Motorsoftware führt zum erlöschen der Betiebserlaubniss

Hallo,

ich brauche Bitte ein paar Meinungen.

Ich bin Halter und Eigentümer eines KFZ. Mein Sohn fährt diesen Wagen.
Er hat bei einer Firma eine Motorsoftware aufspielen lassen, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat.
Eine Zustimmung wurde von mir nicht erteilt und wäre auch verweigert worden.
Die Firma hat auch bei mir als Halter und Eigentümer keine Zustimmung eingeholt.

Frage:

Hat sich die Firma der Sachbeschädigung bzw. der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht?
Kann daher von der Firma der Rechnungsbetrag zurückgefordert werden und muss die Firma auf Ihre Kosten den Ausgangszustand am Fahrzeug wieder herstellen?

Vielen Dank

Gruß

Klaus

69 Antworten

Nachdem Junior jetzt schon der Arsch auf Grundeis gegangen ist wird er Papa sicherlich beichten, dass die Werkstatt ihn vor Auftragsbestätigung informiert hat.

Mhm. Sehr sicher sogar.

Wie dem auch sei, ich wünsche noch viel Erfolg bei der Suche nach dem Sündenbock.

wurde kein hinweis gegeben, oder sagt dein sohn es wurde kein hinweis gegeben?
evtl hat er es aus lauter vorfreude überhört?

Es ist ja schön, dass hier immer wieder auf die Erziehung der Kinder abgespielt wird. Darum sind ja die deutschen bei uns teilweise sehr beliebt. Vor allem jetzt wieder in der Skisaison wenn man sich das Verhalten deutscher Jugendlicher auf den Skihütten und auch teilweise deren Eltern näher betrachtet. Perfekte Erziehung kann man nur sagen.

Und wieder wird das Problem bei Dritten gesucht, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen.
Scheint eine grundsätzliche Sache zu sein...

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Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 10:01:19 Uhr:


Also, es wurde am Wagen folgendes gemacht. Audi RS3 Bj 2018 bei Dynamic Klappensteuerung immer offen. Bei der Durchführung der Arbeiten wurde kein Hinweis auf erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben. Auf der zugesendeten Rechnung erscheint folgender Hinweis. "Änderungen am Motorsteuergerät können zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen". Soviel zu Thema und schlechter Erziehung.

ist denn nun die BE erloschen oder nicht ?! Das "können" ist ja völlig offen formuliert.....

ggf. müsste man erstmal eine Lautstärkemessung machen, kenne aber die lokalen Gesetze nicht.....

in Frankfurt wüde so ein Auto gerne von der Polizei kontrolliert, dann TÜV-Vorführung und man weiss, ob es erlaubt/i.R. der BE ist 😁 - allerdings meist eine teure Lösung.....

Nun geht es aber nicht um das Verhalten anderer Kinder oder anderer Nationen - ich gebe Dir Recht, da gibt es überall Arschlöcher. Und viele "Party-Skifahrer" sind mir auch sehr suspekt und ich brauche das auch nicht mit der Halligalli-Drecksauparty an der Piste, geschweige denn dass ich da wohnen und mir das wochenlang antun wollte.

Es geht hier um DEINEN Sohn. Der hat von Dir leihweise ein Auto, hat an diesem Gegenstand der ihm nicht gehört gesetzlich nicht zulässige Änderungen vorgenommen ohne Dich zu befragen/informieren. Was also hat das mit dt. Skifahrern zu tun? Nichts. Wo hat er das her? Auch nicht von den dt. Skifahrern vermute ich. Also ist hier doch mal eine kurze Reflexion angebracht? Aber es wird nur reflektiert: die Werkstatt hat nicht nachgefragt und muss zahlen. Wer halt nicht nachgefragt hat und Dein Eigentum verändert hat war aber eben federführend Dein Sohn.

Oder doch ein dt Jugendlicher beim Skifahren?

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 10:27:50 Uhr:


Es ist ja schön, dass hier immer wieder auf die Erziehung der Kinder abgespielt wird. Darum sind ja die deutschen bei uns teilweise sehr beliebt. Vor allem jetzt wieder in der Skisaison wenn man sich das Verhalten deutscher Jugendlicher auf den Skihütten und auch teilweise deren Eltern näher betrachtet. Perfekte Erziehung kann man nur sagen.

Tja, da könnt ihr echt noch was von uns lernen.
Hier in D und insbesondere auf Motortalk hat noch nie einer mit 14 geraucht, heimlich Po.... geschaut oder mit 16 sein moped frisiert. Und unsere Kinder sind sogar noch viel besser erzogen als wir es ohnehin schon waren 😉

Glaubst du nicht? - ich auch nicht😛

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 10:27:50 Uhr:


Darum sind ja die deutschen bei uns teilweise sehr beliebt. Vor allem jetzt wieder in der Skisaison wenn man sich das Verhalten deutscher Jugendlicher auf den Skihütten und auch teilweise deren Eltern näher betrachtet. Perfekte Erziehung kann man nur sagen.

Ach lass doch den Quatsch, jetzt auf irgendwelche angeblichen Unterschiede zwischen Deutschen und Italienern einzugehen. Wenn 10 italienische Jugendliche auf dem Oktoberfest sind, dann lassen die es vielleicht auch krachen und verhalten sich vielleicht ein bisschen anders als zuhause.

In der Sache finde ich deine Frage nicht abwegig, auch wenn das die Mehrheit der User offenbar anders sieht. Nach deutschem Recht muss der Halter nicht identisch mit dem Besitzer und dieser wiederum nicht identisch mit dem Eigentümer sein. Tatsächlich ist es sogar üblich, dass der Fahrer/Besitzer Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Auto abschließt. Das fängt beim Tanken an, geht über den Kauf von Zubehör und die Beauftragung einer Werkstattleistung. Kommt ein Kunde und will einen Ölwechsel, eine Inspektion oder eine teure Reparatur, dann ist es völlig normal, dass dafür keine Erlaubnis des Halters benötigt wird.

Im deutschen Recht gibt es dafür gesetzliche Regeln zur sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag". Im Wiki-Artikel findest du da auch die unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag:

"Widerspricht die Geschäftsführung dem Willen des Geschäftsherrn und ist dieser nicht unbeachtlich, liegt eine unberechtigte GoA vor. Diese gibt dem Geschäftsherrn einen Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Geschäftsführer wenigstens fahrlässig den entgegenstehenden Willen des Geschäftsherrn außer Acht lässt. Ist dies der Fall, ist der Geschäftsführer zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die durch seine Geschäftsführung verursacht werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn den Geschäftsführer bezüglich der konkreten Schadensverursachung kein Verschulden trifft."

Du kannst jetzt mal schauen, ob es in Italien vergleichbare Regelungen gibt. Im Ergebnis schließe ich mich aber der Meinung an, dass sich die juristische Aufarbeitung schon zeitlich nicht lohnt und die Sache unnötig kompliziert macht und dass dein Sohn dafür geradestehen sollte. Ich würde ihn dazu veranlassen, die Änderung der Klappensteuerung wieder rückgängig machen zu lassen. Am Besten in derselben Werkstatt, dann hat die auch ein gewisses Feedback über die Fragwürdigkeit solcher Änderungen. 🙂

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 10:27:50 Uhr:


Darum sind ja die deutschen bei uns teilweise sehr beliebt. Vor allem jetzt wieder in der Skisaison wenn man sich das Verhalten deutscher Jugendlicher auf den Skihütten und auch teilweise deren Eltern näher betrachtet. Perfekte Erziehung kann man nur sagen.

Na, na, na! Pauschale Rundumschläge sind in der Diskussion aber auch nicht zielführend! 🙄

Was mich (als Außenstehenden) in dieser Sache allerdings zum Nachdenken bringt,

ist das Verhalten der Werkstatt. Meine Werkstatt hätte garantiert das Aufspielen dieser Motorsoftware abgelehnt, wenn dadurch

wissentlich

die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

(Und sie hätte mich garantiert auch nicht danach gefragt,
was meine Frau als Fahrzeughalterin zu meinem Auftrag meint.)

😁 😉

Zitat:

@DavidMay schrieb am 21. Januar 2022 um 08:35:42 Uhr:


(...)
Vergleichbares Beispiel: Wenn ich Handwerker in meine Mietwohne hole, ist der Handwerker dann zuständig zu prüfen, ob ich ggf. Individualklauseln im Mietvertrag oder gesetzliche Anforderungen dem Vermieter gegenüber einhalte?

Ob vergleichbar, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass KEIN Handwerker auch nur EINEN Finger gerührt hat, bevor er von mir den Auftrag nicht bestätigt bekommen hat.

Vereinbarung mit dem Mieter war: "Erledigen, Kosten von der Miete abziehen".
Handwerker: "Nö, ich tue keinen Strich, bevor der Vermieter den Auftrag nicht bestätigt."

Frag mich nicht nach der Rechtsgrundlage, ich berichte nur von meiner Frust, mich mit Handwerkern abstimmen zu müssen, während der Mieter einen Mietnachlass von mir hatte, um sich um diese Dinge als (sein eigener) "Hausmeister" zu kümmern.

Bei Autos (Leasing/Finanzierung) muss zumindest nach Unfällen die Bank ins Boot geholt werden, und viele Papiere müssen unterschrieben werden.

Beim Tuning sei das mal dahingestellt. Ich habeim stillen Garagelein mit Bimmercode einige Dinge abgestellt (z.B. die Start Stop Automatik), die beim TÜV nicht ohne weiteres kommentarlos durchgehen... Aus diversen Gründen ist mein Vater der Eigentümer (ich bin aber der Halter).

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 21. Januar 2022 um 10:53:53 Uhr:


Was mich (als Außenstehenden) in dieser Sache zum Nachdenken bringt, ist das Verhalten der Werkstatt. Meine Werkstatt hätte garantiert das Aufspielen dieser Motorsoftware abgelehnt, wenn dadurch wissentlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. (Und sie hätte mich garantiert auch nicht danach gefragt,
was meine Frau als Fahrzeughalterin zu meinem Auftrag meint.)
😁 😉

Die Art "Werkstatt", die derartige Änderungen durchführt, ist sicher nicht die, die die Ausführung ebensolcher Änderungen ablehnt 😁

Zitat:

@Rockville schrieb am 21. Januar 2022 um 10:50:00 Uhr:


Im deutschen Recht gibt es dafür gesetzliche Regeln zur sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag". Im Wiki-Artikel findest du da auch die unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag:

Hast den ganzen Wiki Artikel gelesen?
Geschäftsherr = audiingolsta
Geschäftsführer = audiingolstas Sohn

[Ironie an]
Es geht doch hier nicht darum, dass der Sohnemann des TE verantwortlich ist, sondern wie der TE die Werkstatt trotzdem verantwortlich machen kann 😉
[Ironie aus]

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 21. Januar 2022 um 11:15:07 Uhr:



Hast den ganzen Wiki Artikel gelesen?

Ich kenne die Regeln sogar ohne den Wiki-Artikel. Warum meinst du etwas anderes?

Zitat:

@xis schrieb am 21. Januar 2022 um 11:12:34 Uhr:



Frag mich nicht nach der Rechtsgrundlage, ich berichte nur von meiner Frust, mich mit Handwerkern abstimmen zu müssen, während der Mieter einen Mietnachlass von mir hatte, um sich um diese Dinge als (sein eigener) "Hausmeister" zu kümmern.

Dazu kann ich ein Gegenbeispiel bringen. Mich hat vor ein paar Jahren ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb angerufen und wollte die Zustimmung zur Fällung eines Baumes haben. Ich wusste aber von gar nichts und es hat sich dann herausgestellt, dass mein Mieter eigenmächtig einen Baum im Garten fällen lassen wollte. Ich war dann froh, dass sich der Gala-Betrieb bei mir rückversichert hat, denn ich war mit der Fällung des Baumes nicht einverstanden und habe daher keine Zustimmung erteilt. Stattdessen habe ich dem Mieter mal freundlich mitgeteilt, welche Rechte er hat und welche nicht.

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