Muss ich MwSt. zahlen, wenn ich mit in CH zugelassenen Fahrzeug von Bekannten unterwegs bin?
Hallo!
Ich habe kürzlich was gelesen, dass man sich als EU-Bürger Probleme mit dem Zoll einhandeln kann, wenn man in der EU mit einem nicht in der EU zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist. Dann muss man MwSt. zahlen oder so. Weiß da einer von euch Bescheid?
TIA
notting
Beste Antwort im Thema
Als in Deutschland gemeldeter Bürger darfst du in D kein Auto mit einem ausländischem Kennzeichen fahren.
Nicht mal ausnahmsweise zum Brötchen holen und auch nicht mit einem Kennzeichen aus der EU.
Das hängt mit Steuerhinterziehung bezüglich der KFZ-Steuer zusammen.
99 Antworten
So, nun hatte ich auch das Vergnügen von der deutschen Polizei, dem "Freund und Helfer" bezüglich genau dieser Thematik angehalten zu werden.
Fahrzeug mit schweizer Kennzeichen (von Verwandten welche mich in D besucht haben), ich mit D-Führerschein, auf Weisung des Fahrzeuginhabers eine 15-minütige Besorgungsfahrt getätigt und direkt in der Polizeikontrolle gelandet - der Vorwurf, ganz klar, Hinterziehung der Kfz-Steuer (!) wohlgemerkt mit einem fremden Fahrzeug.
Die uneinsichtigen uniformierten Freunde und Helfer mich schon mal darauf hingewiesen, dass da evtl. ne Anzeige kommt, wirklich super! So einfach mal aus heiterem Himmel eine Steuerhinterziehung begangen.
Mich würde jetzt mal interessieren wie sich konkret die Berechnung dieser sogenannten Steuerhinterziehung gestaltet? 15 Minuten fahrt runtergebrochen auf den anteiligen Betrag der Hinterziehung, die haben sich schon mal vorsorglich den Hubraum des Wagens aufnotiert, unglaublich aber wahr 😉
Fachkundige bitte mal zu Wort melden.
Danke für Euer Feedback.
Da wird garnichts groß "berechnet" was die Strafe angeht - höchstens wegen der fälligen Steuernachzahlung.
Da es sich bei Steuerhinterziehung um eine Straftat handelt spielt die Höhe des hinterzogenen Betrages kaum eine Rolle.
Wie mein Ladendiebstahl auch - da interessiert es auch keinen obs ne Tafel Schokolade oder ne Stereoanlage war.
Mit ein wenig Glück, sieht der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse und lässt die Sache gegen eine kleine Geldbuße fallen.
Ansonsten entscheidet ein Richter weiter.
Aber warum Steuernachzahlung bzw. Hinterziehung? Der Wagen gehört mir nicht, war ein paar Tage zu Besuch in D, is schon längst wieder mit seinem Besitzer in der CH, und letztlich basierte die besagte Fahrt auf Anweisung des Fahrzeughalters, der ich bekanntlich nicht bin.
Anbei ein interessanter Link vom dt. Zoll (siehe zweiter Absatz):
http://www.zoll.de/.../voruebergehende-verwendung-von-kfz_node.html
Wenn du nur ne Kiste Bier besorgen solltest, dann fällt das nicht unter die Ausnahmen. Die Polizei sammelt auch nur Informationen, stellt das Paket zusammen und schickt den Vorgang dann zur entsprechenden Behörde. Was im Endeffekt draus wird, wird wo anders entschieden. Die Beamten haben einwandfrei richtig gehandelt. Sei froh dass du weiter fahren durftest, obwohl der Verdacht einer Straftat im Raum stand 😉
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Das Steuerrecht hat aber mal garnichts mit dem Zollrecht zu tun.
Zumal du auch ein EU-Fahrzeug als EU-Bürger nicht im eigenen Land nutzen darfst, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land angemeldet ist.
Also kein Britisches, kein Belgisches kein Österreichisches,.... - alles Steuerhinterziehung. (bis auf die wenigen Ausnahmeregelungen)
"Auf Anweisung von..." klar, du erschiest ja auch jemanden wenn ein anderer es anweist.
Selber denken ist die Devise und sich vorher informieren ob man was darf oder nicht.
Zu sagen "der hat aber gesagt ich soll" schützt einen nicht vor Strafe, ebensowenig wie generelle Unwissenheit.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Das Steuerrecht hat aber mal garnichts mit dem Zollrecht zu tun.
Zumal du auch ein EU-Fahrzeug als EU-Bürger nicht im eigenen Land nutzen darfst, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land angemeldet ist.
Also kein Britisches, kein Belgisches kein Österreichisches,.... - alles Steuerhinterziehung. (bis auf die wenigen Ausnahmeregelungen)
soso.
in gb hat niemand ein problem, wenn der brite ein in fr zugelassenes fahrzeug fährt. ebesowenig haben die franzosen ein problem mit einer zulassung in monaco. auf eine steuerhinterziehung läuft es komischerweise nur in D hinaus.
spezialfrage: wo soll jemand, der sowohl in D als auch in Ö jeweils einen wohnsitz hat und ständig am pendeln ist seine kiste zulassen?
tja, was die Behörden verfolgen und was nicht ist halt immer deren Sache.
Was interessiert es die Franzen und die Engel, wenn jemand aus dem Nachbarland nen Fahrzeug fährt? keinen, die haben nicht viele Nachbarn aber D liegt eben dummerweise mitten im Feld der Schmarotzer und Betrüger.
Da wird nach jedem Pfennig geschaut wo man welches Auto möglichst billig fahren kann egal obs legal oder egal ist.
Dass man sonst hier sehr BILLIG mit dem PKW unterwegs ist (zumindest was Bußen, Maut und Strafen angeht) interessiert hier eben keinen - die GeizIstGeilMentalität der Muttermilchsauger kennt hier eben keine Grenzen. (Bis der Staat eben doch mal auf die Finger haut und dann wird gejammert)
Ich finds gut, dass dem nachgegangen und verfolgt wird.
@turbocivic: da wo laut Pass der ordentliche Wohnsitz der Person ist, ist doch nicht schwer. Du hast dann als Deutscher ein in Deutschland zugelassenes Auto, oder wenn dein Wohnsitz im Ausland ist, eben ein im Ausland zugelassenes Auto. Sofern das übereinstimmt hast du doch gar kein Problem und entrichtest die Steuer da, wo du dich auch die meiste Zeit aufhältst.
Danke turbocivic! Ein sehr zutreffendes Beispiel wie man sieht.
@PikaPo: Guckst Du mal bitte genauer hin auf die Seite des Links, was steht denn da links oben im grünen Kasten?.... "Zoll und Steuern" - aha, und das ganze sogar ausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen... LOL / no comment.
Steuerhinterziehung - für so einen schwerwiegenden Vorwurf, müsste eigentlich die Tatsache zugrundeliegen, welche belegen müsste, dass ich vorsätzlich über einen konstanten/längeren Zeitraum bewusst mit einem Nicht-EU Fahrzeug durch Deutschland rumgurke (welches ja implizit dann mir gehören müsste), und nicht etwa kurzzeitig ein Nicht-EU Fahrzeug fahre, welches gerade mal ein paar Tage hier zu Besuch war, und mittlerweile mit seinem Fahrzeughalter wieder in seinem Heimatland in den Diensten der dortigen Familie steht... ja gehts denn noch?
Die Kirche schön im Dorf lassen... würde ich mal sagen.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
da wo laut Pass der ordentliche Wohnsitz der Person ist, ist doch nicht schwer.
seit einführung der niederlassungsfreiheit (1957) ist es möglich mehr als nur einen (ordentlichen 🙄) wohnsitz zu haben. ausserdem bleibt die letzte deutsche adresse im deutschen pass stehen, selbst wenn man sich aus D abmeldet.
Zitat:
Du hast dann als Deutscher ein in Deutschland zugelassenes Auto, oder wenn dein Wohnsitz im Ausland ist, eben ein im Ausland zugelassenes Auto.
meine frage bezog sich auf den fall, in dem jemand 27 erstwohnsitze eu-weit hat. laut dir braucht der dann 27 autos.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
tja, was die Behörden verfolgen und was nicht ist halt immer deren Sache.
Was interessiert es die Franzen und die Engel, wenn jemand aus dem Nachbarland nen Fahrzeug fährt? keinen, die haben nicht viele Nachbarn aber D liegt eben dummerweise mitten im Feld der Schmarotzer und Betrüger.
Da wird nach jedem Pfennig geschaut wo man welches Auto möglichst billig fahren kann egal obs legal oder egal ist.
Dass man sonst hier sehr BILLIG mit dem PKW unterwegs ist (zumindest was Bußen, Maut und Strafen angeht) interessiert hier eben keinen - die GeizIstGeilMentalität der Muttermilchsauger kennt hier eben keine Grenzen. (Bis der Staat eben doch mal auf die Finger haut und dann wird gejammert)
Ich finds gut, dass dem nachgegangen und verfolgt wird.
aaa ja, weil natürlich in CH die Steuern und Versicherung für ein Fahrzeug wesentlich billiger sind als in Deutschland, LOL, da müsste man sehr bekloppt sein in dieser Annahme, dass man dadurch Steuern spart... mal so nebenbei angemerkt, trotz Abhängigkeit von der unterschiedlichen Handhabe der verschiedenen Kantonen, ist es in jedem Fall wesentlich teurer als in D dort einen PKW zuzulassen. Nicht umsonst als das kleine Hochpreisland bekannt - mitten in Europa 😉
Im Wesentlichen geht es nicht um irgendwelche Kfz-Steuern und Versicherung sondern um eine Art Import und die fehlende Mehrwertsteuer. Wer aus einem Urlaub in den USA ein iphone mitbringt, muß es genauso verzollen und versteuern. Wer nun ein Auto aus der Schweiz hier fährt, hätte es analog behandeln müssen. Kein Land hat Interesse daran, daß man Produkte woanders netto kaufen kann und dann hier benutzt. Und selbst wenn man im Ausland VAt zahlt hat der dt. Fiskus auch nichts davon. Was hier benutzt wird muß hier versteuert werden. Siehe Zigaretten, Alkohol usw. Das Schema ist immer das gleiche.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Im Wesentlichen geht es nicht um irgendwelche Kfz-Steuern und Versicherung sondern um eine Art Import und die fehlende Mehrwertsteuer. Wer aus einem Urlaub in den USA ein iphone mitbringt, muß es genauso verzollen und versteuern. Wer nun ein Auto aus der Schweiz hier fährt, hätte es analog behandeln müssen. Kein Land hat Interesse daran, daß man Produkte woanders netto kaufen kann und dann hier benutzt. Und selbst wenn man im Ausland VAt zahlt hat der dt. Fiskus auch nichts davon. Was hier benutzt wird muß hier versteuert werden. Siehe Zigaretten, Alkohol usw. Das Schema ist immer das gleiche.
Kollege,
ein iPhone, welches ich offensichtlich von irgendwoher mitgebracht habe, und dieses aller Wahrscheinlichkeit nach zukünftig im Inland resp. meiner Hosentasche verweilen wird, kann ich natürlich als IMPORT betiteln für das ich auch logischerweise Zoll/Steuern zahle, weil es langfristig gesehen mein Nutzungsgegenstand sein wird (den ICH benutze, und nicht mit anderen Besitzern teilen kann).
Eine Zigarette, welche ich ebenfalls von irgendwoher mitbringe, is auch ziemlich logisch, dass ich oder andere diese Zigaretten benutzen/rauchen werden und davon auszugehen ist, dass diese Zigarette keinen Rückweg zu dessen Ursprung hinlegen kann - auch ein klarer Fall von Eigennutzung.
Ein Auto, welches offensichtlich NICHT MIR gehört, da jemand anderer Besitzer und täglicher Nutzer im entspr. Heimatland ist, und zusätzlich noch belegt ist, dass dieser Wagen nach seinem kurzfristigen Aufenthalt wieder in seine Heimat von seinem Besitzer zurückkutschiert wurde, ist irgendwie keine Art von Import, geschweige denn Hinterziehung von MwSt. eines Gegenstands, welcher einer Privatperson gehört. Es ist auch kein Gegenstand, den ich mir aus einem Urlaub aus der Schweiz mal so eben mitbringe und zukünftig hier auf der Strasse stehen lasse.
Das ist so ungefähr wie einen Hamburger auf schweizer Seite im Drive gekauft zu haben, den ich auf deutscher Seite erst verzehren kann, und vom Zollbeamten nun einer illegalen Handlung bezichtigt werde, denn ich profitiere ja davon den Hunger nun auf deutschem Boden gestillt zu haben 😉
P.S. Hab noch vergessen zu fragen, wo ich zukünftig vor Fahrtantritt mit einem schweizer Auto in Deutschland für diese Fahrt im Voraus die anteilige Kfz-Steuer entrichten könnte? So quasi als eine Art Fahrticket für die ÖV-Mittel 😉
Ja, es ist bescheuert.
Definitiv, zumindest für den normalen 0815 Bürger..
Zitat:
Original geschrieben von greengusto
Kollege,Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Im Wesentlichen geht es nicht um irgendwelche Kfz-Steuern und Versicherung sondern um eine Art Import und die fehlende Mehrwertsteuer. Wer aus einem Urlaub in den USA ein iphone mitbringt, muß es genauso verzollen und versteuern. Wer nun ein Auto aus der Schweiz hier fährt, hätte es analog behandeln müssen. Kein Land hat Interesse daran, daß man Produkte woanders netto kaufen kann und dann hier benutzt. Und selbst wenn man im Ausland VAt zahlt hat der dt. Fiskus auch nichts davon. Was hier benutzt wird muß hier versteuert werden. Siehe Zigaretten, Alkohol usw. Das Schema ist immer das gleiche.ein iPhone, welches ich offensichtlich von irgendwoher mitgebracht habe, und dieses aller Wahrscheinlichkeit nach zukünftig im Inland resp. meiner Hosentasche verweilen wird, kann ich natürlich als IMPORT betiteln für das ich auch logischerweise Zoll/Steuern zahle, weil es langfristig gesehen mein Nutzungsgegenstand sein wird (den ICH benutze, und nicht mit anderen Besitzern teilen kann).
Eine Zigarette, welche ich ebenfalls von irgendwoher mitbringe, is auch ziemlich logisch, dass ich oder andere diese Zigaretten benutzen/rauchen werden und davon auszugehen ist, dass diese Zigarette keinen Rückweg zu dessen Ursprung hinlegen kann - auch ein klarer Fall von Eigennutzung.
Ein Auto, welches offensichtlich NICHT MIR gehört, da jemand anderer Besitzer und täglicher Nutzer im entspr. Heimatland ist, und zusätzlich noch belegt ist, dass dieser Wagen nach seinem kurzfristigen Aufenthalt wieder in seine Heimat von seinem Besitzer zurückkutschiert wurde, ist irgendwie keine Art von Import, geschweige denn Hinterziehung von MwSt. eines Gegenstands, welcher einer Privatperson gehört. Es ist auch kein Gegenstand, den ich mir aus einem Urlaub aus der Schweiz mal so eben mitbringe und zukünftig hier auf der Strasse stehen lasse.
Das spielt alles keine Rolle, Du hast das Ding gefahren, Du hast es eingeführt. Damit hat sich die Betrachtung auch schon erledigt.
Auch wenn Du über der Freimenge liegende Zigaretten aus Polen wieder nach Warschau bringst wird es niemanden interessieren, wenn Du auf einem Parkplatz nahe Frankfurt/Null erwischt wirst. Ich sag ja nicht das es toll ist, aber die Lage ist absolut klar, sorry.
Wenn Du mit der Kfz-Steuer rauskommst bist Du noch bestens bedient. Über den Inhalt des Kraftstoffbehälters haben wir dabei noch nicht mal geredet.
Zitat:
Original geschrieben von greengusto
Das ist so ungefähr wie einen Hamburger auf schweizer Seite im Drive gekauft zu haben, den ich auf deutscher Seite erst verzehren kann, und vom Zollbeamten nun einer illegalen Handlung bezichtigt werde, denn ich profitiere ja davon den Hunger nun auf deutschem Boden gestillt zu haben 😉
Unter 10€ wird nichts erhoben.
Ansonsten kann man sich trefflich darüber streiten, ob 19% oder 7% Steuer fällig sind, siehe dazu das BMF Schreiben vom 16.10.2008, Az. IV B 8 – S 7100/07/10050, zu den Änderungen des § 3 Abs. 9 UStG im Jahressteuergesetz 2008.
Oder kurz: fällt bei McDonalds 7 oder 19% Steuer an, wenn man Essen mitnimmt oder in der Pommesbude frißt.
Nach der Gesetzesänderung handelt es sich bei einem Verzehr an Ort und Stelle nicht mehr automatisch um eine sonstige Leistung, die mit 19 % der Umsatzsteuer unterliegt.
Bei der Abgabe von Speisen handelt es sich seit dem 1.1.2008 um eine einheitliche Leistung, die entweder
- als Lieferung mit einem Steuersatz von 7 % besteuert wird, wenn die Lieferelemente qualitativ überwiegen, oder
- als sonstige Leistung mit einem Steuersatz von 19 % besteuert wird, wenn die Elemente einer sonstigen Leistung qualitativ überwiegen.
7% fallen an bei:
übliche Nebenleistungen, z. B. Portionieren und Abgabe über die Verkaufstheke, Verpacken, Anliefern – auch in Einweggeschirr, Beigabe von Einwegbesteck
Bereitstellen von Papierservietten
Abgabe von Senf, Ketchup, Mayonnaise, Apfelmus usw.
Bereitstellen von Abfalleimern an Kiosken, Verkaufsständen, Würstchenbuden usw.
Bereitstellung von Einrichtungen und Vorrichtungen, die in erster Linie dem Verkauf der Waren dienen, z. B. Verkaufstheken und Ablagebretter
bloße Erstellung von Speisekarten oder -plänen
Erläuterung des Leistungsangebots
19% fallen an bei:
zur Verfügung stellen von Verzehreinrichtungen, z. B. Räumlichkeiten, (Steh-)Tische, Bänke, Stühle, wenn sie auch tatsächlich genutzt werden (zur Abgrenzung: Abgabe „zum Mitnehmen“ ist eine Lieferung mit 7 % USt.)
Servieren der Speisen
Gestellung von Bedienungs- oder Kochpersonal
Portionieren der Speisen einschließlich Ausgeben der Speisen vor Ort (Bedienung)
Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck
Reinigung bzw. Entsorgung der überlassenen Gegenstände
Für Klugscheißer Alternativbeispiel Kino😁
bereits die Bereitstellung der Bestuhlung im Kinosaal ist eine Dienstleistung, bei der die Bewirtung und nicht die Lieferung im Vordergrund steht. Das ist bereits dann der Fall, wenn Getränkehalterungen vorhanden sind.
Sind sonst noch Fragen offen zum gesunden Menschenverstand...