Muss man Radfahrer, die auf den Radweg fahren vorlassen?

Auf dem Bild welches ich eingefügt habe , wird gezeigt, dass man Quer kommende Fußgänger nicht voralssen muss.

Aber was muss man machen , wenn anstatt ein Fußgänger , ein Fahrradfahrer kommt?

Muss man dann den Radfahrer immer vorlassen (wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt)?

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99 Antworten

Habe jetzt mal noch ein bisschen im Internet recherchiert und da stand auch , wie ihr gesagt habt, dass auch die Hauptstraßen Schilder usw. für ein Radweg gilt . Und wenn allerdings die Radfahrer keine Vorfahrt haben sollten , sollte man trotzdem damit rechnen, dass die Radfahrer alles um sich herum ignorieren und dann muss man halt auf seine eigene Vorfahrt verzichten.
Stichwort: defensives fahren. Oder wie sieht ihr das?

Zitat:

@Pfranzy schrieb am 18. Januar 2022 um 20:57:33 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Jan. 2022 um 20:46:50 Uhr:


Den Eindruck kann man bei dir aber auch haben.

Tja , da hast du wohl recht. Ich bin ja auch grad dabei ein Führerschein zu machen, sonst würde ich ja nicht so intensiv fragen.

Dann würde ich das doch einfach mal den Fahrlehrer fragen.

Ein Radweg auf dem Bürgersteig ist teil der Straße und somit hat der Radfahrer die gleichen Rechte (unabhängig ob er davon weiß oder nicht) wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Mich hat diese Erkenntnis vor über 10 Jahren mal einen Punkt in Flensburg und 100.- Strafe gekostet, als ich eine von rechts kommende Radfahrerin bei einbiegen in eine Hauptstraße übersehen hab, da man den Radweg an dieser Stelle in beide Richtungen befahren durfte.

Zitat:

@Pfranzy schrieb am 18. Januar 2022 um 21:18:32 Uhr:


...Und wenn allerdings die Radfahrer keine Vorfahrt haben sollten , sollte man trotzdem damit rechnen, dass die Radfahrer alles um sich herum ignorieren und dann muss man halt auf seine eigene Vorfahrt verzichten.
Stichwort: defensives fahren. Oder wie sieht ihr das?

Natürlich musst du auf deine Vorfahrt verzichten. Was wäre für dich der Umkehrschluss? Wenn der Fahrradfahrer sich fehl verhält, darf man ihn umfahren? Mit dieser Aussage disqualifiziert du dich komplett fürs Autofahren.

Auch wenn viele der Meinung sind, dass die 70 jährige Omi sowie die 14 jahrige Göre regelkonform nach StVO fahren müssen, so es nicht nicht. Natürlich gelten die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer, nur ist die Realität eine andere.

Zitat:

@Pfranzy schrieb am 18. Januar 2022 um 21:18:32 Uhr:


Und wenn allerdings die Radfahrer keine Vorfahrt haben sollten , sollte man trotzdem damit rechnen, dass die Radfahrer alles um sich herum ignorieren und dann muss man halt auf seine eigene Vorfahrt verzichten.
Stichwort: defensives fahren. Oder wie sieht ihr das?

Ja sollte man immer. Bei Vorfahrt darf man die nicht einfach platt machen. Man muss leider immer damit rechnen dass einem die Vorfahrt genommen wird. Das machen andere Autos auch. Gerade bei rechts vor links Straßen muss man zur Vermeidung von Unfällen oft auf seine Vorfahrt verzichten

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Der ist schon schwieriger:

https://...squiz.files.wordpress.com/.../1305_verkehrsquiz_01.jpg?...

Zitat:

@400.000km schrieb am 18. Januar 2022 um 21:46:13 Uhr:


Der ist schon schwieriger:

https://...squiz.files.wordpress.com/.../1305_verkehrsquiz_01.jpg?...

Wenn ich ehrlich bin , finde ich das um einiges einfacher.
Der Radfahrer darf als 1 und das Auto als 2. Abbiege Verkehr muss geradeaus Verkehr vorlassen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. Januar 2022 um 21:43:55 Uhr:


Mit dieser Aussage disqualifiziert du dich komplett fürs Autofahren.

Mit dieser Aussage disqualifiziert du dich komplett fürs richtige Lesen. Er hat doch geschrieben, dass man dann auf seine Vorfahrt verzichten muss.

Du hast die Führerscheinprüfung offensichtlich noch vor Dir. Ich gebe Dir den Rat, lass Dich nicht verrückt machen und interpretiere keine Schwierigkeiten in die gestellten Fragen. Bei Deinem angefragten Beispiel gibt es keine Diskussionsmöglichkeiten. Wer von einer Straße mit dem Zeichen "Vorfahrt achten" kommt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (PKW, Radfahrer, Fußgänger usw) Vorfahrt zu gewähren. Aus. Es werden sicherlich Fragen gestellt werden, die wesentlich schwieriger zu beanworten sind. Also, kühlen Kopf bewahren.
Vielleicht meldest Du Dich später mal mit einem Erfolgsbericht!!! Viel Glück und später eine unfallfreie Fahrt.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 19. Januar 2022 um 01:16:32 Uhr:


Wer von einer Straße mit dem Zeichen "Vorfahrt achten" kommt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (PKW, Radfahrer, Fußgänger usw) Vorfahrt zu gewähren.

Gegenüber Fußgängern gilt das nicht.

Zitat:

@Pfranzy schrieb am 18. Januar 2022 um 21:49:35 Uhr:



Zitat:

@400.000km schrieb am 18. Januar 2022 um 21:46:13 Uhr:


Der ist schon schwieriger:

https://...squiz.files.wordpress.com/.../1305_verkehrsquiz_01.jpg?...

Wenn ich ehrlich bin , finde ich das um einiges einfacher.
Der Radfahrer darf als 1 und das Auto als 2. Abbiege Verkehr muss geradeaus Verkehr vorlassen.

Es gibt aber einige Leute, die behaupten, der Radfahrer hat keine Vorfahrt weil er gegen die Fahrtrichtung fährt. Auf seiner falschen Radwegseite wird ihm auch kein Vorfahrtschild angezeigt. Das sieht er nur von hinten.

Das wurde aber schon öfters anders beurteilet von Gerichten. Und wenn du einen Radfahrer auf die Hörner nimmst hast du grundsätzlich schlechte Karten, Stichwort Betriebsgefahr.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. Januar 2022 um 07:00:47 Uhr:


Das wurde aber schon öfters anders beurteilet von Gerichten. Und wenn du einen Radfahrer auf die Hörner nimmst hast du grundsätzlich schlechte Karten, Stichwort Betriebsgefahr.

Kurze Frage:
Warum wird hier die höhere Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgehen soll, wesentlich höher gewichtet, als das "Fehlverhalten" des Radfahrers, der sich auf der falschen Radwegseite befindet und somit in die falsche Richtung unterwegs ist ?!

Ich hoffe schwer, daß hier endlich mal an den Urteilen angesetzt wird.

Der Radfahrer hat übrigens in meinem Beispiel Vorfahrt, obwohl er auf der falschen Seite fährt. Da hast Du als Autofahrer sogar doppelt Schuld.

Für das Beispiel gibt es sogar ein Gerichtsurteil in dem so im großen und ganzen steht, dass die Vorfahrtsregel so hoch anzusetzen ist, dass man sie mit dem kleinen Verstoß falschrum auf dem Radweg zu fahren nicht verliert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Januar 2022 um 08:12:34 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. Januar 2022 um 07:00:47 Uhr:


Das wurde aber schon öfters anders beurteilet von Gerichten. Und wenn du einen Radfahrer auf die Hörner nimmst hast du grundsätzlich schlechte Karten, Stichwort Betriebsgefahr.

Kurze Frage:
Warum wird hier die höhere Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgehen soll, wesentlich höher gewichtet, als das "Fehlverhalten" des Radfahrers, der sich auf der falschen Radwegseite befindet und somit in die falsche Richtung unterwegs ist ?!

Ich hoffe schwer, daß hier endlich mal an den Urteilen angesetzt wird.

Weil du Als Autofahrer auf Schwächere Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht nehmen musst.

Und das ist gut so, es Schützt Menschenleben.

Immer an StVO Paragraph 1 denken.
Betriebsgefahr ist das weitere richtige Stichwort.
Es gilt immer defensiv.
Die Rechte der Radfahrer wurden in letzter Zeit gestärkt. Richtig so.
Die Straße gehört nicht nur dem motorisierten Verkehr.
Ich fahre gerne Auto, oder muss. Aber habe als Rennradler durchaus die Sicht aus beiden Seiten.
Und nicht vergessen, neben nicht perfekten Radfahrern gibt es immer noch nicht perfekte Autofahrer.
Am Ende sind es alle gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Ich habe sogar in unserem Wohngebiet umsetzen lassen, dass bei einer Unterführung Radfahrer ggü Fußgänger absolute Vorsicht walten müssen.
Früher stand dort Radfahrer absteigen. Schild wurde entfernt. Mein Kind umgefahren.
Ja blöde Radfahrer … jetzt ist die Beschilderung bei. Besser! weiter in unserer Straße doofe Autofahrer… jetzt haben wir an einer Stelle Schild 136-10. Das erhöht die Betriebsgefahr.
Also immer auf die Schwächeren Rücksicht nehmen.

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