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Einbruch durch Seitenscheibe, Navi und pikante Dinge entwendet!!

Themenstarteram 16. Dezember 2007 um 21:07

Hallo zusammen,

heute Abend hat mir am Alfa die Seitenscheibe eingeschlagen, das Navi geklaut, dazu ein paar CDs und den Wintermantel meiner Frau...

Was ich nicht ahnte, der Hammer... wir mußten am Freitag früh am morgen in die Klinik, weil unser zweiter Sohn auf die Welt wollte :-) Nun hat meine Frau schlauerweise im Mantel sämtliche Schlüssel drinne gelassen (Zweitschlüssel fürs Auto, Schlüssel für sämtliche Eingänge ins Haus)...

Nun heißt das, neben dem Navi und der Seitenscheibe zu ersetzen kommen noch eine neue Schließanlage fürs haus und auch komplett für das Auto zu....

Das Auto ist Teilkasko mit SB versichert, weiters private Haftpflicht und Hausrat... Da wir das Haus ja gemietet haben, ist die Schließanlage fürs Haus vielleicht über die private HP abgesichert?

carglass und Co. werben ja mit Ersatz ohne SB und ohne Höherstufung, auch bei solchen Schäden? Was kostet wohl eine Sitenscheibe für nen 156er Alfa?

Gruß, Sven

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Iggy1968HR

Hallo zusammen,

 

heute Abend hat mir am Alfa die Seitenscheibe eingeschlagen, das Navi geklaut, dazu ein paar CDs und den Wintermantel meiner Frau...

  

carglass und Co. werben ja mit Ersatz ohne SB und ohne Höherstufung, auch bei solchen Schäden? Was kostet wohl eine Sitenscheibe für nen 156er Alfa?

 

Gruß, Sven

 ja, dann erstmal Glückwunsch zum Sohn :)

 

carglass wirbt mit reperatur bei Steinschlag (oder hab ich was verpasst?) also greift die Teikasko. bei der gibts generell keine hochstufung. Das heist deine SB wird fällig

zum rest mit dem Schlüssel kann ich nichts sagen.

 

grüße

Steini

am 17. Dezember 2007 um 18:51

Diebstahl ist ein klarer TK Schaden. in der TK gibt es KEINE Hochstufung. Der komplette Schaden am Fahrzeug wird erstattet (abzgl. SB). Carglas REPARIERT Scheiben mit Steinschlag ohne SB. Bei Ersatz ohne SB liegt Versicherungsbetrug vor.

Die Schließanlage des Hauses könnte über die Hausrat abgedeckt werden (steht in der Versicherungsbedingugen, ebenso wie Mantel und Navi?)

Wieso sollte irgendwas über die private Haftpflicht ersetzt werden????? Wofür trifft dich eine verschuldungshaftung gegenüber Dritten?

fazit: Auto: TK (sicher!)

Rest Hausrat (je nach Bedingungen).

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Wieso sollte irgendwas über die private Haftpflicht ersetzt werden????? Wofür trifft dich eine verschuldungshaftung gegenüber Dritten?

Da er Mieter ist, hat der Vermieter einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen entstehen.

Je nach Vertragsumfang kommt hierfür die PHV auf - also den Vertrag eingehend lesen!

Kenne mich mit der PHV nicht so gut aus, aber wenn mich nicht alles täuscht, hält sich die PHV bei gemieteten Sachen doch immer vornehm zurück, oder irre ich da?

 

Es gibt Hausratpolicen, bei denen sog. erweiteter Diebstahlschutz besteht. Dabei sind auch Sachen versichert, die - unter bestimmten Voraussetzungen - aus dem aufgebrochenen KFZ geklaut werden.

Außerdem ersetzt die Hausrat evt. auch die Schlossänderung.

 

Ob die beiden Fälle auch kombinierbar sind (Zahlung des Schlosses, wenn der Schlüssel aus dem KFZ geklaut wird), weiß ich nicht. Im Zweifel würd ich einfach mal die Fachabteilung anrufen.

 

Beim KFZ Schlüssel solltest Du unverzüglich die KFZ-Schadenabteilung informieren, da Du andernfalls riskierst, den Kasko-Schutz für den Fall des KFZ-Diebstahls zu verlieren, wenn der Wagen mit dem geklauten Schlüssel ebenfalls geklaut wird.

Schließanlage wird - jedenfalls bei guten Versicherern - auch bezahlt. Wie das bei Pefferminzia-Direct aussieht, kann ich nicht sagen...

 

Wie oben schon gesagt: Vertraglesen ist dran...

:D

Hafi

 

Mietsachschäden sind versichert, Schlüsselverlust ist z.T. mit Sublimits versichert.

Ich warte ja immer noch darauf was an pikanten Dingen gestohlen wurde????

Ansonsten staune ich immer, was die Leute so alles versichert haben.

Warum Sie es gekauft haben wissen Sie offensichtlich genauso wenig wie die Adresse des freundlichen Beraters im Schadensfall.

Oder ist es eine Folge der Do-it-yourself-Gesellschaft?

Kaufen ohne Beratung und die hinterher in Laienforen suchen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Warum Sie es gekauft haben wissen Sie offensichtlich genauso wenig wie die Adresse des freundlichen Beraters im Schadensfall.

Das ist Jahre nach dem Abschluß meist die Folge eines wenig durchdachten Archivierungssystems der eigenen privaten Dokumente.

Die TK zahlt die Glasschäden am Auto abzüglich SB.

Gegenstände, die aus dem Auto entwendet wurden, werden über die Aussenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt.

Eine Schliessanlage fürs Haus ist normalerweise nicht versichert, das einzelne Schloss der Wohnung hingegen schon.

Hier hilft wirklich nur die Bedingungen der Police zu lesen - es gibt die verschiedensten Zusatzabsicherungen, "Comfort-Schutz", etc...

Ich hoffe übrigens, ihr habt eine Hausrat mit Unterversicherungsverzicht (ist in der Police vermerkt) - ansonsten werden die Schäden nur anteilig ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Gegenstände, die aus dem Auto entwendet wurden, werden über die Aussenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt.

Wenn es denn Gegenstände des Hausrats sind, wenn das Auto im verschlossenen Gebäude stand, wenn ...

Also keinesfalls einfach, sondern eine Frage dessen was in welcher Höhe und wo an Extras in der Hausrat versichert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Eine Schliessanlage fürs Haus ist normalerweise nicht versichert, das einzelne Schloss der Wohnung hingegen schon.

Quatsch.

Schlüsselverlust bedeutet immer auch Schließanlage.

Allerdings gibt es hier Sublimits, meist zwischen 1.000 und 30.000 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn es denn Gegenstände des Hausrats sind, wenn das Auto im verschlossenen Gebäude stand, wenn ...

Wenn es Dir gehört, ist es Hausrat.

Und das Auto muss nicht in einem verschlossenen Gebäude stehen - wo hast Du denn das her?!?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Quatsch.

Schlüsselverlust bedeutet immer auch Schließanlage.

Allerdings gibt es hier Sublimits, meist zwischen 1.000 und 30.000 EUR.

FALSCH!

Eine Schliessanlage ist NICHT automatisch mit versichert!

Die Hausrat zahlt ausschliesslich den Schaden bzw. Austausch für das Schloss der Wohnungstür - wobei es hier wie schon gesagt Varianten mit erweitertem Schutz gibt.

Wieder eine dieser typischen BWV Prüfungsfragen...

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

 

Ich hoffe übrigens, ihr habt eine Hausrat mit Unterversicherungsverzicht (ist in der Police vermerkt) - ansonsten werden die Schäden nur anteilig ersetzt.

He, he, da hat madcruiser nochmal ein "QUATSCH" vergessen!

Hier hat einer wirklich nur ganz, ganz wenig Ahnung!

Zitat:

Original geschrieben von Pappie

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

 

Ich hoffe übrigens, ihr habt eine Hausrat mit Unterversicherungsverzicht (ist in der Police vermerkt) - ansonsten werden die Schäden nur anteilig ersetzt.

He, he, da hat madcruiser nochmal ein "QUATSCH" vergessen!

Hier hat einer wirklich nur ganz, ganz wenig Ahnung!

Soso...welche Qualifikation hast Du denn, um das beurteilen zu können?

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Zitat:

Original geschrieben von Pappie

 

He, he, da hat madcruiser nochmal ein "QUATSCH" vergessen!

Hier hat einer wirklich nur ganz, ganz wenig Ahnung!

Soso...welche Qualifikation hast Du denn, um das beurteilen zu können?

Also, meine Qualifikation ist bestimmt ausreichend.

Nach deiner Qualifikation muss man hier nicht fragen. Deine Aussagen disqualifizieren dich hier schon.

Männers habt euch wieder lieb :D

 

Los jetzt: ich will Argumente lesen von beiden Seiten, ich weis es nämlich nicht.... :confused:

Es fängt damit an, daß ein verlorener Schlüssel eines gemieteten Hauses nicht Eigentum des Mieters ist.

Dieser Schaden ist ein Fremdschaden (Eigentümer ist der Hauseigner) und als solcher als "Schlüsselverlust" über eine gesonderte Klausel in der Privathaftpflicht versichert.

Also ein "Extra" gegenüber der Standardversion.

Wird ein Schlüssel verloren oder gestohlen, so ist der teure Schaden nicht der Schlüsselverlust selbst (den gibt es für ein paar Euro), sondern der Umstand, dass ein Dritter das Haus mit dem Schlüssel betreten kann. Folglich wechselt man zumindest beim Diebstahl immer die ganze Schließanlage und den kompletten Schlüsselsatz.

Das kann teuer werden.

Soweit zur Systhematik ...

 

Kurz zum Auto im Gebäude:

Zitat:

(Unverbindliche) Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband):

§ 7 Außenversicherung

1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung

Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

2. ...

3. Einbruchdiebstahl

Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

usw.

Zitat:

(Unverbindliche) Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband):

§ 3 Einbruchdiebstahl

1. Versicherte Gefahren und Schäden

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Einbruchdiebstahl,

b) ....

c) .... ,

oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

2. Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb

a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind;

b) in einen Raum eines Gebäudes ...

c) in einen Raum eines Gebäudes ...

d) in einen Raum eines Gebäudes ...

e) ... in einen Raum eines Gebäudes ...

f) in einen Raum eines Gebäudes ...

Regelfall:

Der Hausrat im Auto ist also nur versichert, wenn das Auto selbst in einem verschlossenen (=Einbruch) Gebäude (=Garage) steht.

Daneben gibt es Klauseln, die eine Erweiterung beinhalten können.

Hier will ich wenig Hoffnung machen, da das Auto offensichtlich Nachts (Nachtklausel) im Freien stand als der Diebstahl passierte.

 

Womit die Formulierung "Quatsch" hinreichend belegt sein sollte. ;)

Sie diente im Übrigen nur der Kenntlichmachung von fachlichem Unsinn zum Schutze unwissender Leser.

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