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Münster entzieht Fahrerlaubnis bei Gewalttaten

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 10:42

" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)

Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von jarompe

Wir werden mehr und mehr zur Banenenrepublik!

genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....:rolleyes: wie ich solche aussagen hasse!

@topic

ich halte das für totalen quatsch. wen einer aufm rummel meiner perle an die tüten langt und ich dem dann einen bierkrug übern schädel ziehe dann verlier ich meinen führerschein?! mit welcher rechtsgrundlage passiert das den bitte?! bzw was hat das eine mit dem anderen zu tun? warum nimmt man keinem falschparker gleich die waffenbesitzkarte ab? steht in überhaupt keiner relation!

btw bekomm ich dann für defensive nicht aggresive fahrweise und null punkte in flensburg dann vergünstigungen wen ich eine gewalt tat verübe? ich bin ja immer defensiv auto gefahren und somit n netter mitbürger ;)

Du fragst nach Rechtsgrundlage und ziehst einem Besoffenen

weil der nicht mehr Herr seiner Sinne ist einen Bierkrug Über ???????

Da gibt es auch andere verhältnissmässige Mittel..

Mit solchen Komentaren disqualifizierst Du Dich selber, Sorry. Jol.

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am 19. Oktober 2010 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, ich sehe in diesen drei Fällen von notorischen Straftätern (man könnte sie auch Berufskriminelle nennen) kein Plädoyer, Gewalttätern eine Fahrerlaubnis zuzugestehen.

aber vllt. erkennst du die sinnlosigkeit des entzugs - diejenigen, die es faustdick hinter den ohren haben lassen sich von ihm jedenfalls nicht beeindrucken. wenn es nur auf alle andren wirkt - bspw. auf den, der "zu unrecht" in einer schlägerei als der "auslöser" festgemacht wurde - hat die massnahme ihre zielgruppe verfehlt.

was mich etwas wundert - "es ist unklar, ob der porsche ihm gehört..." - was heisst unklar? normalerweise müsste man doch jetzt ermitteln, wer dem herrn Abdallah Abou-C. ein fahrerlaubnispflichtiges kfz übergeben hat, ohne sich vergewissert zu haben, dass der im besitz einer dafür notwendigen fe ist...

ham'se aber wohl die hosen voll - nachdem sie unnötigerweise die scheibe zerschlagen haben.

am 19. Oktober 2010 um 21:59

prinzipiell lässt sich *so ein* entzug ohne weiteres abwenden - wenn man noch irgendwo in der eu einen wohnsitz hat. so lange der anwalt noch dealt und die deutsche fe nicht entzogen ist, sie dort umschreiben... und das wars - ist kein "d-führerschein" mehr da, den man einfach so - ohne verkehrsdelikt - verwaltungstechnisch entziehen kann.

Ich finde es amüsant, wie eine derartige Pressemeldung hier im Forum für Wirbel sorgt. Die eingangs erwähnte Pressemeldung ist äußerst missverständlich formuliert und schlecht recherchiert. Sie gibt den tatsächlichen Sachverhalt derart verzerrt wieder, dass man schon von einer Falschmeldung sprechen kann. Hier noch mal die Meldung aus dem Ursprungsbeitrag (von mir gekürzt):

Zitat:

"Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. ( ... ) Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)

Recherchiert man etwas, was es damit auf sich hat, ergeben sich folgende Erkenntnisse:

1. Es gibt kein Pilotprojekt in Münster. Die Stadt hat lediglich mit einigen Jahren Verspätung die Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts entdeckt.

2. Die Stadt Münster kann mangels Rechtsgrundlage Gewalttätern die Fahrerlaubnis nicht sofort entziehen. Sie kann aber eine MPU anordnen, was so in § 11 FeV geregelt ist.

3. Diese Regelung ist seit Januar 1999 in Kraft, also seit fast 12 Jahren. Jetzt hat man das auch in Münster gemerkt und nennt es "Pilotprojekt".

4. Betroffen ist nicht, wie es in der Pressemeldung heißt, "potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle", sondern nur die genau aufgelisteten Fälle des § 11 FeV.

Die ganze Aufregung hier im Forum war also für die Katz. Es gibt in dieser Hinsicht nichts Neues, weder in Münster noch sonst irgendwo. Für diejenigen, die sich noch für die Rechtsgrundlage interessieren, hier noch auszugsweise § 11 FeV:

"§ 11 Eignung

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen."

Nein - es ist nicht für die Katz.

Denn es flammt immer wieder auf und wird populistisch schamlos ausgeschlachtet: Nehmt ihm den Schein, nagelt ihn an die Wand, hängt ihn höher! Und es ist so unsinnig wie besorgniserregend... denkt mal drüber nach.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Nein - es ist nicht für die Katz.

Denn es flammt immer wieder auf und wird populistisch schamlos ausgeschlachtet: Nehmt ihm den Schein, nagelt ihn an die Wand, hängt ihn höher! Und es ist so unsinnig wie besorgniserregend... denkt mal drüber nach.

Die Meldung wurde hier aber so präsentiert und anschließend darüber diskutiert, als ob es sich um etwas Neuartiges handeln würde. "Aha, ein Pilotprojekt in Münster" oder so ähnlich. Das ist, wie gesagt, ein alter Hut, nämlich fast 12 Jahre alt. Und die Vorgehensweise ist in Münster nicht anders als im Rest Deutschlands.

Nö Du... hängt ihn höher... ist schon viel älter ;)

 

Es ist schlicht nur einer von vielen Aufhängern - wie gesagt, drüber nachdenken, um was gehts wirklich. :)

am 20. Oktober 2010 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

4. Betroffen ist nicht, wie es in der Pressemeldung heißt, "potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle", sondern nur die genau aufgelisteten Fälle des § 11 FeV.

dann lies mal, was die "genau aufgelisteten" fälle sind:

Zitat:

"§ 11 Eignung

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen."

den zusammenhang mit der "charakterlichen" kraftfahreignung (die es ausser in D nirgendwo gibt) kann man immer herstellen.

du hast beim kampfsporttraining versehentlich zu fest zugeschlagen - du könntest im strassenverkehr ebenfalls zu aggressiv das gaspedal drücken.

du hast 2 verschiedene socken an - eine rote, eine grüne - bist du nicht fähig, zwei gleiche socken anzuziehen. dann muss man auch davon ausgehen, dass du auf einer seite sommer- auf der anderen seite winterreifen fährst...

kriterienkatalog. :p

:rolleyes:

am 20. Oktober 2010 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

1. Es gibt kein Pilotprojekt in Münster. Die Stadt hat lediglich mit einigen Jahren Verspätung die Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts entdeckt.

dann spricht die zeit doch für sich - die fahreignung ist insoweit vorhanden, als dass sie trotz der immensen zeit, die sie "zu unrecht" als gegeben galt, nicht mittels "handelsüblicher" mittel abgesprochen werden konnte, weil - was zu beweisen war - gewalttäter in dieser zeit keine gefährdung für den öffentlichen strassenverkehr dargestellt hat.

aber dass münster erst seit gestern weiss, wie man seine bürger schikaniert ist witzig.

am 20. Oktober 2010 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, ich sehe in diesen drei Fällen von notorischen Straftätern (man könnte sie auch Berufskriminelle nennen) kein Plädoyer, Gewalttätern eine Fahrerlaubnis zuzugestehen. Der Besitz einer Fahrerlaubnis gehört nicht zu den Grundrechten in diesem Staat.

Das nicht, aber was soll der Entzug bringen?

Desweiteren will man Straftäter ja hoffentlich auch wieder resozialisieren. Ohne Führerschein fallen aber vielleicht einige Jobangebote weg. ;)

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

ham'se aber wohl die hosen voll - nachdem sie unnötigerweise die scheibe zerschlagen haben.

Hätten die ihn lieb bitten sollen, den Porsche doch wieder zu entriegeln und auszusteigen?

Was glaubst du denn, warum für den Knilch ein Sonderkommando kam?

Die Berliner Polizei wollte nicht schon wiede eine gefährliche Verfolgungsjagd durch die Stadt haben.

Meinetwegen hätten die dessen Karre mit Kaltverformung auch so einkeilen können, dass nichts mehr geht.

Desweiteren braucht man nicht zum Clan gehen und fragen, man ruft beim KBA an und erfährt, wessen Fahrzeug das ist. Der ist dann auch derjeneige, der die Arschkarte überreicht bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Nein - es ist nicht für die Katz.

Denn es flammt immer wieder auf und wird populistisch schamlos ausgeschlachtet: Nehmt ihm den Schein, nagelt ihn an die Wand, hängt ihn höher! Und es ist so unsinnig wie besorgniserregend... denkt mal drüber nach.

Das macht man bei denen, die beim Autofahren anderen Schaden zufügen.

Wenn es aber nu die Betrifft, die man zum Idiotentest schicken kann, bleibt es wohl genau bei denen.

 

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

du hast 2 verschiedene socken an - eine rote, eine grüne - bist du nicht fähig, zwei gleiche socken anzuziehen. dann muss man auch davon ausgehen, dass du auf einer seite sommer- auf der anderen seite winterreifen fährst...

kriterienkatalog. :p

:rolleyes:

Solange man das nicht im Winter bei Winterreifenpflicht macht, dürfte hier kein Problem bestehen.;)

Es sei denn, die eine Reifensorte gehört zu den Axialreifen, wärend die andere Sorte zu den Radialreifen gehört.

am 20. Oktober 2010 um 14:32

nein, Patty, nein:

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Solange man das nicht im Winter bei Winterreifenpflicht macht, dürfte hier kein Problem bestehen.;)

da du der besitzer einer d-fe bist, solltest du auch im sommer, ohne winterreifenpflicht zwei gleiche socken anziehen. :)

am 21. Oktober 2010 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

nein, Patty, nein:

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Solange man das nicht im Winter bei Winterreifenpflicht macht, dürfte hier kein Problem bestehen.;)

da du der besitzer einer d-fe bist, solltest du auch im sommer, ohne winterreifenpflicht zwei gleiche socken anziehen. :)

Na dann zeige mir mal, wo mir verboten wird, zwei verschiedene Reifen (außer Axial- und Radialreifen) aufzuzuiehen.

Dass es keinen Sinn macht, ist was anderes, verboten ist es jedoch nicht. ;)

am 21. Oktober 2010 um 17:08

Wenn Münster das so radikal durchsetzt, wie kommen dann die Türken zur Arge?

ÖPNV?

am 22. Oktober 2010 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Dass es keinen Sinn macht, ist was anderes, verboten ist es jedoch nicht. ;)

Es gibt so unglaublich viele Dinge die keinen Sinn machen, und trotzdem nicht verboten sind. Nach meiner Überzeugung macht es sogar mehr Sinn, etwas das keinen Sinn macht zu tolerieren, als immer krampfhaft alles verbieten zu müssen, was einem nicht in den Kram paßt.

Vier unterschiedliche Reifen am Auto machen übrigens durchaus Sinn, wenn man mit dem Auto nur fahren will und nicht den Ehrgeitz besitzt damit neue Rekorde aufzustellen. So ein Reifen besitzt nämlich einiges an Reserven, von denen man bei halbwegs gesitteter Fahrweise noch Lichtjahre entfernt ist.

am 22. Oktober 2010 um 16:06

Gesittete Fahrweise...

Das funktioniert bis zur Ausnahmesituation.

Wenn man neue Bremsscheiben bekommt, heißt es auch immer "erst einfahren".

Sowohl bei meinem ersten Auto als auch meinem zweiten hatte es sich noch am sleben Tag, wie die Scheiben neu waren, erledigt mit einfahren. Da musste voll gebremst werden um die Kaltverformung zuvermeiden.

Zu den Münsteranern:

mal schauen, was die so für Erfahrungen in den nächsten sechs Monaten machen.

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