Nach Gebrauchtwagenkauf liegen geblieben - Wer zahlt die Abschleppkosten?
Hallo zusammen,
4 Tage nach einem Gebrauchtwagenkauf bin ich auf der Landstraße im Schneechaos liegen geblieben.
Da es Wochenende war, habe ich den Händler nicht erreichen können.
Ich habe mich von einem Freund abholen lassen, der Wagen steht nun auf einem Feldweg nahe einer Landstraße.
Der Händler ist nach telefonischer Rücksprache bereit, das Fahrzeug nachzubessern. Nur besteht er darauf, dass er das Fahrzeug auf den Hof geliefert bekommt. Für das eigenständige Abschleppen würde er mir eine Rechnung stellen (200-300€)
Ich finde das Ganze ungerecht, da das Fahrzeug von meinem Wohnort aus 2 Stunden entfernt steht. Das Ganze wäre in jedem Fall für mich mit erheblichen zeitlichem und finanziellen Aufwand verbunden. Der Ganze Umstand wurde jedoch durch einen Mangel ausgelöst, den ich mMn nicht zu verantworten habe.
Für den Händler wäre das Fahrzeug ca. 1 1/2 Stunden entfernt.
Kennt sich hier jemand grob mit der Rechtslage aus?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 3. April 2018 um 12:32:41 Uhr:
Hallo,
schleppen lassen würde ich ihn über einen Automobil Club. Zumindest die gelben sind bereit vor Ort den Vertrag ab zu schließen und gleich zu Handel(Ab zu schleppen).
Ich würde ohne nicht mehr unterwegs sein mögen. Bei einem"so alten Auto" lohnt es sich leider auch.
Meiner hat jetzt 467000 gefahren, läuft gut,zieht gut, und ich habe ständig was zu tun. Aber so sind die Schätzchen halt. Gut zu wissen das ich keinen Freund brauche der mich aus der Pampa ab holt, da ich im Club bin.
Viel Erfolg mit deinem"Neuen".
Die schleppen einen aber auch nicht überall hin, i.d.R. zu einer Werkstatt in der Nähe vom Pannenort, da kann man noch was passendes raussuchen, mehr aber auch nicht...
Ich kenne die Strecke vom Te/Feldweg zum Händler nicht, Zeitangaben sind ja relativ, in der Stadt können 1,5 Stunden auch mal nur 15 km bedeuten, auf dem Land gerne mal 100km und mehr.....
Sicher wär ich mir nicht, das die den Wagen zum Händler schleppen, evtl. mit ein wenig Motivation in Form von Bargeld....😁
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Zitat:
@tartra schrieb am 3. April 2018 um 16:58:49 Uhr:
Bist du auf Werbemission für das Rolatoren-& Treppenliftwerbeblatt??😁Was soll das bringen der Te ist dort kein Mitglied und bei Anruf dort landert er nur im CallCenter, auf die Aussagen würde ich mich nicht verlassen, das einzige was passiert der Te hat dann eine Mitgliedschaft an der Backe...
Ich sagte ja nur z.B. ! MyAbschleppApp wäre auch eine Möglichkeit. Ich habe die Mitgliedschaft noch nicht bereut. Egal wie oft ich rief (auch für einen Motorroller)oder ob das Auto überhaupt mir gehörte...nur bei einem Elecktro Scooter war das ausrücken nicht mehr drinn.
Zitat:
@tartra schrieb am 3. April 2018 um 12:58:51 Uhr:
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 3. April 2018 um 12:55:33 Uhr:
Also meinen haben die gute 80klm weit geschleppt in die Werkstatt meiner Wahl . Das dürften die 2 Stunden locker her geben.In 2 Stunden hab ich auch schon mal fast 360 km AB geschafft...😁
Nur nicht auf einem Schlepper der nur 80 fahren darf 😛
Moin zusammen,
ich wollte noch einmal eine kurze Rückmeldung geben:
Ich habe von meinem Händler eine Austauschbatterie bekommen, bin zum Auto gefahren und habe diese eingebaut. Damit bin ich dann zum Händler gefahren. Er kümmert sich jetzt um die (voraussichtlich) defekte LiMa
Bitte noch mal zurück zur eigentlichen Frage. Ich hatte genau dieses Problem am Freitag. Mein Fahrzeug blieb liegen, es war definitiv die Lichtmaschine (sicher, weil heute über Garantieleistung ausgetauscht).
Der Schrauber hatte den Händler geschickt ( ist sein Kompagnon), der hatte mich auch abgeholt (einfache Strecke rund 200 km), beide hatten jedoch zunächst nichts über anfallende Kosten für die Abschlepperei gesagt, so dass ich davon ausging, dass sie Teil der Gewährleistung sein würden, wenn die Gebrauchtwagengarantie greifen sollte, es sich also herausstellen würde, dass der Schaden tatsächlich darin bestand, dass die Lichtmaschine ausgetauscht werden müsste.
Da ich ja meinem Kenntnisstand nach den gesetzlichen Bestimmungen nach verpflichtet bin, ebenjenen zwingend die Reparaturmöglichkeit einzuräumen, weil die Gebrauchtwagengarantie erlischt, wenn ich woanders reparieren lassen würde. entsprechend war das Schleppen nicht zu umgehen.
Bei Abholung des Fahrzeugs wollte der Schrauber zunächst auch kein Geld. Der Händler jedoch bestand darauf, dass ich 180 Euro Abschleppkosten beitragen solle, er sei der Meinung, diese seien nicht Teil der Garantieleistung. Der Schrauber sah zwar etwas überrascht aus, kommentierte jedoch nicht.
Da ich nicht genug Bargeld dabei hatte, habe ich noch nicht bezahlt und soll das im Laufe der nächsten Woche tun. Auch hier, der Schrauber hätte mir Zeit gegeben, das Geld vorbeizubringen, wenn es gerade passt, sein Spezi machte relativ viel Druck.
Nun habe ich auf der Fahrt nach Hause festgestellt, dass die linke hintere Radkappe und wahrscheinlich auch die darunter liegende Bremsscheibe sehr heiß waren, es roch auch verbrannt im Innenraum des des T4, so dass ich vermute, dass schon wieder ein Schaden vorliegt.
Unter diesen Umständen möchte ich natürlich nicht auch noch Abschleppkosten tragen, die ich eigentlich nicht übernehmen muss, weil sie in die gesetzliche Garantie fallen.
Wie also ist hier tatsächlich die Gesetzeslage?
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Zu unterscheiden ist (freiwillige) Garantie, z.B. vom Hersteller oder auf Basis einer Garantieversicherung und die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf vom gewerblichen Händler.
Daher ist es entscheidend, ob es ein Sachmangel der Gewährleistung ist oder nur von der Garantieversicherung abgedeckt wird. Beispiel wäre normaler Verschleiß, der normalerweise bei einem älteren Gebrauchten nicht von der Gewährleistung abgedeckt wird, ggf. aber durchaus von der Garantieversicherung.
Sollte es ein Sachmangel der Gewährleistung sein, so müsste der Händler die Abschleppkosten übernehmen. Natürlich versuchen gerade freie Fähnchenhändler sich um die Gewährleistungspflicht zu drücken und lassen den Kunden für eine Garantieversicherung zahlen, obwohl diese oft keinen Mehrwert bietet und nur dem Händler Vorteile bringt.
Hier im vorliegenden Fall vermute ich mal, dass der Händler unberechtigt abkassieren möchte, aber für eine genaue Beurteilung bräuchte man mehr Infos.
Da die Lichtmaschine ausgetauscht werden mußte, gehe ich davon aus, daß es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt, zumal ich keine erweiterte Garantie abgeschlossen habe.