Musterfeststellungsklage
Es gibt vom ADAC eine Webseite, auf der erläutert wird, ob und ggf, wie man sich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen kann. Dort wird auf eine VW-Seite verlinkt, auf der man die FIN eingeben soll. Das Resultat ist dann: "Lieber Volkswagen-Kunde, der in Ihrem Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WVGxxxxxxxxx eingebaute Dieselmotor vom Typ EA189 wurde bereits überarbeitet."
Das liest sich so, als sei der Motor überarbeitet worden. Tatsächlich wurde aber nur ein Softwareupdate gemacht. Gehört das jetzt auch zur Verschleierungsstrategie von VW? Weiß jemand etwas dazu?
Beste Antwort im Thema
OLG Braunschweig? Na dann viel Glück. Die sind extrem pro VW eingestellt. Im ganzen Bundesgebiet ist Braunschweig Spitzenreiter bei Urteilen zu gunsten VW.
36 Antworten
Zitat:
@Satsteve schrieb am 29. November 2018 um 15:37:23 Uhr:
Grundsätzlich ist mein Tiguan 2.0 TDI auch betroffen. Er wurde aber mit Euro4 ausgeliefertEs wird festgestellt, dass Käufern von Fahrzeugen der Marken/Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda, die mit einem Motor der Baureihe mit der internen Werksbezeichnung EA189 mit der Klassifizierung EURO 5- oder EURO 6-Norm ausgeliefert
Würde mich jetzt aus interessieren, können sich Euro 4 Fahrzeuge jetzt auch dieser Musterfeststellungsklage anschliesen oder nicht?
Im Internet findet man erstaunlich wenig darüber ob wirklich nur euro 5 und 6 Diesel mitmachen dürfen oder tatsächlich alle EA189 motoren .
Am besten einfach Mal bei Verbraucherschutz nachfragen. Das kann hier wohl niemand zweifelsfrei beantworten.
Weiss jemand was man im Formular
"Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen eines Verbrauchers
zu einer im Klageregister des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage gemäß § 608 ZPO"
IV.Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses
einträgt?
Die Ausfüllanleitung ist da nicht sehr hilfreich:
"Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts-verhältnisses
Der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage können Sie entnehmen, welche/-s Feststellungsziel/-e der Kläger des Musterfeststellungsverfahrens verfolgt. Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Sie zum Klageregister anmelden möchten, müs-sen von diesen Feststellungszielen abhängen.
Beschreiben Sie hier genau und eindeutig den Sachverhalt, der Ihrem Anspruch zugrun-de liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Fest-stellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt. Beschreiben Sie das tatsächliche Geschehen, z. B.: Welcher Gegenstand ist betroffen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Was ist passiert? Durch Ihre konkrete Darlegung des Sachverhalts soll Ihr Anspruch indi-vidualisiert werden. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Ihre Ausführungen sollten sich auf maximal 2.500 Zeichen beschränken."
Danke euch!
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Du sollst den Grund nennen und in welchem Vertragsverhältnis du zum Partner stehst (Leasing, Kreditfinanzierung etc.) und welche Ansprüche du geltend machen möchtest. Möchtest du eine Entschädigung, einen Neuwagen, Kaufpreis zurück?!
Alles klar, Danke!
Hier habe ich auch im FAQ Bereich eine Vorlage gefunden: https://...terfeststellungsklagen.de/faq/...klage-fragen-und-antworten
Hallo,
zur Beantwortung der obigen Frage mit Euro 4 Zulassung. Ich hatte 11.2007 einen VW Tiguan Track & Field 2.0 TDI Automatic bestellt und am 7.2008 zulassen. Motor Typ EA189. Gekauft hatte ich den Wagen unter dem Hinweis aus dem Prospekt (09/2007) "Es erfüllt zudem bereits heute die erst 2009 in Kraft tretende Euro-5-Abgasnorm." Zulassung erfolgte leider mit Euro 4. Bekam im Mai 2009 neue Software und die Umschlüssellung auf Euro 5 incl. der als unzulässig eingestuften Abschaltvorrichtung. Verkauf des Fahrzeugs war Herbst 2015 mit erheblicher Wertminderung. Meine FIN wird mittlerweile bei Abfrage als überarbeitet angezeigt.
Hatte im November den Antrag auf "Eintragung in das Register für Musterfeststellungsklagen" per Mail verschickt und bekam heute ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz das meine Anmeldung mit Geschäftszeichen xxxxxx eingetragen wurde.
Grüße
Jutta
Mail von gestern abend um 23:59:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.
Referat VIII3
Register für Musterfeststellungsklagen
Bundesamt Für Justiz
Ich habe eine Skoda mit dem "Skandaldiesel" und habe mich auch der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Jetzt habe ich aber noch zwei Fragen:
Die Musterfeststellungsklage ist kostenlos. Sollte ein Schadenersatzanspruch vom OLG bestätigt werden, muss jeder Eigentümer des Wagens selbst klagen.
1) Wer muss die Klage erheben? der Käufer (Kaufvertrag) oder Halter des Wagens (Laut Zulassung)? Ich vermute, dass das der Käufer ist?!
Ich frage, weil ich der Käufer des Wagens bin, aber der Halter mein Vater ist....
2) Im Moment habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um eine potentiell zu führende Individualklage "angenehm" und möglichst kostenfrei durchführen zu lassen? Oder wird die Rechtsschutzversicherung dann argumentieren nach dem Motto: "Sie haben ja an dem Fall durch die Musterfeststellungsklage schon vor Versicherungsabschluss teilgenommen?"
3) Welche Art von Rechtsschutz deckt so eine Individualklage ab? (Verkehrsrecht...)
Viele Grüße
Mark
Hätte hierzu auch noch eine Frage:
Wenn das Fahrzeug evtl. im Zeitraum der Klage verkauft würde, lohnt sich dann ebenfalls der Eintrag für die Musterfeststellungsklage oder ist ein Fahrzeugerhalt während der Urteilsfindung und auch danach zwingend nötig für etwaige Ansprüche?
Hintergrund:
Da bei so einem Verfahren viel Zeit in´s Land gehen kann, evtl. Jahre, kann man ja eigentlich nicht vom Geschädigten erwarten, dass er sein Fahrzeug bis zur letztendlichen individuellen Urteilsfindung behalten muss, oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Trullino
Meine Vermutung:
Bei der Feststellung des Schadenverursachers vereinfacht die Musterfeststellungsklage ggf. das weitere Verfahren. Deinen Schadenersatz mußt du anschließend selber in einer eigenen Klage durchsetzen.
Wurde der Wagen bereits verkauft, dann geht es um die Höhe des Schadens, also um den verminderten Verkaufserlös infolge des Schadens. Das wird im Einzelfall schwierig zu beziffern sein: Hättest du zum Beispiel mit mehr Geschick oder Geduld oder Einsatz mehr erlösen können?
Da sehr viele betroffen sind, könnte sich aus der Vielzahl von Entscheidungen im besten Fall immerhin ein Richtwert ergeben. Es dürfte aber gar nicht einfach sein, sich auf vergleichbare Fälle beziehen zu können. Die Gebrauchten sind alle individuell unterschiedlich: Fahrleistung, Fahrprofil, Anzahl der Vorbesitzer, Pflegezustand, Wartungsstau, Ausstattung, Farbe, andere Vorschäden z.B. aus Blechschäden, Unfällen, regional unterschiedliche Preisgefüge und vieles mehr.
Zitat:
1) Wer muss die Klage erheben? der Käufer (Kaufvertrag) oder Halter des Wagens (Laut Zulassung)? Ich vermute, dass das der Käufer ist?!
Ich frage, weil ich der Käufer des Wagens bin, aber der Halter mein Vater ist....
Ich würde denken, dass jeder klagen kann. Sowohl Eigentümer (du) als auch Halter (Vater), wenn der Vater seinen Anspruch auf abgetretenes Recht stützt.
Zitat:
2) Im Moment habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um eine potentiell zu führende Individualklage "angenehm" und möglichst kostenfrei durchführen zu lassen? Oder wird die Rechtsschutzversicherung dann argumentieren nach dem Motto: "Sie haben ja an dem Fall durch die Musterfeststellungsklage schon vor Versicherungsabschluss teilgenommen?"
Das weiß ich nicht. Aber einen Versicherungsmakler könnte man fragen oder eine Versicherung selbst. Als Antwort würde mir nur eine solche ausreichen, die auf einen Passus aus den Versicherungsvertragsbedingungen gestützt ist. Makler und Versicherung selbst müssen sich damit ja auskennen und sollten schnell die einschlägige Norm finden.
Alternativ kann man sich natürlich auch selbst auf die Suche machen, indem man solche Vertragsbedingungen aufruft (im www leicht zu finden) und in dem umfangreichen Text nach einschlägigen Begriffen sucht.
Zitat:
3) Welche Art von Rechtsschutz deckt so eine Individualklage ab? (Verkehrsrecht...)
Auch hier weiß ich die Antwort nicht sicher. Aber es handelt sich m. E. nicht um Verkehrsrecht, nur weil der Kaufgegenstand zufällig ein Fahrzeug ist. Es geht vielmehr um Ersatzansprüche wegen einer mangelhaften Kaufsache, also um gewöhnliches Zivilrecht.
Gibt es eigentlich schon wieder eine News bezüglich der Musterfeststellungsklage, wann das Verfahren los geht? In den Medien hört man auch nichts mehr.
Gruß
Trullino