Muß man diese Halteverbote beachten?
Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):
Beste Antwort im Thema
Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.
125 Antworten
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2015 um 21:57:52 Uhr:
Es kann hier wohl kaum von einer dauerhaften Aufstellung die Rede sein, warum also der Aufriss? Da hat jemand für ein paar Stunden 20m freie Straße gebraucht, so what? Wolltest du GENAU DA jetzt parken zu GENAU DEM Zeitpunkt? Wenn nein, was kümmert es dich dann so gewaltig, einfach mal leben und leben lassen...
Nein, ich war nur als Fußgänger unterwegs, war gut gelaunt und wollte mal wieder etwas Diskussionsstoff liefern. Was sich ja auch wieder gelohnt hat 😛
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Mai 2015 um 21:46:40 Uhr:
Wer auf der Dorfstraße die Leitern, Tonnen und Absperrbänder nicht sieht, ist zu lang in der Wirtschaft gesessen, zu alt oder zu senil. [...]
Oder man ist zur tiefstehenden Sonne unterwegs. Diese Woche ist eine Radfahrerin (zugegeben fortgeschrittenen Alters, aber keine Greisin und allem Anschein nach nüchtern) sogar in einen
solchen Bauzaungescheppert, der längs neben dem Radweg aufgestellt war. Die hätte die Leitern bestimmt auch nicht gesehen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Mai 2015 um 13:19:11 Uhr:
..........ar in einen solchen Bauzaun gescheppert, der längs neben dem Radweg aufgestellt war...............
........ und? war der Bauzaun rechtens aufgestellt 😕 und dahinter vielleicht eine Baugrube?
Die Leiter und Regentonnen waren sicher nur für kurze Zeit wegen des Heckenschnittes dort aufgestellt.
Was stört dich daran - wurdest du als Fußgänger behindert oder gefährdet.
Es gibt nicht nur schwarz und weiß - es gibt auch die verschiedenen Grautöne ( z.B. HZG +10 kmh ....)
LG r.
PS:
Im großen Aufregerthread steht ein Satz der hier ganz gut dazupasst:
Zitat:
Ironischerweise regt mich nichts mehr auf, als Leute die sich über alles beschweren.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Mai 2015 um 12:27:10 Uhr:
@Sorgenfresser, Du wirst mir immer sympathischer 😉. Solche Entrümpelungsaktionen habe ich nämlich schon gemacht: ungesicherte Verkehrshindernisse (Euro-Paletten! Obstkisten! Sägeböcke! Bretter! Steine! ect.) beiseite geräumt bzw. übern Zaun geschmissen. Nicht weil ich dort parken wollte, sondern zur Gefahrenabwehr, besonders bei Dämmerung und Dunkelheit.Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 9. Mai 2015 um 23:48:33 Uhr:
[...] Alles andere wird ignoriert und Müll auf der Straße auch am Rand entsorgt. Wenn ich dort parken will, dann parke ich da, mit viel Zeit auch gerne absichtlich, damit solche Hirnies damit nicht durchkommen. [...]
Gut gemacht, sowas ist ja auch eine Gefahrenstelle 😁
Hier stellen die Leute gerne Unterstellböcke auf die Straße aber da die ja anscheind nciht gebraucht werden, kann man bei Bedarf ja welche mitnehmen 😁
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Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 10. Mai 2015 um 15:42:11 Uhr:
Hier stellen die Leute gerne Unterstellböcke auf die Straße aber da die ja anscheind nciht gebraucht werden, kann man bei Bedarf ja welche mitnehmen 😁
Im Zweifel darfst Du das sogar, zumindest dann, wenn sich etwas keinem konkreten Besitzer zuordnen läßt.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 10. Mai 2015 um 20:18:14 Uhr:
Im Zweifel darfst Du das sogar,Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 10. Mai 2015 um 15:42:11 Uhr:
Hier stellen die Leute gerne Unterstellböcke auf die Straße aber da die ja anscheind nciht gebraucht werden, kann man bei Bedarf ja welche mitnehmen 😁
😕
Man muss sich nicht nur absolut sicher sein, sondern es im Zweifel auch beweisen können, dass hier der ehemalige Eigentümer durch eine Willenserklärung seine Besitzaufgabe vollzogen hat und bewusst sein Eigentum daran hat erlöschen lassen.
Und das wird selbst bei einer Sperrmüllsammlung regelmäßig verneint, weil es sich dabei nicht um eine Besitzaufgabe handelt, bei der der Gegenstand herrenlos wird; sondern regelmäßig um eine Besitzübertragung an ein Entsorgungsunternehmen.
Etwas auf die Straße oder Fahrbahn zu stellen, ist keine Handlung, bei der Dritte auch nur im Ansatz auf die berechtigte Idee kommen könnten, dass hier eine Besitzaufgabe nach §959 BGB vor liegt.
Das hier Beschriebene ist der gewöhnliche Diebstahl; ausgenommen man konnte aufgrund der Umstände davon aus gehen, dass der Eigentümer den Gegenstand verloren hat, dann nennt es sich Fundunterschlagung und ist auch nicht signifikant besser.
Eine wunderbare Sache, dass die Rechtsapostel die Einhaltung der Gesetze als das Höchste überhaupt ansehen, dass sie selbst zu Straftaten aus dem Bereich der Eigentumsdelikte greifen, weil sie ohne jede Kenntnis der tatsächlichen rechtlichen Zusammenhänge aus einem purem Laienverständnis nur vermuten, dass andere eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2015 um 21:57:52 Uhr:
einfach mal leben und leben lassen...
Danke Tecci, du sprichst mir aus dem Herzen. Manchmal wünsche ich mir, daß einige der unfehlbaren Korrektmenschen des hiesigen V&S morgens eine DA des Behördenleiters vorfinden; auf welcher steht: Springen Sie sofort aus dem Fenster.
😉
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Mai 2015 um 12:27:10 Uhr:
Solche Entrümpelungsaktionen habe ich nämlich schon gemacht: ungesicherte Verkehrshindernisse (Euro-Paletten! Obstkisten! Sägeböcke! Bretter! Steine! ect.) beiseite geräumt bzw. übern Zaun geschmissen.
Bis du mal an den Richtigen kommst...
Zitat:
@Dramaking schrieb am 10. Mai 2015 um 23:01:32 Uhr:
Eine wunderbare Sache, dass die Rechtsapostel die Einhaltung der Gesetze als das Höchste überhaupt ansehen, dass sie selbst zu Straftaten aus dem Bereich der Eigentumsdelikte greifen, weil sie ohne jede Kenntnis der tatsächlichen rechtlichen Zusammenhänge aus einem purem Laienverständnis nur vermuten, dass andere eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten.
Volltreffer!
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 10. Mai 2015 um 23:41:44 Uhr:
Bis du mal an den Richtigen kommst...Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Mai 2015 um 12:27:10 Uhr:
Solche Entrümpelungsaktionen habe ich nämlich schon gemacht: ungesicherte Verkehrshindernisse (Euro-Paletten! Obstkisten! Sägeböcke! Bretter! Steine! ect.) beiseite geräumt bzw. übern Zaun geschmissen.
Und dann? Wieder Russenvideos gesehen?
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 11. Mai 2015 um 06:54:52 Uhr:
Und dann?
Wird es teuer.
Für ein Strafverfahren, dass gegen finanzielle Auflage eingestellt wird und den fälligen Schadensersatz, sollte man schon ein paar hundert Euros über haben.
Zitat:
Wieder Russenvideos gesehen?
Hoffst Du, dass Du mit Albernheiten ablenken kannst 😕
Für eine illegale Müllentsorgung? Die sollen froh sein, dass es keine Anzeige wegen eines gefährlichen EIngriffes in den Straßenverkehr gibt.
Und zu den Russenvideos: Ich dachte es kommt wieder ein böser Besitzer mit der Waffe angelaufen 😮
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 11. Mai 2015 um 07:13:52 Uhr:
Für eine illegale Müllentsorgung?
Sachbeschädigung, Nötigung, ... da kommt einiges in Frage.
Zitat:
Die sollen froh sein, dass es keine Anzeige wegen eines gefährlichen EIngriffes in den Straßenverkehr gibt.
Könntest Du das bitte erklären und dann auch den Zusammenhang, den Dein Handeln zumindest aus Deiner Sicht rechtfertigen könnte?
Es wurde doch bereits genannt, dass Anwohner völlig legal Dinge wie zB. Hausmüll, Bauschutt, Sperrmüll, ... im öffentlichen Bereich wie Bürgersteig oder Fahrbahn ablegen dürfen. Wie willst Du jetzt unterscheiden, ob es sich hier um eine legale, nicht selten auch verpflichtende Handlung des Anwohners handelt oder um eine Ordnungswidrigkeit.
Oder eine weiterführende Argumentation zu Deiner Entlastung, willst Du das über Amtsanmaßung machen oder über Selbstjustiz?
Wie kommst Du überhaupt darauf, dass Du bei der Forderung an uneingeschränkte und absolute Gesetzestreue auf eine von Dir ohne Kenntnis der Hintergründe nur eventuell mögliche Ordnungswidrigkeit mit einer eindeutigen Straftat mit Sachbeschädigung oder auch Diebstahl reagieren kannst.
Gilt das dann auch gegen Dich, bei zB. nicht absolut konformem Parken oder Einhaltung von Geschwindigkeitslimits, dass man Dir dann Deine Motorhaube verschönern oder gleich eine zwangsweise Eigentumsübertragung vornehmen kann.
Dein Hinweis auf den gefährlichen Eingriff kannst Du ohnehin vergessen, das ist Kindergartendenken.
Zitat:
Und zu den Russenvideos: Ich dachte es kommt wieder ein böser Besitzer mit der Waffe angelaufen 😮
Der erste "Russe" bist Du doch hier:
Dir triffst auf etwas, was in Dein sehr eigentümliches und ausschließlich egoistisch ausgerichtetes Weltbild nicht passt und reagierst mit einer Straftat gegen einen Anderen.
Ein Angriff gegen Dich wäre doch die nach Deiner Denkweise völlig korrekte Fortentwicklung:
Bei einer OWI - gehen wir mal davon aus, dass da eine ist - erlaubst Du dir eine Straftat gegen das Eigentum des OWI-Täters, nächste damit dann berechtigte Stufe wäre eine Reaktion in Form einer Straftat gegen die Person, gegen Dich.
Und nach Deiner Aussage musst Du dann auch still halten, darfst Dich nicht wehren und solltest dabei noch froh und glücklich sein, dass man das direkt klärt und Dir nicht eine Strafanzeige aufdrückt.
Das können wir gerne nach Deiner Vorgabe so handhaben. Ich stelle mehrmals pro Woche meinen Müll auf die Fahrbahn und blockiere mit nur schwer erkennbaren Gegenständen (dunkelgraue Haumülltonnen) mindestens einen Parkplatz. (Keine Ankündigung, das mache ich tatsächlich seit mehreren Jahren so und werde es auch zukünftig so machen).
Wie magst Du es nun: meine Variante, in der Du mit dem ganz offiziellen Rechtsweg über OA und Anzeige hantierst; oder Deine Variante - Du, ein Straftäter, wirfst mir illegaler Weise Müll in den Vorgarten und ich greife zum Brandbeschleuniger und zünde Dich an?
Zitat:
@kiaora schrieb am 10. Mai 2015 um 14:25:06 Uhr:
[...]
Die Leiter und Regentonnen waren sicher nur für kurze Zeit wegen des Heckenschnittes dort aufgestellt.
Was stört dich daran - wurdest du als Fußgänger behindert oder gefährdet.
[...]
Nein, immer noch kein Heckenschnitt, der Anlieger hat sich am Sonnabend Baustoffe anliefern lassen, vermutlich LKW m. Ladekran oder Gabelstapler. Mich hat es überhaupt nicht gestört, ich finde es aber immer wieder interessant, auf welche Ideen manche Leute kommen und das möchte ich dem Forum nicht vorenthalten 😉. Einige stellen sogar ihre Alte auf die Straße, um den Parkplatz freizuhalten. Grüße... Mischko
Und wehe, der LKW parkt mitten auf der Straße, um zu entladen. Dann ist aber die Wurst warm!
Aber natürlich, jeder würde für die Stunde Anlieferungsfenster ein Haltverbot (ja, mit einem "e", soll ja korrekt sein) beantragen, DIN-gemäße Schilder anfertigen lassen und diese 72h vorher aufstellen. Ordnung muss sein. Hoffentlich fährt dann in der Zeit keiner dagegen, wie er es ja zwangsläufig bei hellichtem Tag gegen irgendwelche Gartenstühle etc tun würde. 🙄