Muß man die Fahrerkarte auch im PKW mitführen?

Und ist es bei privaten Fahrten eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie auf Verlangen des Polizeibeamten nicht vorzeigen kann? Fragt Mischko, Danke.

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Zitat:

@Detta56 schrieb am 6. März 2015 um 12:04:22 Uhr:


wer redet denn hier von PKW????? der TE jedenfalls nicht!!!!!

Da würde ich aber nochmal den Threadtitel lesen! 😉

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. März 2015 um 14:55:12 Uhr:


[...] Warum bewahrst du deine Fahrerkarte im Schrank der Firma auf? [...]

Das Aufbewahren der Karte in der Firma hat die praktischen Gründe, daß ich sie immer dort habe, wo ich sie brauche und daß sie termingerecht ausgelesen werden kann, wenn ich weit weg der Firma bin (Urlaub, Krankheit, Schlechtwetter u.a.). Das liegt ganz allein in meiner Verantwortung, Vertrauen in die Kollegen habe ich auch. Ich muß auch noch dazu sagen, daß ich nicht täglich Fahrtätigkeit habe, manchmal wochenlang nicht.

Moin,
gestern hat mir ein bekannter der Berufskraftfahrer ist auf meine Frage genau das selbe gesagt.
Ihm hat man in der Fahrschule beim ableisten der 5 Module auch gesagt er habe die Fahrerkarte auch bei Fahrten mit dem Privat-PKW mitzuführen. Der besitz einer solchen würde bei Kontrollen der Fahrerlaubnis angezeigt und das Ding könnte Kontrolliert werden.
Alle Antworten hier geben aber bisher keine Klare Auskunft über die rechtlichen Grundlagen.
Weiss jemand darüber noch was? Mir fällt jedenfalls kein sinnvoller Grund ein die Karte dauernd mitzuführen.
Moorteufelchen

Der sinnvolle Grund könnte darin begründet sein, dass die Fahrerkarte nicht in irgendeinem Fahrzeug zum Missbrauch benutzt werden kann.

Das ist Käse. Meine liegt wenn ich nicht beruflich unterwegs bin zu Hause. Wurde noch nie bei privaten Kontrollen verlangt.

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Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 22. März 2015 um 09:50:16 Uhr:


Moin,
gestern hat mir ein bekannter der Berufskraftfahrer ist auf meine Frage genau das selbe gesagt.
Ihm hat man in der Fahrschule beim ableisten der 5 Module auch gesagt er habe die Fahrerkarte auch bei Fahrten mit dem Privat-PKW mitzuführen. Der besitz einer solchen würde bei Kontrollen der Fahrerlaubnis angezeigt und das Ding könnte Kontrolliert werden.

Die Fahrerkarte ist nur bei gewerblichen Transporten vorgeschrieben und darf daher bei einer Privatfahrt nicht kontrolliert werden, weil eben kein Mitführpflicht besteht. Was sollte denn auch auf der Karte kontrolliert werden?

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. März 2015 um 12:35:54 Uhr:


Die Fahrerkarte ist nur bei gewerblichen Transporten vorgeschrieben und darf daher bei einer Privatfahrt nicht kontrolliert werden, weil eben kein Mitführpflicht besteht. Was sollte denn auch auf der Karte kontrolliert werden?

So war auch mein Kenntnissstand.

Irgendeinen Hintergrund muss es doch aber haben wenn den Leuten sowas erzählt wird.

Da die Frage hier so gestellt wurde hab ich meinen Bekannten halt gefragt und war überrascht das selbe von ihm zu hören.

Es muss hier doch User geben die über den Rechtlichen Kram besser als ich informiert sind.

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 22. März 2015 um 13:04:54 Uhr:


… Es muss hier doch User geben die über den Rechtlichen Kram besser als ich informiert sind.

Ja was willst du denn noch hören? Ist doch jetzt schon oft genug gesagt worden, dass die Fahrerkarte ausschließlich für die Kontrollmöglichkeit gewerblicher Fahrten, bei denen der Einsatz der Fahrrkarte vorgeschrieben ist, dient, und es bei Privatfahrten keine Mitführpflicht gibt. Mehr "rechtlichen Kram" gibt es dazu nicht.

Auch wenn ich eine Fahrerkarte habe und mit einem Bus eine Werkstattfahrt mache, bei der ich keine Fahrerkarte stecken muss, kann die Karte nicht kontrolliert werden, weil eben keine Kartenpflicht besteht.

In der FPersV ist nirgendwo das Mitführen der Karte bei Benutztung eines privaten PKW vorgeschrieben, noch gibt es in der FPersV eine entsprechende Owi.
Daraus folgt, das die Karte bei Privatfahrten im PKW nicht mitzuführen ist.

ABER:
Der einzige Grund die Karte, auch privat mitzuführen ist der, das die Karte keinem Dritten zur Nutzung zugänglich gemacht wird. Somit könnte der Kontrollbeamte anführen, "keine Karte dabei" also könnte die Karte einem Dritten zugänglich gemacht werden.....
Das sind jetzt viele hätte, könnte, würde und ob die Argumentation "keine Karte--> Nutzung für Dritte ermöglicht so rechtlich beständig wäre......

Dem spricht aber die Unschuldsvermutung eines jeden ggü. der Polizei entgegen.

Ich hab dann selber nochmal ein wenig gelesen und dies hier gefunden.
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../...rerkarten-_und_Fuehrerschein.html
Dann weis ich doch wenigstens wo das gerücht herkommt.
Es deckt sich ja genau mit den Aussagen meines Bekannten die Referenten hätten das so verbreitet.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 22. März 2015 um 18:06:36 Uhr:


Ich hab dann selber nochmal ein wenig gelesen und dies hier gefunden.
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../...rerkarten-_und_Fuehrerschein.html
Dann weis ich doch wenigstens wo das gerücht herkommt.
Es deckt sich ja genau mit den Aussagen meines Bekannten die Referenten hätten das so verbreitet.
Moorteufelchen

Danke @Moorteufelchen, unter Punkt 2 im von Dir verlinkten Beitrag wird noch einmal unmißverständlich dargelegt, daß über die Mitführpflicht absoluter Unfug verbreitet wird. Ich denke, das Thema ist jetzt endgültig gegessen. Grüße von Mischko

Anm: Einen Motorradhelm habe ich auch nie im Auto 😁, aber mich reizt es, ein neues Thema zu eröffnen: "Darf man als Führer eines PKW einen Motorradhelm tragen?" Ich kenne ein lebendes Beispiel in Form meines Kumpels, der ist 'ne Zeit lang mit Helm im Käfer gefahren, wurde laufend von der Polente angehalten 😁

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. März 2015 um 18:59:48 Uhr:


Anm: Einen Motorradhelm habe ich auch nie im Auto 😁, aber mich reizt es, ein neues Thema zu eröffnen: "Darf man als Führer eines PKW einen Motorradhelm tragen?"

Darf man im normalen Alltagsverkehr sicher nicht, da man im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem fälligen Foto nicht erkannt werden kann. Schliesslich darfst auch keine Faschingsmaske aufsetzen.

Zumindest ist es für Deutschland so.

In anderen Staaten, wo Halterhaftung besteht, wird es sicherlich egal sein.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. März 2015 um 19:11:19 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. März 2015 um 18:59:48 Uhr:


Anm: Einen Motorradhelm habe ich auch nie im Auto 😁, aber mich reizt es, ein neues Thema zu eröffnen: "Darf man als Führer eines PKW einen Motorradhelm tragen?"
Darf man im normalen Alltagsverkehr sicher nicht, da man im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem fälligen Foto nicht erkannt werden kann. Schliesslich darfst auch keine Faschingsmaske aufsetzen.
Zumindest ist es für Deutschland so.

So so, dann wirst du sicher auch den passenden Paragraphen dazu nennen können. Aber nicht ärgern, wenn du es nicht kannst, es gibt nämlich keinen.

Wie man herumläuft, ist glücklicherweise nicht gesetzlich geregelt, das wär auch noch schöner. Und solange weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt sind, kannst du beim Autofahren aussehen wie es dir beliebt – auch mit Maske oder Nylonstrumpf mit Sehschlitzen über dem Kopf.

Genau nach diesem Paragraphen hat mein Kumpel die Polizeibeamten gefragt, die ihn ermahnten, den Helm beim Autofahren abzusetzen. Da sie ihn mangels Existenz nicht nennen konnten, ließ er ergo den Helm auch bei der Weiterfahrt auf 😁
Ich glaube, ein neues Thema dazu laß ich mal lieber, gibt hier Moderatoren, die das genauso wenig lustig finden, wie die Polizisten...

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. März 2015 um 21:17:58 Uhr:


...
Wie man herumläuft, ist glücklicherweise nicht gesetzlich geregelt, das wär auch noch schöner. Und solange weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt sind, kannst du beim Autofahren aussehen wie es dir beliebt – auch mit Maske oder Nylonstrumpf mit Sehschlitzen über dem Kopf.

Außer das sog. Vermummungsverbot - oder gilt das nur bei Demos?

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. März 2015 um 21:17:58 Uhr:



Zitat:

. Und solange weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt sind, kannst du beim Autofahren aussehen wie es dir beliebt –

Das ist der springende Punkt - Dass die Wahrnehmung nicht getrübt ist/wird.
Eine Maske kann relativ leicht verrutschen. Mit einem Integralhelm wirst du im Auto keinen Schulterblick mehr machen können. Das Gehör dürfte bereits bei einem normalen Pilotenhelm eingeschränkt sein, schliesslich filtern die Scheiben am Auto auch schon Geräusche raus.
Bei einer Pappnase wird kaum wer was sagen, bei einer Ganz-Kopfmaske sieht es schon anders aus.
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