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Musterfeststellungsklage

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Es gibt vom ADAC eine Webseite, auf der erläutert wird, ob und ggf, wie man sich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen kann. Dort wird auf eine VW-Seite verlinkt, auf der man die FIN eingeben soll. Das Resultat ist dann: "Lieber Volkswagen-Kunde, der in Ihrem Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WVGxxxxxxxxx eingebaute Dieselmotor vom Typ EA189 wurde bereits überarbeitet."

Das liest sich so, als sei der Motor überarbeitet worden. Tatsächlich wurde aber nur ein Softwareupdate gemacht. Gehört das jetzt auch zur Verschleierungsstrategie von VW? Weiß jemand etwas dazu?

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OLG Braunschweig? Na dann viel Glück. Die sind extrem pro VW eingestellt. Im ganzen Bundesgebiet ist Braunschweig Spitzenreiter bei Urteilen zu gunsten VW.

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Das ist meines Wissens irrelevant. Es zählt, dass du einen Motor des Typs EA189 hast und das Fahrzeug nach 2008 gekauft hast. Du hast demnach die Bestätigung von VW, dass es sich um den Typ Motor handelt, weshalb du dich der Klage anschließen kannst.

 

Habe ich auch gemacht. Softwareupdate hin oder her. Beschissen haben die ja trotzdem.

Ab ca. Mitte November kann man sich mit Motor EA 189 in ein Register eintragen lassen -

der Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. Damit sind eigene Ansprüche gegen VW nicht

verjährt - Zeitpunkt der Verjährung ist der 01.01.2019 0.00 Uhr.

Nach Abschluss und hoffentlich positivem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig muss allerdings

dann jeder einzelne Betroffene eine eigene Klage gegen VW zur Durchsetzung der Ansprüche anstrengen.

ok, danke für die Infos!

OLG Braunschweig? Na dann viel Glück. Die sind extrem pro VW eingestellt. Im ganzen Bundesgebiet ist Braunschweig Spitzenreiter bei Urteilen zu gunsten VW.

Zitat:

@delvos schrieb am 3. November 2018 um 17:01:34 Uhr:

OLG Braunschweig? Na dann viel Glück. Die sind extrem pro VW eingestellt. Im ganzen Bundesgebiet ist Braunschweig Spitzenreiter bei Urteilen zu gunsten VW.

Das verwundert nicht, da das Land Niedersachsen einen Anteil von 20% am Volkswagenkonzern hat ;)

Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/.../volkswagen-ag-wolfsburg-1590.html

Ich glaube, der Hauptgrund ist ein ganz anderer ;).

Ansonsten direkt hier, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat bzw. die Kosten und das Risiko selbst tragen möchte: https://www.vw-verhandlung.de/

am 26. November 2018 um 7:35

Hallo,

hat jemand hier aus dem Forum schon das Formular zur Musterfeststellungsklage ausgefüllt?

Ich finde nur ein Formular, in dem es um Mercedes geht, nicht um Audi/VW.

Das Formular ist teilweise schon ausgefüllt und bezieht sich auf Mercedes.

Gibt es da noch ein anderes Formular oder muss man die Daten überschreiben?

Ich finde das alles sehr unübersichtlich.

Gruß

Oliver

am 26. November 2018 um 9:46

Habe jetzt einen Bericht darüber gefunden, dass die Klage für VW und Konsorten erst in dieser Woche und nicht wie in den Medien zu lesen und zu hören war, ab Mitte November 2018 möglich ist.

Korrekt. Das geht erst Ende November (also könnte es jeden Tag soweit sein) los. Du kannst deine E-Mail-Adresse hinterlegen, um Updates zu erhalten: https://www.musterfeststellungsklagen.de

am 27. November 2018 um 15:59

Die "Anmeldung von Ansprüchen" ist beim Bundesamt für Justiz als ausfüllbares PDF und Ausfüllhinweisungen abrufbar. Hinweise mit vorformulierten Angaben zur Begründung und Ausfüllanweisungen findet man beim ADAC.

Grundsätzlich ist mein Tiguan 2.0 TDI auch betroffen. Er wurde aber mit Euro4 ausgeliefert und dann erste durch Softwareupdate auf Euro5, also die Schummelsoftware erst nach der Auslieferung aufgespielt.

In der Musterfeststellungsklage lese ich aber nun folgendes:

Es wird festgestellt, dass Käufern von Fahrzeugen der Marken/Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda, die mit einem Motor der Baureihe mit der internen Werksbezeichnung EA189 mit der Klassifizierung EURO 5- oder EURO 6-Norm ausgeliefert wurden und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben und deshalb einem amtlichen Rückruf unterliegen, gegen die Musterbeklagte dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Jetzt stelle ich mir dir Frage, ob ich mich im Sinne der Klage beteiligen kann, oder ob ich gar nicht unter die Klage falle, weil ausgeliefert wurde meiner ja mit Euro4?

Wie ist das eigentlich wenn man das Auto erst vor etwas über einem Jahr gebraucht gekauft hat, kann man sich da eigentlich wegen Wertverlust auch anschließen? oder betrifft es rein nur den Erstbesitzerder es gekauft hat ?

Das spielt keine Rolle . Du kannst dich ebenso der Musterfeststellungsklage anschliessen,auch wenn du das Auto gebraucht gekauft hast ! Ist bei mir ebenso , habe mich beim Anwalt diesbezüglich beraten lassen . Du kannst dann (später, im Falles des Erfolgs der M-klage ) auf Schadenersatz klagen .

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