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Muss ich den tüvbericht haben, obwohl aufm Fahrzeugschein der Nächste TÜV vermerkt is

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 23:34

Hi. Ich verkaufe jetzt meinen Vectra und muss gucken ob ich den Tüv bericht noch habe zur wiederanmelden. Aber aufm Fahrzeugschein steht auch der nächste termin mit Stempel und Unterschrifz reicht der? MfG Mario

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15 Antworten

Hi

JA zum Anmelden brauchst du den TÜV Bericht ... im zweifelsfall neu Ausdrucken lassen beim TÜV ... ausserdem muss der TÜV Bericht ständig im Fahrzeug mitgeführt werden .... bzw richtiger weise heist es das du ihn auf verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen musst .... Dabei gehts haupsächlich darum das du ja mit kleineren Mängeln noch ne Plakette bekommst und dann sagst is mir Latte und läst Mängel Mängel sein und fährst fröhlich durch die Gegend ... das steht dann nich im Fahrzeugschein....

am 27. Juli 2006 um 7:55

Hi,

also ich weiß nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber durch die EU kann ich mir das nicht vorstellen. Ich habe erst vor zwei Wochen das KFZ meiner Frau zugelassen. Da war auch nur der abgemeldete KFZ-Schei da und keine TÜV-Bericht. Ging alles ohne Probleme. Nur um den AU Bericht kommst du nicht herum! Der muß sein. Ansonsten Brauchst du nur die üblichen papiere, entweder Tüv-bericht, oder abmeldebescheinigung oder alter fahrzeugschein. Vorsicht: Ist das KFZ länger als 2 Jahre stillgelegt, mußt du §§21 fahren.

Grüße,

Hoppsi.

@ skytor

zum anmelden wird das nicht mehr benötigt sofern das kfz neue papiere hatte oder nach dem 01.oktober 2005 nochmal zugelassen wurde bzw stillgelegt wurde.

diese daten werden jetzt im system der zulassungstellen gespeichert.somit entfällt auch die abmeldebescheinigung.

im kfz sollte auch nur eine kopie mitgeführt werden damit das original nicht verloren gehen kann.

im normalfall wird die aber nie einer danach fragen.

anders bei Tuning Fahrzeugen die sollten im eigenen Interesse lieber jeden wisch bei haben da ja kaum noch was in den neuen papieren steht.

am 27. Juli 2006 um 17:59

Moin,

jetzt schlagt mich mal tot....aber wo steht das ich nen TÜV-Bericht mitführen muss?

z.b. hier:

http://www.rhein-sieg-kreis.de/.../

Einfach für den entsprechenden Teil Anklicken. Je nachdem was man machen möchte, ist es nämlich anders!

jo da steht das dann auch nochmal das die HU/AU nur mitzubringen ist, wenn sie innerhalb der stillegung abgelaufen ist oder noch keine neuen fahrzeugpapiere ausgestellt wurden

am 27. Juli 2006 um 18:21

Moin,

@IICCEE: Ich rede von mitführen, wie es skytor und putschiknutsch geschrieben haben.

am 27. Juli 2006 um 18:58

doch du must es mitführen ist pflicht den mitzuführen!

genauso wie der kfz schein pflicht ist mit gefürht zu werden....

fragt war niemand danach aber wenn du so einen kleinlichen beamten vor dir hast kann es passieren das er den sehen will....

am 27. Juli 2006 um 19:15

Moin,

also.... fahrzeugschein und führerschein sind beim führen eines KFZ pflicht (STVZO) ... aber nirgends steht was von TÜV bericht!!

ich fragte nach dem mitführen, wie es skytor oder putschiknutsch schrieben, nicht nach den papieren bei um, an oder abmeldung.

@putschiknutsch

waren vor ?? 4 Wochen auf der Zulassung wegen Umschlüsseln von unserm Auto ... da steht ne dicke Tafel wo drauf steht das du für ne Zulassung den aktuellen Tüv Bericht gültigen AU Zetel etc mitbringen musst ...

wenn ich da mal die Webseite kopieren darf ---}>

Sie möchten eine Wiederinbetriebnahme mit Adressänderung durchführen!

Achtung: Das Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate stillgelegt sein!

Erforderliche Unterlagen:

* gültiger Personalausweis oder Reisepass, mit neuester Meldebestätigung, nicht älter als einen Monat. Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als einen Monat - vorzulegen bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, wenn sich der Betriebssitz nicht im Zulassungsbezirk befindet, bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

* Versicherungsdoppelkarte

* Abmeldebescheinigung

* Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung

* Kennzeichenschilder

* Kfz-Brief oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis

* Ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen

So ist das auf der grad neu eingerichteten Webseite der Ämter Lübeck zu lesen

gehe auch mal davon aus das das damit zusammenhängt das jeder der sein auto stillegt automatisch die neuen zulassungsbescheinigungen bekommt die ja beim abmelden laut zulassungsstelle eingezogen werden .. sprich so wie sich das anhörte abgemeldetes auto ...dann nur noch den ""brief"" der sich jetzt ja ?? Zulassungsbescheinigung Teil 1 nenn und keinen "fahrzeugschein" mehr (Zulassungsbescheinigung Teil2)

 

 

Und das mit dem TÜV Bericht mitführen wurde uns beim aktuellen TÜV Terminvor 4 .. 5 Wochen beim aushändigen des selben mitgeteilt

am 27. Juli 2006 um 19:47

Original geschrieben von skytor

Und das mit dem TÜV Bericht mitführen wurde uns beim aktuellen TÜV Terminvor 4 .. 5 Wochen beim aushändigen des selben mitgeteilt

 

Moin,

der TÜV kann schreiben und sagen was er will..... die haben keinerlei Einfluss auf die gesetzgebung.... und nirgends steht, dass du nen tüv-bericht während des führens eines fahrzeuges mitführen musst.

es steht aber auf der rückseite im kleingedruckten des zettels das du ihn auf verlagen den ordnungsbehörden vorzeigen musst ....

Zur Mitführungspflicht gibt es hier nochwas zu lesen:

http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

hallo,

ich habe im Fahrschulbuch nachgelesen und da steht man solle den Abgasbericht mitführen?? von tüv steht nichts drin!! naja was man alles mit schleifen soll!! gruß Marc

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