Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn
Moin Community,
hoffe ich bin hier soweit richtig.
Seit längerem treibt mich mein Nachbar nun zur Weißglut.
Vorweg, hänge ich ein bild an damit man die örtliche Lage besser verstehen kann.
Es fing so an, dass mein Nachbar der eine Tür weiter wohnt, sich immer direkt hinter mein auto parkte um Einkäufe aus dem auto zu laden. Manchmal blieb er dahinter stehen, was mich insofern nicht weiter gestört hat, wenn ich nicht außer haus musste. Die ersten 5-6 mal wie ich doch wegfahren wollte war es auch kein Problem für mich hab 3-4 mal ranschirrt und bin ganz knapp am auto vorbei gekommen, wenn es doch mal nicht geklappt hatte hab bei ihm geklingelt und gesagt ich müsse weg fahren. Kommentarlos und ohne zögern fuhr er sein Auto auch gleich weg.
Mittlerweile ist es so das ich dann schon mal 10 Minuten warten muss bis er sich aus seinem Haus "bemüht".
Langsam war's mir auch zu bunt immer nur mit 5 cm Abstand an seinem auto vorbei zu ranschirren und eventuell doch einen Kratzer ins auto zu machen. Also hab ihn dann jedes mal rausgeklingelt. Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).
Heute war's mir aber echt zu blöd und mir riss der Geduldsfaden. War schon etwas im Stress und musste schnell weg, doch wer steht hinter meinem Auto mit vll. mal 50 cm Abstand... der werte Herr Nachbar.
Ich also Sturm geklingelt und erst mal meinen Frust abgebaut und ihm sehr eindeutig darauf hingewiesen das er nicht mehr hinter meinem Auto zu stehen hat.
Worauf er antwortete da kann doch n blinder ausparken. Was aber nicht möglich war. Selbst wenn, sehe ich es nicht mehr ein iwann passiert doch was und ich müsste dafür gerade stehen.
Was sind nun eurer Meinung nach meine Möglichkeiten dies zu unterbinden?
Noch ne Info zum Parkplatz. Der Parkplatz ist öffentlich und kann von jedem genutzt werden, da er der Gemeinde und nicht zum Wohnhaus gehört.
Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist. Noch dazu hat er eine eigene Garage die er nutzen kann, die genau soweit entfernt ist wie der Parkplatz.
Mein wehrter Herr Nachbar gehört zur Fraktion... Ach Sie schon wieder, na wo wollen sie den heute hin, was gab es zu mittag, wer war den ihr besuch gestern Abend, das gehört aber nicht in diese Mülltonne, kuck kuck was macht er den in seinem auto... usw. Diese netten Herrschaften die immer aus dem Fenster kucken sobald sie n Blatt vom Baum fallen hören.. XDXD
Hoffe ihr könnt mir vll. n paar Tipps geben was man dagegen unternehmen kann.
PS: Ich will ihm keinen Schaden zufügen oder sein auto mit Kot beschmieren, die Luft raus lassen o.Ä. 😉
Hab auch kein Problem damit mal die Polizei vorbei zu schicken.
Der Nachbarschaftsfrieden geht mir auch am A... vorbei da ich mit diesen Leutchens nicht zu tun haben werde.
Beste Antwort im Thema
So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:
- Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
- Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?
Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?
Gruß
Uwe
234 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. März 2016 um 11:19:39 Uhr:
Hallo Karelia,Du vermengst leider hemmungslos privaten Grund mit öffentlichen Straßen. Auf öffentlichen Straßen ist das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig. Diese veranlassen auch das Abschleppen. Vorteil: man muss es nicht bezahlen. Auf privatem Grund hingegen haben Ordnungsamt oder Polizei keinerlei Rechte und werden daher auch nicht benötigt. Hier muss man nur die Verfügungsgewalt über den Grund nachweisen, dann kann man selbst das Abschleppen beauftragen. In diesem Fall ist man allerdings selbst in der Zahlungspflicht, natürlich mit Rückerstattungsanspruch gegen den Besitzstörer.
Falsch !
Wenn jemand sein Fahrzeug innerhalb meines privaten Grundstücks, z.B. auf der Garagenzufahrt abstellt, dann ist hier sehr wohl die Polizei zuständig.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. März 2016 um 11:26:14 Uhr:
Falsch !
Wenn jemand sein Fahrzeug innerhalb meines privaten Grundstücks, z.B. auf der Garagenzufahrt abstellt, dann ist hier sehr wohl die Polizei zuständig.
ah ja. Auf Grund welcher Gesetze genau meinst Du, dass die Polizei hier eingreifen könnte? Tipp: Hausfriedensbruch ist es nicht.
Natürlich könntest Du auch die Quelle lesen, die @Karelia vom ADAC hier verlinkt hat, da steht es nämlich richtig drin.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. März 2016 um 11:27:31 Uhr:
ah ja. Auf Grund welcher Gesetze genau meinst Du, dass die Polizei hier eingreifen könnte? Tipp: Hausfriedensbruch ist es nicht.Natürlich könntest Du auch die Quelle lesen, die @Karelia vom ADAC hier verlinkt hat, da steht es nämlich richtig drin.
Wirklich ganz sicher ?!
Besitzstörung, unerlaubter Zugang von Privatgrundstück und sogar Hausfriedensbruch.
Besitzstörung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, nicht aus dem Strafrecht. "Unerlaubter Zugang" habe ich überhaupt noch nie gehört. Und dass es kein Hausfriedensbruch ist, wenn man Parkraum zweckentfremdet, da gibt es genügend Urteile dazu.
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Es gibt aber auch genügend Urteile dazu, die anders ausschauen.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl093.htmZitat:
Einen Hausfriedensbruch stellt das Falschparken auf privatem Grund und Boden nur dar, wenn der Stellplatz „befriedetes Besitztum“ im Sinne des § 123 StGB ist, also wenn zum Beispiel eine Schranke oder ein Tor die Zufahrt zum Grundstück versperrt oder wenn der Stellplatz durch Ketten gesichert ist.
wenn ich aus meiner Ausfahrt nicht rauskomme, weil mich jemand zugeparkt hat, rufe ich selbstverständlich die Polizei, nicht den Abschleppdienst (den ich dann bezahlen muss!) ! Das ist mein gutes Recht, soweit ich weiss (ohne es jetzt gegoogelt zu haben, aber das macht bestimmt noch irgendjemand...)
Was die dann tun, ist mir relativ egal. Mir ist nur wichtig, dass der Zuparker weiss, dass ich hier keinen Spass verstehe.
Ebenso, wenn jemand Fremdes sein Auto vor mein Haus auf meinen Privatgrund stellt. Hier ist Platz für 3 Autos und manche verwechseln das offenbar mit einem öffentlichen Parkplatz. Aber zackzack steht dann mein eigenes Auto davor und der Wild-Parker kann mal schön bei mir klingeln.
Ich bbin alles andere als pendantisch und wenn ich vorher höflich gefragt werde "Hallo, dürfte ich mal für ne Stunde hier parken?" bin ich der letzte der Nein sagt. Gar kein Problem. Aber frech und ungefragt auf meinem Privatgrundstück direkt vor meinem Küchenfenster parken gehr GARNICHT.
Nicht nur beim Fahren, auch beim Parken sollte man doch bitteschön aufeinander Rücksicht nehmen und die Bedürfnisse anderer respektieren... 5 Meter weiter laufen hat noch keinem geschadet...
Zitat:
@cocker schrieb am 7. März 2016 um 12:24:16 Uhr:
wenn ich aus meiner Ausfahrt nicht rauskomme, weil mich jemand zugeparkt hat, rufe ich selbstverständlich die Polizei, nicht den Abschleppdienst (den ich dann bezahlen muss!) ! Das ist mein gutes Recht, soweit ich weiss (ohne es jetzt gegoogelt zu haben, aber das macht bestimmt noch irgendjemand...)
Was die dann tun, ist mir relativ egal. Mir ist nur wichtig, dass der Zuparker weiss, dass ich hier keinen Spass verstehe.
So lange der Kerl auf öffentlichem Boden steht, ist das gut - wenn er auf Deinem Grundstück steht und nicht in nützlicher Frist auszumachen ist: Abschlepper rufen.
Zitat:
Ebenso, wenn jemand Fremdes sein Auto vor mein Haus auf meinen Privatgrund stellt. Hier ist Platz für 3 Autos und manche verwechseln das offenbar mit einem öffentlichen Parkplatz. Aber zackzack steht dann mein eigenes Auto davor und der Wild-Parker kann mal schön bei mir klingeln.
Das ist natürlich eine Frechheit, keine Frage. Trotzdem sollte man diese Art von Reaktion unterlassen, da ist man dann nämlich ganz schnell mit Nötigung dabei. Wie gesagt, wenn man ihn auch ärgern will, abschleppen lassen - am besten von einem Unternehmen, das gleich alles regelt und ihm die Karre erst nach Bezahlung wieder rausrückt. Sollte man aber nur machen, wenn man tatsächlich selber nicht mehr raus kommt, sonst könnte es dann sein, dass man im Gerichtsverfahren auf den Kosten sitzenbleibt (plus Vergnügungsgebühr für das Verfahren, die Anwälte etc.).
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. März 2016 um 11:19:39 Uhr:
Hallo Karelia,Du vermengst leider hemmungslos privaten Grund mit öffentlichen Straßen. Auf öffentlichen Straßen ist das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig. Diese veranlassen auch das Abschleppen. Vorteil: man muss es nicht bezahlen. Auf privatem Grund hingegen haben Ordnungsamt oder Polizei keinerlei Rechte und werden daher auch nicht benötigt. Hier muss man nur die Verfügungsgewalt über den Grund nachweisen, dann kann man selbst das Abschleppen beauftragen. In diesem Fall ist man allerdings selbst in der Zahlungspflicht, natürlich mit Rückerstattungsanspruch gegen den Besitzstörer.
Da verwechselst du mich aber! Genau das, was du hier schreibst habe auch ich in meinen Beiträgen vertreten. Natürlich ist auf öffentlichen Grund die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig. Wo habe ich etwas anderes gepostet?
keine Verwechslung:
Zitat:
@Karelia schrieb am 7. März 2016 um 09:33:42 Uhr:
Wenn du einen Abschleppdienst mit dem Abschleppen des Fahrzeugs deines lieben Nachbarn beauftragst musst du den auch bezahlen! Du bist schließlich der Auftraggeber.
das ist nur auf privatem Grund richtig, auf öffentlichem Grund nicht
Zitat:
@Karelia schrieb am 7. März 2016 um 09:33:42 Uhr:
Das Abschleppen kann einzig das Ordnungsamt oder die Polizei veranlassen.
das ist nur auf öffentlichem Grund richtig, auf privatem Grund nicht
Zitat:
@Karelia schrieb am 7. März 2016 um 09:33:42 Uhr:
der "Zuparker" erhält natürlich ein Knöllchen
das ist nur auf öffentlichem Grund richtig, auf privatem Grund nicht
Zitat:
@Karelia schrieb am 7. März 2016 um 09:33:42 Uhr:
und du kannst deine durch die behinderung entstandenen Kosten (Bus- oder Taxifahrt, Verdienstausfall) bei deinem Nachbarn geltend machen (u.U. mit hilfe eines Rechtsanwalts).
das ist nur auf privatem Grund richtig, auf öffentlichem Grund nicht
zu 1: Unsinn: Ein Abschleppunternehmen ist ein Privatunternehmen. Dem steht es nicht zu Selbstjustiz zu üben. Selbst das Ordnungsamt oder die Polizei muss abwägen. Besteht keine unmittelbare Gefahr für den Strassenverkehr muss auch die abwägen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist da gefragt.
zu 2: Das ist richtig. Und meine diesbezügliche Aussage bezog sich ja auf den Eingangsbeitrag. Da geht es um öffentlichen Grund.
zu 3: Stimmt auch. Liest du eigentlich nicht richtig? Habe ich irgendwas von privatem Grund gesagt? Natürlich handelt es sich hier um einen öffentlichen Parkplatz bzw. Parkstreifen. Dies hat zumindest der Threadstarter so gesagt und davon müssen wir ausgehen.
zu 4: Da hängst du dich aber weit aus dem Fenster! Es sind schon viele Klagen von KFZ-Haltern mit Erfolg geführt worden, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern zugeparkt wurden. Insbesondere dann, wenn das Zuparken des anderen vorsätzlich erfolgt und es dafür Zeugen gibt (z.B. bei Wiederholungsfällen). Wir leben zwar in einem freien Land. Dennoch darf auch bei uns nicht ungestraft alles gemacht werden um dem anderen zu zeigen, wo der Hammer hängt.
Mir scheint, zu vertrittst hier den "Zuparker".
Ich würde immer Nachts um 3 Uhr den Nachbar aus dem Bett klingeln, mehrere Nächte hintereinander, mit der Begründung ich muss weg. Wenn er nicht aufmacht, dann bei wem anders im Haus klingeln und Fragen, wem der Wagen gehört. Im Treppenhaus wie ein bekloppter gegen seine Tür klopfen. Die Mitbewohner im Haus werden dann auch bald dafür sorgen, das er das nicht mehr hinter dir parkt, wenn du das ein paarmal machst.
Mal sehen wann ihm das zu anstrengend wird ^^
Oder man bekommt selbst ein auf die Mappe weil man Nachts um 3 Uhr im Hausflur den Max macht......
Wenn ich zwei Stunden Anfahrt zur Frühschicht auf der Baustelle habe (so sieht Lebensrealität manchmal aus) und um 3:30 Uhr einfach los MUSS, dann ist der Rabatz unvermeidbar.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. März 2016 um 11:26:14 Uhr:
Zitat:
Falsch !
Wenn jemand sein Fahrzeug innerhalb meines privaten Grundstücks, z.B. auf der Garagenzufahrt abstellt, dann ist hier sehr wohl die Polizei zuständig.Falsch falsch!
Das haben wir hier laufend vor dem Geschäft meiner Eltern. Privatgrund, Garagenzufahrt wird zugeparkt -interessiert die Grünen überhaupt nicht. Ist Sache des Grundstückeigentümers.
Die fragen sofort auf wessen Grund die Karre steht, kommen evtl beim ersten mal zum besichtigen vorbei - das wars. Man müsste zB eine Kette vorhängen - wird die entfernt ist es Hausfriedensbruch. Warum haben wohl die ganzen Discouner nachts und übers WE Schranken an ihren Parkplatzzufahrten??
Der Grundstückseigentümer darf -wie weiter oben im Fred erwähnt -auf seine Kosten abschleppen lassen und schauen wie er die Kohle zurück bekommt.
Wenn es dann zum Rechtsstreit kommt, kann es passieren, das man dem Abgeschleptem sogar Taxikosten ersetzen muss - deutscher "Rechtsstaat" live :-)
Haben wir alles schon ein paar mal durch. Auch den Anderen selber zuparken kann teuer werden.....der nimmt dann gleich ein Taxi.