Münster entzieht Fahrerlaubnis bei Gewalttaten

" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)
Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von jarompe


Wir werden mehr und mehr zur Banenenrepublik!
genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....🙄 wie ich solche aussagen hasse!

@topic
ich halte das für totalen quatsch. wen einer aufm rummel meiner perle an die tüten langt und ich dem dann einen bierkrug übern schädel ziehe dann verlier ich meinen führerschein?! mit welcher rechtsgrundlage passiert das den bitte?! bzw was hat das eine mit dem anderen zu tun? warum nimmt man keinem falschparker gleich die waffenbesitzkarte ab? steht in überhaupt keiner relation!

btw bekomm ich dann für defensive nicht aggresive fahrweise und null punkte in flensburg dann vergünstigungen wen ich eine gewalt tat verübe? ich bin ja immer defensiv auto gefahren und somit n netter mitbürger 😉

Du fragst nach Rechtsgrundlage und ziehst einem Besoffenen

weil der nicht mehr Herr seiner Sinne ist einen Bierkrug Über ???????

Da gibt es auch andere verhältnissmässige Mittel..

Mit solchen Komentaren disqualifizierst Du Dich selber, Sorry. Jol.

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Wie wär´s mit [...] Fußballguckverbot oder sowas? 😛
Schwachfug... populistischer 🙄

Gibt es schon längst. Nennt sich Stadionverbot und wird auch nicht höchstrichterlich angeordnet.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Gibt es schon längst. Nennt sich Stadionverbot und wird auch nicht höchstrichterlich angeordnet.

Mfg Zille

Naja aber Stadionverbot gibts wenn man sich wegen Fußball haut etc.

Oder gibts einen Fall wo jemand z.B. wegen häuslicher Gewalt ein Stadionverbot bekommen hat?

*doppelpost*

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Und wenn er sich vorher per Telefon mit seinem Komplizen zu der Tat verabredet hat, wird im auch das Telefon abgestellt.

???

Im Gegensatz zu Führen eines Kraftfahrzeuges ist die Benutzung eines Telefons nicht erlaubnispflichtig.

Der Vergleich hinkt daher gewaltig.

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Naja, Drahkke, überleg mal.
Man nimmt so einem Typen den FS weg. Der will zu Ort X und da liegt der Autoschlüssel dazu.

"Nein, ich fahre nicht hin, weil mir haben sie ja den Lappen abgenommen."

Ja nee, is klar 😉
Ist sicherlich verboten, aber im Moment der Tat... wohl nicht zu vermeiden. Es sei denn, er wird körperlich beeinträchtigt, weggeschlossen usw.
Von daher ist das schnell mal in den Knast für eine Woche gar nicht verkehrt. Wer nachweislich Mist baut, darf nicht mit seiner schweren Kindheit belohnt werden.
Wenn du Mist baust, bist du erst mal der Ar**h. Das sollte die Message sein.

cheerio

Finde die Idee gut, auch wenn hier einige anderer Meinung sind. Jäger / Sportschützen können ihre Erlaubnis zum Besitz von Waffen auch verlieren, wenn sie Straftaten begehen, auch ohne dass eine Waffe dabei im Spiel war.

Ein Auto kann zur Waffe werden und damit gehört damit nur in die Hände von Menschen, die mit dem Auto und auch mit sich selber umgehen können.

Ein Kollege von mir ist Sportschütze.
Nach seiner Aussage ist es wesentlich leichter, illegal eine Waffe zu besitzen, als legal.

Hui, da wird so einem Trottel der Waffenschein und der Führerschein abgenommen. Natürlich hat er keine fünf Sinne, Arme und Beine mehr, so dass er sich auf keinen Fall eine Waffe besorgen kann oder einen Autoschlüssel.

Sorry, irgendwie komisch ist das schon. Gut, ich meine, wenn jemand an seinem Führerschein hängt, dann zieht diese Aktion wohl ganz gut. Aber wenn jemand wirklich gewaltbereit ist und nicht einfach nur bescheuert, wenn er besoffen ist, dann ist so ein Führerschein auch bloß ein Stück Papier und kein Hindernis i.e.S.

Und ja, ich kenne so bescheuerte Typen, die haben keinen Lappen und interessiert das nicht die Bohne. Haft, kurz und schnell, sowas brauchen solche Leute.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Naja, Drahkke, überleg mal.
Man nimmt so einem Typen den FS weg. Der will zu Ort X und da liegt der Autoschlüssel dazu.

"Nein, ich fahre nicht hin, weil mir haben sie ja den Lappen abgenommen."

Ja nee, is klar 😉

ja nee, auch wenn - dann nimmt er halt den bus oder bahn. in den öffentlichen verkehrsmitteln sind meinen beobachtungen nach aber mehr menschen, gegenüber denen man gewalttätig werden kann als im eigenen auto. wem - ausser den mpu-instituten - tut man damit also was gutes?

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Man nimmt so einem Typen den FS weg. Der will zu Ort X und da liegt der Autoschlüssel dazu.

"Nein, ich fahre nicht hin, weil mir haben sie ja den Lappen abgenommen."

Ja nee, is klar 😉

Das ist der weitere Punkt dabei, ob es überhaupt eine gewünschte Wirkung hat.

Ob sich jemand, der keine Skrupel bei der Begehung mehrerer und/oder schwerer Gewaltstraftaten hat, sich nun so sonderlich schwer beeindrucken lässt, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hat und nun ein Fahren für ihn ganz böse verboten ist.

Weil sich schließlich nach der vierten erwischten Schwarzfahrt die auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe um 3 Monate verlängert.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984


Ein Auto kann zur Waffe werden und damit gehört damit nur in die Hände von Menschen, die mit dem Auto und auch mit sich selber umgehen können.

und was machen wir mit Messer und Gabel, Feuerzeug, Gürtel, angespitzter Bleistift, ...

Ganz so einfach ist das mit dieser Argumentationskette nun nicht, die Grenze zum hohlen Populismus ist da schnell übersprungen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von gruni1984


Ein Auto kann zur Waffe werden und damit gehört damit nur in die Hände von Menschen, die mit dem Auto und auch mit sich selber umgehen können.
und was machen wir mit Messer und Gabel, Feuerzeug, Gürtel, angespitzter Bleistift, ...

Ganz so einfach ist das mit dieser Argumentationskette nun nicht, die Grenze zum hohlen Populismus ist da schnell übersprungen.

Das alles (und noch viel mehr) kann er in seinem Auto mitführen. 🙂

Ob ein FS-Entzug/-sperre die Allgemeinheit schützen kann, wäre hier für mich auch eher nur eine Begleiterscheinung. Ich würde dem auch noch zustimmen können, dass der FS-Entzug bei einem Erwachsenen vermutlich nicht die durchschlagende Wirkung hat.

Für einen Jugendlichen oder einen jungen Mann kann diese Strafe aber durchaus eine viel empfindlichere Strafe sein, da das Auto in diesem Alter einen ganz besonderen Stellenwert hat. Ich finde es allemal besser, als solche jungen Leute gleich in den Bau zu schicken, wo bekannterweise die Läuterung eher nicht gegeben ist und zudem die Allgemeinheit noch jede Menge Geld kostet.

P.S.: Worum geht es denn bei der Verhängung einer Strafe? Im Idealfall soll die Strafe bewirken, dass der Mensch von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt wird. Natürlich muss eine Strafe mit der bestehenden Gesetzeslage und vor allem dem Grundgesetz vereinbar sein. Aber ansonsten ist doch alles legitim, was diese Wirkung erzielen könnte. Dies insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität.

Zitat:

Original geschrieben von winni2601


Natürlich muss eine Strafe mit der bestehenden Gesetzeslage und vor allem dem Grundgesetz vereinbar sein.

diese situation wäre gegeben, wenn strafgerichte den entzug anordnen würden. in verbindung mit heraufgesetzten sperrfristen könnte das schon abschrecken. würden die das machen, könnte man darüber philosophieren ob nach dem entzug eine mpu anzuordnen ist... wenn der entzug als reine strafmassnahme zu verstehen sein soll.

Ich bin eher dagegen. Gewaltbereitschaft kann sich im Fahrverhalten äußern, muss es aber nicht.

Ist ein Gewalttäter aber verkehrsauffällig oder hat er seinen Wagen als Waffe benutzt, sehe ich das anders.

Es ist ähnlich auch mit psyschisch labilen Menschen.

Weil ich eine Zeit lang starke Depressionen hatte sollte ich meinen Führerschein vorläufig abgeben. Dabei war der Anlass eine Tempoüberschreitung von 25 Km/h außerorts. Ich hatte eigentlich nur das 120er Schild auf der Autobahn übersehen (vorher no limit), wahrscheinlich weil ich am Radio herumgefingert habe, und das hatte mit meiner psychischen Verfassung nun gar nichts zu tun.

Es ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich bin der Meinung, dass ein Führerscheinentzug nur bei schweren Gewalttaten oder oben genannten Gegebenheiten sinnvoll ist.

Ohne Führerschein:

Zitat:

Flucht eines Autofahrers vor der Polizei endet am Baum

Ein Autofahrer ohne Führerschein ist am Samstag im Landkreis Potsdam-Mittelmark auf der Flucht vor einer Verkehrskontrolle gegen einen Baum geprallt.

Damsdorf - Der Fahrer hatte in Damsdorf alle Haltesignale ignoriert. Die Polizei fahndete nach dem Mann und fand das Auto, nachdem es gegen einen Baum gefahren war. Beide Insassen blieben unverletzt. Der 29-jährige Fahrer hatte laut Polizei keinen Führerschein, sein 30-jähriger Beifahrer wurde mit Haftbefehl gesucht, der Pkw war nicht zugelassen und nicht versichert. Die Nummerschilder gehörten zu einem anderen Wagen. dapd
http://www.tagesspiegel.de/.../1960050.html

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Zitat:

15 Mal ohne Führerschein: Porschefahrer wieder frei

Am Dienstag ist ein Mann von einem Einsatzkommando aus seinem Porsche gezogen und festgenommen worden - wegen Fahrens ohne Führerschein. Nun ist der 28-Jährige wieder frei. Er soll zu einem arabischen Clan gehören.

Einen wie ihn holen keine Streifenpolizisten. Bevor Abdallah Abou-C. am Dienstag von einem Mobilen Einsatzkommandos auf der Pariser Straße in Wilmersdorf aus der zerschlagenen Scheibe eines Porsches gezogen wurde, war der als gefährlich eingestufte Mann observiert worden. Beamte hatten offenbar einen Tipp bekommen: Der 28-Jährige hat keinen Führerschein. Er soll bereits 14 Mal ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sein – in der Nacht zum Dienstag nun zum 15. Mal. Einen Streifenwagen zu schicken, schien niemandem beim Landeskriminalamt ratsam. Der Mann gehört offenbar zum einschlägig bekannten Abou-C.-Clan.

Der offiziell Staatenlose werde wegen etwaiger Rotlichtaktivitäten beobachtet und habe „Bezüge zur Organisierten Kriminalität“, hieß es aus Justizkreisen. Noch am Dienstag ließ ihn die Polizei gehen – ohne Auto. Ob ihm der Porsche gehört und wovon er lebt, ist unklar. Der Staatsanwaltschaft zufolge ist Abdallah Abou-C. kürzlich wegen Zuhälterei zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er ging in Revision, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit Jahren aktenkundig, wegen Zuhälterei angeklagt, als gewaltbereit und wegen Fahrens ohne Führerschein aktenkundig – wieso sitzt der Mann nicht in Haft, fragen einige. „Fahren ohne Führerschein ist kein Grund, jemanden in Untersuchungshaft zu stecken“, sagen übereinstimmend Strafverteidiger und Ankläger, „selbst dann, wenn der Mann ein bekannter Straftäter sein sollte.“ Abdallah Abou-C. habe einen festen Wohnsitz, Flucht- und Verdunklungsgefahr bestehe nicht, hieß es. Wer dauernd ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, riskiert zwar später in einer Hauptverhandlung eine Haftstrafe. Bis jemand rechtskräftig verurteilt ist, gilt aber im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. „In Berlin sind viele Verurteilte auf freiem Fuß, bis sie ihre Haft antreten“, sagt der Charlottenburger Strafverteidiger Detlef Kolloge. Das funktioniere in den meisten Fällen problemlos, bestätigen Justizmitarbeiter.

Anwalt Kolloge kennt Männer aus dem sogenannten Milieu: Er vertritt einen der mutmaßlichen Köpfe des spektakulären Überfalls auf das Pokerturnier am Potsdamer Platz im vergangenen März. Der Staatsanwaltschaft zufolge steckte hinter dem Coup neben Kolloges Mandant auch ein Verwandter des Porschefahrers: Mohammed „Momo“ Abou-C., 31 Jahre, einschlägig bekannt. Die Abou-C.-Familie wird zu den arabischen Clans aus der Türkei und dem Libanon gezählt, die im Drogenhandel mitmischen sollen.

Die Polizeispitze hatte dem Eindruck widersprochen, sie sei diesen Kreisen gegenüber hilflos. „Es gibt libanesisch-kurdische Familien mit überdurchschnittlich vielen Mitgliedern, die Straftaten begehen“, sagte Polizeipräsident Dieter Glietsch. Er räumte ein, dass es schwierig sei, in diese Strukturen vorzudringen, es gelinge aber: Sonst gäbe es „doch nicht hundert Ermittlungsverfahren gegen manche Angehörige“. Als im Juli libanesisch-palästinensische Kinder beim Heroinhandel erwischt wurden, hieß es, bekannte Clans hätten die Elf- und Zwölfjährigen beauftragt.Hannes Heine
http://www.tagesspiegel.de/.../1901824.html

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Zitat:

73-Jähriger fährt 50 Jahre ohne Führerschein

Da staunten die Beamten nicht schlecht: Als sie bei einem Unfall in Tegel die Papiere überprüften, stellte sich heraus, dass einer der Beteiligten seit 50 Jahren keinen Führerschein hat.

Der 73-jährige Berliner sagte gegenüber den Beamten noch am Unfallort aus, er besitze seit 50 Jahren keinen Führerschein mehr. Er habe sich an diesem Tag nur hinter das Steuer gesetzt, weil es seiner Begleiterin nicht gut ging. Die Aussagen des Fahrers müssten nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher. Der Unfall ereignete sich am Waidmannluster Damm. Eine 22-jährige Frau hatte das Auto des älteren Mannes gerammt und dabei seine 72-jährige Beifahrerin verletzt. Zwei weitere Fahrzeuge wurden bei dem Unfall in Mitleidenschaft gezogen. Die Unfallverursacherin sowie der führerscheinlose Fahrer blieben unverletzt. (dpa)
http://www.tagesspiegel.de/.../1960798.html

Naja, ich sehe in diesen drei Fällen von notorischen Straftätern (man könnte sie auch Berufskriminelle nennen) kein Plädoyer, Gewalttätern eine Fahrerlaubnis zuzugestehen. Der Besitz einer Fahrerlaubnis gehört nicht zu den Grundrechten in diesem Staat.

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