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Müssen Winter Felgen eingetagen werden?!?

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 3:55

Hey Leute

Tag auch, allso wir haben Folgendes Problem.

Wir waren gestern bei A.t.U. Und wie die nun mal so sind wissen die Nicht wo der Frosch die Locken hat.

Also das Problem is das, wir haben im Fahrzeugschein stehen die Sommerfelgen drin (195/45/r16) die sind für'n Winter aber zu Schade ;)

also haben wir Extra Winter Alus :D von (155/65/r14) und die stehen halt nich im FS.

Also was in nun zu tun für uns? Zum Tüv Rennen oder darf man das so lassen? Das Auto is von Baujahr 2003 falls wichtig und die Winter Sind Originla Ford Alus für Ka

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66 Antworten

Seine Reifen und Felgengröße steht ja für den Ka in der Liste also hat Ford sie freigegeben und sie ist gestattet.

Woher weißt Du denn die Felgen Nummer.

Die größe steht drin ja.

HEißt doch aber nicht, das er nun jede Felge mit der Größe aufzeihen darf.

Sie Bescheinigung in meinem Anhang.

Einzugetragene Krallen!

 

Moin,

 

Ich möchte mich kurz hier mal zu Wort melden um die hier herschende Verwirrung mal eben etwas zu entwirren:

 

1.

COC Papiere gibt es in allen euopäischen Ländern zur jedem Fahrzeug ab dem Beitrittsdatum zur Europäischen Union! Gem. der Rückbestätigung durch den TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

Räder-/ Reifenprüfung Deutschstraße 10 1230 Wien/Österreich gibt diese COC-Papiere auch in Österreich!

 

2.

Grundsätzlich gilt für alle Reifen- und Felgengrößen, die nicht in im Fahrzeugschein (alt), oder in die Zulassungescheinigung Teil I oder II (neu) oder in der EWG-Übereinstimmungserklärung oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Erklärung) stehen, das hierzu eine Abnahme nach §19(3) Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung eine Abnahme in jedem Fall erforderlich ist.

 

3.

Die EWG-Übereinstimmungbescheinung /-erklärung oder COC-Erklärung kann nicht generell auf die Fahrzeuge angewandt werden, die nicht vom Hersteller mit diesen Papieren versehen worden sind, weil diese Beischeinigung an eine Fahrgestellnummer gebunden ist.

 

Fazit: Der Themenstarter muss seien Winterreifen in jedem Fall abnehmen lassen, auch wenn er nur Orginalteile des Herstellers verwendet.

 

Bis gleich!

 

Der amtlich anerkannte Sachverständige mit Berechtigung zur Abnahme nach § 21 StVZO

CADDYHOOD

Zitat:

Original geschrieben von caddyhood

Einzugetragene Krallen!

Moin,

Ich möchte mich kurz hier mal zu Wort melden um die hier herschende Verwirrung mal eben etwas zu entwirren:

1.

COC Papiere gibt es in allen euopäischen Ländern zur jedem Fahrzeug ab dem Beitrittsdatum zur Europäischen Union! Gem. der Rückbestätigung durch den TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

Räder-/ Reifenprüfung Deutschstraße 10 1230 Wien/Österreich gibt diese COC-Papiere auch in Österreich!

2.

Grundsätzlich gilt für alle Reifen- und Felgengrößen, die nicht in im Fahrzeugschein (alt), oder in die Zulassungescheinigung Teil I oder II (neu) oder in der EWG-Übereinstimmungserklärung oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Erklärung) stehen, das hierzu eine Abnahme nach §19(3) Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung eine Abnahme in jedem Fall erforderlich ist.

3.

Die EWG-Übereinstimmungbescheinung /-erklärung oder COC-Erklärung kann nicht generell auf die Fahrzeuge angewandt werden, die nicht vom Hersteller mit diesen Papieren versehen worden sind, weil diese Beischeinigung an eine Fahrgestellnummer gebunden ist.

Fazit: Der Themenstarter muss seien Winterreifen in jedem Fall abnehmen lassen, auch wenn er nur Orginalteile des Herstellers verwendet.

Bis gleich!

Der amtlich anerkannte Sachverständige mit Berechtigung zur Abnahme nach § 21 StVZO

CADDYHOOD

schön das du mich daraufhinweist, da ich nämlich erst gstern in der Deutschstrasse 1230 wien bei herrn Kaltenbrunner war um meine Winterfelgen eintragen zu lasssen, und die besagten COC papiere liegen dort nicht auf, werden auch nur dann angefordert wenn der fahrzeuginhaber das wünscht und natürlich auch bezahlt!! somit liegt dort nichts auf!!

Und ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Reifen eingetargen werden müssen.

Das ist eine Seriengröße.

Es geht um die Felgen. Und da habe ich doch eine Bescheinigung als Beispiel vom Escort beigefügt.

Warum soll es von der Vorgehensweise beim KA anders sein.

... weil es nicht im Fahrzeugschein steht!

Zitat:

Und ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Reifen eingetargen werden müssen.

 

Das ist eine Seriengröße.

Es spielt keine Rolle ob Seriengröße oder nicht! Was nicht in irgendwelchen Scheinen steht, muß eingetragen oder nachgetragen werden! Was nicht eingetragen und abgenommen ist darf in Deutschland nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Und was nachvollziehbar ist, wenn was passiert, dann reiten die Haftpflichtversicherer gerne auf solchen Punkten rum, damit diese ihre Schadensregulierung mit einem Grund verweigern zu können.

 

 

Und der Themenstarter hatte geschreiben:

Zitat:

vom Themenstarter

also haben wir Extra Winter Alus :D von (155/65/r14) und die stehen halt nich im FS.

Also was in nun zu tun für uns? Zum Tüv Rennen oder darf man das so lassen? Das Auto is von Baujahr 2003 falls wichtig und die Winter Sind Originla Ford Alus für Ka

... das nix in seinem Fahrzeugschein steht! Und wenn für Baujahr 2003 noch keine COC-Ppier ausgegeben worden ist, so muss er den TÜV aufsuchen, um die Winterreifen aus fahren zu dürfen.

 

Verstanden?

 

Bis gleich!

CADDYHOOD

Ne habe ich nicht und wiederspreche Dir.

Auch wenn Du Prüfer bist, sehe ich das ganz anders.

Denn dies ist eine freigegebene Größe und brauch nicht im Schein stehen.

Für den Escort z.B. gibt es 4 Größen, welche zulässig sind und nicht eingetragen werden müssen.

Unsere Zulassungsstelle hat z.B. einen Anhang für die neuen Scheine ausgegeben, bei der Anmeldung, da haben die auch alle Serien größen eingetragen.

Verstanden? ;)

Zusatz zum Fahrzeugschein

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ne habe ich nicht und wiederspreche Dir.

Auch wenn Du Prüfer bist, sehe ich das ganz anders.

Denn dies ist eine freigegebene Größe und brauch nicht im Schein stehen.

Für den Escort z.B. gibt es 4 Größen, welche zulässig sind und nicht eingetragen werden müssen.

Unsere Zulassungsstelle hat z.B. einen Anhang für die neuen Scheine ausgegeben, bei der Anmeldung, da haben die auch alle Serien größen eingetragen.

Verstanden? ;)

Ich glaube ihr redet aneinander vorbei :D

Wenn diese Größe in den COC-Papieren (wenn vorhanden) aufgeführt sind, dann benötigen diese keine Eintragung.

Wenn es keine COC-Papiere gibt, dann muss auch wenn eine Freigabe von Ford besteht diese in den FZ-Schein eingetragen werden, wenn die dort nicht aufgeführt sind.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ne habe ich nicht und wiederspreche Dir.

Auch wenn Du Prüfer bist, sehe ich das ganz anders.

 

Denn dies ist eine freigegebene Größe und brauch nicht im Schein stehen.

 

Für den Escort z.B. gibt es 4 Größen, welche zulässig sind und nicht eingetragen werden müssen.

 

Unsere Zulassungsstelle hat z.B. einen Anhang für die neuen Scheine ausgegeben, bei der Anmeldung, da haben die auch alle Serien größen eingetragen.

 

Verstanden? ;)

... Du solltest Dich auf das Problem des Themenstarters konzentrieren! Der TE wartet auf eine Hilfe! Und wenn die Reifengröße die der TE verwenden will, und die nicht in seinem FS eingetragen ist, muss diese Rad- Reifenkombination abgenommen und eingetragen werden! Sonst darf er diese nicht verwenden!

 

... und der Escort ist nicht das Thema in diesem Thread.

 

CADDYHOOD

Ja Kai,

aber dies ist nicht zwingen sofort nötig!

Bei einem Halterwechsel usw. siehe mein Anhang, wird es gemacht.

Sonst reicht die Bescheinigung.

Steht doch alles drin.

Steht auch drin, das die Eintragung pflicht ist. ja.

Aber wenn er die Bescheinigung von Ford bekommt, kann er jetzt fahren, ohne nicht !

Zitat:

Original geschrieben von caddyhood

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ne habe ich nicht und wiederspreche Dir.

Auch wenn Du Prüfer bist, sehe ich das ganz anders.

Denn dies ist eine freigegebene Größe und brauch nicht im Schein stehen.

Für den Escort z.B. gibt es 4 Größen, welche zulässig sind und nicht eingetragen werden müssen.

Unsere Zulassungsstelle hat z.B. einen Anhang für die neuen Scheine ausgegeben, bei der Anmeldung, da haben die auch alle Serien größen eingetragen.

Verstanden? ;)

... Du solltest Dich auf das Problem des Themenstarters konzentrieren! Der TE wartet auf eine Hilfe! Und wenn die Reifengröße die der TE verwenden will, und die nicht in seinem FS eingetragen ist, muss diese Rad- Reifenkombination abgenommen und eingetragen werden! Sonst darf er diese nicht verwenden!

... und der Escort ist nicht das Thema in diesem Thread.

CADDYHOOD

Ob Escort, Ka, Civic oder sonst wer.

Spielt keine Rolle.

Und ich bleibe bei meiner Meinung und bin mir sehr sicher, das es so ist.

Sorry.

EDIT:

Ich frage Montag meine Kollegin und Kollegen, welche beim TÜV arbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Ob Escort, Ka, Civic oder sonst wer.

Spielt keine Rolle.

Und ich bleibe bei meiner Meinung und bin mir sehr sicher, das es so ist.

Das Problem ist, dass der TE keine Unterlagen hat, da nützt auch die Übereinstimmungsbescheinigung für den Escort nichts welche du gepostet hast.

Wenn der TE eine soche Übereinstimmungsbescheinigung für sein Fahrzeug besorgt hat, dann reicht die Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde zur Eintragung im FZ-Schein aus, welche auch zum späteren Zeitpunkt erfolgen kann (erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren), aber bis dahin muss er dann diese Bescheinigung mitführen.

Solange er diesbezüglich keine Bescheinigung hat, müssen die Räder abgenommen werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Ob Escort, Ka, Civic oder sonst wer.

Spielt keine Rolle.

Und ich bleibe bei meiner Meinung und bin mir sehr sicher, das es so ist.

Das Problem ist, dass der TE keine Unterlagen hat, da nützt auch die Übereinstimmungsbescheinigung für den Escort nichts welche du gepostet hast.

Wenn der TE eine soche Übereinstimmungsbescheinigung für sein Fahrzeug besorgt hat, dann reicht die Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde zur Eintragung im FZ-Schein aus, welche auch zum späteren Zeitpunkt erfolgen kann (erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren), aber bis dahin muss er dann diese Bescheinigung mitführen.

Solange er diesbezüglich keine Bescheinigung hat, müssen die Räder abgenommen werden ;)

Das ist doch mein Reden.

Wenn Ihr mal lesen würdet, steht, das die Bescheinigung nur als Muster, beispielt dient.

Deswegen habe ich auch gefragt, ob er eine Original Ford Felge.

Und sich diesbezüglich bei Ford melden soll.

Oder habe ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Wenn Ihr mal lesen würdet, steht, das die Bescheinigung nur als Muster, beispielt dient.

Daher mein Hinweis, dass ihr beide aneinander vorbeiredet ;) :D

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