Münster entzieht Fahrerlaubnis bei Gewalttaten
" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)
Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....🙄 wie ich solche aussagen hasse!Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Wir werden mehr und mehr zur Banenenrepublik!@topic
ich halte das für totalen quatsch. wen einer aufm rummel meiner perle an die tüten langt und ich dem dann einen bierkrug übern schädel ziehe dann verlier ich meinen führerschein?! mit welcher rechtsgrundlage passiert das den bitte?! bzw was hat das eine mit dem anderen zu tun? warum nimmt man keinem falschparker gleich die waffenbesitzkarte ab? steht in überhaupt keiner relation!btw bekomm ich dann für defensive nicht aggresive fahrweise und null punkte in flensburg dann vergünstigungen wen ich eine gewalt tat verübe? ich bin ja immer defensiv auto gefahren und somit n netter mitbürger 😉
Du fragst nach Rechtsgrundlage und ziehst einem Besoffenen
weil der nicht mehr Herr seiner Sinne ist einen Bierkrug Über ???????
Da gibt es auch andere verhältnissmässige Mittel..
Mit solchen Komentaren disqualifizierst Du Dich selber, Sorry. Jol.
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mir auch nicht. Ich finde hier im Thread auch noch keine wirklich stichhaltige Begründung dafür.Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Mir ist aus der bisherigen Diskussion noch relativ unklar, wo die Gegner einer FS-Strafe unter den beschriebenen Rahmenbedingungen das Problem haben.
ganz einfach - in einem rechtsstaat hat ein gericht über schuld, strafmassnahme und strafdauer zu entscheiden und nicht die verwaltung.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ganz einfach - in einem rechtsstaat hat ein gericht über schuld, strafmassnahme und strafdauer zu entscheiden und nicht die verwaltung.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mir auch nicht. Ich finde hier im Thread auch noch keine wirklich stichhaltige Begründung dafür.Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Mir ist aus der bisherigen Diskussion noch relativ unklar, wo die Gegner einer FS-Strafe unter den beschriebenen Rahmenbedingungen das Problem haben.
Genau. Gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht ist deutlich weniger zu sagen als gegen einen von einer Verwaltungsbehörde.
Grundsätzlich finde ich die Strafe "Entzug der Fahrerlaubnis" nicht völlig falsch. Es gibt ja auch reichlich andere Strafen, die mit dem Vergehen selbst nichts zu tun haben. Ob es nun eine Haftstrafe, eine Geldstrafe, eine Vermögensstrafe oder der Entzug einer Berechtigung ist, das alles hat mit vielen Straftaten nicht das Geringste zu tun, aber die Strafen sind oft völlig legitim.
Historisch bedingt werden in Deutschland Delikte, die einen fiskalischen Schaden verursachen, schärfer bestraft, als Taten gegen die körperliche Unversehrtheit. Um diesen Mißstand zu beheben ist m.E. grundsätzlicher Handlungsbedarf gegeben. Dementsprechend bin ich geneigt den Entzug der FE als Strafe für Gewalttäter wohlwollend zu betrachten.
Allerdings wird hier ein Mißverhältnis deutlich, denn scheint der Verlust der FE für Gewalttaten angemessen, so ist die gleiche Konsequenz für ungleich harmlosere Verkehrsverstöße reichlich überzogen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Welche Eignungsprüfung in Bezug auf psychische Eignung / Gewaltbereitschaft muss jeder bestehen?Oder forderst Du die Einführung einer solchen Prüfung?
ich fordere, dass der staat nur denen eine fahrerlaubnis erteilt, die die dafür notwendigen fähigkeiten - eignung - nachweisen. welche eignungsprüfungen zu diesem zweck nötig sind, ist vorher festzulegen.
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oder mit anderen worten, dass der staat aufhört pappen an leute zu verteilen, die nicht geeignet sind am verkehr teilzunehmen.
30 fälle in einem verwaltungsbezirk sind keine ausnahmeerscheinung einer "mal" misslungenen eignungsprüfung mehr...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
in einem rechtsstaat hat ein gericht über schuld, strafmassnahme und strafdauer zu entscheiden und nicht die verwaltung.
Liegt doch hier auch nicht vor 😕
Wird jetzt wieder irgend etwas zwanghaft zusammen fantasiert, damit man mal wieder ordentlich auf die gleiche populistische Pauke hauen kann?
Das hier ist der gleiche journalistische Dünnpfiff, wie bei dem Thema "Kampfradler".
Aufgrund Mehrfachauffälligkeiten bei schweren Gewalttaten ergeben sich Eignungszweifel, die gem §3 Abs.1 StVG mittels einer angeordneten Untersuchung (auch MPU genannt) überprüft werden. Je nach dem Ergebnis der MPU wird die Fahrerlaubnis entzogen oder auch nicht.
Zitat:
ich fordere, dass der staat nur denen eine fahrerlaubnis erteilt, die die dafür notwendigen fähigkeiten - eignung - nachweisen. welche eignungsprüfungen zu diesem zweck nötig sind, ist vorher festzulegen.
a) wir haben einen Rechtsstaat und grundsätzliche Basis ist dafür ist die Unschuldsvermutung. Ein psychischer Eignungsnachweis ist völlig verfassungswidrig.
b) das wird auch in Deutschland nicht eingeführt, schon garnicht, wenn man weiß, dass Du Dein Geld mit der Vermittlung von irgendwelchen "Ostblock-MPU" verdienst, die man immer noch besteht, selbst wenn man hackedicht nicht mehr stehen kann - alles nur eine Preisfrage.
Deine lächerliche Forderung in allen Ehren, aber glaubst Du ernsthaft, dass wir unser Rechtssystem auf Schuldvermutung und Unschuldsnachweis umstellen, damit Du dir eine goldenen Nase machen kannst?
Ähhh, nö.
Zitat:
30 fälle in einem verwaltungsbezirk sind keine ausnahmeerscheinung einer "mal" misslungenen eignungsprüfung mehr...
Da es grundsätzlich keine Eignungsprüfung gibt, kann diese kaum "misslungen" sein.
30 von etwa 18.000 sind eher keine Zahl, bei der man nun jeden in pausacheln Verdacht nehmen muss und grundsätzlich einen Unschuldsnachweis verlangen muss
- natürlich ausgenommen, man verdient seine Kohle damit.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
a) wir haben einen Rechtsstaat
in dem wir in einer ermessensentscheidung zum resultat des fe-entzugs kommen. ganz grosses kino.
Zitat:
und grundsätzliche Basis ist dafür ist die Unschuldsvermutung.
demnach gilt die fahreignung als erwiesen, wenn eignungsprüfungen das so ergaben... bis sich das gegenteil rausstellt?
Zitat:
Ein psychischer Eignungsnachweis ist völlig verfassungswidrig.
und somit auch jede mpu.
Zitat:
b) das wird auch in Deutschland nicht eingeführt,
zum beispiel in rumänien muss jeder zur mpu. auch diejenigen ohne verkehrs- und strafdelikte. das ziel der eu ist es einen
gemeinsamensicheren verkehrsraum zu schaffen - über kurz oder lang wird auch D eine art der eignungsüberprüfung finden müssen, die nicht so fehlerbehaftet ist.
Zitat:
schon garnicht, wenn man weiß, dass Du Dein Geld mit der Vermittlung von irgendwelchen "Ostblock-MPU" verdienst, die man immer noch besteht, selbst wenn man hackedicht nicht mehr stehen kann - alles nur eine Preisfrage.
wie man mit der ostblock-mpu geld verdienen soll - die kann man weder im ostblock selbst noch in westeuropa zu was gebrauchen - musst du mir mal erklären. du solltest aufhören das geld anderer leute zu zählen - dafür gibt es die steuerbehörden - oder hast du kein eigenes?
😕😕😕
Zitat:
...damit Du dir eine goldenen Nase machen kannst?
Ähhh, nö.
würde es mir um die goldene nase gehen - warum sollte gerade ich mich darüber, dass da einigen, von denen die meissten ja gerade wegen dem fe-entzug eben bei mir landen, beschweren?
😕😕😕
Zitat:
30 von etwa 18.000 sind eher keine Zahl...
gucken wir mal - wieviele fälle es letztendlich nrw-weit sein werden. möge uns der TE doch bitte weiter auf dem laufenden halten. ich mach derweil schonmal platz im geldspeicher.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
in dem wir in einer ermessensentscheidung zum resultat des fe-entzugs kommen. ganz grosses kino.Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
a) wir haben einen Rechtsstaat
Keine Ahnung, aber immer drauf 🙄
Natürlich eine reine Ermessensentscheidung, allerdings anhand von einem definierten Kriterienkatalog.
Der Unterschied zwischen Freispruch und lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung ist die gleiche reine Ermessensentscheidung aufgrund eines Kriterienkataloges.
Wie sonst?
Was denn Begriff "Rechtsstaat" angeht, sollte man die Definitionen nehmen, die damit verbunden sind, und nicht die, die man sich gerade aussucht, damit man sich mal wieder aufblasen kann.
Macht natürlich nicht so viel Spaß, etwa 99% der Gründe zum Aufregen sind dann entzogen.
Allerdings nicht wundern, wenn der Gegenüber dann eine Ermessensentscheidung anhand eines Kriterienkataloges fällt, bei der man nicht so sonderlich gut bei wegkommt.
Zitat:
demnach gilt die fahreignung als erwiesen, wenn eignungsprüfungen das so ergaben... bis sich das gegenteil rausstellt?Zitat:
und grundsätzliche Basis ist dafür ist die Unschuldsvermutung.
Natürlich, alles andere ist ein pauschaler Verdacht zum Nachteil des Bürgers, eine pauschale Schuldvermutung mit der ständigen Verpflichtung eine Unschuld nachzuweisen, führt immer nur in den Knast.
Zitat:
und somit auch jede mpu.Zitat:
Ein psychischer Eignungsnachweis ist völlig verfassungswidrig.
Ohne jeden konkreten Verdacht oder den für die sogenannten "Eignungszweifel" ausgeführten Handlungen ist eine MPU verfassungswidrig.
In Deutschland gibt es keine MPU, nur weil einem die Nase des Anderen nicht passt. Auch wenn Du es forderst, es wird keinen Job als MPU-Anordner kommen, der Monatgs die Fahrer von Autos mit geradem Kennzeichen zur MPU schickt, weil das Kennzeichen mit einer geraden Zahl endet, und am Dienstag die mit einem ungeraden Kennzeichen.
Zitat:
zum beispiel in rumänien muss jeder zur mpu. auch diejenigen ohne verkehrs- und strafdelikte.Zitat:
b) das wird auch in Deutschland nicht eingeführt,
Es wurde doch bereits geklärt, warum Du das so gut findest.
Aber würdest Du es auch noch gut finden, wenn Du einfach mal zu einer MPU aufgefordert bist.
Nein, keine lockere Gesprächsrunde in irgendwo, sondern eine MPU nach deutschen Richtlinien zur Fragestellung und Bewertung mit klarer Gewaltfragestellung.
Fordere es doch nicht nur von Anderen, mache es doch mal selber.
Zitat:
über kurz oder lang wird auch D eine art der eignungsüberprüfung finden müssen, die nicht so fehlerbehaftet ist.
Höre doch einfach auf mit irgendwelchem Gelaber, sondern ganz konmkret anhand Deines so tollen Wissens:
Welche Eignungsprüfung hier ist fehlerbehaftet?
Wenn die Rumänische MPU etwas mit Sicherheit zu tun hat und man sich dann die Unfallzahlen und das Fahrverhalten der Leute dort sich so anschaut, ... ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Sicherheitserhöhung ist das dort nicht.
Oder willst Du ernsthaft behaupten, dass ansonsten autofahrende Axtmörder das Straßenbild bestimmen würden?
Zitat:
wie man mit der ostblock-mpu geld verdienen soll - die kann man weder im ostblock selbst noch in westeuropa zu was gebrauchen
Genau das meinte ich doch:
Es gibt in Rumänien eine pauschale MPU - die zu nichts zu gebrauchen ist.
Schön, dass Du es nun auch bestätigst.
Bleiben noch zwei offene Fragen:
- Wieso forderst Du eine pauschale MPU,
die dann nach Deiner Aussage ohnehin zu nichts zu gebrauchen ist?
- Welche in Deutschland durchgeführte Eignungsprüfung ist fehlerbehaftet?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Keine Ahnung, aber immer drauf 🙄Natürlich eine reine Ermessensentscheidung, allerdings...
...eine, die durch die gerichte getroffen wird.
Zitat:
Der Unterschied zwischen Freispruch und lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung ist die gleiche reine Ermessensentscheidung aufgrund eines Kriterienkataloges.
auch wenn du den kompletten kriterienkatalog hättest, bist nicht du derjenige, der zwischen freispruch und sicherungsverwahrung entscheidet. es ist noch nicht mal ein richter alleine.
Zitat:
Wie sonst?
"sonst" wäre nicht rechtsstaatlich. 🙂
Zitat:
Allerdings nicht wundern, wenn der Gegenüber dann eine Ermessensentscheidung anhand eines Kriterienkataloges fällt, bei der man nicht so sonderlich gut bei wegkommt.
das würde mich schon wundern - denn MIR gegenüber ist es zwar vllt. möglich, eine ermessensentscheidung nach gut dünken zu treffen, aber nicht, sie auch durchzusetzen. glücklicherweise entscheidet über das fortbestehen einer fahrerlaubnis die dafür zuständige behörde, die in meinem fall nicht in nrw liegt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Natürlich, alles andere ist ein pauschaler Verdacht zum Nachteil des Bürgers, eine pauschale Schuldvermutung mit der ständigen Verpflichtung eine Unschuld nachzuweisen, führt immer nur in den Knast.Zitat:
demnach gilt die fahreignung als erwiesen, wenn eignungsprüfungen das so ergaben... bis sich das gegenteil rausstellt?
dass jemand der meinetwegen täglich jemanden verprügelt, nicht fähig ist, ein kfz zu bewegen... vermutet man... ist aber nicht erwiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ohne jeden konkreten Verdacht oder den für die sogenannten "Eignungszweifel" ausgeführten Handlungen ist eine MPU verfassungswidrig.
so kommen wir auch auf einen gemeinsamen nenner.
Zitat:
In Deutschland gibt es keine MPU, nur weil einem die Nase des Anderen nicht passt.
aus dem grund, dass du eine solche nicht absolvieren musstest?
Zitat:
Auch wenn Du es forderst, es wird keinen Job als MPU-Anordner kommen, der Monatgs die Fahrer von Autos mit geradem Kennzeichen zur MPU schickt, weil das Kennzeichen mit einer geraden Zahl endet, und am Dienstag die mit einem ungeraden Kennzeichen.
das war nicht meine forderung. bezgl. dessen, dass es sowas nicht geben wird, wäre ich mir in D allerdings nicht so sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Es wurde doch bereits geklärt, warum Du das so gut findest.Zitat:
zum beispiel in rumänien muss jeder zur mpu. auch diejenigen ohne verkehrs- und strafdelikte.
wie und mit welchem resultat wurde das "geklärt"? ich habe die vermutung, dass die "charakterliche eignung" dem ähnlich "geklärt" wird.
Zitat:
Aber würdest Du es auch noch gut finden, wenn Du einfach mal zu einer MPU aufgefordert bist.
woher diese gewissheit, dass ich noch nie zu einer mpu aufgefordert wurde? hat das auch die klärung ergeben?
Zitat:
Nein, keine lockere Gesprächsrunde in irgendwo, sondern eine MPU nach deutschen Richtlinien...
eben - und das ist weit schwieriger, als eine alkohol- oder drogen-mpu. man kann nichts anhand von laborwerten nachweisen, sondern muss dem psycho "glaubhaft machen", warum es ausgeschlossen ist, dass man in zukunft 1.) NICHT WIEDER gewalttätig 2.) innerhalb des strassenverkehrs wird und somit 3.) jetzt, nach der mpu keine gefährdung mehr für diesen darstellt - deutsche richtlinien.
ohne einer gezielten mpu-vorbereitung (bei der man einfach nur die antworten lernt) ist es unmöglich, diese mpu zu schaffen. die mpu, bei der angeblich nur aus gutem willen der "allgemeinheit" gegenüber geprüft werden soll, ob die fe entzogen werden muss, kommt einem fe-entzug gleich. es sei denn, man hat nach den bereits vom gericht verhängten tagessätzen noch etwas kohle über, um den entzug abzuwenden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Höre doch einfach auf mit irgendwelchem Gelaber, sondern ganz konmkret anhand Deines so tollen Wissens:Zitat:
über kurz oder lang wird auch D eine art der eignungsüberprüfung finden müssen, die nicht so fehlerbehaftet ist.
Welche Eignungsprüfung hier ist fehlerbehaftet?
die, die es dem fe-besitzer ermöglichte, in den besitz einer fe zu gelangen???
Zitat:
Wenn die Rumänische MPU etwas mit Sicherheit zu tun hat und man sich dann die Unfallzahlen und das Fahrverhalten der Leute dort sich so anschaut, ...
das fahrverhalten der leute in D - ausbremsen, lichthupkonzerte veranstalten, hilfssherriff spielen - dagegen hat was mit sicherheit zu tun. 🙄
Zitat:
ein sehr wirkungsvolles Instrument.
jaja - wir haben ja auch keine finanzämter, denen du mal den entscheidenden tip geben könntest und auch keine verkehrspolizei, die für diese aufgaben da sind. müssen alles "die leute hier" selber machen.
Zitat:
zur Sicherheitserhöhung ist das dort nicht.
zumindest ist es in staatlichen händen und wird nicht nicht von privatunternehmen durchgeführt, die sich zuvor die akkreditation zur willkür beim staat gekauft haben.
Zitat:
Oder willst Du ernsthaft behaupten, dass ansonsten autofahrende Axtmörder das Straßenbild bestimmen würden?
willst du behaupten, dass nicht die hilfssherriffs sondern gewalttäter in D das strassenbild bestimmen?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Genau das meinte ich doch:Zitat:
wie man mit der ostblock-mpu geld verdienen soll - die kann man weder im ostblock selbst noch in westeuropa zu was gebrauchen
Es gibt in Rumänien eine pauschale MPU - die zu nichts zu gebrauchen ist.
die rumänische mpu kann man weder kaufen noch verkaufen, da nur der staat sie vertickt. die mpu anderer länder ist unnütz, weil die anerkennung einer fe aus ihrer erteilung und nicht aus der mpu, die evtl. zu der erteilung führte resultiert. aber das hat nichts mit diesem thema zu tun.
ich würde nur gerne erfahren wollen, was dich zu der "vermutung", ich würde damit mein geld verdienen berechtigt... und wodurch konkret diese vermutung untermauert wird.
vielleicht finden wir ja dann eine zu den hier diskutierten entzügen analogie.
von daher die frage - welchen "konkreten verdachtsmoment" hast du denn als "vorhanden" ausfindig machen können?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
...eine, die durch die gerichte getroffen wird.Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Natürlich eine reine Ermessensentscheidung, allerdings...
Eine MPU-Anordnung ist noch nie durch Gerichte erfolgt, das ist juristisch völlig ausgeschlossen. Selbst wenn ein Richter es wollte, er könnte es überhaupt nicht. Eine MPU ist keine Strafe.
Zitat:
auch wenn du den kompletten kriterienkatalog hättest, bist nicht du derjenige, der zwischen freispruch und sicherungsverwahrung entscheidet. es ist noch nicht mal ein richter alleine.Zitat:
Der Unterschied zwischen Freispruch und lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung ist die gleiche reine Ermessensentscheidung aufgrund eines Kriterienkataloges.
Es ist aber trotzdem immer eine Ermessensentscheidung.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
"sonst" wäre nicht rechtsstaatlich. 🙂Zitat:
Wie sonst?
Bitte keine leeren Phrasen, sondern Inhalte
Zitat:
glücklicherweise entscheidet über das fortbestehen einer fahrerlaubnis die dafür zuständige behörde,...
Also dann doch wieder eine Behörde und kein Gericht, was Du sogar als "glücklicherweise" bezeichnest - geht doch
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
dass jemand der meinetwegen täglich jemanden verprügelt, nicht fähig ist, ein kfz zu bewegen... vermutet man... ist aber nicht erwiesen.
Daher halte ich persönlich eine derartige Begründung einer MPU-Anordnung für juristisch zweifelhaft - trotz alledem aber auch für effektiv.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
so kommen wir auch auf einen gemeinsamen nenner.
Ob ich mit Dir auf einen Nenner komme oder nicht, ist so erheblich, wie der bekannt Sack Reis
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
aus dem grund, dass du eine solche nicht absolvieren musstest?Zitat:
In Deutschland gibt es keine MPU, nur weil einem die Nase des Anderen nicht passt.
Bitte ganze Sätze
Zitat:
..., dass es sowas nicht geben wird, wäre ich mir in D allerdings nicht so sicher.
Wen interessiert es?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
... ich habe die vermutung, dass die "charakterliche eignung" dem ähnlich "geklärt" wird.
Vermutungen, Unsicherheit, Ängste, ...
Aber kein einziger Fakt dabei, wenn das nicht eine behandlungswürdige
Paranoia ist, was dann?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
woher diese gewissheit, dass ich noch nie zu einer mpu aufgefordert wurde? hat das auch die klärung ergeben?
a) dass Du zu einer MPU aufgefordert wurdest, ist mir und vielen Anderen nachvollziehbar
b) Deine Phantastereien, Vermutungen und vollständige Ahnungslosigkeit zur deutschen MPU klären zweifelsfrei, dass Du nie dort warst.
Zitat:
eben - und das ist weit schwieriger, als eine alkohol- oder drogen-mpu. man kann nichts anhand von laborwerten nachweisen, sondern muss dem psycho "glaubhaft machen", warum es ausgeschlossen ist, dass man in zukunft 1.) NICHT WIEDER gewalttätig 2.) innerhalb des strassenverkehrs wird und somit 3.) jetzt, nach der mpu keine gefährdung mehr für diesen darstellt - deutsche richtlinien.
ohne einer gezielten mpu-vorbereitung (bei der man einfach nur die antworten lernt) ist es unmöglich, diese mpu zu schaffen. die mpu, bei der angeblich nur aus gutem willen der "allgemeinheit" gegenüber geprüft werden soll, ob die fe entzogen werden muss, kommt einem fe-entzug gleich. es sei denn, man hat nach den bereits vom gericht verhängten tagessätzen noch etwas kohle über, um den entzug abzuwenden.
Ich hatte es bereits geschrieben:
b) Deine Phantastereien, Vermutungen und vollständige Ahnungslosigkeit zur deutschen MPU klären zweifelsfrei, dass Du nie dort warst.
Zitat:
die, die es dem fe-besitzer ermöglichte, in den besitz einer fe zu gelangen???Zitat:
Welche Eignungsprüfung hier ist fehlerbehaftet?
und wie heißt die?
Genau das ist das Thema, Du hast nicht mal Ahnung vom deutschen Fahrerlaubnisrecht.
Zitat:
das fahrverhalten der leute in D - ausbremsen, lichthupkonzerte veranstalten, hilfssherriff spielen - dagegen hat was mit sicherheit zu tun. 🙄Zitat:
Wenn die Rumänische MPU etwas mit Sicherheit zu tun hat und man sich dann die Unfallzahlen und das Fahrverhalten der Leute dort sich so anschaut, ...
Inhaltslose Phrasendrescherei.
Zitat:
zumindest ist es in staatlichen händen und wird nicht nicht von privatunternehmen durchgeführt, die sich zuvor die akkreditation zur willkür beim staat gekauft haben.
In Verbindung mit puren Unterstellungen.
Fakten sind nicht so Dein Ding, oder warum kommen auf konkrete Fragen völlig inhaltslose Phrasen?
Oder kannst Du nachweisen, dass eine MPU-Anordnung willkürlich von Privatunternehmen erfolgt oder dass eine Akkreditierung gekauft werden kann?
Wieso kaufst Du dir dann nicht auch eine, wenn das alles so ist, wie Du hier Anderen weiß machen willst?
Beantworte doch erst mal die an Dich gestellten Fragen - es werden immer mehr.
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Wäre es dann auch ligitim einem Pilot die Fluglizenz zu entziehen?Ist ja dann auch nur eine ergänzende Strafe? Oder einem den Bootsführerschein??Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es handelt sich beim Fahrerlaubnisentzug um eine ergänzende und nicht um eine Alleinstellungsstrafe.
Bei Waffenbesitzer gibt es das schon seit langem. Über 60 Tagessätze verurteilt egal wo und man ist nicht mehr zuverlässig. Und die WBK ist weg.
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Wäre es dann auch ligitim einem Pilot die Fluglizenz zu entziehen?
Während eines Fahrerlaubnisentzuges "ruht" ebenso die Fluglizenz - kein unmittelbarer Entzug, sondern ein Nutzungsverbot.
Wird die FE wieder erteilt, endet auch automatisch das Nutzungsverbot der Fluglizenz. Zumindest wenn die Luftaufsichtsbehörde nicht etwas eigenständiges zu der Fluglizenz lostritt.
Bei einer angeordneten MPU hängt sich fast immer auch die Flugaufsichtsbehörde "mit dran" und ordnet eine FPU (Flugpsychologische Untersuchung) an.
Die muss dann bei einer der Flugmedizinischen Untersuchungsstellen der Luftwaffe abgelegt werden. Geht das negativ aus, kommt dann auch der Entzug der Fluglizenz.
Hier ohnehin eine sehr kritische Situation, da alle 2 Jahre die Lizenz verlängert werden muss und eine dafür notwendigen Anzahl der Landungen nachgewiesen werden muss.
Weist man jetzt der Behörde nach, dass man während des Nutzungsverbotes Flüge durchgeführt hat, dann geht das ganz tief zur Seife, dagegen ist Fahren ohne Fahrerlaubnis reiner Kindergarten.
Zitat:
Oder einem den Bootsführerschein??
Ja auch hier.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird auch der Bootsführerschein entzogen. Jedoch gibt es kein "automatisches" Nutzungsverbot, man darf noch so lange Boote fahren, wie das Ding noch nicht entzogen ist.
Und hier kommt dann ein "Vorteil" zum Tragen: Der Sportbootführerschein wird nicht von einer Behörde, sondern von einem Verband ausgegeben (DMYV), der als private Organisation nicht in der "Meldekette" mit drin ist.
Da den Behörden nichts über einen Besitz eines Bootsführerscheines bekannt ist, erfolgt kein "automatisierter" Entzug. Wird der Besitz allerdings den Behörden bekannt, zB. im Rahmen einer Zufalls-Kontrolle oder auch Unfall, dann ist der Entzug des Bootsführerscheins nur noch eine Frage der Bearbeitungszeit.
Umgekehrt funktioniert aber "automatisch". Wird der Bootsführerschein zB. wegen Alk entzogen, dann kommt wenige Tage später auch das Briefchen oder gleich die Polizei mit dem vorläufigen Entzug der FE und dann (zB. bei Alk am Ruder als Auslöser) auch die MPU-Anordnung bei Neubeantragung der FE.
Also auch aus der neuerlichen Diskussion ergibt sich für mich kein einziges nachvollziebares Argument gegen eine gerichtlich angeordnete FS-Sperre bzw. Entzug der FE.
Der parallele Entzug von Fluglizenz und Boots-FS ist für mich selbstverständlich, wobei diese Situation ohnehin eher eine Rarität sein dürfte. Der Vergleich von turbocivic mit der Hand abhacken für Diebe ist derart an den Haaren herbeigezogen, dass ich mich gar nicht weiter damit auseinander setzen möchte.
Soweit die Anordnung aufgrund richterlicher Weisung, einzelfallabhängig nur bei Wiederholungs-Gewaltstraftätern erfolgt und auch nicht gegen die gültige Rechtslage verstößt, spricht nichts wirklich dagegen. Soweit ich das mitbekommen habe, wird es ohnehin zunächst nur für 1 Jahr praktiziert.
Ich denke, daß man sich von einer Fahrerlaubniserziehung bei einer begangenen Gewalttat nicht allzuviel versprechen darf.
Solange man in Zeitungsartikeln lesen kann, daß Leute durch die Gegend fahren die vor 20, 30 oder mehr Jahren den Führerschein abgegeben haben und dies nie aufgefallen ist, solange ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Gewalttat wenig sinnvoll.
Es nützt nämlich überhaupt nichts ein Verbot einzuführen, wenn es nicht auch wirksam kontrolliert wird.