 14 Tage oder einen Monat Kündigungsrecht).
Ich habe aber noch keinen Cent gesehen, keine Informationen mehr bekommen und nun ein Einschreiben ins Haus geflattert bekommen, dass die eben mir kündigen.
Ist das wirklich so rechtens? Jetzt bekomme ich sicherlich Probleme, bei der nächsten Versicherung eine Teilkasko zu bekommen, oder?
61 Antworten
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Zitat:
Hab mir den Rechner der HUK24 mal angesehen. Nach Garage und Fahrer wird da garnicht gefragt?!? Und dass die Antragsbearbeitung da zwei Wochen dauert kann ich mir nicht vorstellen. Die Kunden möchten ja zügig eine Deckungskarte.
Dann mach`s doch mal.
Ich habe dann ein Schreiben mit weiteren Risikofragen bekommen und die Beantwortung musste ich wieder mit Berufsangabe! zurücksenden. Fazit bei der huk24 gibt es nicht nur 08/15.
Zum besseren Verständnis, ich halte die Vorgehensweise der huk24 nicht für zweifelhaft. Ist schon ok.
Wuge,
die Info kommt aus einer gewerblichen Vergleichssoftware.
Also kein Internetrechner.
An der Bezeichnung Direktion solltest Du Dich nicht aufhängen, gemeint ist unabhängig von der Organisation einer Gesellschaft die Aufnahme erst nach individueller Entscheidung eines dazu Befugten.
Ich meine nur, die Bearbeitungsrichtlinien der HUK24 müssen nicht mit denen der Mutter übereinstimmen. Ist ja auch egal 🙂
Zitat:
P.S. Es spricht nichts dagegen eine Policierung vollautomatisch zu verarbeiten. Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass das im Kraftfahrtversicherungsbereich derzeit möglich ist.
Wuge, sei mir nicht böse, das gibt es schon lange. Notebook wird mit dem Host verbunden und der Antrag versendet, nach einer Plausibilitätskontrolle ausgedruckt und mit den Bedingungen und dem Versicherungsschein vollautomatisch an den VN versendet.
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Und wie kommts das ganze ins Notebook 😉
Mit vollautomatisch meine ich ohne zutun eines Angestellten des Versicherers. Sowas geht natürlich nur bei einem Onlineversicherer.
Wuge.
Durch DFÜ eingegebene Daten werden rechnergesützt auf Plausibilität geprüft.
Tauchen anfragepflichtige Fakten auf, so wird die Annahme an einen menschlichen Prüfer weitergeleitet.
Der gibt die Daten dann zur Policierung frei oder lehnt den Antrag ab.
Ich weiß schon wie sowas funktioniert 😉
Weißt Du ob bzw. welche Versicherer in der Lage sind auf der Homepage eingegebene Daten vollmaschinell in einen Versicherungsschein zur "verwandeln"?
Gegenfrage: Was soll sowas? Erstrebenswert isses nicht.
Grüße
Schreddi
Für den Arbeitsmarkt ist es in jedem Fall nicht erstrebenswert. Aus wirtschaftlicher Sicht für den Versicherer schon.
Mich interessiert die technische Umsetzung. Im Kfz-Bereich ist die Umwandelung der Kundenangaben in "Bits" nicht unproblematisch. Man denke an die Fragen zur Vorversicherungszeit und die Berufsangaben.
Meine Software ermöglicht das.
Es geht also und ich kenne die Versicherer bei denen es geht.
Die Eingaben in deine Software machst ja auch Du.
Es geht darum die Eingaben der Kunden in ein elektronisches Formular direkt in einen Bestand zu übernehmen.
Oder meinst Du das?
Offtopic: Der Rabattübertragungsthread wurde von einem Mod gelöscht oder ärgert mich mein Proxy wieder?
Es macht für die Maschine keinen Unterschied wer die Daten eingibt.
Ob Kunde, Vermittler oder Telefonistin.
Die Maschine prüft so oder so die Plausibilitäten.
OT:
Ja.
Der Inhalt war strafbar:
Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Es macht für die Maschine keinen Unterschied wer die Daten eingibt.
Ob Kunde, Vermittler oder Telefonistin.
Oh doch, Kunden kommen auf Ideeen, das glaubt man garnicht 😉 Die maschinelle Prüfung kann viele Sachverhalte nicht im Gesamten erfassen, die für einen Mann vom Fach simpelst erscheinen.
Zudem muss die Prüfung in Echtzeit erfolgen und die Formulare müssen entsprechend gesteuert werden. Das ist ja nicht mit einer Eingabemaske für Profis zu vergleichen.
Wenn dann nur noch <10% direkt verarbeitungsfähige Vorgänge übrig bleiben, kann man nicht mehr von einer vollmaschinellen Verarbeitung sprechen.
Jetzt mal wieder back zum Topic!
Gerade dort angerufen und sie bestehen auf Ihrer Kündigung und ziehen sie auch nicht wieder zurück. Ich würde ja ganz locker eine neue finden...wäre ja kein Hinderungsgrund...ha ha ha!
Zudem wäre Ihre Künsigung rechtens. Auf meine Nachfrage, dass ich ja noch gar kein Geld oder sonstige Bearbeitungsschriftstücke bekommen hätte, sgate man mir nur lapidar: Wir haben am Donnerstag die Kündigung verschickt und gleichzietig das Geld überwiesen.
Das halte ich dann eher für eine linke Nummer, da man hier doch gar nicht reagieren kann...zumal noch gar nichts auf dem Konto ist.
@madcruiser:
Na, was rätst Du mir nun? Und ja, diesmal rege ich mich auf...
Ich verstehe den Wirbel auch nicht wirklich. Weil Du schreibst, du hattest keine Möglichkeit zu reagieren?!? Wie willst Du den reagieren? Der Versicherer hat gekündigt und das musst Du genauso akzeptieren wie der Versicherer eine Kündigung von Dir akzeptieren muss.
Eine Frist bis zum Vertragsablauf wurde sicher gesetzt, innerhalb dieser Frist kannst Du dich woanders versichern. Und bei dem aktuellen Marktgerangel solltest Du nun wirklich keine Probleme haben einen neuen Versicherer zu finden.
Ich verstehe schon dass Du dich ärgerst aber warum so ein Aufriss?