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Nach Auffahrunfall: Was steht mir zu?

Themenstarteram 21. Juni 2010 um 7:22

Hi,

vor 2 Woche ist mir jemand hinten auf die Karre gerauscht. Erst wollte die Person den Schaden ohne Versicherung klären, und nachdem ich nun 2 Wochen hin gehalten wurde, bekam ich plötzlich einen Anruf von der gegnerischen Versicherung.

Die Versicherung meinte, sie sei noch auf dem Wissensstand von vor 2 Wochen, und wollte nun den Schaden regulieren. Als ich den Unfallgegner kontaktiert habe, hieß es, man habe sich kurzfristig umentschieden, und ich wäre irgend wann noch mal informiert worden....

Auf jeden Fall hat die Verswicherung mir direkt die Pistole auf die Brust gesetzt, von wegen der Kostenvoranschlag sei falsch, und die schicken Ihren Gutachter raus.

Welche Rechte habe ich da?

Defekte Teile tauschen, ist klar, aber zu welchen Konditionen? Zu den Preisen einer Vertragswerkstatt, oder denen eines Hinterhofschraubers?

Dann hieß es, mir würde in der Zeit ein Leihwagen zustehen, aber für maximal 30€ am Tag.

Gibt es so was günstiges überhaupt? Bei den großen Leihhäusern (Sixt, Avis, europcar, etc..) gibt es nur welche ab 60€ am Tag (VW Fox)

Muss ich mich darum kümmern? Muss ich da selber hinter her? Wie weit muss ich zu so einer Bude fahren? Oder kann ich darauf bestehen, dass die Versicherung mir einen vor die Haustür stellt?

 

Da mir die Versicherung jetzt schon äußerst Suspekt ist, überlege ich auch schon einen Anwalt einzuschalten. Bloß was ist da zu beachten? Wovon wird der bezahlt?

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16 Antworten

Hi,

hier findest Du alle wichtigen Infos zu Deinem Problem:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

In Kurzform:

Du als (unschuldig!) Geschädigter kannst Dir auf kosten der Versicherung einen Anwalt nehmen! Du hast freie Wahl des Gutachters! Bei den Stunden-Verrechnungssätzen der Werstätten gibt es unterschiedliche Auffassungen. Einen "Hinterhofwerstatt-Stundensatz" musst Du auf keinen Fall aktzeptieren, wird auch keine seriöse Versicherung verlangen!

Schau mal in aller Ruhe im Versicherungsbereich von MT, da werden Sie geholfen!

Viel Erfolg und möglichst wenig Ärger

Superlolle

Ich habe so einen Schaden ebenfalls hinter mir. Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Der verrechnet sein Honorar mit der gegnerischen Versicherung. So hast du auf jeden Fall keinen Stress und er vertritt deine Interesse! Dann bekommst du auch keine Pistolen mehr auf die Brust gehalten ;)

Viel Erfolg!

am 21. Juni 2010 um 15:41

Dir steht zu einen Gutachter Deiner Wahl zu nehmen, wenn das Gutachten durch ist, dieses gleich zum Anwalt weitergeben.

Vorsicht, sollte es zu einem verfahren kommen, so fallen Anwaltskosten an. Aktuelle Rechtsschutz wäre von Vorteil.

Wenn die VErsicherung ihren eigenen Gutachter rausschickt, ist das ihr Problem. Also nicht beeinflussen lassen, auf eigenen Gutachter bestehen.

Themenstarteram 23. Juni 2010 um 7:21

Hi,

Danke für die Antworten. Dass es hier extra ein Versicherungs-Forum gibt, wusste ich nicht :)

Auch nochmals Danke für die Tipps. Mal schaun, was der von der Versicherung geschickte Gutacher heute anstellt (Braucht angeblich nur 5 Minuten auf einem Parkplatz).

Wegen dem Anwalt nochmal:

Ich kann den also kostenlos einschalten, um mein Interesse zu vertreten, aber im Falle eines Prozesses brauche ich eine RSV?

am 23. Juni 2010 um 9:32

... Du brauchst keine RSV, der Anwalt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Deine Entscheidung den gegnerischen Gutachter zu akzeptieren wirst Du noch bedauern. Vor ein paar Jahren haben sie das auch mit mir versucht, ohne Anwalt war es echt schwer an das Geld zu kommen, Immer neue Tricks der Versicherung. Jetzt gehe ich immer gleich zum Anwalt, beim letzten Auffahrunfall habe ich sogar noch etwas verdient. ;-)

Grüße

am 23. Juni 2010 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von estergan

... Du brauchst keine RSV, der Anwalt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Deine Entscheidung den gegnerischen Gutachter zu akzeptieren wirst Du noch bedauern. Vor ein paar Jahren haben sie das auch mit mir versucht, ohne Anwalt war es echt schwer an das Geld zu kommen, Immer neue Tricks der Versicherung. Jetzt gehe ich immer gleich zum Anwalt, beim letzten Auffahrunfall habe ich sogar noch etwas verdient. ;-)

Grüße

Und was machste wenn der Spieß umgedreht wird? 50:50 oder so rauskommt, im schlimmsten fall Du die schuld bekommst?

Dann wärste glücklich gewesen ne RSV zu haben ..

Nur so viel am Rande

... lies einmal die Fragestellung. Er hat nicht gefragt, ob man generell eine RSV braucht, sondern ob er sie in seinem Fall braucht. Das habe ich verneint, weil die Versicherung die Schuld des anderen Unfallgegeners anerkennt, aber wieder mal wahrscheinlich nicht alles zahlen möchte.

Somit ist sein Riusiko gleich Null, außerdem will er ja nicht klagen sondern braucht den Anwalt nur für den Schriftverkehr, zur Wahrung seiner Rechte und ein bisschen Drohen.

Grüße

Detlef

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 12:40

Danke für die antworten.

Also Mittwoch war ein Gutachter der generischen Versicherung da. In ganzen drei Minuten (!!!) hat er vom kompletten Auto 4 Fotos geschossen, und ist dann abgezogen. (den Stundenlohn möchte ich haben)

Heute kam ein Brief von der gegnerischen Versicherung, in dem ein Scheck drin war, über den Netto-Betrag meines Kostenvoranschlages.

 

Bekomme ich das Gutachten nicht zu sehen?

Was ist mit den 50€ für den Kostenvoranschlag? Gibt es die auch nciht zurück?

Schon komisch, dass das auf mal so schnell geht...

am 26. Juni 2010 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Kampfcorsa

Danke für die antworten.

Also Mittwoch war ein Gutachter der generischen Versicherung da. In ganzen drei Minuten (!!!) hat er vom kompletten Auto 4 Fotos geschossen, und ist dann abgezogen. (den Stundenlohn möchte ich haben)

Heute kam ein Brief von der gegnerischen Versicherung, in dem ein Scheck drin war, über den Netto-Betrag meines Kostenvoranschlages.

 

Bekomme ich das Gutachten nicht zu sehen?

Was ist mit den 50€ für den Kostenvoranschlag? Gibt es die auch nciht zurück?

Schon komisch, dass das auf mal so schnell geht...

Das ist das problem wenn der Gutachter der Versicherung kommt, klar steht Dir das gutachten zu.

Jetzt ist wohl der Punkt gekomme, wo Du einen Anwalt einschalten musst.

In 3 Minuten kann niemand ein Gutachten machen. Beauftrage einen eigenen Gutachter, dessen Gutachten reichst Du an einen Anwalt weiter.

Du wirst sehen, Du bekommst mehr wie bei einem Kostenvoranschlag

 

hallo

habe in den letzten 6 jahren 4 unfälle gahabt.

dir steht die rep in einer fachwerkstatt zu: porsche-urteil

wertminderung, nutzungsausfall. gutachter!, der bewertet den schaden meist höher als der kostenvoranschlag

bei abrechnung nach kv zieht die versicherung aber die mwst ab, weil der gesetgeber dies zulässt. für alle reparaturen, teile, lackierung etc. erhäöst du dann die mwst nachträglich zurück.

mein beispiel: hechschaden 8500 euro minus mwst

versicherung zahlte nach nem halben jahr mit anwalt:

8500 + wertminderung 350 euro + nutzungausfall für 10 tage 340 euro + 850 euro für hws-distorsion!! + 1200 euro für gutachter.

wenn du definitiv keine schuld hast, dann brauchste auch keine rechtschutz weil die rechtslage ja klar ist. zudem haben diese versicherungen wartezeiten und weil der unfall schon war- würden die nicht zahlen.(nachträglicher abschluss).

ach ja die prozedur dauert bis zum ende ca. 4-6 monate bei meinen unfällen

noch fragen????

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 23:15

Zitat:

Jetzt ist wohl der Punkt gekommen, wo Du einen Anwalt einschalten musst.

Nun gut, werde Montag es nochmal auf die aufrichtige Tour probieren, und nach haken, ansonsten kommt die erklagete Kohle zu Weihnachten auch nicht unpassend.. *lol*:p

(immer positiv denken :D )

Danke und

schönen Abend noch...

Ich hab auch schon gehört das ein Rechtsanwalt in solchen Dingen sehr von Vorteil seien kann. Alleine schon die Nutzungsausfallpauschale soll ja ganz schön hoch sein.

Deshalb hab ich ne Rechtsschutzversicherung abgeschlossen für 39,50 Euro jährlich. So kann ich mir immer einen Anwalt nehmen egal ob ich Schuld bin oder nicht. :)

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 9:59

Hi,

so, habe gerade mit denen telefoniert.

Das "Gutachten" war kein "Schadensgutachten", sondern nur ein "Vergleichsgutachten", in dem lediglich ermittelt wird, ob der angegebene Schaden zur Höhe des Kostenvoranschalges passen. Habe mir diesen zumailen lassen.

 

Dann habe ich auf meine Nebenkosten hingewiesen, und es hieß, diese hätte ich ja nicht eingereicht, solle ich nachholen.

Denke mal, dass sich das die Sache erledigt hat.....

 

 

PS: wg. Nutzungsausfall:

Hatte die gegnerische Versicherung nichts von gesagt, sondern nur auf den Leihwagen (30€ am Tag) im Falle der Reperatur hingewiesen, aber meine Versicherung meinte, dass der Nutzungsausfall bei Verzeicht auf den Leihwagen bei 29€ am Ta liegen würde.

am 28. Juni 2010 um 16:19

Selbst wenn.. ein Kostenvoranschlag bringt immer weniger, wie ein richtiges Gutachten.

Bei mir hatte ich 300€ differenz

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