Münster entzieht Fahrerlaubnis bei Gewalttaten

" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)
Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von jarompe


Wir werden mehr und mehr zur Banenenrepublik!
genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....🙄 wie ich solche aussagen hasse!

@topic
ich halte das für totalen quatsch. wen einer aufm rummel meiner perle an die tüten langt und ich dem dann einen bierkrug übern schädel ziehe dann verlier ich meinen führerschein?! mit welcher rechtsgrundlage passiert das den bitte?! bzw was hat das eine mit dem anderen zu tun? warum nimmt man keinem falschparker gleich die waffenbesitzkarte ab? steht in überhaupt keiner relation!

btw bekomm ich dann für defensive nicht aggresive fahrweise und null punkte in flensburg dann vergünstigungen wen ich eine gewalt tat verübe? ich bin ja immer defensiv auto gefahren und somit n netter mitbürger 😉

Du fragst nach Rechtsgrundlage und ziehst einem Besoffenen

weil der nicht mehr Herr seiner Sinne ist einen Bierkrug Über ???????

Da gibt es auch andere verhältnissmässige Mittel..

Mit solchen Komentaren disqualifizierst Du Dich selber, Sorry. Jol.

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Zitat:

Original geschrieben von F213


Es nützt nämlich überhaupt nichts ein Verbot einzuführen, wenn es nicht auch wirksam kontrolliert wird.

Kontrolldichte mag eines sein, aber zu dem Thema der Wirksamkeit einer dann folgenden Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis schließt sich der Kreis doch wieder und man ist schon wieder bei den populistisch aufbereiteten "Kuschelurteilen".

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


...eine, die durch die gerichte getroffen wird.

Eine MPU-Anordnung ist noch nie durch Gerichte erfolgt, das ist juristisch völlig ausgeschlossen. Selbst wenn ein Richter es wollte, er könnte es überhaupt nicht. Eine MPU ist keine Strafe.

du selbst hast von der ermessensentscheidung "fe-entzug" gesprochen. diese ermessensentscheidung wird in einem rechtsstaat von der

gerichtlichen behöre

getroffen. mehr habe ich nicht gesagt. auch wenn du - wie bei dir üblich - versuchst es anders darzustellen.

davon, dass du selbst derjenige warst, der die mpu als strafe bezeichnet hast mal ganz ab.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

auch wenn du den kompletten kriterienkatalog hättest, bist nicht du derjenige, der zwischen freispruch und sicherungsverwahrung entscheidet. es ist noch nicht mal ein richter alleine.

Es ist aber trotzdem immer eine Ermessensentscheidung.

es ist aber immernoch keine ermessensentscheidung, die ein "sachbearbeiter" alleine treffen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

glücklicherweise entscheidet über das fortbestehen einer fahrerlaubnis die dafür zuständige behörde,...

Also dann doch wieder eine Behörde und kein Gericht, was Du sogar als "glücklicherweise" bezeichnest - geht doch

ein gericht ist m.W. ebenfalls eine behörde. eine gerichtliche behörde. glücklicherweise ist weder eine nrw-feb noch das ovg münster für mich zuständig. ist es dir nun verständlich?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


dass jemand der meinetwegen täglich jemanden verprügelt, nicht fähig ist, ein kfz zu bewegen... vermutet man... ist aber nicht erwiesen.
Daher halte ich persönlich eine derartige Begründung einer MPU-Anordnung für juristisch zweifelhaft...

um es mal in deiner sprache zu sagen - na also, geht doch.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


so kommen wir auch auf einen gemeinsamen nenner.
Ob ich mit Dir auf einen Nenner komme oder nicht, ist so erheblich, wie der bekannt Sack Reis

dann solltest du vllt. einfach nicht darauf eingehen und somit den unerheblichen sack reis nicht unnütz dramatisieren.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



aus dem grund, dass du eine solche nicht absolvieren musstest?
Bitte ganze Sätze

aber bitte: es gibt - wie du behauptest - keine willkürlichen mpu-anordnungen in D, weil du nicht die erfahrung machen musstest, eine solche gemacht zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

..., dass es sowas nicht geben wird, wäre ich mir in D allerdings nicht so sicher.

Wen interessiert es?

anscheinend dich - sonst würdest du es ja nicht ansprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


... ich habe die vermutung, dass die "charakterliche eignung" dem ähnlich "geklärt" wird.
Vermutungen, Unsicherheit, Ängste, ...

Aber kein einziger Fakt dabei, wenn das nicht eine behandlungswürdige
Paranoia ist, was dann?

eben - es wird vermutet, dass der "gewalttäter" eine gefahr für den verkehr darstellt. aber kein einziger fakt dabei. wenn das nicht behandlungswürdig ist, mein gutster.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


woher diese gewissheit, dass ich noch nie zu einer mpu aufgefordert wurde? hat das auch die klärung ergeben?
a) dass Du zu einer MPU aufgefordert wurdest, ist mir und vielen Anderen nachvollziehbar

b) Deine Phantastereien, Vermutungen und vollständige Ahnungslosigkeit zur deutschen MPU klären zweifelsfrei, dass Du nie dort warst.

aha - mitlerweile ist das nicht einfach nur geklärt sondern steht schon zweifelsfrei fest.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

eben - und das ist weit schwieriger, als eine alkohol- oder drogen-mpu. man kann nichts anhand von laborwerten nachweisen, sondern muss dem psycho "glaubhaft machen", warum es ausgeschlossen ist, dass man in zukunft 1.) NICHT WIEDER gewalttätig 2.) innerhalb des strassenverkehrs wird und somit 3.) jetzt, nach der mpu keine gefährdung mehr für diesen darstellt - deutsche richtlinien.

ohne einer gezielten mpu-vorbereitung (bei der man einfach nur die antworten lernt) ist es unmöglich, diese mpu zu schaffen. die mpu, bei der angeblich nur aus gutem willen der "allgemeinheit" gegenüber geprüft werden soll, ob die fe entzogen werden muss, kommt einem fe-entzug gleich. es sei denn, man hat nach den bereits vom gericht verhängten tagessätzen noch etwas kohle über, um den entzug abzuwenden.

Ich hatte es bereits geschrieben:

b) Deine Phantastereien, Vermutungen und vollständige Ahnungslosigkeit zur deutschen MPU klären zweifelsfrei, dass Du nie dort warst.

mit anderen worten du gehst dahin, bezahlst die gewalttätigkeits-mpu-gebühr, es wird objektiv geprüft, ob du im verkehr gewalttätig wirst... und das wars. nachweise darüber, dass du bei einer selbsthilfegruppe / stressbewältigungstherapie / ähnlichem, was belegt, dass du dein problem behandelt hast, teilgenommen hast... brauchst du nicht. träum weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

die, die es dem fe-besitzer ermöglichte, in den besitz einer fe zu gelangen???

und wie heißt die?

ich habe doch keine ahnung, schon vergessen?

wie ich schon sagte - D ist ein staat in der eu. in der eu ist es VERBOTEN eine fahrerlaubnis dem auszustellen, der die dafür notwendigen eignungsprüfungen nicht abgelegt hat.

wie diese heissen, möge sich der schlauberger selber sachkundig machen. gross genug ist er ja.

Zitat:

Genau das ist das Thema, Du hast nicht mal Ahnung vom deutschen Fahrerlaubnisrecht.

stimmt - ich erachte das deutsche fahrerlaubnisrecht auch nicht für etwas, was über allem anderen steht.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

das fahrverhalten der leute in D - ausbremsen, lichthupkonzerte veranstalten, hilfssherriff spielen - dagegen hat was mit sicherheit zu tun. 🙄

Inhaltslose Phrasendrescherei.

so wie alles, was man nicht schlüssig beantworten kann.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

zumindest ist es in staatlichen händen und wird nicht nicht von privatunternehmen durchgeführt, die sich zuvor die akkreditation zur willkür beim staat gekauft haben.

In Verbindung mit puren Unterstellungen.

Fakten sind nicht so Dein Ding, oder warum kommen auf konkrete Fragen völlig inhaltslose Phrasen?

ist es eine unterstellung, dass MPG nur organisationen erstellen dürfen, die dazu berechtigt sind?

Zitat:

Oder kannst Du nachweisen, dass eine MPU-Anordnung willkürlich von Privatunternehmen erfolgt

ich habe nicht behauptet, dass eine mpu-anordnung von einem privatunternehmen kommt.

Zitat:

oder dass eine Akkreditierung gekauft werden kann?

nicht? sondern? man bekommt sie für lau / gewinnt sie in einem preisausschreiben?

Zitat:

Wieso kaufst Du dir dann nicht auch eine, wenn das alles so ist, wie Du hier Anderen weiß machen willst?

ich werde meine gründe haben. vielleicht habe ich geld... und brauche es mir nicht mehr (auf diese art und weise) zu verdienen. vielleicht bin ich aber auch schon akkreditiert. gerade dir gegenüber hab ich vergessen, rechenschaft abzulegen.

Zitat:

Beantworte doch erst mal die an Dich gestellten Fragen - es werden immer mehr.

die antworten auf ALLE deine bisherigen fragen findest du in meinen beiträgen. die fragen, die heute neu dazugekommen sind - warum ich mir nicht ebenfalls eine akkreditation kaufe - werden unbeantwortet bleiben. du verwechselst da nämlich was - ich bin nicht derjenige, der das von dir erstellte positive gutachten braucht und behalte es mir aus diesem grund vor, den seelenstriptease vor dir auszusetzen... bis zu dem zeitpunkt, an dem ich dein klient werde.

zumal durch dich keine einzige meiner fragen beantwortet wurde und ich auf eine konversation, die sich so darstellt, ehrlichgesagt nicht besonders viel wert lege.

fakt ist, dass vergangenheitlich vom ovg münster die entscheidungen der nrw-feben - ungeachtet der unrechtmässigkeit - durchgewunken wurden.

fakt ist aber auch, dass diese rechtswidrigem zweitinstanzlichen entscheidungen wieder kassiert wurden. sowohl vom eugh als auch vom BVerwG.

wie es in diesem fall weitergehen wird ist in der tat spannend.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


...

Blablablub

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trotz der kürze befindet sich in dieser antwort nicht weniger inhalt, als in den davor an mich addressierten beiträgen.

Man könnte statt des FE-Entzugs auch an anderer Stelle drehen. Dann ist auch die Gleichberechtigung wieder gegeben.

Körperlicher Angriff mit leichten Verletzungen --> 20% des Jahresgehalts
Körperlicher Angriff mit schweren Verletzungen --> 50% des Jahresgehalts
Körperlicher Angriff mit bleibenden Verletzungen --> Alles abgeben bis auf das Existenzminimum.

Diese Zahlen nur mal so als Vorschlag... Geld ist immer noch die beste Methode.

@Pilotenlizenz: Die kann auch wg. ganz anderer Dinge kassiert werden. Dem LBA stehen da einige Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr. Nur mal so als Info.
Beim Führerschein gibt's ein "dududu", 3 Punkte in Flensburg (grauenvoll) und 45€...

wie u.U. evtl. bekannt sein dürfte, kümmert sich die eu auch um die belange der in D sicherungsverwahrten straftäter. deren zelle wächst nun nach der haftstrafe nicht einfach nur von 8qm auf 12qm sondern sie erfahren neuerdings auch andere, richtige lockerungen. D kann schon lange nicht mehr das machen, was es will, indem es "deutsche richtlinien" über alles stellt.

Zitat
bb. Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage mit EU-Recht
a.) Anwendungsvorrang des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts
Kommt die Überprüfung einer Vorschrift eines Parlamentsgesetzes in Betracht, haben
das streitentscheidende Gericht (und somit der Klausurbearbeiter) neben der Vereinbarkeit
der Vorschrift mit höherrangigem nationalen (Verfassungs-)Recht auch deren
Vereinbarkeit mit EU-Recht zu untersuchen. Das ergibt sich aus dem grundsätzlichen
Anwendungsvorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht1: Kollidiert eine
nationale Vorschrift mit unmittelbar anwendbarem EU-Recht, verliert sie ihre Anwendbarkeit.
Handelt es sich bei der dann nicht anwendbaren nationalen Norm um
eine Rechtsgrundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts, fehlt es diesem somit
dementsprechend an einer dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes gerecht
werdenden Rechtsgrundlage. Der Verwaltungsakt ist schon deshalb rechtswidrig.
Beispiel (fiktiv): Fügt der Bundesgesetzgeber in das LMBG eine Vorschrift ein, wonach
die Einfuhr bestimmter genetisch veränderter Gemüsesorten untersagt wird, verstößt
diese innerstaatliche Vorschrift gegen das Verbot von Einfuhrbeschränkungen
(Art. 28 EG), wenn ein Gemüsebauer aus Italien nach italienischem Recht rechtmäßig
produziertes Gemüse nicht nach Deutschland einführen darf.
Zu beachten ist aber, dass nur unmittelbar anwendbares Recht der Gemeinschaft
Anwendungsvorrang genießt. Das hat den Hintergrund, dass nur dieses im innerstaatlichen
Rechtsraum beachtlich ist und zu einer Kollision führen kann. Unmittelbar
anwendbar ist jedenfalls das europäische Primärrecht (wie z.B. Art. 28 EG). Umsetzungsbedürftiges
Sekundärrecht (Richtlinien) genießt hingegen nur dann Anwendungsvorrang,
wenn es infolge unzureichender Umsetzung zur unmittelbaren Anwendung
gelangt.So gelangen Richtlinien dann zur unmittelbaren Anwendung, wenn der Staat sie überhaupt
nicht, nicht fristgerecht oder fehlerhaft umgesetzt hat (sog. Direkt- oder
Durchgriffswirkung nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzter Richtlinien). Voraussetzung
ist aber, dass sie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind.2
Liegen die Voraussetzungen für eine Direktwirkung nicht vor, kann es zu keiner Kollision
im dargelegten Sinn kommen, da hier unterschiedliche Regelungsgebiete bestehen.
Man spricht insoweit von indirekter Kollision.
b.) Primäres Gemeinschaftsrecht als Prüfungsmaßstab
Stellt das Gericht eine Kollision der nationalen Rechtsgrundlage mit primärem
Gemeinschaftsrecht fest (direkte Kollision), liegt nach der Rechtsprechung des
EuGH3 ein klarer Fall des Anwendungsvorrangs vor: Die nationale Rechtsgrundlage
wird durch entgegenstehendes Gemeinschaftsrecht in ihrer Anwendung gesperrt.Der EuGH (a.a.O.) verlangt hierbei nicht nur, dass die nationalen Gerichte, sondern
auch, dass die nationalen Behörden ein Gesetz, das trotz europarechtskonformer Auslegung
nicht mit dem primären Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, schlicht nicht anwenden.
Für ein Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EG besteht demnach kein
Bedürfnis. Ein solches kommt lediglich bei Zweifeln an der Vereinbarkeit der nationalen
Rechtsgrundlage mit EG-Recht in Betracht.

http://www.verlag-rolf-schmidt.de/fi...Rn_659-690.pdf

für mich liest sich das so, als dürften gegen gemeinschaftsrecht verstossende normen und paragraphen gar nicht zur anwendung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wie ich gerade las, wird in Düsseldorf das gleiche praktiziert. Hier entscheidet die Führerscheinstelle ob eine MPU angeordnet wird.

die feb verstösst m.e. gegen gemeinschaftsrecht. ob das ein deutsches gericht auch auf anhieb erkennt, ist eine andere frage.

Zitat:

Dies geschieht anhand der übermittelten Daten der Fälle. Die Frage ist nur, ob ein höheres Gericht dies mitmacht. Geklagt hat dagegen wohl bisher niemand.

persönliche einschätzung:

die justiz in nrw wird den entzug seitens der feb locker mitmachen. es müsste also vom bundesvefassungs- / -verwaltungsgericht gekippt werden.

dauer: 2-3 jahre.

ausgang: "ungewiss".

nicht jeder hat eine rechtschutzversicherung, die sowas übernimmt.

nicht ganz soviel geld in die hand genommen und - ohne werbung für den weg, der zu mir führt machen zu wollen - den komplex der erfolgreich hinter sich gebrachten mpu durchlaufen... und man hat die fe in einem kürzeren zeitraum wieder.

klagen dagegen lohnt sich von daher nur aus ideologischen gründen. wobei auch nicht wirklich zielführend, denn dem eugh liegt diese thematik bereits in einer vorlagefrage zur beantwortung vor und das BVerWG wird mit seiner entscheidung wohl bis zum eu-beschluss warten.

viel zu weit vorgegriffen aber wenn's dann soweit ist, könnte man mal darüber nachdenken, die feb auf schadenersatz zu verklagen.

wobei man hier auch höchstens nur die mpu-gebühren und die gebühr für den erteilungsantrag geltend machen können wird. das teuerste - die mpu-vorbereitung - hat man ja freiwillig gemacht. und sonstiger schaden ist ja nicht angefallen, da versicherung + steuer + sprit + unterhalt usw. die selben - wenn nicht noch mehr - kosten verursacht hätten.

einigkeit
und recht
und freiheit.
🙄

Finde ich sehr gut!

Dann überlegen sie vielleicht 2x, bevor sie gewalttätig werden!

1.) Geldstrafe
= Die meisten, die gewaltätig sind, haben nichts.

2.) Sozialstunden
= Bringt nichts. Die bleiben danach immer noch gewalttätig.

3.) Haftstrafe
= Dafür wird niemand ins Gefängnis gesteckt. Solange man nicht so etwas wie Steuerhinterziehung begeht, ist es sehr schwer, ins Gefängnis zu kommen.
Außerdem bringt das auch nichts. Im Gegenteil, damit wird sogar angegeben (Boah krass alltahhh der war Knast altaaahhhh)

Schweren Gewalttätern könnte man auch die FE für immer entziehen. Damit werden auch Kriminelle bestraft, die noch keinen FS haben.

dann soll man dementsprchende änderungen im strafgesetzbuch vornehmen und dies den starfgerichten auf diesem weg ermöglichen. einzelpersonen (die z.T. noch nicht mal ihre eigenen verordnungen richtig verstehen) haben eine solche entscheidung aber nicht zu treffen.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


einigkeit
und recht
und freiheit.
🙄

Langsam kann man dein Geschwafel echt nicht mehr hören.

Wenn es dir hier nicht passt, dann verzieh dich doch einfach in ein Land was deiner Meinung nach das EU-Recht besser umsetzt als Deutschland.

Solange die EU hier nur fordert und kassiert, und der Bürger der das ganze bezahlt, damit immer mehr verschuldeten Staaten die Möglichkeit haben sich aus dem großen Topf zu bedienen, können die mir persönlich mit ihren Verordnungen gestohlen bleiben.

Aktuelles Beispiel: Da werden Arbeitsplätze in den Osten verlagert, weil dort - ohne Rücksicht auf Umwelt und Sicherheit - billig produziert werden kann. Und wenn dann aufgrund von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen mal ein Aluminiumwerk auseinanderfliegt hat der liebe Herr Staatschef nicht besseres zu tun als nach EU-Töpfen zu schreien mit dessen Geldern man das Problem gefälligst beheben soll.

Aber ist auch egal. Jetzt stecken wir in dem Schlamassel drin und müssen sehn wie wir damit klar kommen.

Mfg Zille

die bisherigen lösungen - rechtsbruch - halten erfahrungsgemäss noch nicht mal mittelfristig. 🙂

Warum eigentlich den Führerschein? Wie wär´s mit dem Fernseher oder Fußballguckverbot oder sowas? 😛
Schwachfug... populistischer 🙄

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Warum eigentlich den Führerschein? Wie wär´s mit dem Fernseher oder Fußballguckverbot oder sowas? 😛
Schwachfug... populistischer 🙄

Genau so siehts aus!

Mal am Rande:

Ich war jetzt gerade zweieinhalb Wochen in Portugal, 2.800 km mit Mietwagen unterwegs, das Land bereisen.
Da erlebt man schon ein bissel was. Neben dem Jahr, was ich in PT gearbeitet habe.
Ich komme heim, fahre zur Arbeit, jetzt dieses Wochenende von kurz nördlich von Hamburg nach Leipzig und zurück. A7, A2, A14 usw.

Und zum Teil hatte man den Eindruck, es saßen die gleichen Vollbeklatschten am Steuer wie in Portugal.
Da unten fahren mehr Kleinwagen rum und Wahnsinn gleicht die 60 PS des 1.4 Diesel aus. Dafür haben dieselben Leute hier einen 140...170 PS TDI unterm Hintern und fahren eine Grütze zusammen...

Ich kann nicht erkennen, dass unsere fachliche Vorbildung zu besseren Autofahrern verhilft als woanders. Vielleicht fahren "die da unten" mehr nach Gehör, aber ob das Prozedere in Deutschland, wo bei jedem Türkratzer die Spurensicherung mit Kripo-Stab kommen muss und sich eine Armada von Anwälten auf Popelkram (ja, ich habe selbst Autos, auf die ich Acht gebe und nein, ich mache keine Beulen in Autos und ja, ich achte fremdes Eigentum sehr wohl) gierig stürzt, soo viel besser ist, wage ich zu bezweifeln.

cheerio

Zitat:

Nicht unbedingt. Wenn jemand das Fahrzeug benutzt, um zu dem Ort zu gelangen, an dem er gewalttätig wird, dann nutzt er das Fahrzeug sogar zur Begehung der Tat. Wenn eine Erlaubnis dazu benötigt wird, um ein Tatwerkzeug zu führen, dann hat der Staat dafür zu sorgen, daß diese Erlaubnis wegen Mißbrauchs entzogen wird. So ist es in allen Staaten der EU auch üblich, daß Waffenscheine bzw. Waffenbesitzkarten entzogen werden, wenn der Inhaber die Waffe mißbräuchlich einsetzt.

Aja. Und wenn er sich vorher per Telefon mit seinem Komplizen zu der Tat verabredet hat, wird im auch das Telefon abgestellt. Was für ein grandioser Schwachsinn!

Aber ich befürchte, dass die Rechtsprechung tatsächlich dieser verqueren Logik folgt.

Ich halte auch nichts davon Gewalttätern den SChein abzunehmen. Man sollte es möglich machen, sie schnell abzuurteilen und gleich bei der ersten Tat mal für ne Woche einzuknasten. Ohne Bewährung. DAS wäre sicher ziemlich heilsam.

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