muß man 5 KM/H bei einer 125ccm, der Versicherung melden?

Rex 125 ccm

125 ccm Roller sind doch im Schnitt 95 KM/H schnell ?
Wenn man nun einen hat der nur 80KM/H( gedrosselt) fährt , man deshalb mit Hochleistungszündspule und neuem (offenem) CDI , die Endgeschwindigkeit etwas Hoch zu bekommen, sagen wir auf 85 KM/H, was schon riesig wäre, muß man das dann der Versicherung melden, weil das dann mehr kostet ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011


Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte
lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?
Bitte erläutern.

'ne 125er mit 11 kW zieht ein wenig besser als 'ne 125er mit 8 kW.

Ebenso verändert sich die Höchstgeschwindigkeit. Auch bauartbedingt. Ein Automatikroller bewegt sich anders als 'ne 125er Sportler mit Vollverkleidung und Handschaltung.

Grüße, Martin

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Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Natürlich muß man das der Versicherung melden. Es kostet dann aber weniger, weil das Fahrzeug dann nicht mehr als Leichtkraftrad gilt, sondern als Motorrad zugelassen werden muß.
Ähem...

...es gibt Leichtkrafträder mit 125ccm und > 80 kmh (gedrosselt und für Fahranfänger Führerscheinklasse A1) und Leichtkrafträder mit 125 ccm >80 kmh (offen für Führerscheinklasse A etc.)
...über 45 kmh und bis max 125 ccm sind es immer Leichtkrafträder !

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

wölfle 😉

nein bei mehr als 15PS ;-), 125ccm mit mehr als 15Ps sind auch Motorräder

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf


Das > war falsch und das habe ich durch ein < ersetzt !!
Was ist noch falsch ? 😕

Richtig ist

<=

(80km/h).

"Struktur in dieses Chaos bring"-modus ein:

Leichtkraftrad kann ein Motorroller oder auch ein Motorrad sein,
es hat max. 125ccm
es hat max. 11 KW

mehr als 125ccm und/ oder mehr als 11 KW = Motorrad

Das LKR
ist entweder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h eingetragen (wird gemeinhin als offen bezeichnet)
oder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 80km/h für FSK A1 beschränkt für jugendliche ab 16 unter 18 Jahren

Die Beschränkung für Fahrer unter 18 entfällt nach meiner Kenntnis ab 19. Jan. 2013

Der TE schreibt, seine wäre mit 82 eingetragen, ist also ein offenes Leichtkraftrad und aktuell nur für Fahrer über 18 zulässig,
damit in einer deutlich günstigeren Versicherungsklasse.

Auf den ersten Blick scheint es unsinnig, ein Fzg. mit 80 oder 82 km/h anzubieten und einzutragen,
vermutlich wird dieser Roller einfach nicht genügend Leistung für mehr als 82 haben. Schätze so um die 8 KW.
Er ist mit 82 eingetragen, wegen der Versicherung und weil kein 16-jähriger damit fährt sondern ein Fahrer über 18.

Die Ausgangsfrage, ob Änderungen Eintragungspflichtig sind: Antwort JA!
Wenn es dann eingetragen ist, wäre das für die Versicherung zwar interessant und wichtig zu wissen, hätte aber keinen Einfluss auf den Tarif, da ohnehin schon in der günstigeren Klasse über 80km/h angemeldet.

Praktisch wird es kaum einen wirtschaftlich darstellbaren Weg geben, so eine Bastelei einzutragen....
}>verkaufen, und was größeres oder zumindest ein Fzg. mit 11KW kaufen ist mein Vorschlag.

Modus-Reset

Wenn wir schon pingelig sind:
- Ein Leichtkraftrad hat nach deutschem Recht zwingend >50ccm (falls Verbrennungsmotor).
- "offene" Leichtkrafträder nicht über 18 Jahre, sondern ab 18 (oder über 17).
- 80km/h Grenze entfällt ab 19.1.2013, dafür kommt Leistungsgewicht <=0.1 kW/kg (unabhängig vom Alter).

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Danke für die Klarstellung,
dann muss aber auch noch folgendes gesagt werden:

Sonderfal aus einem Wiki:
Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ und ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nach bundesdeutschen Recht (vor dem 1. April 1980) gelten bis zu einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1983 weiterhin als Leichtkrafträder. (§ 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO).

Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ und ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, die nach dem 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr kommen, gelten als Krafträder.

Und ist man ab 18 nicht irgendwie auch über 18? Z.B. 18 + 1 tag ?

:-)

bin dann mal mit meiner 1000er wech

Zitat:

Original geschrieben von P!rat


Und ist man ab 18 nicht irgendwie auch über 18? Z.B. 18 + 1 tag ?

Ja. Deshalb heißt es ja auch immer "mit Vollendung des 18. Lebensjahres"....

Das 18. Lebensjahr vollendet man an seinem 18. Geburtstag.

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