Nach Kaskoschaden Kündigung VOR Begleichung?
Meine Autoversicherung (huk24) hat mir nach einem Kaskoschaden gekündigt (war mir fast klar, weil der recht hoch war).
Ich wollte nun selbst eigentlich schon kündigen, dachte aber immer, dass man warten muss (und auch die Gegenseite), bis der Schaden reguliert, sprich beendet wurde (danach 14 Tage oder einen Monat Kündigungsrecht).
Ich habe aber noch keinen Cent gesehen, keine Informationen mehr bekommen und nun ein Einschreiben ins Haus geflattert bekommen, dass die eben mir kündigen.
Ist das wirklich so rechtens? Jetzt bekomme ich sicherlich Probleme, bei der nächsten Versicherung eine Teilkasko zu bekommen, oder?
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich verstehe den ganzen Wirbel ehrlich gesagt nicht.
Der "Wirbel" wird meines Erachtens durch das seltsame Kündigungsgebahren der Versicherungsgesellschaft hervorgerufen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Als pragmatische Lösung würde ich vorschlagen die Kündigung als unzulässig zurückzuweisen und gleichzeitig selbst zum Ablauf zu kündigen.
Damit ist man den Makel los.
Drahke,
da steht die Lösung.
Die Gesellschaft zur Rücknahme der Kündigung zu zwingen ohne die eigene Kündigung auszusprechen führt zu einem unerwünschten Ergebnis.
Denn dann gibt es mit der Regulierung eine zulässige Kündigung durch das VU.
Deswegen verstehe ich den ganzen Wirbel nicht. 😠
Praktiker arbeiten da anders.
Hallo Lexmaul23,
ich habe in einer verlässlichen Quelle mittlerweile dieses gefunden:
Kraftfahrtversicherung - Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen vertraglichen und gesetzlichen Rechtsquellen der Kraftfahrtversicherung werden im Folgenden dargestellt:
Das VVG ist die wichtigste Rechtsquelle für alle Versicherungszweige einschließlich der Kfz-Versicherung. Es enthält allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertragsrecht, die zum Teil jedoch abdingbar sind. Abweichende Sonderregelungen sind daher möglich.
Rechtsstand 10/2005
.....abweichende Sonderregelungen sind somit möglich.
Leider.
Grüße
Beukeod
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Drahke,
da steht die Lösung.Die Gesellschaft zur Rücknahme der Kündigung zu zwingen ohne die eigene Kündigung auszusprechen führt zu einem unerwünschten Ergebnis.
Denn dann gibt es mit der Regulierung eine zulässige Kündigung durch das VU.Deswegen verstehe ich den ganzen Wirbel nicht. 😠
Praktiker arbeiten da anders.
Und ich verstehe Deine Kommentare nicht - das Schreiben wurde mir am Freitag spät nachmittag übermittelt, also hatte ich bisher keine Chance, dass ich mich bei denen äußern konnte.
Ich habe selbst gesagt, dass ich kündigen möchte...wo ist da Dein Problem? Die Lösung hatte ich schon selber...was sollte denn ein "Praktiker" (wie Du wohl einer bist) da anders machen?
Mir ging es nur darum, ob das rechtens ist, was die da gemacht haben und darauf hast Du nur eine nicht wirklich aussagekräftige Antwort gegeben.
@Beukeod:
Wieso tut es Dir leid? Da steht doch, dass es "allgemeine Regelungen" sind, wo es natürlich Sonderregelungen gibt - und die huk24 hatte selbst die "Sonderregelung", dass erst ab Übernahme eine Kündigung möglich ist...und die gab es bisher (zum Glück) nicht.
nochmal @madcruiser:
Ich hatte keine Probleme mit dem plus, dass ich den nicht versichert bekomme...und auch alle anderen nicht, die ich kenne!
Wo hat der Neuwert eines Wagens noch eine relevanz, wenn der Wagen beinahe 10 Jahre alt ist? Das erklär mir doch mal 😉
Nichts für ungut, aber ich verstehe DEINE Aufregung nicht...wenn es Dich nervt, dass man ganz normal was fragt, dann lese und beantworte doch ein solches Posting erst gar nicht!
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Lexmaul23, leider, weil ich dachte/annahm, aus welchem Grund auch immer, dass du persönlich Gegenteiliges für dich günstiger einschätzte.
Grüße
Beukeod
Lexmaul,
"ich wollte eigentlich selbst kündigen" steht bei Dir.
Das habe ich Dir nebst konkreter Anleitung wie es geht empfohlen.
Deine Aufregung verstehe ich daher nicht.
Zu Deiner VVG/AKB-Frage:
lex specialis derogat lex generalis.
Da Dich hier die AKB bevorzugen sind die gültig und Du kannst der Kündigung widersprechen und solltest ordentlich zum 31.12.2005 kündigen.
Auch brauchen die Annahmerichtlinien von Versicherungen nicht zu diskutiert werden.
Die sind wie sie sind - auch wenn Dein Wagen keine 9.000 EUR mehr wert ist gilt die Neuwertregelung.
Die Typklasseneinstufungen bestätigen den hohen Schadensbedarf des Modells und Dein persönliches Schadensbild spricht ebenfalls Bände.
Ein VK und zwei TK-Schäden haben vermutlich zu Regulierungen geführt die insgesamt den Zeitwert des Wagens erreichen oder überschreiten.
Da kann keiner meckern wenn eine Versicherung nicht mehr will. Zumal Du mit Prozenten herumrutschst, die Du selbst nicht erfahren hast.
Dir war die Lösung wohl ohnehin klar war und Du hattest nach Eigenangabe bereits anderweitig Vertreter befragt.
Auch kamen die erforderlichen Informationen nur spärlich und nach und nach.
Wolltest Du Dich nur über die HUK24 aufregen?
Mit den Beiträgen von Beukeod und meinem ersten Post war die Sachlage jedenfalls klar dargestellt.
Erst danach kam das Dich und Drahke störende Wort Wirbel.
Sich darüber aufzuregen erscheint mir in Anbetracht der Situation doch etwas kleinlich.
Moment mal, ich reg mich doch noch gar nicht auf 😉
Ich wollte schlicht verifiziert haben, dass ich da Montag keinen Eigenbock schieße!
Und ich habe nie geschrieben, dass ich den VK-Schaden bei dem Wagen hatte...das war vor fast 3 Jahren bei einem vorherigen, aber eben auch bei der huk24!
Und einen Neuwert von 70 bzw. 75 TEUR hat der auch nie gehabt...also greift dort nicht diese (mir immer noch seltsam anmutende) Regelung!
Und was hat das mit nicht mir gehörenden Prozenten zu tun? Der Wagen ist auf meinen Stiefvater angemeldet, weil dieser Telekom-Beamter ist und die huk ist ja bekanntlich bei dieser Konstellation sehr, sehr günstig!
Zudem habe ich auch nie gesagt, dass die huk24 scheisse ist, denn ich war immer sehr zufrieden mit dem Service und deren Leistungen.
Wie ich schon schrieb: Poste woanders, wenn Dir das alles zu kleinlich ist und nicht jeder das Fachwissen in Sachen Versicherung hat - kann nicht jeder so geil wie Du sein!
Naja, nix für ungut, vielleicht war es auch einfach ein Missverständiss...ich möchte mich jedenfalls nicht streiten!
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Naja, nix für ungut, vielleicht war es auch einfach ein Missverständiss...ich möchte mich jedenfalls nicht streiten!
Dann schreib der Huk24 doch einfach den Kündigungswiderspruch unter Hinweis auf den § der AKB der HUK24 und kündige mit gleicher Post zum 31.12.2005! 😉
Zitat:
HUK(24) Annahmerichtlinien
Pkw-Vollkasko
- Fahrzeuge ab Typklasse 28 - Anfrage Direktion
Pkw-Teilkasko
- Fahrzeuge ab Typklasse 30 - Anfrage DirektionPkw ab einem Fahrzeugneuwert inkl. Sonderausstattung über 60.000 EUR - Anfrage Direktion
60.000 EUR = 117.350 DM.
Die meisten S6 Plus lagen so um die 130.000 DM,
war außer der Grundausstattung nur ein Radio verbaut war der Neupreis bereits bei der Handschalter-Limo über 60.000 EUR.
Es wurde kein einziger S6 Plus unter 60.000 EUR Neuwert ausgeliefert.
Ok, hast mich da geschlagen 😉
Bin immer von 70 bzw. 75 TEUR ausgegangen...das war er damals halt nicht wert!
Naja, ich schreib morgen, was es ergeben hat!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
HUK(24) Annahmerichtlinien
Pkw-Vollkasko
- Fahrzeuge ab Typklasse 28 - Anfrage Direktion
Pkw-Teilkasko
- Fahrzeuge ab Typklasse 30 - Anfrage DirektionPkw ab einem Fahrzeugneuwert inkl. Sonderausstattung über 60.000 EUR - Anfrage Direktion
Wo hast Du das denn her? Was soll "Anfrage Direktion" heißen, die HUK24 hat doch keine Außenstellen?!?
...aber die Mutter 😉
Desweiteren gibts aber sehr wohl eine Direktion - vielleicht lässt der volle Name deren Standort erahnen *gg*
Da hat der madcruiser völlig recht.
edit: Ach du meintest die Herkunft der "Anfrage" - gell? Policieren macht nach wie vor ein Mensch - und eben jener hat vorher diese Anfrage zu starten.
Grüße
Schreddi
Ich würde jetzt nicht unbedingt die Antragsbearbeitung der HUK24 mit der Antragsbearbeitung der HUK-COBURG vergleichen... Bei letzerer muss sich der Vermittler natürlich in bestimmten Fällen mit der Direktion in Verbindung setzen. Daher gibts auch gewisse Richtlinien die ja hier gepostet wurden.
Ob die Bearbeitungsweise bei einem Direktversicherer die gleiche ist...?
P.S. Es spricht nichts dagegen eine Policierung vollautomatisch zu verarbeiten. Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass das im Kraftfahrtversicherungsbereich derzeit möglich ist.
Wuge, woher madcruiser die Kenntnis der Annahmerichtlinien der huk24 her hat ist doch eigentlich egal - die hat mit Sicherheit jedes VU, muss es ja auch haben.
Da ich eigene Erfahrungen sammeln durfte, lass dir bei der huk24 mal ein Angebot für ein Motorrad mit über 15.000 EUR Neupreis rechnen. KH und VK 300 EUR/TK 150 EUR SB. Motorradtyp Tourer mit ABS, SF 10/10, Garage, Alleinfahrer über 28 J. alt und Saisonzul. 03-11.
Ergebnis: Mitteilung an mich mit der Bitte um Geduld, dann 2 Wochen später KH und nur VK 500 EUR/TK 500 EUR SB möglich.
Grüße
Beukeod
PS:Wie und wo ich versichert habe möchte ich für mich behalten dürfen!
Hab mir den Rechner der HUK24 mal angesehen. Nach Garage und Fahrer wird da garnicht gefragt?!? Und dass die Antragsbearbeitung da zwei Wochen dauert kann ich mir nicht vorstellen. Die Kunden möchten ja zügig eine Deckungskarte.