Muss man Radfahrer, die auf den Radweg fahren vorlassen?
Auf dem Bild welches ich eingefügt habe , wird gezeigt, dass man Quer kommende Fußgänger nicht voralssen muss.
Aber was muss man machen , wenn anstatt ein Fußgänger , ein Fahrradfahrer kommt?
Muss man dann den Radfahrer immer vorlassen (wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt)?
99 Antworten
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 19. Januar 2022 um 09:07:56 Uhr:
Weil du Als Autofahrer auf Schwächere Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht nehmen musst.Und das ist gut so, es Schützt Menschenleben.
Ok, schwächere Verkehrsteilnehmer lasse Ich mal bedingt so gelten.
Das ein Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, entbindet Ihn jedoch nicht der STVO keinerlei Beachtung zu schenken.
Und da habe Ich kein Verständnis was die Rechtsprechung, bzw. die Gerichtsurteile betrifft.
Beispiele gibt es mehr als genug, wo Radfahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten, der Autofahrer aber mindestens eine Teilschuld bekommt.
Ich würde in diesem oben gezeigten Beispiel auch den Radler durchlassen, obwohl Er auf der falschen Seite unterwegs ist.
Richtig finde Ich es aber dennoch nicht.
Oder andersrum, PKW vs. PKW. Selbst bei einer Vorfahrtsmißachtung kann das pochen auf das eigentliche Recht mit Unfallfolge zum Nachteil führen. Warum soll es bei einem Radfahrer anders sein.
Die Vermeidung von Unfällen ist oberste Prioriätät.
Da kann das Problem, auch Radfahrer machen nicht alles richtig nicht die Lösung sein.
Wenn @Geisslein müsstest Du das Thema allgemein anführen und nicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer reduzieren. Umgekehrt, was soll ich als PKW Führer sagen wenn ein Bus/LKW meine vermeintlichen Rechte schwächt?
Sagt die LKW/Bus Lobby hier auch, blöde PKW... die sollen erstmal die Regeln einhalten?
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Januar 2022 um 01:53:16 Uhr:
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 19. Januar 2022 um 01:16:32 Uhr:
Wer von einer Straße mit dem Zeichen "Vorfahrt achten" kommt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (PKW, Radfahrer, Fußgänger usw) Vorfahrt zu gewähren.Gegenüber Fußgängern gilt das nicht.
Sicher? Ich habe vor vielen vielen Jahren mal eine Fußgängerin in einer vergleichbaren Situation angefahren. War zwar nicht wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit aber dennoch hat es für einen Schienbeinbruch bei der Dame gereicht. Der Polizist sagte mir dann vor Ort, dass der andere Verkehr dort Vorfahrt hätte und dazu gehöre auch der Bürgersteig und der Radweg.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 19. Januar 2022 um 11:10:12 Uhr:
Oder andersrum, PKW vs. PKW. Selbst bei einer Vorfahrtsmißachtung kann das pochen auf das eigentliche Recht mit Unfallfolge zum Nachteil führen. Warum soll es bei einem Radfahrer anders sein.
Die Vermeidung von Unfällen ist oberste Prioriätät.
Kein Thema und Vermeidung von Unfällen ist auch richtig und wichtig.
Dennoch bleib Ich dabei:
Es kann nicht sein, daß wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt, der bewusst, bzw. vorsätzlich als Bsp. bei Rot über die Ampel brettert, der Autofahrer mit einer Teilschuld in die Haftung genommen wird, oder wenn es blöd läuft, sogar komplett der Schuldige ist.
Höhere Betriebsgefahr hin oder her... das ist nicht richtig.
Zumal der Autofahrer, wenn es dumm läuft, auch für Folgeschäden blechen darf. Obwohl das Fehlverhalten klar beim Radler liegt.
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Das ist leider nicht ganz richtig.
Als Verkehrsteilnehmer muss man immer damit rechnen, dass Ampeln Fehlfunktionen haben. Eine gewisse Sorgfalt bleibt. Und wenn herauskommt, dass der andere(ich sag jetzt bewusst nicht Radfahrer) seine ebenso Sorgfaltspflicht nicht umgesetzt hat, wird man nie ganz blöd dastehen.
Aber weil wie auch immer, ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Januar 2022 um 11:32:26 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 19. Januar 2022 um 11:10:12 Uhr:
Oder andersrum, PKW vs. PKW. Selbst bei einer Vorfahrtsmißachtung kann das pochen auf das eigentliche Recht mit Unfallfolge zum Nachteil führen. Warum soll es bei einem Radfahrer anders sein.
Die Vermeidung von Unfällen ist oberste Prioriätät.Kein Thema und Vermeidung von Unfällen ist auch richtig und wichtig.
Dennoch bleib Ich dabei:
Es kann nicht sein, daß wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt, der bewusst, bzw. vorsätzlich als Bsp. bei Rot über die Ampel brettert, der Autofahrer mit einer Teilschuld in die Haftung genommen wird, oder wenn es blöd läuft, sogar komplett der Schuldige ist.
Höhere Betriebsgefahr hin oder her... das ist nicht richtig.
Zumal der Autofahrer, wenn es dumm läuft, auch für Folgeschäden blechen darf. Obwohl das Fehlverhalten klar beim Radler liegt.
Ich denke doch mal das man eine Mitschuld nur dann bekommt wenn man den Unfall vermeiden konntest, und bei Querverkehr, sei es Einmündung, oder Ampel-Kreuzung, sieht man ja ob der andere Anstalten macht zu halten oder nicht. Von daher ist eine Mitschuld nicht Unfair.
Nehmen wir dein Beispiel Radfahrer bei Rot über die Kreuzung. Der Radfahrer ist ja nicht plötzlich mitten auf der Kreuzung, der kommt in den meisten Fällen vergleichsweise Langsam angeradelt. Wenn du den dan mitten auf der Kreuzung erwischst, hast du selbst nicht aufgepasst, weil man sich ja nicht darauf verlassen darf das alle VT sich korrekt Verhalten.
Was anderes ist es wenn der Radfahrer zum Beispiel dir auf der Hauptstraße entgegen kommt und ohne Vorwarnung links abbiegt du fährst Ihn an. Da fände ich dann eine Mitschuld ungerechtfertigt.
Und woher weißt du das de Radfahrer mit Absicht die Regeln mißachtet? Villeicht hat er einfach gepennt oder die Situation falsch eingeschätzt, was jedem passieren kann. Du wärst doch auch froh wenn der andere im Zweifelsfrei Zurücksteckt und schon im Vorfelfd entsprechend aufmerksam gefahren ist, um deinen Fehler auszubügeln. Wenn es diese Mitschuld Regelungen nicht geben würde, bin ich ziemlich sicher das viele einfach durchziehen würden, bzw, bei Vorfahrt oder Grüner Ampel nicht auf den Querverkehr achten, dann mit teilweise tödlichen Konsequenzen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 19. Januar 2022 um 08:17:56 Uhr:
Für das Beispiel gibt es sogar ein Gerichtsurteil in dem so im großen und ganzen steht, dass die Vorfahrtsregel so hoch anzusetzen ist, dass man sie mit dem kleinen Verstoß falschrum auf dem Radweg zu fahren nicht verliert.
Solange Richter so einen offensichtlichen Unsinn urteilen, brauch sich niemand darüber wundern, dass sich viele Radfahrer einen Dr.... um die Regeln scheren.
Die StVO sieht keine Gewichtung von verschiedenen Verstößen vor. Wie kommt das Gericht also darauf, ein Verstoß würde einen anderen aufheben.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 11:22:59 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Januar 2022 um 01:53:16 Uhr:
Gegenüber Fußgängern gilt das nicht.
Sicher? Ich habe vor vielen vielen Jahren mal eine Fußgängerin in einer vergleichbaren Situation angefahren. War zwar nicht wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit aber dennoch hat es für einen Schienbeinbruch bei der Dame gereicht. Der Polizist sagte mir dann vor Ort, dass der andere Verkehr dort Vorfahrt hätte und dazu gehöre auch der Bürgersteig und der Radweg.
Dann hast du entweder eine Falschauskunft vom Polizisten bekommen oder die Situation war bei dir anders. Fußgänger musst du durchlassen, wenn du aus einer Ausfahrt, aus einer Spielstraße oder über einen abgesenkten Bordstein fährst oder wenn du abbiegst. Ist die Situation aber so wie auf der Zeichnung im ersten Beitrag, muss der Fußgänger warten.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 19. Januar 2022 um 11:47:02 Uhr:
Als Verkehrsteilnehmer muss man immer damit rechnen, dass Ampeln Fehlfunktionen haben.
Normalerweise kann man die zugehörigen Ampeln gut erkennen. Wenn da ein Radfahrer über Rot fährt, hat das nichts mit einer Fehlfunktion zu tun. Wenn ich das rote Licht der Ampel sogar gesehen habe muss ich nicht damit rechnen, dass da einer bei Rot drüberfährt.
Das ist wie im richtigen Leben. Alle kann man nicht retten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Januar 2022 um 13:08:28 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 11:22:59 Uhr:
Sicher? Ich habe vor vielen vielen Jahren mal eine Fußgängerin in einer vergleichbaren Situation angefahren. War zwar nicht wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit aber dennoch hat es für einen Schienbeinbruch bei der Dame gereicht. Der Polizist sagte mir dann vor Ort, dass der andere Verkehr dort Vorfahrt hätte und dazu gehöre auch der Bürgersteig und der Radweg.
Dann hast du entweder eine Falschauskunft vom Polizisten bekommen oder die Situation war bei dir anders. Fußgänger musst du durchlassen, wenn du aus einer Ausfahrt, aus einer Spielstraße oder über einen abgesenkten Bordstein fährst oder wenn du abbiegst. Ist die Situation aber so wie auf der Zeichnung im ersten Beitrag, muss der Fußgänger warten.
Ich kam aus einer Seitenstraße und wollte auf eine Vorfahtstraße. Also ich hatte das Vorfahrt gewähren Schild (Dreieck auf dem Kopf). Für mich bedeutet das, dass der gesamte Verkehr auf der Vorfahrtstraße inkl. Radweg und Bürgersteig dort Vorrang hat.
Ich kann leider kein Bild von der Stelle reinstellen, weil Google Maps entweder die Streetview Bilder deaktiviert hat oder es dort keine gibt.
Normalerweise… hin oder her. Schon wieder die Reduzierung auf Radfahrer…
Wenn ich erkenne der andere Verkerhrsteilnehmer kreuzt meinen Weg, verhalte ich mich entsprechend. Erwische ich den von rechts kommenden mit meinem linken Scheinwerfer habe ich ein größeres Problem als wenn er mir in die rechte Beifahrertür fährt.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 13:29:54 Uhr:
Für mich bedeutet das, dass der gesamte Verkehr auf der Vorfahrtstraße inkl. Radweg und Bürgersteig dort Vorrang hat.
Ne stimmt schon was hier geschrieben wurde. Fußgänger sind auch auf einer Vorfahrtsstrasse wartepflichtig den PKWs gegenüber.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 13:29:54 Uhr:
Also ich hatte das Vorfahrt gewähren Schild (Dreieck auf dem Kopf). Für mich bedeutet das, dass der gesamte Verkehr auf der Vorfahrtstraße inkl. Radweg und Bürgersteig dort Vorrang hat.
Fußgänger haben dort eben keinen Vorrang. Muss man bei Querverkehr sowieso warten, kann man natürlich auch eine Lücke für querende Fußgänger lassen.
Musstest du denn damals ein Bußgeld zahlen? Oder gabs sogar eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 13:29:54 Uhr:
Ich kam aus einer Seitenstraße und wollte auf eine Vorfahtstraße. Also ich hatte das Vorfahrt gewähren Schild (Dreieck auf dem Kopf). Für mich bedeutet das, dass der gesamte Verkehr auf der Vorfahrtstraße inkl. Radweg und Bürgersteig dort Vorrang hat.
Ich kann leider kein Bild von der Stelle reinstellen, weil Google Maps entweder die Streetview Bilder deaktiviert hat oder es dort keine gibt.
du warst also Abbieger
und welchen Weg lief der Fußgänger?
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Januar 2022 um 13:38:07 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Januar 2022 um 13:29:54 Uhr:
Also ich hatte das Vorfahrt gewähren Schild (Dreieck auf dem Kopf). Für mich bedeutet das, dass der gesamte Verkehr auf der Vorfahrtstraße inkl. Radweg und Bürgersteig dort Vorrang hat.Fußgänger haben dort eben keinen Vorrang. Muss man bei Querverkehr sowieso warten, kann man natürlich auch eine Lücke für querende Fußgänger lassen.
Musstest du denn damals ein Bußgeld zahlen? Oder gabs sogar eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Oh das ist schon zu lange her. Ich habe auf jeden Fall Bußgeld zahlen müssen und ich glaube 2 Punkte kassiert. Wofür jetzt genau (Vorfahrtverstoß) oder Körperverletzung bzw Beschädigung einer Person oder auch beides, weiß ich nicht mehr genau. Soweit ich mich erinnere hat das Unfallopfer damals jedoch von einer Anzeige abgesehen.
Was ich aber nicht verstehe:
Warum hat der Fußgänger dort nicht auch Vorrang? Er ist doch auch ein Verkehrsteilnehmer der sich auf bzw. neben der Vorfahrtstraße bewegt.
Wenn ich rechts abbiege, muss ich ja auch Fußgänger die rechts von mir in die selbe oder entgegengesetzte Richtung gehen, durchlassen. Auch wenn ich jetzt von der Vorfahrtstraße nach rechts in die Seitenstraße abbiegen will.
Folgende Situation:
Fahrzeug 1 wie ich damals aus der Seitenstraße kommend.
Fahrzeug 2 von der Vorfahrtstraße nach rechts in die Seitenstraße abbiegend
Fußgänger der/die entlang der Vorfahrtstraße die Seitenstraße überquert
Fußgänger muss Fahrzeug 1 durchlassen, darf aber vor Fahrzeug 2 die Seitenstraße überqueren.
Mag sein, dass ich das jetzt falsch interpretiere aber sonderlich logisch und schlüssig ist mir das nicht. Ich meine wofür gibt es denn die Schilder Vorfahrt gewähren und Vorfahrtstraße? Oder sagen wir besser, Schilder welche den Vorrang untereinander regeln?