Nach 3 Monaten ummelden

Hallo ich habe eine allgemeine Frage,

Ich bin wohnhaft in Frankfurt bin aber beruflich in Bonn.

So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.

Mir wurde gesagt das ich das Auto ummelden soll, festen Wohnsitz habe ich in Bonn nicht. Ist das möglich.

In der Fahrschule wurde auch immer was von 3 Monaten erzählt.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:37:13 Uhr:



Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.

Nö, kann auch nicht sein. Entweder hast du dich verguckt oder du erzählst uns was vom Pferd. So langsam reift in mir die Überzeugung zu Zweiterem...

@Taxidiesel: wenn das Fahrzeug noch zu StVZO-Zeiten zugelassen wurde, dann gibt es einen Bestandsschutz. Ansonsten ist keine Ausnahme möglich, wenn du das so lassen willst, heißt das: auf keinen Fall auffallen 😉

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 13:31:35 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 28. März 2017 um 13:30:08 Uhr:


Am Siegel ändert sich gar nichts.

Echt? Danke. Hätte gedacht daß dann das Siegel des neuen Wohnortes drauf kommt.

Gruß Metalhead

Ich bin Ende letzten Jahres von Köln in den Rhein-Kreis Neuss gezogen. Da wurden nur die Fahrzeugscheine geändert.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 28. März 2017 um 13:36:43 Uhr:


Ich bin Ende letzten Jahres von Köln in den Rhein-Kreis Neuss gezogen. Da wurden nur die Fahrzeugscheine geändert.

Hab das erst vor 3 Wochen gemacht. Teil 1 ("Fahrzeugschein"😉 wurde neu erteilt, Teil 2 ("Fahrzeugbrief"😉 und auch die Kennzeichen blieben unverändert.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:35:16 Uhr:


Da kommt ein neuer Siegel drauf.

Habe es selbst gesehen Frankfurter Kennzeichen mit Brandenburger Siegel.

Ja genau ...... nur komisch das bei allen anderen und bei mir KEIN Siegel getauscht wurde als ich umgezogen bin! Was du gesehen hast war vielleicht ein Kennzeichen aus Frankfurt/Oder ...... 🙄

Welches Frankfurt soll das gewesen sein?

Bei Frankfurt/Oder (FF) würde das ja Sinn machen.

Aber bei Kennzeichenmitnahme muss man nach allem, was auf den Zulassungsstellen-Webseiten so steht, sein Kennzeichen nicht vorlegen. Also ist es wohl auch nicht nötig, das Siegel austauschen zu lassen.

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Das Siegel wird nicht getauscht. Es könnte höchstens mal vorkommen, dass bei einem beschädigten Kennzeichen nachgesiegelt werden muss, dann ist da natürlich das Siegel der dann zuständigen Zulassungsstelle drauf und nicht mehr der ausgebenden, aber da werden auch beide Kennzeichen neu gesiegelt. Aber bei der einfachen Ummeldung werden keine Siegel getauscht, nicht mal die Änderung der ZB II ist vorgesehen, sondern nur die Änderung der ZB I.

Interessant. Da fällt mir ein, dass ich noch ein selten benutztes Freizeitfahrzeug habe, dass an meinem ehemaligen Haupt- und jetzigem Zweitwohnsitz gemeldet ist. Dort steht es auch meistens. Bei der Ummeldung damals habe ich mir den Gang zur Zulassungsstelle gespart.

Ich denke es gibt keine Ausnahmen, wenn der Wagen auch tatsächlich da steht?

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 13:49:54 Uhr:



Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:35:16 Uhr:


Da kommt ein neuer Siegel drauf.

Habe es selbst gesehen Frankfurter Kennzeichen mit Brandenburger Siegel.

Ja genau ...... nur komisch das bei allen anderen und bei mir KEIN Siegel getauscht wurde als ich umgezogen bin! Was du gesehen hast war vielleicht ein Kennzeichen aus Frankfurt/Oder ...... 🙄

Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:37:13 Uhr:



Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.

Nö, kann auch nicht sein. Entweder hast du dich verguckt oder du erzählst uns was vom Pferd. So langsam reift in mir die Überzeugung zu Zweiterem...

@Taxidiesel: wenn das Fahrzeug noch zu StVZO-Zeiten zugelassen wurde, dann gibt es einen Bestandsschutz. Ansonsten ist keine Ausnahme möglich, wenn du das so lassen willst, heißt das: auf keinen Fall auffallen 😉

Oder innerhalb der Familie ummelden

Was ist mit §6 Abs.1.

In der uulassungsverordnung steht niergeds was von Hauptsitz oder angemeldet in der Wohnanschrift.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 29. März 2017 um 13:45:47 Uhr:


Was ist mit §6 Abs.1.

In der uulassungsverordnung steht niergeds was von Hauptsitz oder angemeldet in der Wohnanschrift.

dann schau mal in §46 dort wird die Zuständigkeit geregelt und auch auf den Zustand "mehrere Wohnungen" eingegangen.
Aber was ich bis jetzt nicht ganz verstehe.

Was machst Du dir eigentlich Gedanken darüber?
Wenn der Polizist der Meinung ist das Du rechtswidrig handelst dann sag ihm das er ne Anzeige machen soll oder zumindest die Gesetze anführt die in zu der Annahme führen das er Recht hat.
Ansonsten einfach ignorieren was er sagt.

Wolltest du nicht bei der Zulassungsstelle anrufen? Was kam dabei raus ?

Gruß
Christoph

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:37:13 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 13:49:54 Uhr:


Ja genau ...... nur komisch das bei allen anderen und bei mir KEIN Siegel getauscht wurde als ich umgezogen bin! Was du gesehen hast war vielleicht ein Kennzeichen aus Frankfurt/Oder ...... 🙄

Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.

Also: Ich habe ein NRW-Siegel auf BW-Kennzeichen, da ich es so wollte und nett gefragt habe.
Warum ich nicht gleich ein NRW-Kennzeichen genommen habe: Weil bei mir nur 4 Zeichen passen und im neuen Zulassungsbezirk so etwas "gerade mal nicht frei" war. Und nein: es geht nicht um das Fahrzeug im Avatar.

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