Muß/Sollte ich unverschuldeten Unfall meiner Versicherung melden?
Moin Moin!
Sollte ich meiner Versicherung melden, wenn mir jemand gegen mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist? Die Frage kam eben im Chat auf. Ich glaubte bisher immer nein (deswegen habe ich das auch bisher nicht gemeldet), Harry999 ist der Ansicht ja. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Liebe Grüße
Meehster
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Auch durch einen unverschuldeten Unfall ergeben sich Änderungen - der versicherte Gegenstand verliert z.B. deutlich an Wert bis zur Reparatur - normalerweise müssen solche Änderungen dem Versicherungsgeber schon angezeigt werden - denn das ist ja für z.B. Kaskoschäden eine notwendige Information.
Entschuldigung, aber das ist kompletter Unsinn. Schon allein deshalb, weil wohl die wenigsten Versicherungsnehmer für ihr Fahrzeug ein Wertgutachten eingereicht haben. Ist kein Wert vorher bekannt, kann auch eine Minderung nicht berechnet werden. Für den Fall, dass das Fahrzeug danach in einen weiteren Schaden verwickelt wird - mal angenommen Kasko - dann ist der VN ohnehin zur Auskunft hinsichtlich eventueller reparierter oder unreparierter Vorschäden verpflichtet.
Gruß
traumzauber
26 Antworten
@Traumzauber
Hallo Frau "Kollege" hört sich aber auch irgendwie doof an. 😁
Gruß
Frank, Herr nicht Kollege 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@Traumzauber
Hallo Frau "Kollege" hört sich aber auch irgendwie doof an. 😁
Gruß
Frank, Herr nicht Kollege 😉
Erbsenzähler...........
😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Erbsenzähler..........Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@Traumzauber
Hallo Frau "Kollege" hört sich aber auch irgendwie doof an. 😁[/i
Gruß
Frank, Herr nicht Kollege 😉
😁😁
Dellenzaehler.... 😁, Sorry Herr Delle......😉
Gruß
Frank, Erbsenzähler
OT Ende
Da habe ich wohl Einiges losgetreten 😉
Eine andere Frage kam gerade auf: Was ist, wenn der Verursacher - aus welchen Gründen auch immer - den Unfall gar nicht melden kann?
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Na, haben sich die Herren wieder beruhigt? 😛
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Da habe ich wohl Einiges losgetreten 😉Eine andere Frage kam gerade auf: Was ist, wenn der Verursacher - aus welchen Gründen auch immer - den Unfall gar nicht melden kann?
Jetzt wird´s ja sehr hypothetisch. Was hast du denn für einen Gedanken dabei im Kopf? Mir fällt jetzt nur Unfalltod des VN ein bzw. VN liegt unfallbedingt im Krankenhaus.
Im ersten Fall geht es nur nach Aktenlage, sprich Ermittlungsakte. Dass es in solch einem Fall eine geben wird, ist einleuchtend, aber es wird dauern....ganz lange, Pech für den Geschädigten.
Im zweiten Fall kommt es sicher auf die genaue Situation an. Man wird sicher telefonisch oder schriftlich an die Angehörigen herantreten und schauen, inwieweit über diese die schriftliche Meldung des VN erwirkt werden kann.
Gruß
traumzauber
@meehster:
Du hast die Unfallgegnerin doch hoffentlich nicht gleich krankenhausreif geschlagen............ich mein......weil du so fragst..........😕
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
@meehster:Du hast die Unfallgegnerin doch hoffentlich nicht gleich krankenhausreif geschlagen............ich mein......weil du so fragst..........😕
So ein Image habe ich also schon 😉 😁
Ich habe nur grundsätzlich gefragt, falls mal was ist oder so 😉
Zitat:
Original geschrieben von meehster
So ein Image habe ich also schon 😉 😁Zitat:
Original geschrieben von twelferider
@meehster:
Du hast die Unfallgegnerin doch hoffentlich nicht gleich krankenhausreif geschlagen............ich mein......weil du so fragst..........😕
Ich habe nur grundsätzlich gefragt, falls mal was ist oder so 😉
Also "falls" du mal deine(n) Unfallgegner(in) krankenhausreif schlägst? 😁
Gruß
Frank
NE statt Del im Kennzeichen? Das ist ja ein ganz anderer Kulturkreis.
naja, nerds gibt´s hier wie dort und anderswo.😁
In der Praxis ist es wohl tatsächlich nicht gewünscht.
Unfallereignisse in denen den Versicherten augenscheinlich keine Schuld trifft
zu melden.
Es kostet den Versicherer einfach nur Geld.
Und die "ohne Zahlung geschlossenen" Schadensereignisse spielen auch eine Rolle
wenn es mal um Sanierung , also Schadenskündigung der Vertrages geht.
Ich selber sammel solche "Vorsichtshalb" Meldungen und gebe Sie nur an den Schadensservice
weiter wenn von der Gegenseite doch Ansprüche angemeldet werden.
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Ich selber sammel solche "Vorsichtshalb" Meldungen und gebe Sie nur an den Schadensservice
weiter wenn von der Gegenseite doch Ansprüche angemeldet werden.
Das finde ich gut!
Wenn dann was kommt, ist die Meldung sofort in der Schadenabteilung aber unnötige Schadenanlagen werden vermieden.
Sollte sich verbreiten, die Methode.
Gruß
Hafi