Nach Autounfall Müll hinterlassen!
Ich hätte mal eine kleine Frage, und zwar muss ein Abschleppunternehmer den Müll von einen Auffahrunfall mitnehmen (Scherben, Kunstoffteile und kleinere Blechteile)?
Vorhin ist nämlich direkt von meiner Haustür ein Auffahrunfall passiert, wobei beide Autos abgeschleppt werden mussten, was auch passiert ist, aber der Dreck ist liegen geblieben, was ich als Frechheit empfinde!
Kühlerflüssigkeit, 1/3 vom Scheinwerfer und diverse Kleinteile liegen noch immer rum - überall verstreut und das auf meinem Grundstück ...
Thx Matze
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Passt scho
Selbst weggeräumt und dem Unternehmen ne bitterböse E-mail geschrieben, weil telefonisch war leider keiner mehr zu erreichen ... 😠
Na das reicht ja aus um dich für das Bundesverdienstkreuz bei Christian Wulff bei Kaffee und lecker Kuchen vorzuschlagen😉
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Die AGB des auftragannehmenden Unternehmens sind die Grundlage zu dem das Unternehmen arbeitet und kommen damit bei jedem Auftrag zum tragen...Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Irgendwelche AGBs kommen hier doch überhaupt nicht zum Tragen 😕
Äh nein 😉 Über die wirksame Einbeziehung von AGB brauche ich dir hoffentlich nichts erzählen...ansonsten bitte nachschauen. Soll aber auch nicht Thema hier sein. Fakt ist, dass Unternehmen muss das Zeug mitnehmen. Da gibts nichts dran rumzudeuteln...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Tja, wenn man schon klugscheißen will, dann sollte man das aber auch richtig tun... Wenn der Verursacher den Abschleppunternehmer beauftragt, sein verunfalltes Fahrzeug zu entfernen, dann gehören dazu auch alle Teile und Betriebsmittel. Somit ist sehr wohl der Abschlepper in der Pflicht, die Straße entsprechend zu reinigen.. Dazu braucht man nicht mal ins Gesetz schauen...Zitat:
Original geschrieben von F213
*Klugscheißermodus an*
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😛
*Klugscheißermodus aus*§32 StVO
Verkehrshindernisse(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Daraus folgt, daß, wie es Gnubbel bereits geschrieben hat, weder Abschleppunternehmer, Polizei etc. verpflichtet sind Scherben usw. zu beseitigen.
Nun Tecci6N, ich denke, daß ich schon richtig geschissen habe ;-)
Denn Du konstruierst einen neuen Fall.
Wenn der Unfallverursacher das Abschleppunternehmen beauftragt, dann sehe ich es so wie Du.
Aber im Eingangsfred stand dies so nicht, so daß ich davon ausgegangen bin, daß keiner der Verkehrsteilnehmer den Abschlepper angerufen hat.
Ergänzend noch ein Link:
http://www.ggvu.de/pdf/...ung_von_verkehrsflaechen-zusammenfassung.pdf
Seite 2
Hier geht es zwar um eine Ölspurbeseitigung. Aber es ist nebensächlich, ob es eine Ölspur oder Scherben nach einem Unfall geht.