Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn

Moin Community,

hoffe ich bin hier soweit richtig.

Seit längerem treibt mich mein Nachbar nun zur Weißglut.
Vorweg, hänge ich ein bild an damit man die örtliche Lage besser verstehen kann.

Es fing so an, dass mein Nachbar der eine Tür weiter wohnt, sich immer direkt hinter mein auto parkte um Einkäufe aus dem auto zu laden. Manchmal blieb er dahinter stehen, was mich insofern nicht weiter gestört hat, wenn ich nicht außer haus musste. Die ersten 5-6 mal wie ich doch wegfahren wollte war es auch kein Problem für mich hab 3-4 mal ranschirrt und bin ganz knapp am auto vorbei gekommen, wenn es doch mal nicht geklappt hatte hab bei ihm geklingelt und gesagt ich müsse weg fahren. Kommentarlos und ohne zögern fuhr er sein Auto auch gleich weg.
Mittlerweile ist es so das ich dann schon mal 10 Minuten warten muss bis er sich aus seinem Haus "bemüht".
Langsam war's mir auch zu bunt immer nur mit 5 cm Abstand an seinem auto vorbei zu ranschirren und eventuell doch einen Kratzer ins auto zu machen. Also hab ihn dann jedes mal rausgeklingelt. Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).

Heute war's mir aber echt zu blöd und mir riss der Geduldsfaden. War schon etwas im Stress und musste schnell weg, doch wer steht hinter meinem Auto mit vll. mal 50 cm Abstand... der werte Herr Nachbar.

Ich also Sturm geklingelt und erst mal meinen Frust abgebaut und ihm sehr eindeutig darauf hingewiesen das er nicht mehr hinter meinem Auto zu stehen hat.
Worauf er antwortete da kann doch n blinder ausparken. Was aber nicht möglich war. Selbst wenn, sehe ich es nicht mehr ein iwann passiert doch was und ich müsste dafür gerade stehen.

Was sind nun eurer Meinung nach meine Möglichkeiten dies zu unterbinden?

Noch ne Info zum Parkplatz. Der Parkplatz ist öffentlich und kann von jedem genutzt werden, da er der Gemeinde und nicht zum Wohnhaus gehört.
Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist. Noch dazu hat er eine eigene Garage die er nutzen kann, die genau soweit entfernt ist wie der Parkplatz.
Mein wehrter Herr Nachbar gehört zur Fraktion... Ach Sie schon wieder, na wo wollen sie den heute hin, was gab es zu mittag, wer war den ihr besuch gestern Abend, das gehört aber nicht in diese Mülltonne, kuck kuck was macht er den in seinem auto... usw. Diese netten Herrschaften die immer aus dem Fenster kucken sobald sie n Blatt vom Baum fallen hören.. XDXD

Hoffe ihr könnt mir vll. n paar Tipps geben was man dagegen unternehmen kann.

PS: Ich will ihm keinen Schaden zufügen oder sein auto mit Kot beschmieren, die Luft raus lassen o.Ä. 😉
Hab auch kein Problem damit mal die Polizei vorbei zu schicken.
Der Nachbarschaftsfrieden geht mir auch am A... vorbei da ich mit diesen Leutchens nicht zu tun haben werde.

Beste Antwort im Thema

So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:

  • Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
  • Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?

Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?

Gruß

Uwe

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Unter Gelassenheit verstehe ich allerdings nicht "wenn ich in ne offene Lücke flitze, und der hinter mir dadurch bremsen muss." Das ist für mich eher "'ich ich' Mentalität"...

@Gurkengräber, fast hätte ich Danke geklickt.

Das ist völlig ok. Denn genau darum ging es. Ich nerve Dich manchmal ein bisschen, und manchmal Du mich. Trotzdem gelassen zu bleiben, weil sich das meistens alles ziemlich ausgleicht, wäre schön. Denn die meisten Menschen bewegen sich in dieser großen, gemäßigten Grauzone, und gehören nicht zu den extremen Nervtötern.

Es geht nicht darum, immer auf alles und jeden zu achten, damit man ja bloß niemanden ärgert.

Um mal auf den Eingangsbeitrag zurück zu kommen: Ich gab in einem Beitrag einem anderen Usern Recht, der dem Threadstarter vorschlug, stets eine halbe Wagenlänge vorn platz zu lassen, um genügend rangierraum zum Ausparken zur Verfügung zu haben. Eine Dauerlösung kann das aber nicht sein. Der Nachbarschaftsstreit würde wohl nur weiter eskalieren. Wenn es sich nun tatsächlich so verhält, dass genügend Parkfläche zur Verfügung steht hätte ich kein Problem damit, auf einen anderen freien Platz auszuweichen.
Was hilft es mir, nur um des Recht haben wollens, mich ständig zu ärgern und mit Bluthochdruck zu leben?

Andererseits muss aber klar auch gesagt werden, dass es in unserem Land keine Narrenfreiheit gibt. Wenn auf öffentlichen Parkraum ein KFZ-Halter ein PKW zuparkt hat dessen Halter die Möglichkeit, das zuständige Ordnungsamt um Hilfe zu rufen. In einem solchen Fall muss die Behörde handeln! In meiner Heimatstadt (160.000 Einwohner) ist das Ordnungsamt täglich mit derlei Aufgaben beschäftigt. Wenn allerdings keine Gefahr im Verzug besteht und der fließende Verkehr nicht behindert wird kann der Meldende nicht damit rechnen, dass das Ordnungsamt unverzüglich handelt und einen Mitarbeiter zum Ort des Geschehens schickt. Da muss sich dann der Zugeparkte u.U. schon mal mit ein bis drei Stunden abfinden.
Vor Ort entscheidet dann der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, ob es dem Zugeparkten zugemutet werden kann, ggf. mit mehrmaligem Vor-Rückwärtsrangieren aus der Parklücke auszuparken oder ob ein Abschleppunternehmen mit dem Abschleppen des falsch parkenden PKWs beauftragt wird.
Wie immer aber auch vom Amt entschieden wird: Ein Knöllchen ist garantiert. Und im Wiederholungsfall wirds teurer bis hin zur Strafanzeige von Amts wegen.
Siehe auch:
https://www.ruv.de/ratgeber/recht-geld/fahrzeug-verkehr/zugeparkt

Was bleibt ist die Frage, warum sich Autofahrer so häufig derart egoistisch verhalten (nicht nur beim Parken!). Meine These: Unsere lasche Rechtsprechung fördert dieses Verhalten. Wer sich beispielsweise in Dänemark wie hier beschrieben verhalten würde, wäre recht schnell recht arm werden und auch schnell seinen Führerschein verlieren. Wenn beispielsweise für das Nichtauslegen einer Parkscheibe, das Überziehen der Parkzeit oder das nicht mittige Einparken in eine Parklücke umgerechnet 80,- Euro abkassiert werden, hat das einen unheimlichen Erziehungseffekt. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Rambos unsere Strassen unsicher mache nach dem Motto "Hoppla, jetzt komme ich" oder "Mach Platz da du A...." würde ich derart drastische Erziehungsmassnahmen heute befürworten.

@karelia:
Natürlich liegt das an unserer laschen Rechtsprechung und den laschen Gesetzen.
Es telefonieren doch extrem viele mit dem Handy beim Fahren, auf der AB mit 130, in Schlangenlinien.
Für solche Täter sollte es, rein zur Abschreckung und natürlich auch um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, drastische Strafen geben. 3 Monatsgehölter + 3 Monate FS Entzug, dann würden die Idioten schon schön dumm glotzen. Aber wenn, wie hier in Böblingen vor kurzem, eine dieser Mörderinnen einen Fahradfahrer tötet und den zweiten schwer verletzt und dan noch Fahrerflucht begeht, wenn die nur 2 Jahre auf Bewährung erhält dann läuft in D was grundsätzlich falsch.
Die Richter machen sich hier mitschuldig, das solche Kreaturen weiter freim rumfahren / rumlaufen dürfen.
Aber es ist ja inzwischen Alltag in D, regt sich (von den Nichtbetroffenen) ja keiner drüber auf.

rzz

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Weil auch eine Androhung von drakonischen Strafen keine Änderung bringt.
Bester Beweis dafür ist die Todesstrafe in einigen US-Amerikanischen Staaten. Trotzdem ist die Kriminalitätsrate jenseits von Gut und Böse.
Ursache ist immer ein gewisser Egoismus. Je nach Ausprägung. Ich fahr so schnell, wie ich will, ich parke dort, wo es mir passt. Rote Ampeln sehe ich nur als Empfehlung, Straßenschilder sind sowieso für mich unsichtbar.
Und wenn mir einer einreden will, dass meine Sichtweise falsch ist, gibts auf die Glocke.

Hi,

der Umkehrschluß wäre also: keine Strafen und alles ist gut? Kann wohl auch nicht sein.

Der Knackpunkt ist: Strafen angemessen + hohe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.
Selbst eine drakonische Strafe nutzt nichts, wenn praktisch nie jemand erwischt wird.

Grüße

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. März 2016 um 19:14:32 Uhr:


Weil auch eine Androhung von drakonischen Strafen keine Änderung bringt.
Bester Beweis dafür ist die Todesstrafe in einigen US-Amerikanischen Staaten. Trotzdem ist die Kriminalitätsrate jenseits von Gut und Böse.
Ursache ist immer ein gewisser Egoismus. Je nach Ausprägung. Ich fahr so schnell, wie ich will, ich parke dort, wo es mir passt. Rote Ampeln sehe ich nur als Empfehlung, Straßenschilder sind sowieso für mich unsichtbar.
Und wenn mir einer einreden will, dass meine Sichtweise falsch ist, gibts auf die Glocke.

Ich habe es schon mehrmals geschrieben.
Hohe Strafen schrecken nicht die Menschen ab die eh nix zu verlieren haben. Bei uns in D ist das nicht der Fall, uns geht es gut, wenn gejammert wird, dann auf hohem Niveau.
Wenn man aber in einem Slum irgendwo auf dieser Welt lebt, ohne Perspektive, ohne Lebensinhalt...., dann schreckt natürlich auch keine Strafe ab.
Deshalb kann man die Todesstrafe auch nicht als Vergleich ran ziehen.

In D weiß jeder das er nix zu befürchten hat, und wer eine schiefe Ader hat macht sich das zu Nutze.

Das Problem ist ja, das viele der bereits bekannten Straftäter, sei es nun im Verkehrsbereich oder bei anderen Delikten, ja schon, teils mehfach, vorbestraft sind und die imer wieder straffällig werden, eben weil die wissen das ihnen nichts geschieht. Da hilft dann halt nur ernst machen und je nach Straftat, 2 Jahre bis lebenslänglich ins Gefängnis. Aber auch Lebenslänglich gibts ja nicht mehr.

Im übrigen geht es weniger um Abschreckung als darum, die Leute ins Gefängnis zu bringen um:
- Sie von der Allgemeinheit weg zu bringen, ergo können Sie (nicht nocheinmal) Schaden anrichten
- ihnen Zeit zu geben zu überlegen was sie falsch gemacht haben um es das nächste mal richtig zu machen. Einige Jahre sollten hierfür ausreichend sein, je nach Straftat.
Es hat sich in einschlägigen Kreisen ja schon seit Jahren heumgesprochen wie man vorgehen muß.
Stichwort: Köln.

Grüße rzz

Zitat:

@azoiso schrieb am 5. März 2016 um 19:59:04 Uhr:


Hi,

der Umkehrschluß wäre also: keine Strafen und alles ist gut? Kann wohl auch nicht sein.

Der Knackpunkt ist: Strafen angemessen + hohe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.
Selbst eine drakonische Strafe nutzt nichts, wenn praktisch nie jemand erwischt wird.

Grüße

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 5. März 2016 um 23:58:56 Uhr:


...Für solche Täter sollte es, rein zur Abschreckung und natürlich auch um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, drastische Strafen geben. ...

Im übrigen geht es weniger um Abschreckung als darum, die Leute ins Gefängnis zu bringen um:
- Sie von der Allgemeinheit weg zu bringen, ergo können Sie (nicht nocheinmal) Schaden anrichten
- ihnen Zeit zu geben zu überlegen was sie falsch gemacht haben um es das nächste mal richtig zu machen. Einige Jahre sollten hierfür ausreichend sein, je nach Straftat.
Es hat sich in einschlägigen Kreisen ja schon seit Jahren heumgesprochen wie man vorgehen muß.
Stichwort: Köln.

Du weisst scheinbar nicht mal selbst, was du nun eigentlich möchtest !?

Sicher....

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. März 2016 um 09:28:58 Uhr:



Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 5. März 2016 um 23:58:56 Uhr:


...Für solche Täter sollte es, rein zur Abschreckung und natürlich auch um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, drastische Strafen geben. ...

Im übrigen geht es weniger um Abschreckung als darum, die Leute ins Gefängnis zu bringen um:
- Sie von der Allgemeinheit weg zu bringen, ergo können Sie (nicht nocheinmal) Schaden anrichten
- ihnen Zeit zu geben zu überlegen was sie falsch gemacht haben um es das nächste mal richtig zu machen. Einige Jahre sollten hierfür ausreichend sein, je nach Straftat.
Es hat sich in einschlägigen Kreisen ja schon seit Jahren heumgesprochen wie man vorgehen muß.
Stichwort: Köln.


Du weisst scheinbar nicht mal selbst, was du nun eigentlich möchtest !?

um aufs eigentliche Thema zu antworten:
wenn einer partout keine andere Sprache verstehen will, gehts halt nach dem Motto "Haust du meine Tante, hau ich deine Tante".
Wenns hart auf hart käme und das Gesetz nicht greift, hätte ich kein Problem damit. Ich kann austeilen und einstecken... heisst - ihn auchmal einpaarmal schön zuparken, damit er auchmal klingeln muss. Und dann sitz ich halt grad aufm Lokus... und alles immer mit einem Lächeln im Gesicht. Nurmal so aus Spass an der Freude.

Andererseits würde mir auch kein Zacken aus der Krone brechen, 5 Meter weiter weg auf einem anderen Platz zu parken (sind ja angeblich alle immer leer), damit der Herr Pendant "seinen" Parkplatz bekommt ... den ich dann boshafterweise auch ab und an mal zuparken kann 😉

Toller Tipp. Damit ist man dann auf bestem Wege, sich sein Auto zu zerkratzen oder Spiegel abtreten zu lassen. Jeder große Nachbarschaftsstreit fing mal ganz klein an, weil beide nicht nachgeben wollten.

manche wollen es halt nicht anders haben. Wegen so einem Idioten zieh ich weder um, noch lass ich mich von so einem terrorisieren.

Aber gut, dass ich solche Probleme nicht hab - ich hab meine eigene Garage. Wer die zuparkt, wird abgeschleppt 😉

Wenn du einen Abschleppdienst mit dem Abschleppen des Fahrzeugs deines lieben Nachbarn beauftragst musst du den auch bezahlen! Du bist schließlich der Auftraggeber. Im Anschluss daran kannst du versuchen, den verausgabten Betrag beim "Zuparker" einzufordern. Zudem macht sich das Abschleppunternehmen strafbar, wenn es auf Veranlassung eines Dritten ohne dessen Zustimmung sein Fahrzeug abschleppt. Das Abschleppen kann einzig das Ordnungsamt oder die Polizei veranlassen. Und in einem Fall wie vom Threadstarter beschrieben wird zunächst einmal versucht, den "Zuparker" ausfindig zu machen, damit der sein Fahrzeug entfernt. Wird der nicht gefunden wird abgewogen, ob ein Abschleppen des PKWs verhältnismäßig ist oder dir zugemutet werden kann, beispielsweise deinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen.
der "Zuparker" erhält natürlich ein Knöllchen und du kannst deine durch die behinderung entstandenen Kosten (Bus- oder Taxifahrt, Verdienstausfall) bei deinem Nachbarn geltend machen (u.U. mit hilfe eines Rechtsanwalts).
https://www.adac.de/.../falschparker.aspx

Hallo Karelia,

Du vermengst leider hemmungslos privaten Grund mit öffentlichen Straßen. Auf öffentlichen Straßen ist das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig. Diese veranlassen auch das Abschleppen. Vorteil: man muss es nicht bezahlen. Auf privatem Grund hingegen haben Ordnungsamt oder Polizei keinerlei Rechte und werden daher auch nicht benötigt. Hier muss man nur die Verfügungsgewalt über den Grund nachweisen, dann kann man selbst das Abschleppen beauftragen. In diesem Fall ist man allerdings selbst in der Zahlungspflicht, natürlich mit Rückerstattungsanspruch gegen den Besitzstörer.

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