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Muss man bei einem Unfall da bleiben?

Vorhin ist ist jemand in der Stadt meinem Hintermann rein gefahren und er war schon etwas schneller Unterwegs... ich habe nur das ''knallen'' gehört und im Rückspiegel dann den Unfall gesehen es war schon etwas härter als ein einfacher Auffahrunfall ... Mein Vordermann hat noch angehalten und in diesem Moment kam 5 Sekunden nach dem Unfall auch eine Streife vorbei hat schon den Unfall gesehen ich bin einfach normal weitergefahren weil dort genug Autos hinter den Unfallbeteiligten gewesen sind und auch Polizei dort lang fuhr was hätte ich da tun können ?

Hätte ich da bleiben sollen ? Ich habe den Unfall nicht gesehen erst als es schon geknallt hat zählt das als Unterlassene Hilfe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 10. Mai 2019 um 19:43:27 Uhr:


Die Pol 5 sec nach dem Unfall? ist schon wieder Wochenende oder Osterferien angesagt ?

Warum?

Schließt du Unfälle in der Nähe von Polizeistreifen kategorisch aus? 😕

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In dem Fall des brennenden Autos hättest aber besser die Feuerwehr statt der Polizei rufen sollen 🙂.

Wenn ich den Unfall nicht gesehen habe, zur Klärung des Unfallhergangs nichts Wesentliches beitragen kann und ausreichend Helfer vor Ort sind, fahre ich auch weiter. Nach den Schilderungen des TE war das so, also nichts falsch gemacht.

Da bleiben, ohne den Unfall gesehen zu haben und ohne dass ein Unfallopfer Hilfe braucht, ist schlicht GAFFEN. Zu diesem Zweck darfste nicht nur nicht da bleiben, es ist sogar VERBOTEN!

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 11. Mai 2019 um 10:18:52 Uhr:


Da bleiben, ohne den Unfall gesehen zu haben und ohne dass ein Unfallopfer Hilfe braucht, ist schlicht GAFFEN. Zu diesem Zweck darfste nicht nur nicht da bleiben, es ist sogar VERBOTEN!

Dass die Unfallopfer aber keine Hilfe benötigen, kann niemand gesichert mit einem Blick in den Rückspiegel feststellen. Z.B. könnten die Insassen - natürlich fahrlässig - nicht angeschnallt gewesen sein und dann sprechen wir nicht nur über Schleudertraumata. Ich würde sagen, dass er sich hätte vergewissern müssen, egal ob noch weitere Helfer vorhanden waren. Im Gegenteil ist das sogar wünschenswert. Wie schon geschrieben wurde, verlassen sich oftmals alle auf den Nächsten mit dem Ergebnis, dass keiner hilft. Erste Hilfe bedeutet ja auch nicht gleich, dass er medizinisch tätigt werden muss, sondern auch nur die Polizei rufen, denn die Unfallopfer sind meist noch sehr viel mehr geschockt als ein Außenstehender. Dass in diesem Fall zufällig eine Streife vorbeikam, ändert es natürlich ein wenig, aber auch dann würde ich sagen, dass er kurz mit den Beamten klärt, ob seine Aussage hilfreich ist oder nicht (z.B. eben den Bremsgrund).

Vielleicht noch zwei persönliche Erfahrungen:

Auf der Autobahn überholte ich einmal einen Van, der mit mir auf derselben Höhe war, vor ihm wiederum ein Lkw, sehr wahrscheinlich wollte er also auch die Spur wechseln. Das konnte er, auch weil ich aufgrund eines hoch gewählten Gangs bergauf nicht ganz so zügig überholte, natürlich nicht. Abbremsen wollte er aber auch nicht (was er aus meiner Sicht hätte müssen, wenn die Spur nun mal nicht frei ist). Als ich schließlich auch den Lkw überholte, sah ich im Rückspiegel, wie der Van harsch ausscherte, die Kontrolle verlor und ein paar mal zwischen Lkw und Leitplanke streifte. Sah sehr übel aus. Ich fuhr bis zur nächsten Ausfahrt weiter und rief die Polizei. Da waren aber auch schon andere Anrufe eingegangen und ich wurde nicht gebraucht. Ich hörte auch nie wieder etwas davon.

In der Stadt wurde ich Zeuge, wie jemand von weiter hinten eine ganze Kolonne wartender Autos überholte, um schneller auf die Linksabbiegerspur vorne an der Ampel zu kommen. Dummerweise scherte ein, zwei Wagen vor mir jemand mit der gleichen Idee aus und so streiften sie sich. Auto(vorn) fuhr Auto(hinten) sofort hinterher, weil die Ampel gerade auf Grün umschaltete. In dem Fall unternahm ich nichts. Schließlich fuhren die Autos erkennbar noch und die Fahrer waren unverletzt. Außerdem hätte ich maximal das Modell benennen können.

Fazit: Ich würde nicht soweit gehen, dass das Verhalten falsch war und es wird wohl auch keine Konsequenzen haben, aber lieber einmal mehr anhalten und prüfen, ob Hilfe notwendig ist. Das hat nichts mit Gaffen zu tun.

Er schrieb, die Polizei war SOFORT da, haste gelesen, oder?! Die sind durchaus in erste Hilfe ausgebildet 😉

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Zitat:

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Man sollte in der Hinsicht aufpassen wenn man einen Unfall in seiner nächsten Umgebung mitbekommt, auch wenn man nicht direkt involviert ist. Daher würde ich persönlich, ohne mich konkret auf den TE zu beziehen, in solchen Konstellationen grundsätzlich erstmal da bleiben, und evtl. im Nachgang die Feststellung meiner Personalien ermöglichen.

Man kann durchaus Unfallbeteiligter sein, auch wenn man nichts falsch gemacht hat und es gar nicht am eigenen Auto gekracht hat.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 11. Mai 2019 um 11:39:01 Uhr:


Er schrieb, die Polizei war SOFORT da, haste gelesen, oder?! Die sind durchaus in erste Hilfe ausgebildet 😉

Und ich schrieb: "Dass in diesem Fall zufällig eine Streife vorbeikam, ändert es natürlich ein wenig, aber auch dann würde ich sagen, dass er kurz mit den Beamten klärt, ob seine Aussage hilfreich ist oder nicht (z.B. eben den Bremsgrund)." Haste gelesen, oder?

Welche Aussage denn? Die, dass er nix mitbekommen hat? Ich geh mal kurz raus und schell bei all meinen Nachbarn und sage dann, is nix und geh wieder... mal sehen, wie die das so finden... 😁

Die, dass er stand und sein Hintermann z.B. nicht grundlos bremste, wie laut der Knall war... das können wichtige Details sein.

Jou, schwer wichtige Aussage... *daumenhoch*

Hallo, Kai R.,

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Mai 2019 um 06:57:19 Uhr:


Nicht denken, handeln. Das Problem ist, dass sich alle so verhalten wie Du.

grundsätzlich gebe ich Dir recht: Ist jemand Zeuge eines Unfalls, gehört es zur moralischen Pflicht, zumindest an Ort und Stelle oder aber später z. B. durch einen Anruf bei der Polizei nachzufragen, ob die Aussage benötigt wird.

Genauso gehört es zur Pflicht eines jeden, bei einem Unfall ggf. erste Hilfe zu leisten, die Unfallstelle abzusichern usw.

Im vorliegenden Fall ist der TE seiner Schilderung nach aber nur Knallzeuge, der zum eigentlichen Unfallhergang nichts sagen konnte und zusätzlich war auch noch im gleichen Moment eine Polizeistreife nebst anderen Verkehrsteilnehmern an der Unfallstelle.

In so einem Fall wäre er nicht verpflichtet, anzuhalten und auch noch die Straße zu versperren, allenfalls könnte er später bei der Polizei anrufen, mitteilen, was er gesehen hat, seine Daten hinterlassen und dann den Sachbearbeiter entscheiden lassen, ob dieser seine Aussage braucht oder nicht.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:25:28 Uhr:


Im vorliegenden Fall ist der TE seiner Schilderung nach aber nur Knallzeuge, der zum eigentlichen Unfallhergang nichts sagen konnte und zusätzlich war auch noch im gleichen Moment eine Polizeistreife nebst anderen Verkehrsteilnehmern an der Unfallstelle.

Diese Erkenntnis ergibt sich jedoch erst im Nachgang und bleibt auch jetzt und hier ein Vermutung. Ob der Knallzeuge nicht doch relevante Beobachtungen gemacht hat, kann der Knallzeuge nicht wissen. Er kann ohne Nachfrage vor Ort nicht einmal wissen, ob er "nur" Knallzeuge ist.

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