Nach Autounfall Müll hinterlassen!
Ich hätte mal eine kleine Frage, und zwar muss ein Abschleppunternehmer den Müll von einen Auffahrunfall mitnehmen (Scherben, Kunstoffteile und kleinere Blechteile)?
Vorhin ist nämlich direkt von meiner Haustür ein Auffahrunfall passiert, wobei beide Autos abgeschleppt werden mussten, was auch passiert ist, aber der Dreck ist liegen geblieben, was ich als Frechheit empfinde!
Kühlerflüssigkeit, 1/3 vom Scheinwerfer und diverse Kleinteile liegen noch immer rum - überall verstreut und das auf meinem Grundstück ...
Thx Matze
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Passt scho
Selbst weggeräumt und dem Unternehmen ne bitterböse E-mail geschrieben, weil telefonisch war leider keiner mehr zu erreichen ... 😠
Na das reicht ja aus um dich für das Bundesverdienstkreuz bei Christian Wulff bei Kaffee und lecker Kuchen vorzuschlagen😉
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vaterfin
Wieso dem besitzer und nicht dem abschleppunternehmen oder der lieben verwaltungsbehörde?
Weil die Scherben Eigentum des Fahrzeughalters sind.
Zitat:
Original geschrieben von Passt scho
Ich hätte mal eine kleine Frage, und zwar muss ein Abschleppunternehmer den Müll von einen Auffahrunfall mitnehmen (Scherben, Kunstoffteile und kleinere Blechteile)?
Nein.
Nach meinem Wissensstand sind hier die Unfallbeteiligten und nicht der Abschleppunternehmer, Polizei oder andere Behörden in der Pflicht. Sind die Unfallbeteiligten dazu nicht (mehr) in der Lage so kann man ihnen Reinigungskosten in Rechnung stellen da dies eine Unfallfolge darstellt, hier ist die KFZ-Haftplichtversicherung des Unfallverursachers in der Pflicht (sofern man den Anspruch geltend macht).
In der Praxis wird die Unfallstelle jedoch oft von der Polizei mehr oder weniger fachgerecht geräumt um Nachfolgegefahren durch herumliegende Teile für den Verkehr zu minimieren. Das endgültige beiseiteräumen würde dann den Unfallbeteiligten obliegen.
Ciao!
Bei ausgelaufenem Öl in Folge eines geplatzten Ölfilters wird das schon problematisch. Welcher Unfallbeteiligte hat schon ein paar Sack Ölbindemittel im Kofferraum...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welcher Unfallbeteiligte hat schon ein paar Sack Ölbindemittel im Kofferraum...
Keiner, denn für alle Eventualitäten des Autofahreralltags kann man nicht alles dabei haben...
Das entbindet den Unfallverursacher jedoch nicht von der Schadenersatzpflicht die dann im Regelfall von seiner KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, mit dieser rechnet dann z.B. die Feuerwehr ab die das ausgelaufene Öl normalerweise bindet. Dafür ist eine KFZ-Haftplichtversicherung ja da.
Ciao
Ähnliche Themen
Wenn man über die Überreste fährt und danach ein Reifen platt ist, dann wäre man froh, wenn Jemand wie der TE es entfernt hätte.
Ich fahre eine Kehrgarnitur spazieren 😁 Leider gibt es Doofe, die auf Supermarktparkplätzen usw. mit Glas um sich werfen..
*Klugscheißermodus an*
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😛
*Klugscheißermodus aus*
§32 StVO
Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Daraus folgt, daß, wie es Gnubbel bereits geschrieben hat, weder Abschleppunternehmer, Polizei etc. verpflichtet sind Scherben usw. zu beseitigen.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Das Problem dabei ist, daß die Verantwortlichkeiten oftmals nicht zweifelsfrei zuzuordnen sind. Nicht umsonst folgen etlichen Verkehrsunfällen später langdauernde Gerichtsverfahren.
Zitat:
Original geschrieben von F213
*Klugscheißermodus an*
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😛
*Klugscheißermodus aus*§32 StVO
Verkehrshindernisse(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Daraus folgt, daß, wie es Gnubbel bereits geschrieben hat, weder Abschleppunternehmer, Polizei etc. verpflichtet sind Scherben usw. zu beseitigen.
Tja, wenn man schon klugscheißen will, dann sollte man das aber auch richtig tun... Wenn der Verursacher den Abschleppunternehmer beauftragt, sein verunfalltes Fahrzeug zu entfernen, dann gehören dazu auch alle Teile und Betriebsmittel. Somit ist sehr wohl der Abschlepper in der Pflicht, die Straße entsprechend zu reinigen.. Dazu braucht man nicht mal ins Gesetz schauen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn der Verursacher den Abschleppunternehmer beauftragt, sein verunfalltes Fahrzeug zu entfernen, dann gehören dazu auch alle Teile und Betriebsmittel. Somit ist sehr wohl der Abschlepper in der Pflicht, die Straße entsprechend zu reinigen..
Aber nur wenn dies Bestandteil des Auftrags an den Abschleppunternehmer ist. Ist die Beseitigung dieser - ich nenne sie mal "Unfallnebenwirkungen" - nicht beauftragt worden (sondern nur die Bergung des Fahrzeugs) so ist nach wie vor der Unfallverursacher in der Pflicht.
Eine Beauftragung des Unternehmens zur Fahrzeugbergung schliesst nicht automatisch eine Beseitigung der herumliegenden Fahrzeugteile, Scherben usw. ein, dieses muss mitbeauftragt werden damit das bergende Unternehmen in die Pflicht kommt und dies entweder selbst tut oder ein weiteres Unternehmen damit beauftragt.
Ciao!
Nein, das ist alles davon umfasst 😉 Die Abschlepper verweigern das zwar oft gerne, weil die Entsorgung vor allem der Betriebsstoffe als Sondermüll ziemlich kostenintensiv ist. Deswegen fragte ich auch gleich, ob die Polizei vor Ort war, weil die immer darauf hinarbeiten, das dies so geschieht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nein, das ist alles davon umfasst 😉
Wenn es in den AGB des Bergungsunternehmens drinsteht oder darin auf Richtlinien verwiesen wird nach denen dieses Unternehmen den Auftrag ausführt und diese Richtlinien dieses beinhalten, dann ist mit Auftragsannahme natürlich das Bergungsunternehmen in der Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Abschlepper verweigern das zwar oft gerne, weil die Entsorgung vor allem der Betriebsstoffe als Sondermüll ziemlich kostenintensiv ist.
Es steht dem Bergungsunternehmen frei für die Bergung und Beseitigung des Sondermülls ein weiteres spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen. Für die Bergungskosten kommt ja die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf und hierzu zählen u.U. auch die Kosten zur Entsorgung des Sondermülls. Eine zu kostenintensive Beseitigung des Sondermülls ist hier kein ziehendes Argument, das rechnungstellende Unternehmen muss diese Kosten natürlich auch durchreichen (sprich: in Rechnung stellen), sonst geht die Rechnung für dieses Unternehmen natürlich nicht auf wenn es seine Dienstleistung (hier Beseitigung des Sondermülls) verschenkt.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Wenn es in den AGB des Bergungsunternehmens drinsteht oder darin auf Richtlinien verwiesen wird nach denen dieses Unternehmen den Auftrag ausführt und diese Richtlinien dieses beinhalten, dann ist mit Auftragsannahme natürlich das Bergungsunternehmen in der Pflicht.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nein, das ist alles davon umfasst 😉
Irgendwelche AGBs kommen hier doch überhaupt nicht zum Tragen 😕 Nehmen wir doch nur mal das Beispiel, wo der Unfallverursacher noch vor Eintreffen des Abschleppers ins Krankenhaus verbracht wird, vorher aber noch den Wunsch nach einem bestimmten Unternehmen geäussert hat...oder die Polizei bestellt den Abschlepper... Nochmal, der Auftrag wird für das Auto in seiner Gesamtheit erteilt, dazu gehören dann eben auch abgefallene Teile und die Betriebsmittel...
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Es steht dem Bergungsunternehmen frei für die Bergung und Beseitigung des Sondermülls ein weiteres spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen. Für die Bergungskosten kommt ja die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf und hierzu zählen u.U. auch die Kosten zur Entsorgung des Sondermülls. Eine zu kostenintensive Beseitigung des Sondermülls ist hier kein ziehendes Argument, das rechnungstellende Unternehmen muss diese Kosten natürlich auch durchreichen (sprich: in Rechnung stellen), sonst geht die Rechnung für dieses Unternehmen natürlich nicht auf wenn es seine Dienstleistung (hier Beseitigung des Sondermülls) verschenkt.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Abschlepper verweigern das zwar oft gerne, weil die Entsorgung vor allem der Betriebsstoffe als Sondermüll ziemlich kostenintensiv ist.
Von irgendwelchen betriebwirtschaftlichen Überlegungen habe ich nichts geschrieben. Und gerade weil die Kosten ja übernommen werden durch die Versicherung, ist es noch sinnloser, sich vor diesen Maßnahmen mit fadenscheinigen Ausreden versuchen drücken zu wollen...Ich erlebe es wöchentlich, wie sich die Abschlepper versuchen zu weigern, dass sie die kontaminierten Bindemittel mitnehmen. Die Entsorgung wäre Sache der Feuerwehr, der Autobahnmeisterei oder generell des Straßenbaulastträgers heisst es dann immer von deren Seite. Dem ist aber mitnichten so, daher sagte ich auch, dass die Polizei immer dafür sorgt, dass so etwas vom Abschlepper mitgenommen wird. Denn die Polizei ist einer von zwei Parts, wenn es darum geht, dass die Straße wieder ordnungsgemäß für den Verkehr freigegeben werden kann.
Gruß Tecci
Letzt Woche gabs bei uns an ner Kreuzung auf der Hauptstraße nen kleinen Auffahrunfall. Dem vorderen VT ist dabei die Heckscheibe geborsten. Die beiden beteiligten Fahrzeuge sind daraufhin (vorbildlich) auf den Gehweg gefahren um den Verkehr nicht zu behindern.
Ich kam kurz nach dem Unfall dort vorbei, und die ganze Kreuzung lag voller Glassplitter 😠 Da die Straße sehr stark befahren und ziemlich eng ist, konnte ich nicht ausweichen und bin voll durch gefahren. Zum Glück haben es meine Reifen überlebt. Aber was wäre wenn ich dadurch nen Reifenschaden erlitten hätte? Abgesichert mit Warndreieck war nix, auch Polizei war noch nicht vor Ort.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Irgendwelche AGBs kommen hier doch überhaupt nicht zum Tragen 😕
Die AGB des auftragannehmenden Unternehmens sind die Grundlage zu dem das Unternehmen arbeitet und kommen damit bei jedem Auftrag zum tragen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Von irgendwelchen betriebwirtschaftlichen Überlegungen habe ich nichts geschrieben.
"Kostenintensiv" (hattest Du geschrieben)
istein betriebswirtschaftlicher Aspekt.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und gerade weil die Kosten ja übernommen werden durch die Versicherung, ist es noch sinnloser, sich vor diesen Maßnahmen mit fadenscheinigen Ausreden versuchen drücken zu wollen...
Ich erlebe es wöchentlich, wie sich die Abschlepper versuchen zu weigern, dass sie die kontaminierten Bindemittel mitnehmen.
Das wäre letztendlich der Verzicht auf Umsatz weil bei nichtmitnahme dieser Sachen dieses auch nicht in Rechnung gestellt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Aber was wäre wenn ich dadurch nen Reifenschaden erlitten hätte?
Dann wäre der Schadensverursacher (hier wohl der Unfallverursacher) Schadenersatzpflichtig gewesen sofern man nachweisen kann das der Reifenschaden durch diese Glassplitter entstand. Diesen ausfindig zu machen steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Letzt Woche gabs bei uns an ner Kreuzung auf der Hauptstraße nen kleinen Auffahrunfall. Dem vorderen VT ist dabei die Heckscheibe geborsten. Die beiden beteiligten Fahrzeuge sind daraufhin (vorbildlich) auf den Gehweg gefahren um den Verkehr nicht zu behindern.Ich kam kurz nach dem Unfall dort vorbei, und die ganze Kreuzung lag voller Glassplitter 😠 Da die Straße sehr stark befahren und ziemlich eng ist, konnte ich nicht ausweichen und bin voll durch gefahren. Zum Glück haben es meine Reifen überlebt. Aber was wäre wenn ich dadurch nen Reifenschaden erlitten hätte? Abgesichert mit Warndreieck war nix, auch Polizei war noch nicht vor Ort.
Die Heckscheibe ist genauso wie die Seitenscheiben aus einem Spezialglas hergestellt. Sehr stabil gegen stumpfe Gewalteinwirkung, zerspringt sie bei spitzer (punktförmiger) Gewalteinwirkung in kleine stumpfe Glaskrümel. Sich damit die Reifen zu zerstören ist so gut wie unmöglich, selbst mit dem Fahrrad nicht.