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muß man 5 KM/H bei einer 125ccm, der Versicherung melden?

Rex 125 ccm
Themenstarteram 9. Mai 2012 um 7:18

125 ccm Roller sind doch im Schnitt 95 KM/H schnell ?

Wenn man nun einen hat der nur 80KM/H( gedrosselt) fährt , man deshalb mit Hochleistungszündspule und neuem (offenem) CDI , die Endgeschwindigkeit etwas Hoch zu bekommen, sagen wir auf 85 KM/H, was schon riesig wäre, muß man das dann der Versicherung melden, weil das dann mehr kostet ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte

lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?

Bitte erläutern.

'ne 125er mit 11 kW zieht ein wenig besser als 'ne 125er mit 8 kW.

Ebenso verändert sich die Höchstgeschwindigkeit. Auch bauartbedingt. Ein Automatikroller bewegt sich anders als 'ne 125er Sportler mit Vollverkleidung und Handschaltung.

Grüße, Martin

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Natürlich muß man das der Versicherung melden. Es kostet dann aber weniger, weil das Fahrzeug dann nicht mehr als Leichtkraftrad gilt, sondern als Motorrad zugelassen werden muß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Natürlich muß man das der Versicherung melden. Es kostet dann aber weniger, weil das Fahrzeug dann nicht mehr als Leichtkraftrad gilt, sondern als Motorrad zugelassen werden muß.

Ähem...

...es gibt Leichtkrafträder mit 125ccm und > 80 kmh (gedrosselt und für Fahranfänger Führerscheinklasse A1) und Leichtkrafträder mit 125 ccm >80 kmh (offen für Führerscheinklasse A etc.)

...über 45 kmh und bis max 125 ccm sind es immer Leichtkrafträder !

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

125 ccm Roller sind doch im Schnitt 95 KM/H schnell ?

Wenn man nun einen hat der nur 80KM/H( gedrosselt) fährt , man deshalb mit Hochleistungszündspule und neuem (offenem) CDI , die Endgeschwindigkeit etwas Hoch zu bekommen, sagen wir auf 85 KM/H, was schon riesig wäre, muß man das dann der Versicherung melden, weil das dann mehr kostet ??

Wenn du einen gedrosselten technisch veränderst, ist er nicht mehr in dieser "gedrosselten Klasse" zugelassen !! Punkt !!!

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

Zusatz: Wenn es <= 125 ccm hat, aber > 11 kW ebenfalls.

_____

@TE:

Nein. Muss man nicht melden. Aber wenn die Kiste schneller fährt als sie darf (bis 19.01.2013) -> kann es entsprechend Ärger geben. §21 StVG willst du jetzt lesen. :)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

Zusatz: Wenn es <= 125 ccm hat, aber > 11 kW ebenfalls.

_____

Richtig !! :D

 

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

@TE:

Nein. Muss man nicht melden. Aber wenn die Kiste schneller fährt als sie darf (bis 19.01.2013) -> kann es entsprechend Ärger geben. §21 StVG willst du jetzt lesen. :)

Grüße, Martin

Aber eine gedrosselte Version darf er technisch nicht verändern wenn er sie weiterhin in dieser Klasse fahren will !!!!!

(auch wenn sie nur 5 kmh schneller oder sogar noch langsamer fährt) ! :eek:

Das ist ja dann meistens der Fall wenn Hobbybastler tunen ;)

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Aber eine gedrosselte Version darf er technisch nicht verändern wenn er sie weiterhin in dieser Klasse fahren will !!!!!

Jupp, darum ist jetzt auch plötzlich §21 StVG für ihn so interessant. :)

Grüße, Martin

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

Zusatz: Wenn es <= 125 ccm hat, aber > 11 kW ebenfalls.

_____

@TE:

Nein. Muss man nicht melden. Aber wenn die Kiste schneller fährt als sie darf (bis 19.01.2013) -> kann es entsprechend Ärger geben. §21 StVG willst du jetzt lesen. :)

Grüße, Martin

Also ich Hoffe es richtig verstanden zu haben:

Mein Roller steht in den Papieren mit 82 KM/H !

Wen mein Rolelr aber nur 77 Fährt ; und ich ihn mit Hochleistungszündspule und offenem CDI bis auf 82 Schaffe,

brauch ich diese Veränderungen nicht zu Melden.

Da die Höchstgeschwindgkeit ja zulässig ist.

Warum ist für eine 125 ccm nur 82 KM/H zugelassne ?

Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte

lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?

Bitte erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Wen mein Rolelr aber nur 77 Fährt ; und ich ihn mit Hochleistungszündspule und offenem CDI bis auf 82 Schaffe,

brauch ich diese Veränderungen nicht zu Melden.

Doch, denn das sind eintragungspflichtige technische Veränderungen, da es sich hier nicht um Serienteile handelt. Welche Endgeschwindigkeit du damit erreichst, ist dabei zunächst einmal unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

 

Also ich Hoffe es richtig verstanden zu haben:

Mein Roller steht in den Papieren mit 82 KM/H !

Wen mein Rolelr aber nur 77 Fährt ; und ich ihn mit Hochleistungszündspule und offenem CDI bis auf 82 Schaffe,

brauch ich diese Veränderungen nicht zu Melden.

Da die Höchstgeschwindgkeit ja zulässig ist.

Warum ist für eine 125 ccm nur 82 KM/H zugelassne ?

Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte

lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?

Bitte erläutern.

Du solltest nur mit penibel eingestelltem Motor (Ventile, Vergaser, Zündkerze etc) die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (und mehr lt. Tacho) erreichen können !!

Alle technischen Änderungen müssen in die Papiere eingetragen werden !

Was hast du überhaupt für einen Roller ? :confused:

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte

lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?

Bitte erläutern.

'ne 125er mit 11 kW zieht ein wenig besser als 'ne 125er mit 8 kW.

Ebenso verändert sich die Höchstgeschwindigkeit. Auch bauartbedingt. Ein Automatikroller bewegt sich anders als 'ne 125er Sportler mit Vollverkleidung und Handschaltung.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

 

Erst alles was MEHR als 125 ccm Hubraum hat, fällt in die "Motorrad-Klasse" !

wölfle ;)

Ist bezüglich der Bezeichnung Motorrad richtig, jedoch gibt es versicherungstechnisch auch innerhalb der Klasse Leichtkrafträder einen großen Unterschied. Gedrosselt bis 80km/h ist deutlich teurer als die ungedrosselten Varianten (bis 11kW). Die Teile kosten in der Versicherung deutlich weniger als ein 50ccm Roller...

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

 

...es gibt Leichtkrafträder mit 125ccm und > 80 kmh (gedrosselt und für Fahranfänger Führerscheinklasse A1) .....

Oooh !! :eek:

Das muss natürlich so:

...es gibt Leichtkrafträder mit 125ccm und < 80 kmh (gedrosselt und für Fahranfänger Führerscheinklasse A1) .....

richtig heissen !!! :p

(dumme Tastatur)

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich fuhr vor 4 Jahren einen Roller (Doodo)125ccm, der schaffte

lockere 110 KM/h . Wo ist der Unterscheid ?

Bitte erläutern.

'ne 125er mit 11 kW zieht ein wenig besser als 'ne 125er mit 8 kW.

Der Doodo (den habe ich auch) ist mit 8.7kW und 97km/h eingetragen. (Und bei meinem geht der Tacho genauer.)

Seine primitive Technik (Vergaser, 2 Ventile) macht er durch eine relativ hohe Nenndrehzahl (9000U/min) tlw. wieder wett.

Aber v.a. sollte Stabi endlich eindeutig klarstellen, ob er nun eine auf 80km/h gedrosselte Version fährt oder eine mit 82km/h eingetragene. Er widerspricht sich hier im Thread.

Und um welchen Roller es sich handelt, kann für die technische Beratung auch interessant sein.

 

@kbW

Immer noch nicht richtig. Legastheniker!? ;)

Zitat:

Original geschrieben von tomS

 

@kbW

Immer noch nicht richtig. Legastheniker!? ;)

Das > war falsch und das habe ich durch ein < ersetzt !!

Was ist noch falsch ? :confused:

wölfle ;)

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