Motorsoftware führt zum erlöschen der Betiebserlaubniss
Hallo,
ich brauche Bitte ein paar Meinungen.
Ich bin Halter und Eigentümer eines KFZ. Mein Sohn fährt diesen Wagen.
Er hat bei einer Firma eine Motorsoftware aufspielen lassen, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat.
Eine Zustimmung wurde von mir nicht erteilt und wäre auch verweigert worden.
Die Firma hat auch bei mir als Halter und Eigentümer keine Zustimmung eingeholt.
Frage:
Hat sich die Firma der Sachbeschädigung bzw. der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht?
Kann daher von der Firma der Rechnungsbetrag zurückgefordert werden und muss die Firma auf Ihre Kosten den Ausgangszustand am Fahrzeug wieder herstellen?
Vielen Dank
Gruß
Klaus
69 Antworten
Mal ganz ungeachtet ob sich das jetzt in Italien oder in Deutschland abspielt, finde ich die Fragestellung durchaus interessant und auch gar nicht so eindeutig wie hier einige meinen.
Und jetzt mal ehrlich - hier dem TE eine schlechte Erziehung des Sohnes vorzuwerfen halte ich für sehr fragwürdig. Wir waren doch alle mal jung und haben auch sicherlich die ein oder andere Dummheit gemacht, ohne dass jeder gleich schlecht erzogen war.
Was mich an der Stelle aber interessieren würde: ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich die Firma auch für solche Fälle absichert. Hat der Filius vielleicht irgendwas unterschrieben im Sinne von "Eigentümer" oder "berechtigt die Änderung durchführen zu lassen"?
Wenn ja - Arschtritt
Wenn Nein - Fa. kontaktieren und kostenlos rückrüsten lassen.
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 08:23:50 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 21. Januar 2022 um 07:15:04 Uhr:
Ich finde die ganze Fragestellung ziemlich komisch. In meinen Augen solltest Du ein ernstes Wörtchen mit Deinem Sohnemann sprechen und sein Sparschwein anzapfen anstatt den Fehler bei der Werkstatt zu suchen.Die Kohle für das Tuning hatte er ja. Vielleicht hat er die Kohle für die Rückrüstung ja auch...
Gruss
Jürgen1. Wieso ist die Fragestellung komisch.
2. Hier wurde mein Eigentum nicht zu meinem Vorteil, sondern zu meinem Nachteil verändert.
3. Wenn hier eine Werkstatt Hand anlegt, dessen Ausführung wissentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, dann sollte zumindest eine Bestätigung des Eigentümers überprüft werden.
4. Das sind Obliegenheitspflichten.
5. Die Werkstatt sollte in einem solchen Fall sagen, lege mir eine Vollmacht zum Ausführen der Arbeiten vor.
6. Mit meinem Sohn habe ich schon ein Wörtchen gesprochen.
1. die Fragestellung ist insofern komisch (um nicht peinlich zu sagen), als man eigene Versäumnisse und die Defizite des Nachwuchses nun versucht abzuwälzen auf eine Firma, die einfach nur vom Besitzer eines Fahrzeuges den Auftrag ausgeführt hat. Man selbst hat versäumt den Nachwuchs entsprechend zu informieren/erziehen, der Nachwuchs hat kein Gefühl für die Sache - die Firma soll es ausbaden und den Geldbeutel auf machen. Das ist jetzt bewusst unschön dargestellt und soll Dich nicht beleidigen - aber die Hauptfehler in diesem Fall liegen in Eurer Familie und nicht in der beauftragten Firma.
2. nur von wem? Täter ist Dein Sohn, DER hat Dein Eigentum missachtet und die ihm zu treuen Händen überlassene Sache nicht in Deinem Sinne verändern lassen! Die Werkstatt ist hier nur Werkzeug zur Erfüllung.
3. Deine Erwartungshaltung ist nicht erfüllbar. Es gibt da so viele Dinge ... der Besitzer/Nutzer des Fahrzeuges muss nicht der Halter sein, beide wiederum müssen nicht Eigentümer des Wagens sein ... welche Recherchearbeit sollen denn Werkstätten wegen jedem Pups leisten? Das ist schlicht nicht möglich. Stell Dir vor, alle Dienstwagennutzer einer größeren Firma müssen das bei jedem Werkstattbesuch vorlegen, die Wagen sind geleast und gehören der Firma nicht und auch den Mitarbeitern nicht die sich drum kümmern müssen - wie erwartest Du soll das abgewickelt werden? Und wer es bezahlen würde ist eh klar?
4. nicht von dieser Firma in der Form wie Du sie erwartest. Sondern vom Besitzer des Wagens Dir gegenüber.
5. siehe 3. - dann dürfte an vielen Millionen Fahrzeugen nichts mehr geschraubt werden, weil sie alle weder vom Halter noch vom Eigentümer für irgendwas in die Werkstatt gekommen sind. Genauso wie ich nächste Woche einen GW in die Werkstatt bringe (der mir weder gehört noch dessen Halter ich bin) und dort Arbeiten beauftrage und sogar von einem Konto bezahle das mir nicht gehört. Also welche Recherche soll die Werkstatt machen? Oder nur bei bestimmten Dingen? Welche sind das? Bereits die Entscheidung für einen Reifen kann knifflig sein ...
6. da gibts ja nicht viel zu sagen (zumindest bei mir wäre das so): auf eigene Kosten rückgängig machen, dann dauerhaft den Schlüssel abgeben, keine Nutzung mehr eines meiner Fahrzeuge (hoffentlich hat der eine gute Jacke und ein gutes Fahrrad, und nette Kumpels die ihn am WE mitnehmen)
meine Werkstatt schreibt beim Radwechsel z.B. einen Hinweis zum Nachziehen der Radmuttern auf die Rechnung;
und bei Leistungssteigerung entsprechender Vermerk, dass umgehend eine Eintragung vorzunehmen ist....
und wer sich nach Leistungssteigerung erkundigt, weiss doch meist genau was Sache ist - wie bei Rädern, AGA, Leuchten etc. ;
Veränderungen können immer die BE betreffen, das Wissen sollte beim Auftaggeber vorausgesetzt werden können
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 09:14:27 Uhr:
Zitat:
@DerSterni schrieb am 21. Januar 2022 um 08:36:45 Uhr:
Warum wird hier ständig nach Möglichkeiten gesucht dritten die Schuld in die Schuhe zu schieben?
Die Werkstatt hat, laut aktueller Faktenlage, komplett rechtskonform gehandelt.Hier hätte wohl eher dein Sohn, an dessen Erziehung es wohl mangelt, den Arsch in der Hose haben müssen um dir bescheidzusagen.
Wende dich mit all deinem Groll an ihn.An der Erziehung meines Sohn mangelt es nicht, eher vielleicht an deiner. Du bildet dir eine Meinung über andere ohne die Menschen zu kennen. Fehler macht jeder, anscheinend Du keine.
Fehler machen ist das eine, sich Fehler nicht einzugestehen ist das andere.
Andere für seine Fehler verantwortlich zu machen ist nochmal was anderes, und zwar das allerletzte.
Hat sich in unserer Vollkaskogesellschaft aber leider etabliert.
Heimlich auf Papas Auto Software raufdaddeln zu lassen ohne die Zähne auseinander zubekommen ist bei dir ein Zeichen guter Erziehung?
Okay, hier treffen Lebensansichten aufeinander.
Kannst ja mal meine Kinder fragen obs ihnen in den Sinn kommen würde...
Ähnliche Themen
Hallo TE
Einmal tief durchatmen und deinem Sohn den Spaß gönnen.
Natürlich nur mit den damit verbundenen weiteren Schritte.
Leistungssteigerung eintragen lassen. Versicherung informieren und Übernahme aller damit verbundenen Kosten durch deinen Sohn.
Immer daran denken das wir alle mal jung waren.
Zitat:
audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 06:59:13 Uhr:
Hallo,
ich brauche Bitte ein paar Meinungen.
[...]
Frage:
Hat sich die Firma der Sachbeschädigung bzw. der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht?
Nein.
Zitat:
Kann daher von der Firma der Rechnungsbetrag zurückgefordert werden und muss die Firma auf Ihre Kosten den Ausgangszustand am Fahrzeug wieder herstellen?
Nein.
Nur dein Sohn hat 100% Verantwortung darüber.
Da der ja 2017 schonmal 19" Räder auf 'nem A3 (gleiches Fahrzeug wie hier?!) hat eintragen lassen, dürfte er sich ja zumindest rudimentär mit Änderungen am Fahrzeug auskennen... sollte dann also die Folgen von Motortuning grob kennen. 😉
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2022 um 09:29:18 Uhr:
meine Werkstatt schreibt beim Radwechsel z.B. einen Hinweis zum Nachziehen der Radmuttern auf die Rechnung;
... und genau dieser Zusatz ist die Tinte nicht wert mit der er gedruckt ist. So einfach kann sich keine Werkstatt aus der Verantwortung schreiben
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2022 um 09:25:14 Uhr:
1. Was mich an der Stelle aber interessieren würde: ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich die Firma auch für solche Fälle absichert.
2. Hat der Filius vielleicht irgendwas unterschrieben im Sinne von "Eigentümer" oder "berechtigt die Änderung durchführen zu lassen"?
3. Wenn ja - Arschtritt
4. Wenn Nein - Fa. kontaktieren und kostenlos rückrüsten lassen.
1. vorstellbar
2. wenn es eine seriöse Firma war, gab es sicherlich eine Auftrag und der musste unterschrieben werden. Und zumindest bei mir wäre da auch der Vermerk drauf in etwa "der Auftraggeber ist sich der etwaigen Auswirkungen auf die BE bewusst und wurde über die etwaigen Folgen aufgeklärt und akzeptiert das". Und dann gab es auch eine Rechnung, wo das nochmal drauf ausgewiesen wurde. Oder etwa nicht?
3. ja, aber nur an den Sohn.
4. wenn es eine windige Bude war die das nicht wie zu 2 beschrieben macht ... dann rüsten die kostenlos gar nix zurück (würde ich erwarten). Aber selbst wenn das rechtlich so möglich wäre - es wäre nicht mein Weg. Der Vertrauensbruch und der Missbrauch mit der ihm zu treuen Händen überlassenen Sache ging nunmal aus vom Sohn. Ich finde es das falsche Signal, wenn der dann da auch noch in der Hinsicht schadlos rauskommen sollte. Ich als Fahrzeugeigentümer würde dem sagen, er soll das wieder rückrüsten lassen. Ich zahle dafür nix, ob er da was bezahlen muss ist sein Problem. Dann gibts noch eine Kontrolle ob es wirklich wieder ordentlich ist (die auch Sohnemann bezahlt) und dann ist Ende der Geschichte und er fährt fortan Fahrrad
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2022 um 09:29:18 Uhr:
meine Werkstatt schreibt beim Radwechsel z.B. einen Hinweis zum Nachziehen der Radmuttern auf die Rechnung;
Das finde ich eh kurios. Wenn die Werkstatt von Winter- auf Sommerräder umsteckt, dann bekomme ich groß diesen Hinweis an den Spiegel gehängt. Wenn aber im rahmen der Wartung alle Räder ab waren und wieder drauf kamen nicht. Also zumindest ich verstehe das nicht. Entweder die sind fest - dann sind sie das wenn die Bremse gemacht wurde genauso wie beim Umstecken. Oder sie müssen kontrolliert werden - dann aber auch wenn die Bremse gemacht wurde genauso wie beim Umstecken.
Zitat:
@pido schrieb am 21. Januar 2022 um 09:33:21 Uhr:
Hallo TE
Einmal tief durchatmen und deinem Sohn den Spaß gönnen.
Natürlich nur mit den damit verbundenen weiteren Schritte.
Leistungssteigerung eintragen lassen. Versicherung informieren und Übernahme aller damit verbundenen Kosten durch deinen Sohn.
Immer daran denken das wir alle mal jung waren.
Das wäre doch vielleicht ein Weg gewesen, wenn der Sohn VORHER mal mit dem Vater drüber geredet hat und darüber in dieser Form eine Einigung erzielt wurde. Aber nicht wenn es so hinterrücks einfach gemacht wird. Man kann doch nicht alles durchgehen lassen so einfach? Auch wenn die jung sind nicht.
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 09:15:13 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 21. Januar 2022 um 08:56:53 Uhr:
Mich würde mal interessieren, ob das Profilbild den korrekten Hinweis darüber gibt, dass der ganze Sachverhalt sich in Italien abspielt.So ist es. Wobei italienisches Recht sich hier vom deutschen nicht Großartig unterscheidet.
das müssen Andere beurteilen.
Ob das die vielen Experten hier aber berücksichtigt haben, vage ich zu bezweifeln.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2022 um 09:35:26 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2022 um 09:29:18 Uhr:
meine Werkstatt schreibt beim Radwechsel z.B. einen Hinweis zum Nachziehen der Radmuttern auf die Rechnung;... und genau dieser Zusatz ist die Tinte nicht wert mit der er gedruckt ist. So einfach kann sich keine Werkstatt aus der Verantwortung schreiben
da sich dazu sicherlich jemand Gedanken gemacht hat - z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001 - frage ich Dich, wie Du darauf kommst, dass das nicht ausreichen soll?!
muss es sogar gegenzeichnen...
wird tatsächlich auch bei anderen Massnahmen, wenn die Räder ab waren, so gemacht....
Also, es wurde am Wagen folgendes gemacht. Audi RS3 Bj 2018 bei Dynamic Klappensteuerung immer offen. Bei der Durchführung der Arbeiten wurde kein Hinweis auf erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben. Auf der zugesendeten Rechnung erscheint folgender Hinweis. "Änderungen am Motorsteuergerät können zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen". Soviel zu Thema und schlechter Erziehung.
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2022 um 09:54:14 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2022 um 09:35:26 Uhr:
... und genau dieser Zusatz ist die Tinte nicht wert mit der er gedruckt ist. So einfach kann sich keine Werkstatt aus der Verantwortung schreiben
da sich dazu sicherlich jemand Gedanken gemacht hat - z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001 - frage ich Dich, wie Du darauf kommst, dass das nicht ausreichen soll?!
muss es sogar gegenzeichnen...
@CivicTourer
wird tatsächlich auch bei anderen Massnahmen, wenn die Räder ab waren, so gemacht....
Weil es bei korrekter Montage technisch gesehen keinen Grund gibt , die Räder nach x km nachzuziehen.
Entweder korrekt fest oder gepfuscht. Dazwischen gibt es nichts und da "setzt" sich auch nichts. Das hat z.B der ADAC schon vor Jahren bestätigt und m.W. sehen die Gerichte das auch so.
Da die Werkstätten aber anscheinend ihrer Arbeit oftmals selbst nicht über den Weg trauen, schreiben sie das halt immer noch gerne dazu.
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 10:01:19 Uhr:
Also, es wurde am Wagen folgendes gemacht. Audi RS3 Bj 2018 bei Dynamic Klappensteuerung immer offen.
1. Bei der Durchführung der Arbeiten wurde kein Hinweis auf erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben.
2. Auf der zugesendeten Rechnung erscheint folgender Hinweis. "Änderungen am Motorsteuergerät können zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen".
3. Soviel zu Thema und schlechter Erziehung.
Hmmm ... Du bist etwas gutgläubig?
1. woher weißt Du das? Bestimmt von Deinem Sohn ... also ist die Aussage nichts wert. (sorry) Außerdem weiß man doch zumindest rudimentär, was iO ist und was nicht. So dumm ist doch heute kaum noch einer, dass er annimmt so eine Manipulation sei legal und unproblematisch? (ich muss mal meine Tochter (10) fragen was die zu der Thematik meint ...)
2. war zu erwarten.
3. nun, da gehen die Ansichten ja immer auseinander. Ich halte es schon für ein Defizit irgendwo, wenn jemand eine Sache die ihm nicht gehört ohne Rücksprache rechtlich bedenklich verändert. Da ist doch irgendwo das Gespür nicht da für Eigentumsverhältnisse und Haftung und Vertrauen und was da alles mit zusammen hängt. Da nützt es auch nix wenn er der alten Dame gegenüber immer nett guten Tag sagt und die Mülltonne reinrollert - er hat sich an Eigentum eines anderen was er geliehen hat "vergriffen", er hat die Haftung des Halters berührt, er hat auch für den Halter evtl Probleme in Kauf genommen (Polizeikontrolle?), usw ... da fehlt doch scheinbar schon ein Baustein im Bewusstsein des jungen Mannes? Aber auch bei Dir sehe ich, dass der "kleine Prinz" das wohl nicht geklaut hat - er soll jetzt möglichst wenig Schuld sein, alles soll die Firma ausbaden? Warum? Der Hauptfehler liegt im fett gedruckten.