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Nach Abmeldung neue Versicherung?

Hi,

Ich hatte zum 01.01.2021 eine Versicherung abgeschlossen, die bis zum 31.12.2021 laufen sollte, das Auto habe ich aber im Nov 2021 abgemeldet, jetzt will ich es 5 Monate später wieder anmelden, bekomme aber von anderen Versicherungen bessere Angebote...Kann ich mir einfach eine neue Versicherung aussuchen oder muss es die alte sein?

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23 Antworten

Wenn man innerhalb von 18 Monaten nach der Außerbetriebsetzung das Fahrzeug wieder anmeldet, lebt die alte Versicherung wieder auf. Dieses Versicherung hat in dieser Zeit Vorrang vor einem Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft.

Wenn man vorher wechseln will, dann geht das nur mit einem Halterwechsel. Bleibt die Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit. Länger als ein aktives Jahr wird man also durch die Ruheversicherung nicht gebunden.

Schaut euch das Video an, da wird alles erklärt.

Vorab: es muss die gleiche Versicherung sein.

https://youtu.be/XYBnSNI7yrw

Den Vorrang setzen die wenigsten Versicherungen durch

Zitat:

@Deaa schrieb am 10. Apr. 2022 um 21:44:25 Uhr:

"Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18

Monate nach Außerbetriebsetzung" was heißt hier "spätestens" wtf...

D. h., wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung nicht innerhalb von 18 Monaten wieder in Betrieb gesetzt wird, endet die Ruheversicherung und der Vertrag.

 

Beispiel: Auto wird abgemeldet und untergestellt. Wird das Auto während der 18 Monate gestohlen oder die Hütte brennt ab, ist es über die Haftpflicht (Schaden am Unterstand, z.B. Scheune, Garage) oder die Teilkasko (soweit im vorher laufenden Vertrag vorhanden) versichert.

 

Passiert danach etwas mit dem oder durch das Auto, gehen alle Schäden auf Deine Rechnung.

Lässt man bei der AB das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung aufs Auto reservieren,bekommt auch davon die Versicherung eine Mitteilung in ihrem Datensatz.

Man sollte sich immer seinen Nachtrag zum Versicherungsschein anschauen.

Wenn man das Fahrzeug selbst abmeldet, gibt es einen Nachtrag zum Versicherungsschein mit Ruheversicherung und der Versicherungsvertrag läuft noch 18 Monate weiter und wird vorerst nicht abgerechnet.

Verkauft man das abgemeldete Auto, sollte man dies der Versicherung mitteilen, dann erfolgt ein neuer Nachtrag zum Versicherungsschein wegen Wagniswegfall und der Vertrag wird abgerechnet.

Veräußert man das Fahrzeug und der neue Besitzer meldet das noch angemeldete Fahrzeug selbst um, meldet dies die Zulassungsstelle der Versicherung. Die erstellt einen Nachtrag zum Versicherungsschein aufgrund "Veräußerung/Wagniswegfall" und rechnet den Vertrag ab.

Dies geschieht z.B bei der HUK seit einigen Monaten ziemlich zeitnah, im Rahmen einer Dunkelverarbeitung ohne das ein Mitarbeiter sich damit beschäftigt.

Eine verbindliche Auskunft gibt es nur bei Anruf einer Versicherung, vielleicht sogar bei der Wunschversicherung weil diese Umsatz machen will

Zitat:

@koelsch schrieb am 11. April 2022 um 11:05:20 Uhr:

Eine verbindliche Auskunft gibt es nur bei Anruf einer Versicherung, vielleicht sogar bei der Wunschversicherung weil diese Umsatz machen will

Ja, genau: "Alles gar kein Problem. Natürlich geht das"

Klappt es dann wider erwarten doch nicht, wurde eine solche Auskunft nie erteilt...

Genau.

Was am Telefon gesagt ist, kann man nie belegen.

Manche Halter wissen nicht mal bei welcher Versicherung sie sind.

Rennen von Makler zum Checkportal und irgendeiner in der Kette Haut mal eine eVB Ü raus.

Wenn man den Überblick verloren hat, zahlt man eine einfliegende Rechnung natürlich nicht und wundert sich über böse Post.

Bissel Kopf muss man sich schon machen.

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