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MPU Anordnung rechtens?

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 11:55

Moin Moin

Ich schilder erst mal meine Vorgeschichte.

Führerschein erhalten am 15.12.2005

03.07.07 Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 25 km/h

21.09.07 Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 23 km/h

31.10.07 Anordnung eines Aufbauseminars

21.01.08 Entzug der Fahrerlaubnis (habe die Frist für das Aufbauseminar nicht eingehalten)

05.09-20.09.08 Teilnahme an einem Aufbauseminar

02.10.08 Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Restprobezeit bis 28.08.2010)

13.01.09 Falsche Ladungssicherung ( Seitentür vom Transporter ist aufgesprungen und mehrere Getränkekisten dadurch rausgefallen, sofort angehalten und aufgesammelt/gefegt, Streifenwagen zufällig vorbeigefahren und Anzeige aufgenommen.

05.06.09 Unvorschriftsmässig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen ( Felgen waren nicht eingetragen)

So das erstmal dazu.

Jetzt habe ich vor einem Monat Post bekommen, ich soll eine MPU machen oder mein Führerschein wird entzogen.

Im Internet habe ich gelesen das eine Verwarnung ausgesprochen wird und die Teilnahme freiwillig ist.

Muss ich jetzt eine MPU machen oder kann ich da gegenan gehen?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 1. Februar 2010 um 12:04

Gib den Führerschein von dir aus zurück, bevor was richtig schlimmes passiert. Du bist charackterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen, deswegen auch die MPU. :eek:

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29 Antworten
am 1. Februar 2010 um 13:13

Wenn du so wie hier argumentierst, kannst dir die Kosten für die MPU auch gleich schenken. Der Psychologe wird ganz klar eine fehlende Einsichtsfähigkeit attestieren, das wars dann mit dem Führerschein. Und sollten dabei deine Leberwerte ebenfalls nicht stimmen, erst recht.

Merkst du immer noch nichts?:rolleyes:

Hallole

Auch hier ohne Pranger den das steht mir nicht zu,

ich war nicht dabei und mal so richtig im die

Schei.. zu treten ist ein vorrecht der Jungen,

nur so werden sie auch Lernen.

Du hättest aus finanziellen Gründen die belegbar

sein sollten wie Lebendsunterhalt, Miete ,

Unterhaltsverpflichtungen meine Stundung aus

finanziellen Gründen beantragen können,kannst

Du auch jetzt noch.

Ingnorierst Du die Aufforderung wird das gegen

Dich verwendet,

Du mußt sofort reagieren und zum Beispiel

entweder die MPU Buchen oder unter Angaben

von Gründen mit der bitte um Verschiebung aus

finanziellen Gründen.

Das sagt aus: der hat intresse und bemüht sich,

der hat die Dringlichkeit der Situation erkannt

und reagiert....Aha Lernprozess hat funktioniert.

Ingnoranz bedeutet: keinen Bock, kein Intresse,

kein Lernprozess, also braucht der auch keinen

Schein.

Jene Beamte die sowas beurteilen sind auch

Menschen wenns oft auch schwerfällt das zu

glauben aber die einfachsten Denkmuster hat

und versteht auch ein Beamter,

Du solltest nun schleunigst den Nachweis

erbringen das Du dich in Reuhe und Verständniss

deiner Strafe stellst. Sprich mit einem Anwalt

was zu tun ist, freiwillige Sozialstunden im

Behindertenheim oder Rehazentrum,

( Sei es auch nur am Wochenende weil fester Job ) ,

ein entsprechendes Gutachten von Phsychologen

die eine positive Prognose stellen können...

geläutert nach den Sozialstunden...

Nur so kannst Du langfristig aus der Situation das

beste machen und Du lernst auch noch was daraus.

Jol.

am 1. Februar 2010 um 13:22

sehe gerade, dass die nachschulung nicht mehr im raum steht.

du kannst auf den entzug warten oder aber mit der FEB schon jetzt "dealen". wüsste ich woher du kommst, könnte ich dir vielleicht einen RA empfehlen...

ggf. pn.

am 1. Februar 2010 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von leznew

Ich habe die Frage nicht gestellt um mich hier an den Pranger stellen zu müssen,

Falls es noch keiner geschrieben hat:

ein RA hätte dich nicht an den Pranger gestellt. Der wird dir dann sagen, wie du was am ehesten zu machen hast und er wird auch derjenige sein, der dir bei der Wahrung der Fristen hilft bzw, verstrichene Fristen evtl. verlängern.;)

Ansonsten sind wir hier alle tausendmal schlauer als andere und können nicht anders, als klugzuscheißen...

:D

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Jene Beamte die sowas beurteilen sind auch

Menschen wenns oft auch schwerfällt das zu

glauben aber die einfachsten Denkmuster hat

und versteht auch ein Beamter,

Jol.

Das hat noch nichtmal etwas mit Denkmustern zu tun. Die Vorgehensweise ist garantiert in irgendeiner Vorschrift geregelt.

Die Beamten werden die einfach abarbeiten, da sie nur nach vorliegenden Fakten beurteilen können. Die wissen nicht, was für ein Charakter dahinter steckt.

am 1. Februar 2010 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Die Vorgehensweise ist garantiert in irgendeiner Vorschrift geregelt.

die vorgehensweise (des die mpu anordnenden beamten) ist durch irgendeine vorschrift zulässig, aber nicht bindend, würde ich sagen. im übrigen - konform.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

"die mpu-anordnung ist rechtens und die mods sollen den thread so schnell wie möglich schliessen, damit bloss keine anderen meinungen...."

sorry, ich HABE eine andere. es ist zutreffend, dass du gegen eine mpu-anordnung keine rechtsmittel hast. erst nach dem "unrechtmässigen" entzug der fahrerlaubnis kannst du dagegen vorgehen. chancen hast du allerdings nur, wenn du die "nachschulung" (=pukteabbauseminar) absolviert und (wenn auch verspätet) eingereicht hast.

to be continued, hoffe ich.

es ging nie darum meinungen nicht hören zu wollen, sondern dem wunsch des TE nachzukommen und hier keinen pranger draus werden zu lassen.

initiale frage war "ist eine anordnung rechtens"

ja, das ist sie. frage beantwortet...

was will man denn noch außer anprangern, fingerzeigen und klugsch*** an antworten erhalten, wenn man eine nach außen hin recht "kreative" einstellung zu haben scheint?

der thread wird früher oder später eh in nutzlose polemik und schuldzuweisung verfallen, daher kam mein vorschlag ihn zu schließen bevor es dazu kommt.

und, mal ganz subjektiv gesagt, diese "gehe zum anwalt und hole dir rechtsmittel ein" antworten kann ich echt nicht mehr hören.

1. wir haben offensichtlich zu wenig wichtiges an den gerichten zu klären

2. jeder heinzfred rennt zum anwalt um SEINEN mist ungeschehen zu machen (in diesen fällen geht es ja nicht um rechtsprechung, sondern um abwendung einer rechtlich richtigen strafe!)

3. was soll ein anwalt bitte machen?

"liebe führerscheinstelle, er hat zwar zig mal gegen vorschriften verstoßen, dies in der probezeit....die dunkelziffer ist sicherlich auch viel höher, weil er ja nicht jedesmal erwischt wurde und im grunde ist er auch wenig einsichtig weil es ja alles schon "lange her und nicht so schlimm ist", aber letztlich ist das gerade bei ihm persönlich alles so ungerecht das wir alle anderen autofahrer, die sowas nicht machen, dadurch bestrafen sollten, dass wir ihn nicht bestrafen."

hochachtungsvoll Dr. H. Rechtsverdreher.

Rechnung an den Steuerzahler: 2000Euro Gerichtskosten

Rechnung an die Advocard (wird ja mittel Beitragserhöhung dann von allen anderen wieder aufgefangen) 5000Euro

Urteilschreiben an den TE:

es tut uns leid sie mit gängiger gesetzsprechung und einer nicht auf sie persönlich angepassten StVO belästigt zu haben.

 

:rolleyes:

 

ich habe dann mal vorherige und zukünftige antworten konsolidiert bzw. komprimiert vorweg genommen ;)

am 1. Februar 2010 um 15:21

Zitat:

es ging nie darum meinungen nicht hören zu wollen, sondern dem wunsch des TE nachzukommen und hier keinen pranger draus werden zu lassen.

ok, so gesehen hast du nicht unrecht und ich kann auch einem teil deiner weiteren ausführungen zustimmen. jedoch nur bis zu einem gewissen punkt:

Zitat:

2. jeder heinzfred rennt zum anwalt um SEINEN mist ungeschehen zu machen (in diesen fällen geht es ja nicht um rechtsprechung, sondern um abwendung einer rechtlich richtigen strafe!)

ganz klar - der te hat mist gebaut und gehört dafür bestraft. eine mpu stellt jedoch keine strafe dar, sondern dient dazu, die fahreignung nachzuweisen.

tut man es nicht, gilt man für 15 jahre als unfähig am strassenverkehr teilzunehmen. aber sind ein paar geschwindigkeitsübertretungen und eine ungesicherte ladung ausreichend, um jemandem 15 jahre lang die teilnahme vorzuenthalten?

darum geht's (mir), nicht um die "strafe".

Zitat:

3. was soll ein anwalt bitte machen?

sich zunächst mal den fall näher ansehen - mehr will ich doch gar nicht. :)

nunja, die Probezeit dient in der Regel dazu sich zu beweisen, das scheint nicht geklappt zu haben, wie könnte es also die nächsten Jahre wohl besser werden?

Zitat:

Original geschrieben von modi-schrauber Und sollten dabei deine Leberwerte ebenfalls nicht stimmen, erst recht.

Bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung interessieren Leberwerte nicht.

Allerdings ist eine MPU die nichts mit Alk oder Drogen zu tun hat eher schwerer als die Verkehrsrechtliche.

Das man keinen Alk mehr trinkt oder keine Drogen mehr nimmt kann man forensisch überprüfen,zumindest kann man relativ genau nach typischen Abbauprodukten suchen.

Aber wie will man nachweisen das man nicht mehr zu schnell fährt,die Ladungssicherung ernst nimmt und nie weider mit erloschener BE unterwegs ist?

Da muß man sehr schlüssig analysieren wie es dazu kommen konnte und gute Argumente liefern um glaubhaft zu machen das man aus den Fehlern gelernt hat und sie sich nicht mehr wiederholen.

 

Nun zu was aus dem Startbeitrag,

 

Zitat:Im Internet habe ich gelesen das eine Verwarnung ausgesprochen wird und die Teilnahme freiwillig ist.

Das würde gelten wenn du ganz normal deine Nachschulung gemacht hättest und nochmals einen A oder zwei B Verstöße aufs Konto gebucht hättest. Dann wäre die Möglichkeit eines psychologischen Gesprächs angeboten worden das man nicht annehmen muß,aber sollte da dann Punkte gestrichen werden.

Wenn aber der Führerschein aus welchen Gründen auch immer innerhalb der Probezeit entzogen wurde ist  bei einem A oder zwei B Verstößen nach der Wiedererteilung eine MPU zwingend anzuordnen.Die Sachbearbeiter in den Behörden haben da gar keine Möglichkeit Gnade walten zu lassen,bestenfalls können sie die Frist etwas verlängern.

 

 

Wenn du es noch deutlicher erklärt willst schau mal ins Verkehrsportal,in der dortigen MPU-Rubrik tummeln sich von MPU-Kandidaten,ehemalige Absolventen und sonstige Mitleser auch Polizisten,Angestellte von Verkehrsbehörden,ein Leiter einer Führerscheinstelle und auch Anwälte.

 

@ turbocivic:

ja, strafe war dusselig ausgedrückt. ich hätte konsequenz schreiben müssen. ein fehlverhalten das zur konsequenz hat, dass mittels MPU die tauglichkeit zum führen eines kraftfahrzeugs überprüft wird.

;)

wobei ich mich noch immer frage was der anwalt helfen soll.

(abgesehen davon das ich es schlimm finde wenn er helfen könnte...aber das ist ein anderes thema)

letztlich finde ich die MPU angemessen und völlig richtig.

möglicher outcome:

1. der TE ist tatsächlich nicht geeignet zum führen von KFZ

2. der TE wird wachgerüttelt und ändert seine einstellung.

klar wird man im alter ruhiger, aber zu unruhig sollte man in jungen jahren auch nicht sein. so ne MPU kann da sicherlich sensibilisieren ;)

am 1. Februar 2010 um 15:34

leute lasst ihn doch zufrieden

das Geld für das Aufbauseminar wurde doch schon für die nicht eingetragenen Felgen verwendet dann hat man halt kein Geld mehr :D

am 1. Februar 2010 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Wenn du es noch deutlicher erklärt willst schau mal ins Verkehrsportal,in der dortigen MPU-Rubrik tummeln sich von MPU-Kandidaten,ehemalige Absolventen und sonstige Mitleser auch Polizisten,Angestellte von Verkehrsbehörden,ein Leiter einer Führerscheinstelle und auch Anwälte.

nun gut - a- und b- verstösse sind überhaupt nicht meine baustelle.

aber ich denke das forum von ***Link entfernt, bitte die Linkregeln beachten. MfG steini111*** ist in diesem fall (und vielen anderen fällen) das bessere. das "vp" dient der massenabfertigung und -deligierung zur mpu.

Zitat:

Original geschrieben von leznew

Moin Moin

....

Muss ich jetzt eine MPU machen oder kann ich da gegenan gehen?

Vielen Dank im Voraus

Ja, Du musst jetzt eine MPU machen und ja, Du kannst versuchen dagegen anzugehen.

Ich persönlich würde nicht dagegen angehen und würde versuchen durch die MPU zu kommen. Dann würde ich versuchen mich ein wenig unauffälliger im Straßenverkehr zu bewegen.

Ich glaube mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Gerechtfertigt ist die Maßnahme auf alle Fälle.

Zum Glück kenne ich mich da nicht aus.

Ist das bei den Vergehen des TE auch so, dass Leberwerte auch mit heran gezogen werden?

Bei meinem Kollegen damals wurde das regelmäßig getestet, weil er wegen Alkohol seinen Lappen abgeben musste. Also auf Drogen, Alkohol, usw.!

Zitat:

Original geschrieben von leznew

Oder bindet ihr eure Selterkisten im Auto fest?

Ja! Habe min. immer 2 billige Sicherungsgurte im Wagen. (Besser als nichts!) Zum einkaufen nehme ich eine große Kiste mit, die ich im Kofferraum fixiere.

 

 

Auf Wunsch des Threaderstellers, schließe ich jetzt diesen Thread!

Bitte keinen neuen Thread hierzu anfangen!

MfG

Johnes

*** CLOSED ***

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