muss man ein gewechseltes getriebe eintragen lassen?
moin moin,
hab mal ne frage.
im fahrzeugschein is ja die höchstgeschwindigkeit eingetragen, 103Km/h müssten das sein.
wennich jetzt aber ein 5 gang getriebe einbau anstatt des 4 gang getriebes ändert sich ja die mögliche höchstgeschwindigkeit (auch wenn ich nich glaub das der cs das so einfach schaffen würde).
muss ich das denn eintragen bzw ändern lassen?
oder stört das nich?
danke schon mal
gruß alex
36 Antworten
Da könnte ich jetzt auch was zu sagen...
Ach was solls: bis meine Freundin dann endlich geschnallt hatte, dass man mit meinem Bus in einem Parkhaus nicht so um die Ecken kann wie mit einem 106 hatte der Hinterreifen auch schon hochtrabende Bekanntschaft gemacht.
Du musst weiter gerdeaus. Der ist 2m länger als deine Murmel.
Hä? Wat willst du?
Dong.
Oh, achso. 🙄
Wie schön, dass das Fahrwerk sowas recht gut ausbügelt. Danach hatte sie's auch.
Aber: wenn ich STOP sage, macht sie auch STOP. Immerhin 😁😁😁
Der Tüver hat nur teilweise recht, wenn die Motor/Getriebevariante ab Werk verbaut wurde (in anderen T3, z.b. als Extra) muss es nicht eingetragen werden, da die ABE für den T3 das bereits abdeckt.
Ansonsten müsste man ja jede Kleinigkeit eintragen lassen ,wenn das Teil nicht bereits im Bus verbaut ist, wie z.b. Beplankung,Pilotensitze, Schlafbank, Rückleuchtenblenden,Tempomat, Alufelgen etc.pp. (bezieht sich auf original VW Teile).
Das ist richtig.
Aber da liegt auch der Hase im Pfeffer.
Die Motorvariante 50PS CS-Diesel und 8E Getriebe wurde eben so nicht ab Werk verbaut.
Wie schon gesagt. Der Prüfer hat nicht die Pflicht dies zu kontrollieren, von daher ist es beim TÜV eh wurscht. Ich habe noch keinen Prüfer gesehen der da nachgesehen hat.
Ich bin mit seinem Segen wieder vom Hof gefahren und gut iss.
grüße
Pälzer
Zitat:
Der Prüfer hat nicht die Pflicht dies zu kontrollieren, von daher ist es beim TÜV eh wurscht. Ich habe noch keinen Prüfer gesehen der da nachgesehen hat.
Im Grossen und Ganzen stimmt das so, wenn es ihm aber auffällt, das da was nicht passt, muss ein Geräusch- und Abgasemissionsgutachten erstellt werden. Es gibt dazu eine Verordnung aus dem Jahre 1971.
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Jo.
so sieht's aus.
ich werd das einfach rein setzen und hoffen das es keiner merkt 😉 muss ich das gestänge also nur wechseln damit der erste gang nich hinter der sperre ist?
danke schon mal für die viele antworten^^
gruß alex
Hi,
morgen kann ich dir näheres zum Gestänge sagen, glaub das ist das selbe.
Die Kulisse ist das wo die sperren drin sind, ich werd mal gucken wie das bei mir dann aussieht 🙂
Gruß,
Thibaut