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muss man die anhänger nutzung umtragen lassen ?

Themenstarteram 21. Januar 2020 um 19:46

moin moin

ich bekomme günstig einen zeltanhänger ohne zelt

bj 92 im guten zustand

im schein steht hersteller jamet arizona sdah wohnwagen

mit klapp-faltaufbau .

gebremst 650kg

ich weis noch nich was ich damit mache , aber für den preis nehm ich den einfach mal mit .

wenn ich ihn anders nutzen will zb als lasten oder motorradtrailer .

muss ich ihn umschreiben lassen ???

danke euch gruss

,

Beste Antwort im Thema

SDAH steht für Starrdeichselanhänger.

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Themenstarteram 26. Januar 2020 um 15:15

hat ja geklappt

achso kasten maße ca 215 lang 160 breit

gruss

Null Problem, zum TÜV, zur Zulassung und gut.

Moin,

wenn ich hier so die Antworten lese, sträuben sich mir die Nackenhaare, also:

SDAH Wohnwagen Klapp- und Faltaubau ist die Fahrzeugart - SDAH steht wir hier auch schon richtig genannt für Starrdeichselanhänger - ist mittlerweile aber eine veraltete Eintragung,

Die vom Hersteller eingetragene Fahrzeugart bestimmt die Verwendung des FAhrzeuges. Soll das Fahrzeug anders verwendet werden, z. B. bedingt durch einen Umbau, ändert sich auch die Fahrzeugart. Hierdurch erlischt die Betriebserlaubnis.

Dem kann abgeholfen werden, wenn die Änderung vom TÜV abgenommen wird und anschließend die Fahrzeugpapiere entsprechend in der ZUlassungsstelle geändert werden.

Bei Unsicherheit würde ich immer einen aaS oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr fragen.

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 18:31

moin

hat jemand intresse an dem teil ?

macht mir ein angebot , wo wir beide mit leben können

gruss

Hallo, ist so eigentlich kein Problem den Hänger auch als Transportanhänger zu nutzen , geh zum TÜV und mach eine Einzelabnahme bzw. Änderungsabnahme in der du dem Prüfer mitteilst das entweder mit oder ohne Zelt genutzt werden möchte , ohne Zelt ändert sich dann die Nutzlast nach oben und das Leergewicht nach unten , okay soweit .

Ich hatte mal einen Anhänger wo ich es so gemacht habe und somit keinerlei Probleme gehabt , war eine reine obligatorische Sache und wurde sogar ohne das ich etwas demontieren musste vor Ort erledigt , hat mich damals (war um 1985-90) etwa 70.-DM plus neuen Schein gekostet und konnte dann ohne dem Einbau ganz normale Transporte im Hänger machen .

Was man nicht machen kann einfach das Zelt raus und gut ist , den Hänger dann als Transporter nutzen , hier ist die Nutzung entsprechend dem Zustand nicht geändert und somit deine Betriebserlaubnis erloschen . Solche Kombi-Anhänger gibt es heute sogar noch und waren meines Wissens in der ehemaligen DDR gang und gebe bzw. eher anzutreffen als bei uns , gab es aber auch vereinzelt bei uns und eher als Klappwohnwagen oder Faltwohnwagen bekannt und die waren meist auf normalen Anhängern aufgebaut worden , da sind dann nur noch außen 4 Stützen dran gekommen und gut war es . Und genau deshalb darf hier nicht einfach das Zelt raus und transporte gemacht werden , ist so viel ich weis auch wegen den Stützen da ja normale Anhänger keine solche WW Stützen haben .

Ist aber wie gesagt absolut kein großes Problem dies im Brief entsprechend zu ändern bzw. ändern zu lassen .

Kleiner Tipp , sofern es keinen großen Aufwand bereitet hier das Zelt bzw. Aufbau usw. so zu demontieren und anschließend nur lose reinlegen ab zum TÜV und die Änderung entsprechend eintragen lassen , da kann es sein das der Prüfer das nun neue Leergewicht wissen möchte und so ist es kein Problem einfach das ganze kurz ausladen und gut ist es oder evtl. gleich ohne dem ganzen hinfahren (hier aber vorher kurz paar Fotos machen) . Was die Preise heute angeht sind die wohl höher als bei mir damals , sind ja auch über 30 Jahre später .

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