Muß man diese Halteverbote beachten?

Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):

Umzug
Baumarbeiten1
Baumarbeiten2
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Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

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Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 10. Mai 2015 um 23:41:44 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. Mai 2015 um 12:27:10 Uhr:


Solche Entrümpelungsaktionen habe ich nämlich schon gemacht: ungesicherte Verkehrshindernisse (Euro-Paletten! Obstkisten! Sägeböcke! Bretter! Steine! ect.) beiseite geräumt bzw. übern Zaun geschmissen.
Bis du mal an den Richtigen kommst...

Bei Gerüstbauern traue ich mir sowas nicht 🙄.

Edit: Ach so, übern Zaun habe ich den Krempel nur bei Schlampen-Baustellen geschmissen.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 08:31:00 Uhr:


[...] Es wurde doch bereits genannt, dass Anwohner völlig legal Dinge wie zB. Hausmüll, Bauschutt, Sperrmüll, ... im öffentlichen Bereich wie Bürgersteig oder Fahrbahn ablegen dürfen. [...]

Auch unbeleuchtet und ungesichert über Nacht ???

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Mai 2015 um 19:41:03 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 08:31:00 Uhr:


[...] Es wurde doch bereits genannt, dass Anwohner völlig legal Dinge wie zB. Hausmüll, Bauschutt, Sperrmüll, ... im öffentlichen Bereich wie Bürgersteig oder Fahrbahn ablegen dürfen. [...]
Auch unbeleuchtet und ungesichert über Nacht ???

Die Gefährdungsbetrachtung ist immer auf die existierende Situation bezogen:

Das hier ist ein Parkplatz am rechten Fahrbahnrand zwischen bereits parkenden Autos und wie ist die Einfahrgeschwindigkeit üblicherweise des sogenannten Idealfahrers in eine derartige Parklücke? Wie sieht es mit der besonderen Vorsicht beim Rückwärtsfahren aus? Wie dunkel ist dunkel bei vorhandener Straßenbeleuchtung. Tragen Fußgänger, die Parklücken zum Überqueren der Fahrbahn nutzen, nachts eine besondere Beleuchtung und darf man sie übersehen wenn nicht, ...

Eine mögliche Gefährdung durch "illegale Gegenstände" ist in dieser Situation tagsüber ("hell"😉 vollständig auszuschließen und für nachts halte ich das ebenso für höchst unwahrscheinlich, da mittig über dieser "Absperrung" auch noch eine Straßenlaterne den fraglichen Bereich ausleuchtet.

Das illegale Reservieren von Parkraum ist durch diese Art der Anlieferung vom Tisch, damit dann auch gleich die fehlende behördliche Genehmigung. Wo man keine benötigt, kann keine fehlen.

Bleibt die "fehlerhafte Ausschilderung", hierzu gibt es keine verbindliche Rechtsentscheidung:

Einerseits ist es zwar nicht "amtlich verbindlich", andererseits ist die aber aufgrund der Anliegerrechte begründet und darf nicht so einfach abgeräumt werden. Weiterhin würde hier nicht "das Amt" wegen einem Knöllchen klagen, sondern ein Anlieger auf Basis seiner Anliegerrechte rein zivilrechtlich auf Schadensersatz.

Eindeutig ist hier nichts, gilt für Beide, Autofahrer wie Anlieger. Mir (meine persönliche Meinung) als Autofahrer wäre das Risiko zu groß, allein schon vom Aufwand her. Erst das Zeugs absammeln, dann langwierig streiten und das für ein Prozess mit nicht klar kalkulierbarem Risiko.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 20:05:54 Uhr:


[...]
Das hier ist ein Parkplatz am rechten Fahrbahnrand zwischen bereits parkenden Autos [...]

Die Fahrbahn in meinem Beispiel ist 5,0m, evt. 5,5m breit, auf dem Foto ist die Längsfuge im Beton zu sehen, welche die Mitte markiert. Es hat sich als praktisch erwiesen, daß die Anwohner nur auf der im Bild rechten Seite parken. Aber es wäre möglich, bei Einhaltung der geforderten Abstände auch auf der gegenüberliegenden Seite zu parken. Es wäre äußerst ärgerlich für den Baumeister gewesen, wenn just in dem Moment, als er die Leitern geholt hat, ein Ortsfremder genau das getan hätte und der nicht mehr auffindbar ist (frei nach Murphy:-). Nur so ein Gedankenspiel ...

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Mai 2015 um 21:16:12 Uhr:


... wäre ... gewesen, wenn ... hätte ...

Hat aber nicht, eine der großen Merkwürdigkeiten von diesem "Realität" 😉

Es ist schon komisch. Manches an dieser Diskussion erinnert mich an diese Auswanderer-Soaps. Da wandern welche aus und meckern was das Zeug hält über das bürokratische, einengende Deutschland. Und kaum hat man ein ernsteres Wehwehchen, kommt man zurück und ist froh, dass es dieses Deutschland mit seinen Regeln gibt.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 23:02:41 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Mai 2015 um 21:16:12 Uhr:


... wäre ... gewesen, wenn ... hätte ...
Hat aber nicht, eine der großen Merkwürdigkeiten von diesem "Realität" 😉

??? Den Satz kapiere ich nicht. Jedenfalls können auch Gedanken manchmal amüsant sein. Na ja, ist ja eigentlich soweit alles gesagt worden. Bis zum nächsten Foto ... Mischko

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Mai 2015 um 19:41:03 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 08:31:00 Uhr:


[...] Es wurde doch bereits genannt, dass Anwohner völlig legal Dinge wie zB. Hausmüll, Bauschutt, Sperrmüll, ... im öffentlichen Bereich wie Bürgersteig oder Fahrbahn ablegen dürfen. [...]
Auch unbeleuchtet und ungesichert über Nacht ???

Kannst Du mal ein Bild von Deiner über Nacht auf der Straße rausgestellten, hoffentlich ordentlich beleuchteten Mülltonne schicken? Meine steht immer völlig unbeleuchtet am Straßenrand...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Mai 2015 um 20:02:50 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 11. Mai 2015 um 23:02:41 Uhr:


Hat aber nicht, eine der großen Merkwürdigkeiten von diesem "Realität" 😉
??? Den Satz kapiere ich nicht.

Eine Situation existiert immer in der Realität und die besteht aus ausschließlichen Fakten und Tatsachen, eine einzige Realität ohne jede Varianten oder Möglichkeiten. Etliche dieser Fakten mögen einem nicht bekannt sein und müssen in Erfahrung gebracht werden, wenn man sich um diese Situation kümmern will oder muss.

Ein hätte wäre könnte gibt es nirgends, auch nicht in der von Dir fotografierten Situation. Da ist keine Parkplatzreservierung, damit das große Wohnmobil vor der eigenen Tür parken kann, da sind keine Gegenstände in der Fahrspur und da ist auch nachts nichts dunkel.

Ersetzt man Fakten durch Möglichkeiten, dann nennt sich das Fehleinschätzung und damit sollte dann auch deutlich werden, wer hier den Fehler macht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 13. Mai 2015 um 08:08:38 Uhr:


Kannst Du mal ein Bild von Deiner über Nacht auf der Straße rausgestellten, hoffentlich ordentlich beleuchteten Mülltonne schicken?

Wo habe ich etwas geschrieben, dass die Mülltonnen bei mir beleuchtet sind?

Der Hinweis auf eine vorhandene Beleuchtung gehörte zur Fragestellung bezüglich der Leitern, Regentonne und Flatterband im geposteten Bild und da hängt mittig eine Straßenlaterne drüber.

Meine Mülltonnen stehen unbeleuchtet auf der Fahrbahn (öffentliches Straßenland). Exakt so, wie es der Gesetzgeber verlangt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 13. Mai 2015 um 08:08:38 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Mai 2015 um 19:41:03 Uhr:



Auch unbeleuchtet und ungesichert über Nacht ???
Kannst Du mal ein Bild von Deiner über Nacht auf der Straße rausgestellten, hoffentlich ordentlich beleuchteten Mülltonne schicken? Meine steht immer völlig unbeleuchtet am Straßenrand...

Was hat die Tonne über Nacht draußen zu stehen?

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 13. Mai 2015 um 09:26:35 Uhr:


Was hat die Tonne über Nacht draußen zu stehen?

t

Müllabfuhr <

t

Aufstehen 🙂

Gruß Metalhead

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 13. Mai 2015 um 09:26:35 Uhr:


Was hat die Tonne über Nacht draußen zu stehen?

Warum denn nicht?

Autos stehen doch auch nachts draußen. Hat den selben Hintergrund: Ist das Ergebnis aus Zwang, Erlaubnis und (Un-)Zumutbarkeit.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Mai 2015 um 09:30:47 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 13. Mai 2015 um 09:26:35 Uhr:


Was hat die Tonne über Nacht draußen zu stehen?
tMüllabfuhr < tAufstehen 🙂

Gruß Metalhead

Normalerweise kommt die Müllabfuhr nicht mitten in der Nacht, sondern irgendwann am Tage. Dann steht man diesen einen Tag mal etwas eher auf. 🙄

Und wenn man Urlaub hat, muss man gar nicht aufstehen, also stellt man sie abends raus...

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