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Muss die Versicherung auf den Fahrzeughalter laufen?

Themenstarteram 12. Januar 2015 um 13:37

Hallo,

Ich komme aus Österreich und studiere in Deutschland. Da mein derzeitiges Auto wohl bald das zeitliche segnen wird, möchte ich mir in Deutschland ein Neues kaufen. Es auf mich anzumelden und zu versichern dürfte grundsätzlich kein Problem darstellen, da ich ja einen Hauptwohnsitz in D habe.

Da mein derzeitiges Auto aber nicht auf mich angemeldet ist, kann ich auch keinen SFR aus Österreich mitnehmen und die Versicherung wäre relativ teuer.

Meine Frage ist nun: Ist es möglich/legal, dass ich das Auto in Deutschland kaufe und anmelde und die Steuer dafür bezahle, aber z.B. meine Mutter die Versicherung dafür abschließt?

MfG lonpo5

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17 Antworten

Meines wissens werden in D keine Versicherungen aus anderen Ländern zugelassen, ich nehme mal an, Deine Mutter wohnt in Ö.

Themenstarteram 12. Januar 2015 um 13:50

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. Januar 2015 um 14:44:49 Uhr:

Meines wissens werden in D keine Versicherungen aus anderen Ländern zugelassen, ich nehme mal an, Deine Mutter wohnt in Ö.

ach sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen...ja, meine Mutter wohnt in Ö...wird dann wohl dran scheitern, dass sie ohne Wohnsitz in D auch keine Versicherung abschließen kann?

Meines wissens nicht, da die Zulassungsbehörde nur in D ansässige Versicherer akzeptiert.

am 12. Januar 2015 um 14:14

Würde die Mutter in D wohnen, würde es gehen.

Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können theoretisch fünf verschiedene Personen sein.

Zitat:

@meehster schrieb am 12. Januar 2015 um 15:14:10 Uhr:

Würde die Mutter in D wohnen, würde es gehen.

Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können theoretisch fünf verschiedene Personen sein.

Du hast noch einen vergessen, den Beitragszahler, kann auch eine andere Person sein.

am 12. Januar 2015 um 14:24

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. Januar 2015 um 15:22:00 Uhr:

Zitat:

@meehster schrieb am 12. Januar 2015 um 15:14:10 Uhr:

Würde die Mutter in D wohnen, würde es gehen.

Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können theoretisch fünf verschiedene Personen sein.

Du hast noch einen vergessen, den Beitragszahler, kann auch eine andere Person sein.

Dankeschön.Damit sind es dann sechs Personen :)

Themenstarteram 12. Januar 2015 um 14:43

Danke euch für die schnellen Antworten!

...gut...dann kann ich die Sache vergessen...

Ich habe mal bei meiner HUK Coburg tel. nachgefragt. Geht nicht, der VN muss eine Anschrift in Deutschland haben. Ob Anschrift auch Wohnsitz bedeutet? Keine Ahnung. Ich hatte mal eine Anschrift in Hamburg, sonst hätte ich dort keinen SL kaufen können. Mehr als gemeldet für ein paar Wochen war ich da aber nicht.

Frag doch einfach mal selbst bei einer Versicherung nach und auch, ob ein in Österreich erfahrener SFR in Deutschland angerechnet wird.

Ich persönlich wäre glücklich, wenn ich in Österreich meine Fahrzeuge anmelden könnte. Da gibt es doch richtige Wechselkennzeichen und nicht so einen Schmarren wir hier.

Gruß

Peter

Die Mutter könnte doch die Anschrift des Sohnes nehmen. Das Auto kann auf den Sohn zugelassen werden.

Muss nur der SFR aus Ö nach D übernommen werden.

Wer prüft schon die Anschrift des VN beim Antrag??

Ich bin erschüttert. Da werden doch tatsächlich Tipps zur Umgehung gegeben :confused:. Würde ich nie machen :p.

 

Seine Mutter kann ja 4 Wochen bei ihm einziehen

Zumindest kann man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und trotzdem noch VN sein

Auszug AKB

Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von vorstehender Bestimmung das Gericht als vereinbart, das für unseren

Geschäftssitz zuständig ist.

Dann müßte man vorher aber noch klären, ob der SFR in Ö nach D transportiert werden kann.

Denn sonst war der "Umzug" für die Katz.

Da nutzen die Bestimmungen in den AKB zum Gerichtsstand herzlich wenig.

Ansonsten hast Du aber Recht, habe bisher nicht erlebt, dass die Versicherung die Anschrift überprüft. Besonders, wenn man einen Online-Versicherer nimmt, wo doch der gesamte Postverkehr über's Internet läuft.

Zumindest kann man den Rückschluss daraus ziehen, das man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen kann und trotzdem in D versichert ist und wenn der Halter+ Auto in D bleibt, sehe ich da kein Problem

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