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Muß man die Fahrerkarte auch im PKW mitführen?

Themenstarteram 6. März 2015 um 10:21

Und ist es bei privaten Fahrten eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie auf Verlangen des Polizeibeamten nicht vorzeigen kann? Fragt Mischko, Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Detta56 schrieb am 6. März 2015 um 12:04:22 Uhr:

wer redet denn hier von PKW????? der TE jedenfalls nicht!!!!!

Da würde ich aber nochmal den Threadtitel lesen! ;)

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am 25. März 2015 um 8:26

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. März 2015 um 08:14:55 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. März 2015 um 21:17:58 Uhr:

...

Wie man herumläuft, ist glücklicherweise nicht gesetzlich geregelt, das wär auch noch schöner. Und solange weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt sind, kannst du beim Autofahren aussehen wie es dir beliebt – auch mit Maske oder Nylonstrumpf mit Sehschlitzen über dem Kopf.

Außer das sog. Vermummungsverbot - oder gilt das nur bei Demos?

Das gilt nur auf Demos, aber auch in Fußballstadien. In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

Gälte es grundsätzlich, müsste man Helme beim Motorradfahren verbieten :-)

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. März 2015 um 09:26:51 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. März 2015 um 08:14:55 Uhr:

 

Außer das sog. Vermummungsverbot - oder gilt das nur bei Demos?

Das gilt nur auf Demos, aber auch in Fußballstadien. In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

Gälte es grundsätzlich, müsste man Helme beim Motorradfahren verbieten :-)

Das würde also theoretisch bedeuten, dass man durchaus mit Motorradhelm auf dem Kopf (als einzelner) durch die Innenstadt laufen könnte. Wenngleich es erlaubt ist, damit eine Bank zu betreten, sollte man es aber (aus rein praktischen Gründen) tunlichst lassen :D

So ist das. Du darfst ja auch mit Burka durch die Stadt laufen und sogar in die Bank gehen, ohne dass alle panisch werden.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. März 2015 um 15:07:05 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. März 2015 um 09:26:51 Uhr:

 

Das gilt nur auf Demos, aber auch in Fußballstadien. In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

Gälte es grundsätzlich, müsste man Helme beim Motorradfahren verbieten :-)

Das würde also theoretisch bedeuten, dass man durchaus mit Motorradhelm auf dem Kopf (als einzelner) durch die Innenstadt laufen könnte. Wenngleich es erlaubt ist, damit eine Bank zu betreten, sollte man es aber (aus rein praktischen Gründen) tunlichst lassen :D

Beim Betreten einer Bank gilt deren Hausrecht. Ob die das toleriert, liegt in deren Ermessen.

Ja, sollte man das mit Vermummung besser lassen.

Zitat:

@martins42 schrieb am 25. März 2015 um 17:44:17 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. März 2015 um 15:07:05 Uhr:

 

Das würde also theoretisch bedeuten, dass man durchaus mit Motorradhelm auf dem Kopf (als einzelner) durch die Innenstadt laufen könnte. Wenngleich es erlaubt ist, damit eine Bank zu betreten, sollte man es aber (aus rein praktischen Gründen) tunlichst lassen :D

Beim Betreten einer Bank gilt deren Hausrecht. Ja, sollte man das mit Vermummung tunlichst lassen.

Genau so, wie man bei Harrods in London nicht mit kurzen Hosen reindarf :)

Ok, ab nun wieder von mir zum Thema. ;)

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