Nach Kaskoschaden Kündigung VOR Begleichung?

Meine Autoversicherung (huk24) hat mir nach einem Kaskoschaden gekündigt (war mir fast klar, weil der recht hoch war).

Ich wollte nun selbst eigentlich schon kündigen, dachte aber immer, dass man warten muss (und auch die Gegenseite), bis der Schaden reguliert, sprich beendet wurde (danach 14 Tage oder einen Monat Kündigungsrecht).

Ich habe aber noch keinen Cent gesehen, keine Informationen mehr bekommen und nun ein Einschreiben ins Haus geflattert bekommen, dass die eben mir kündigen.

Ist das wirklich so rechtens? Jetzt bekomme ich sicherlich Probleme, bei der nächsten Versicherung eine Teilkasko zu bekommen, oder?

61 Antworten

ok, dann in besser verständlichen Worten:

Fachsprachlich "reguliert" = ein Schaden wurde bezahlt.
Der VN kauft den Schaden beim VR zurück oder der VN teilt ihm mit, dass er die offene/n Rechnung/en direkt an den/die Rechnungssteller überweisen will.

Für die Schadenfreistellung ist das unerheblich.

Als Kündigungsgrund für beide Seiten gilt die Anerkenntnis der Eintrittspflicht bzw. die Ablehnung des Schadens, s. Post von Schreddi mit dem entsprechenden Passus.

Wenn der Schaden bislang weder anerkannt bzw. abgelehnt wurde, dann kann auch keine Kündigung ausgesprochen werden.

Der Umstand, dass ein Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat, bedeutet nicht zwingend das eine Regulierungspflicht anerkannt wurde.
Solche Gutachten können auch ergeben, dass keine Eintrittspflicht besteht.

Sofern die Versicherung sich bislang nicht gegenüber dem Versicherten geäußert hat liegt also keine Anerkenntnis vor.
Anders wäre es, wenn eine schriftliche Anerkenntnis oder ein Zahlungseingang auf dem Konto vorliegen würde.

Mann kann sich jetzt noch fragen, ob die Anerkenntnis ein interner Vorgang ist, oder ob dafür auch die Kenntnis des Empfängers der Erklärung erforderlich ist.
Eine Anerkenntnis oder Verweigerung liegt nach meiner Kenntnis nur mit Zugang beim Empfänger vor.
Alles andere wäre eine interne Entscheidung.

Erfolgte die Kündigung ohne Anerkenntnis, dann ist sie nicht wirksam.

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