Nach 3 Monaten ummelden
Hallo ich habe eine allgemeine Frage,
Ich bin wohnhaft in Frankfurt bin aber beruflich in Bonn.
So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Mir wurde gesagt das ich das Auto ummelden soll, festen Wohnsitz habe ich in Bonn nicht. Ist das möglich.
In der Fahrschule wurde auch immer was von 3 Monaten erzählt.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:37:13 Uhr:
Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.
Nö, kann auch nicht sein. Entweder hast du dich verguckt oder du erzählst uns was vom Pferd. So langsam reift in mir die Überzeugung zu Zweiterem...
@Taxidiesel: wenn das Fahrzeug noch zu StVZO-Zeiten zugelassen wurde, dann gibt es einen Bestandsschutz. Ansonsten ist keine Ausnahme möglich, wenn du das so lassen willst, heißt das: auf keinen Fall auffallen 😉
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41 Antworten
Du kannst dein Auto allerdings nur auf deinen Wohnsitz anmelden.
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 19:57:50 Uhr:
Danke.Aber der meinte das ummelden des Autos hat mit dem Wohnsitz nichts zu tun.
Das scheint mir eine Fehlinformation zu sein.
Zitat:
Nach § 46 Abs. 2 FZV ist für Privatpersonen nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am Zweitwohnsitz wegen einer günstigeren Regionalklasse ist nicht möglich.
Quelle: https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
Das heißt: Selbst wenn du dir jetzt einen Zweitwohnsitz anmelden würdest/müsstest, könntest du deshalb dein Auto gar nicht ummelden.
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 20:03:55 Uhr:
Wo ist es den verordnet?https://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=76827
Dieser verlinkte Thread stammt aus 2006, da hat sich so ein ganz kleines bisschen was getan in der Zwischenzeit beim gesetzlichen Rahmen. Die Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs folgt dabei grundsätzlich mal den Regeln der §§ 6, 13 und 46 FZV. Wenn du jetzt allerdings nochmal damit kommst, dass der Polizist irgendeinen anderen Schmarrn erzählt hat, dann gebe ich auf...
Häää???
Man kann doch sogar beim Ummelden in eine andere Stadt sein Kennzeichen mitnehmen?
Was soll denn der Quatsch? Ich würde mich mal über den Herrn beschweren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 09:47:18 Uhr:
Häää???
Man kann doch sogar beim Ummelden in eine andere Stadt sein Kennzeichen mitnehmen?
Was soll denn der Quatsch? Ich würde mich mal über den Herrn beschweren.Gruß Metalhead
Kennzeichen mitnehmen ja, aber ummelden muss man trotzdem.
Natürlich nur, wenn man auch seinen Erstwohnsitz verlegt, und das sieht im Falle des TE nicht so aus.
Und ja, das ein Polizist so einen Quatsch erzählt, ist wirklich kaum zu glauben.
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. März 2017 um 11:19:30 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 09:47:18 Uhr:
Häää???
Man kann doch sogar beim Ummelden in eine andere Stadt sein Kennzeichen mitnehmen?
Was soll denn der Quatsch? Ich würde mich mal über den Herrn beschweren.Gruß Metalhead
Kennzeichen mitnehmen ja, aber ummelden muss man trotzdem.
Natürlich nur, wenn man auch seinen Erstwohnsitz verlegt, und das sieht im Falle des TE nicht so aus.
Und ja, das ein Polizist so einen Quatsch erzählt, ist wirklich kaum zu glauben.
Wenn ich mir die Threads des TE so ansehe, dann bin ich mir nicht ganz sicher wer hier Quatsch erzählt ....
Woher will der Polizist denn wissen wo das Auto gemeldet ist? Hat er dafür Anfragen gestellt? Wenn ja dann muss ihm ja gewaltig langweilig sein. Das Kennzeichen sagt nichts über den Ort der Anmeldung aus. Ich selber fahre "H", wohne aber in "OL".
Zitat:
@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 11:23:17 Uhr:
Zitat:
Und ja, das ein Polizist so einen Quatsch erzählt, ist wirklich kaum zu glauben.
Wenn ich mir die Threads des TE so ansehe, dann bin ich mir nicht ganz sicher wer hier Quatsch erzählt ....
Nun ja, ich habe das geschrieben was ich geschrieben habe und nicht z.B. "da hat der Polizist Quatsch erzählt". Und dabei habe ich mir schon etwas gedacht. 😉
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. März 2017 um 11:19:30 Uhr:
Kennzeichen mitnehmen ja, aber ummelden muss man trotzdem.
Ja, aber der Denunziant sieht aus der Entfernung ja nur das Kennzeichen, nicht das Siegel.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 13:20:25 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. März 2017 um 11:19:30 Uhr:
Kennzeichen mitnehmen ja, aber ummelden muss man trotzdem.
Ja, aber der Denunziant sieht aus der Entfernung ja nur das Kennzeichen, nicht das Siegel.Gruß Metalhead
Am Siegel ändert sich gar nichts.
Zitat:
@Golfinator schrieb am 28. März 2017 um 13:30:08 Uhr:
Am Siegel ändert sich gar nichts.
Echt? Danke. Hätte gedacht daß dann das Siegel des neuen Wohnortes drauf kommt.
Gruß Metalhead
Da kommt ein neuer Siegel drauf.
Habe es selbst gesehen Frankfurter Kennzeichen mit Brandenburger Siegel.