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Muss beim Verkauf das Kennzeichen entwertet werden?

Themenstarteram 13. März 2013 um 14:17

Hallo,

wir wollen ein Auto an eine Bekannte im gleichen Zulassungsbezirk verkaufen, das Kennzeichen könnte also weitergeführt werden. Bringt es irgendeinen finanziellen Vorteil für sie, wenn wir ihr das Auto angemeldet übergeben (natürlich unter Erhalt einer von beiden Seiten unterschriebenen Veräußerungsanzeige) und sie die Ummeldung vornehmen lassen, z.B., weil die Kennzeichen nicht entwertet werden müssen?

Dankeschön.

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15 Antworten

Moin,

 

ja bringt es, sie muß nicht neue Kennzeichen kaufen, der Halterwechsel erfolgt nur in den Papieren.

 

Zur Überschrift:

Nein um Himmels Willen nicht, selber darf man Kennzeichen nicht entwerten

Zu den Kosten:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, kann es sein, dass die Nummer am nächsten Tag bereits einem anderen Fahrzeug zugeordnet ist und dann braucht die Bekannte definitiv neue Bleche

Themenstarteram 13. März 2013 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Nein um Himmels Willen nicht, selber darf man Kennzeichen nicht entwerten

Hehe, schon klar. Daher mein Gebrauch des Passiv, wenn auch mangels Objekt nicht eindeutig.

Zitat:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, kann es sein, dass die Nummer am nächsten Tag bereits einem anderen Fahrzeug zugeordnet ist und dann braucht die Bekannte definitiv neue Bleche

OK.

Umgekehrt bedeutet "angemeldet lassen" dann aber sicher auch, dass ich bei meiner Versicherung noch keinen Fahrzeugwechsel anzeigen kann, um mein neues Fahrzeug zuzulassen. Richtig?

Doch kannst du, mit Verkauf des Fahrzeuges geht auch die Versicherung auf den Käufer über.

Veräußerungsanzeige an Versicherung und Finanzamt schicken nicht vergessen.

Ansonsten gibt es eine tollerierte Übergangsfrist bei der Versicherung

Themenstarteram 13. März 2013 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Ansonsten gibt es eine tollerierte Übergangsfrist bei der Versicherung

Ah, danke, dazu werde ich mich mal bei meiner (HUK Coburg) schlau machen.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Veräußerungsanzeige an Versicherung und Finanzamt schicken nicht vergessen.

Nicht Finanzamt, sondern Zulassungsbehörde (die leitet es dann ans FA weiter). ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Veräußerungsanzeige an Versicherung und Finanzamt schicken nicht vergessen.

Nicht Finanzamt, sondern Zulassungsbehörde (die leitet es dann ans FA weiter). ;)

Sorry, hast recht ;)

Themenstarteram 14. März 2013 um 16:20

Nachtrag: Bei der HUK Coburg kann in einem Vertrag aus Anlass des Fahrzeugwechsels ein zweites Fahrzeug bis zu 60 Tage lang mitversichert sein.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

 

Zu den Kosten:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, kann es sein, dass die Nummer am nächsten Tag bereits einem anderen Fahrzeug zugeordnet ist und dann braucht die Bekannte definitiv neue Bleche

Das wollte ich kurz korrigieren. Ich war gestern auf der Zulassungsstelle um meinen Audi abzumelden wegen Verkauf und habe dann gefragt wie es mit den Kennzeichen aussieht und die haben dann gemeint das Kennzeichen ist jetzt ein Jahr reserviert und erst dann wird es wieder vergeben.

Gruß

Da ist nichts zu korrigieren

Das ist aber nur ein Kann und wird meist gegen Gebühr nur so gehandelt

am 18. März 2013 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Zur Überschrift:

Nein um Himmels Willen nicht, selber darf man Kennzeichen nicht entwerten

Das stimmt nicht, man darf Kennzeichen auch selber entwerten wenn man Zeitgleich zur Zulassungsstelle geht und das Fahrzeug abgemeldet wird.

Bei uns muss man die Siegel selber abkratzen und die Sachbearbeiter wollen nur die Kennzeichen sehen wo die Siegel bereits abgekratzt sind.

Natürlich darf man Kennzeichen nicht entwerten wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet werden soll. Daher sich die Antworten hier schon richtig.

Einfach den Wagen ummelden und der Versicherung den Halterwechsel bekannt geben. Die Zulassungsstelle braucht man nicht benachrichtigen, da dort ja das Fahrzeug umgemeldet wird.

Zulassungsstelle und Versicherungen müssen nur informiert werden wenn ein Fahrzeug angemeldet verkauft wird und man sich selbst nicht um die Ummeldung kümmert oder einem nicht bekannt ist wann der Käufer den Wagen ummeldet.

Bei deinem Bekannten gehe ich aber aus, dass du mitbekommst wann er den Wagen ummeldet.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Das stimmt nicht, man darf Kennzeichen auch selber entwerten wenn man Zeitgleich zur Zulassungsstelle geht und das Fahrzeug abgemeldet wird.

Bei uns muss man die Siegel selber abkratzen und die Sachbearbeiter wollen nur die Kennzeichen sehen wo die Siegel bereits abgekratzt sind.

Jo aber das macht man eben am Tresen in Anwesenheit des Mitarbeiters und im Auftrag :rolleyes:

am 19. März 2013 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Jo aber das macht man eben am Tresen in Anwesenheit des Mitarbeiters und im Auftrag :rolleyes:

Und was für ein Sinn sollte es haben? Der Einzige der hierdurch ein Nachteil hätte ist der Halter selber, da er die Kennzeichen nicht mehr nutzen kann. Falsche Kennzeichen hier zu entwerten wir schwierig werden, da man immer sehen kann dass die Siegel drauf waren. Man wird hier nicht einfach irgendwelche Kennzeichen vorzeigen können. Und falls jemand doch hier ein Weg finden würde die alten Kennzeichen mit Siegel zu behalten hätte ein Problem im Falle einer Kontrolle oder in einem Unfall.

Bei uns in Köln ist es sogar erwünscht, damit die Sachbearbeiter damit keine Zeit verlieren und schneller voran kommen. Ihnen ist nur wichtig zu sehen dass die Kennzeichen entwertet worden sind.

Natürlich kann man auch mit den Kennzeichen komplett zum Sachbearbeiter gehen, sagen wird da niemand was.

Bei uns hängen die Kratzer dazu sogar im Wartebereich. ;)

Plaketten sind ein Amtssiegel und dürfen nur nach Aufforderung entfernt werden.

(Auskunft vom Straßenverkehrsamt)

Dadurch soll ein Missbrauch verhindert werden,

da es wohl möglich ist, die Plaketten unbeschädigt zu entfernen um........

Man könnte sonst entwertete Kennzeichen mitbringen und die aktuellen Kennzeichen "anderweitig" nutzen.

(aus einer vorherigen Stilllegung z.Bsp.)

Da ich seit fast 20 Jahren das gleiche Kennzeichen auf meinen Fahrzeugen habe,

befinden sich in meiner Garage mehrere entwertete Kennzeichen an der Wand.

Gruß Cokefreak

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