MPU-Umgehung/Führerschein in Polen??
Hi,
habe mal ne Frage und zwar hat ein kollege von mir die Fleppe verloren da er mit 2,2 Promille inne kontrolle kam.
Er hatte 1 Jahr Sperre (die aber nun um sind) und er soll zu MPU...er meint aber weil er keine chance hat bei der MPU zu bestehen würde er den Führerschein nun ganz normal in Polen machen und dürfte dann hier wieder fahren!
Er hat auch schon bereits begonnen mitb dem Führerschein...ich kann mir nur nicht vorstellen das er dann hier wieder fahren darf weil hier müsste er ja schliesslich die MPU machen oder sehe ich das Falsch???
weiss da einer was genaures?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Oktober 2017 um 16:53:45 Uhr:
Kramst Du jetzt alle MPU Leichen aus?
Der Hintergrund der Buddelaktion wird in dem Moment offensichtlich, da man den Nutzernamen mit den Beiträgen in Zusammenhang bringt. Die Geschäfte laufen anscheinend nicht so gut, dass jetzt auf derartige Art und Weise Bauernfang erforderlich wird.
Wenn jemand auf derartige windige Aktionen anspringt, dann hat er es nicht besser verdient. Soll er doch seinen Auslandsschein machen, dafür Geld ausgeben und sich dann in D dennoch sein blaues Auge abholen - kein Mitleid.
52 Antworten
Zitat:
@twindance schrieb am 22. Oktober 2017 um 08:11:12 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Oktober 2017 um 16:53:45 Uhr:
Kramst Du jetzt alle MPU Leichen aus?Der Hintergrund der Buddelaktion wird in dem Moment offensichtlich, da man den Nutzernamen mit den Beiträgen in Zusammenhang bringt. Die Geschäfte laufen anscheinend nicht so gut, dass jetzt auf derartige Art und Weise Bauernfang erforderlich wird.
Wenn jemand auf derartige windige Aktionen anspringt, dann hat er es nicht besser verdient. Soll er doch seinen Auslandsschein machen, dafür Geld ausgeben und sich dann in D dennoch sein blaues Auge abholen - kein Mitleid.
Welche Geschäfte ? EU Führerscheine laufen so gut wie nie. Ich bin Elektromann.
Zitat:
@HeRo11k3 schrieb am 15. Dezember 2005 um 02:08:47 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Alkohol wird ja nicht umsonst als "flüssiges Brot" bezeichnet...[OT]Jaja, fünf Bier sind ein Schnitzel, und dann brauchst du ja auch noch ein Getränk dazu...[/OT]
Zum Thema ist ja alles gesagt, oder? EU-Führerschein kann er relativ einfach in Polen/Tschechien neu machen, hat aber trotzdem in Deutschland Fahrverbot...
MfG, HeRo
•16.05.2014
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied - "erneute" MPU Anordnung auf Neu erworbenen ausländischen EU Führerschein für unzulässig.
Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich am heuteigen Tag mit im EU Ausland erworbenen Führerscheinen. Im vorliegenden Fall geht es um einen Autofahrer aus Ost-Westfalen, der nach mehreren medizinisch-psychologischen Untersuchungen - den sogenannten Idiotentests - mehrere Jahre kein Auto fahren durfte. Er wich nach Tschechien aus und besorgte sich dort einen EU Führerschein. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz im Nachbarland. In Deutschland forderte ihn das Straßenverkehrsamt erneut auf, sich testen ( MPU ) zu lassen. Als der Mann sich weigerte, sollte er den tschechischen Führerschein wieder abgeben. Dagegen klagte er beim Verwaltungsgericht Minden und bekam recht.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt 04/2012 den sogenannten "Führerscheintourismus" auf die Wohnsitz Regel (185 Tage) als entscheidendes Kriterium hingewiesen. Die Richter in Münster müssen jetzt erneut prüfen, ob die Zweifel an der Einhaltung der 185 Tage Regel des Kreises Minden berechtigt sind.
Quelle: Az.: 16 A 2255/10
Zitat:
@HeRo11k3 schrieb am 15. Dezember 2005 um 02:08:47 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Alkohol wird ja nicht umsonst als "flüssiges Brot" bezeichnet...[OT]Jaja, fünf Bier sind ein Schnitzel, und dann brauchst du ja auch noch ein Getränk dazu...[/OT]
Zum Thema ist ja alles gesagt, oder? EU-Führerschein kann er relativ einfach in Polen/Tschechien neu machen, hat aber trotzdem in Deutschland Fahrverbot...
MfG, HeRo
INFO: am 19.01.2013 ist die
3. EU Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten, in Bezug auf gegenseitige Führerschein Anerkennung innerhalb der EU, hat sich nichts geändert, Deutschland muss auch weiterhin neu erworbene ausländische EU Führerscheine trotzt deutscher bestehender MPU Auflage anerkennen, die Entscheidung darüber ist schon am 26.04.2012 durch den EuGH gefallen.
Grundsätzlich stimmt es ja auch, dass EU Fahrerlaubnisse anzuerkennen sind. Nur sie legal zu erwerben ist schwierig, weil man ein halbes Jahr im Land leben muss. Das zu umgehen, ist nicht legal, auch wenn der Service von @ MPU-Vermeidung vermutlich darauf abzielt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@MPU-Vermeidung schrieb am 22. Oktober 2017 um 13:06:34 Uhr:
INFO: am 19.01.2013 ist die
3. EU Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten, in Bezug auf gegenseitige Führerschein Anerkennung innerhalb der EU, hat sich nichts geändert, Deutschland muss auch weiterhin neu erworbene ausländische EU Führerscheine trotzt deutscher bestehender MPU Auflage anerkennen, die Entscheidung darüber ist schon am 26.04.2012 durch den EuGH gefallen.
Die Anerkennung einer in der EU erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis schließt den Erlaß eines
Fahrverbotes in Deutschlandaber nicht aus.
Um ein Fahrverbot geht es hier gar nicht. Wenn Du eine Nutzungsuntersagung meist: bei einer legal erworbenen EU-Fahrerlaubnis wäre eine solche rechtswidrig.



