Motorschaden was nun ?

Volvo S80 2 (AS)

Am letzten Donnerstag fahre ich los und nach ca 1,5KM geht der Motor aus und aller lichter an. Da das Auto Automatik Getriebe hat, bin ich erstmal zu seite gerollt und dann versucht neue zu starten. Ging nicht. ADAC angerufen, ADAC sagt "sieht aus wie Zahn Riem, schade schleppen wir Sie ab nach Volvo Werkstatt."

Heute war der Werkstatt wieder offen und stellt fest des Keilriemens gesprungen und kaputt gegangen dann mit den verhakt ist, Resultat Motorschaden.

Das auto habe ich gebraucht gekauft in April 2010, hat einen Garantie mit Maximum Deckung von €5000. Neue D5 Motor mit Einbau kostet laut Händler €9500. Jetzt lese ich das Volvo einen Rückruf Aktion startet

http://www.autobild.de/.../volvo-v70-80-doppelrueckruf-1248793.html

Ich bin nicht von Volvo zu diese Thema Angeschrieben worden. Das Auto ist EZ 01/2007 und ist nur 73000Km gefahren.

Ich habe das Auto nicht von einen Volvo Händler gekauft.

Wie sieht ihr das..

1. Kann ich von Volvo verlangen dass die die kosten übernehmen, mit der Begründung, fehlende Schreibens von Volvo (ich habe einen andere für die ölverdunnungs Probleme bekommen) das Auto ist nur 4 Jahre alt und nur 73000Km gefahren.

2. zum Auto Händler gehen und sagen das zum Zeitpunkt des Kaufes war diese "Problem" von Volvo bekannt und er hatte das machen lassen bevor
er mir das Auto verkauft, besonderes weil er hat das zu Inspektion geschickt am tag des Verkaufes.

3. Pech gehabt , €4500 bezahlen und nie wieder von von nicht Volvo Händler kaufen.

Ich bin sehr Dankbar für alle Tips und Rat.

Beste Antwort im Thema

Hi,

du schreibst nicht, was für ein Fahrzeug das ist...

Grundsätzlich würde ich sowohl 1) wie auch 2) angehen. 2) wird sicher schwierig, da es kein Volvo-Händler war.

Wenn die Motorreparatur nun in einer Volvo-Werkstatt stattfindet, würde ich auch diese bitten, einen Kulanzantrag bei Volvo Deutschland einzureichen mit Hinweis auf den fehlenden Rückruf! Das Schadensbild passt ja nun EXAKT zu dem Rückruf.

Schade, dass du Pech mit deinem Volvo hattest. Bevor hier jedoch Fragen auftauchen (1. Beitrag und dann gleich kapitaler Motorschaden), poste doch ein paar Bilder... 🙂

Ich hoffe, dass die Sache gut ausgeht.

Schönen Gruß
Jürgen

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Hi,

du schreibst nicht, was für ein Fahrzeug das ist...

Grundsätzlich würde ich sowohl 1) wie auch 2) angehen. 2) wird sicher schwierig, da es kein Volvo-Händler war.

Wenn die Motorreparatur nun in einer Volvo-Werkstatt stattfindet, würde ich auch diese bitten, einen Kulanzantrag bei Volvo Deutschland einzureichen mit Hinweis auf den fehlenden Rückruf! Das Schadensbild passt ja nun EXAKT zu dem Rückruf.

Schade, dass du Pech mit deinem Volvo hattest. Bevor hier jedoch Fragen auftauchen (1. Beitrag und dann gleich kapitaler Motorschaden), poste doch ein paar Bilder... 🙂

Ich hoffe, dass die Sache gut ausgeht.

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


....Bevor hier jedoch Fragen auftauchen (1. Beitrag und dann gleich kapitaler Motorschaden), poste doch ein paar Bilder... 🙂

Ist nur eine reine "Vorsichtsmaßnahme" gegenüber mißtrauischen Mods....  😉

Gruß
Haeken
der den dir entstandenen Schaden sehr bedauert.......

Das Auto ist einen S80 D5

danke für die Antwort.

Regards

C.

bist du denn sicher, dass der Riemenspanner tatsächlich NICHT ausgetauscht wurde im Rahmen der Rückrufaktion? Äußerlich sieht man dem das meines Wissens und vergleichens nach nämlich nicht an.

Ähnliche Themen

Als der händler den Wagen aufgenommen hat, (bevor er ihm angeschaut hat) hat er mir eine liste von dinge die sowieso gemacht werden sollte gegeben.
Unter anderem

XW R 29102 Riemenspanner

Ich habe in internet recherchiert und kam auf diese Rückruf Aktion.

Zitat:

Original geschrieben von theslades



Jetzt lese ich das Volvo einen Rückruf Aktion startet

http://www.autobild.de/.../volvo-v70-80-doppelrueckruf-1248793.html

Ich bin nicht von Volvo zu diese Thema Angeschrieben worden. Das Auto ist EZ 01/2007 und ist nur 73000Km gefahren.

hallo,

die rückrufaktion gibt es schon etwas länger.
ob die aktion bei deinem fahrzeug bereits abgearbeitet wurde, findet sich über die fahrgestellnummer heraus.

ansonsten sollte es so vorwärtsgehen wie von gseum bereits geschrieben. der händler muss einen kulanzantrag an VCG stellen.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von theslades


Als der händler den Wagen aufgenommen hat, (bevor er ihm angeschaut hat) hat er mir eine liste von dinge die sowieso gemacht werden sollte gegeben.
Unter anderem

XW R 29102 Riemenspanner

Ich habe in internet recherchiert und kam auf diese Rückruf Aktion.

aha,

heisst wahrscheinlich also, dass der riemenspanner incl. riemen noch nicht ersetzt worden ist...

wie ist denn die wartungshistorie laut dem serviceheft?
regelmäßig beim volvo-partner gewesen?
wann war der letzte service (vor deinem kauf)?

gruss

Serviceheft ist up to date. letzte service bei 49000KM in April, einen tag vor meinen Kauf. Allerdings, nicht beim Volvo Händler sondern bei Werkstatt von der Auto Händler wo ich das Auto gekauft habe. Vorbesitzer das Auto war einen Volvo Händler , oder mindestens so steht es in die Fahrzeugpapiere.

Wo steht denn der Wagen jetzt genau?

Sorry, aber es gibt genügend "ungeklärtes" in deinem Bericht. Jeder Volvo- Händler kennt die Brisanz des Riemenspanners. Warum wurde der nicht getauscht? Warum macht ein Wald- und Wiesenhändler irgend einen Service ohne die geringste Ahnung von Volvo? Und das mittendrin?Stand der Wagen ein Jahr? Spätestens mit der Aushändigung der Liste hätte man mit den Rückrufen anfangen müssen.

Ach ja: stell uns den Wagen doch mal vor.

Also....

Volvo S80 D5 Automatic Momentum

Das Auto war am 31.1.2007 an einen Volvo Händler in Heidelberg zugelassen.

In den Serviceheft ist der Stempel von Diese Händler zu sehen.

In April 2010 habe ich den Auto bei einen Händler in Biebesheim gekauft. Diese händler hat den auto Inspektion (mit 48500KM) durchführen lassen bei einen Werkstatt (nicht volvo) in Gernsheim am 06.04.2010. Stempel in Serviceheft vorhanden.

Wie lange das Auto auf dem Hof von Autohändler gestanden ist weiß ich nicht.

Soweit ich weiß wäre die nächste Inspektion in ca 1500KM bei 75000KM fällig.

Volvo haben mich in Mai als auch Oktober wegen die Ölverdunnungs problem (Rückruf nr. 29117) angeschrieben. Da ich Ölstand doch selbe prüfen kann und habe, habe mich entschieden erst beim nächste Inspektion diese Problem beheben zu lassen.

Zu keiner Zeitpunkt habe ich einen Brief von Volvo erhalten um ich zu informieren über den Rückruf 29102 Reimenspanner Problem.

Weißt jemanden wann genau die Riemspanner Problem von Volvo bekannt gegeben war ?

Danke
C.

Hallo,

mal ungeachtet von den gefahrenen Kilometern, meine ich dass bei Volvo mindestens 1x jährlich eine Inspektion in einer Volvo Vertragwerkstatt durchgeführt werden muss.
Das würde bedeuten dass bei Deinem Wagen spätestens jeweils im Januar eine solche fällig gewesen wäre.
Bei Zulassung im Januar 2007 also:

1. Insp. Januar 2008
2. Insp. Januar 2009
3. Insp. Januar 2010
4. Insp. Januar 2011 (also bald)

Im Serviceheft müssten also mind. 3 Stempel + Übergabestempel vorhanden sein.
Wie Du schreibst gibt es aber lediglich 1 Stempel vom April 2010, d.h. es fehlen 2 Inspektionen (1. + 2.).
Die Rückrufaktion war est im September 2010. Nach der (nicht durchgeführten) 3. Inspektion hätte also die VOLVO Werkstatt wahrscheinlich auch nichts getauscht/repariert.

Evtl. ist Volvo ja aber kulant und übernimmt einen Teil der Kosten, da der Wagen erst im 4. Jahr ist.

viel Erfolg

Grüsse

Das Wort Kulanz kennt Volvo Deutschland nicht, so zumindest die Aussage meines Händlers. Volvo Deutschland vertritt die Meinung, dass man eine Anschlussgarantie abschließen kann. Diese hatte ich zum Glück.

Die Frage ist jetzt, wem ein Verschulden vorzuwerfen ist.
1.)
Konnte Volvo Deutschland den Halter des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Benachrichtigung überhaupt ermitteln und fand diese dann auch statt?
Davon ist eigentlich auszugehen - Stichwort Kraftfahrtbundesamt.
2.)
Hat dieser Halter dann ggf. den neuen Halter/Händler informiert und lag es in seiner Pflicht?
Denke eher nicht.
3.)
Trifft den Händler, von dem Du das Auto gekauft hast eine Schuld und besteht eine Verpflichtung seinerseits solche Aktionen regelmäßig zu verfolgen bzw. nachzuforschen?
Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Sollte es für das Fahrzeug keine Garantieverlängerung geben, sehe ich ehrlich gesagt schwarz für Dich. Eine Kulanz durch Volvo Deutschland dürfte eher unwahrscheinlich sein und einem anderen ein Verschulden nachzuweisen nahezu unmöglich.

Trotzdem viel Erfolg.

Zur Rückrufaktion:
Meines Wissens nach lag sie vor 09/2010. Meine mich zu erinnern, dass dieser bei mir schon in 2009 stattfand.

Hallo,
die Aussage, das VCG das Wort Kulanz nicht kennt, würde ich mal nicht so stehen lassen, kommt aber immer auf den Händler an, wie der sich reinhängt und ob er auch seinen Anteil dazu beitragen will. Der Händler muss bei Kulanz oft genau den Anteil beitragen, den VCG auch gibt. Vielleicht ist ja Dein Händler der, der das Wort nicht mit Leben erfüllen will. Im konkreten Fall des TE ist das Problem aber eh ein Anderes. Hier gibt es schon keine Kulanz, weil eine Fremdwartung gemacht wurde. Genau dieser Fakt reicht bei fast allen Herstellern schon aus, um ganz deutlich abzuwinken. Da kann hier der TE zwar nichts dafür, aber darum sollte man sich vor Kauf auch die Fahrzeughistorie ziehen, um genau in dieses Risiko nicht zu tappen.
In diesem Sinne..
Gruß
KUM

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa


Das Wort Kulanz kennt Volvo Deutschland nicht, so zumindest die Aussage meines Händlers. Volvo Deutschland vertritt die Meinung, dass man eine Anschlussgarantie abschließen kann. Diese hatte ich zum Glück.

Dazu ein Zitat aus den

VOLVO-Deutschland FAQs

:

Wie und wo kann ich einen Kulanzantrag stellen?

"Ein Kulanzantrag kann nur über den Volvo Partner abgewickelt werden, bei dem die Reparatur durchgeführt wurde.
Bitte sprechen Sie hierzu den zuständigen Volvo Partner an.
Wurde die betreffende Reparatur nicht von einem Volvo Partner durchgeführt, ist eine Kulanzregelung nicht möglich.
Darüber hinaus sind Kulanzregelungen grundsätzlich nur dann möglich, wenn die vorgeschriebenen Wartungen/Inspektionen von einem autorisierten Volvo Partner vorgenommen wurden."

------------

Link zur Rückrufdatenbank des KBA .

Zitat:

Original geschrieben von theslades


Ich bin nicht von Volvo zu diese Thema Angeschrieben worden.

Wenn beim KBA kein Eintrag vorhanden ist, dann handelt es sich lediglich um eine Qualitätsmaßnahme seitens VOLVO mit niedriger Priorität.

In diesem speziellen Fall betrifft es die deutsche Q. mit der Kennung S29037.

VOLVO schreibt erst dann den ihnen bekannten Halter an, wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung über die Umsetzung bei einem 🙂 erfolgt.

Synchronisert wird das alles über die VIN des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von theslades


Volvo haben mich in Mai als auch Oktober wegen die Ölverdunnungs problem (Rückruf nr. 29117) angeschrieben. Da ich Ölstand doch selbe prüfen kann und habe, habe mich entschieden erst beim nächste Inspektion diese Problem beheben zu lassen.

Anders sieht es bei der Ölverdünnungsproblematik aus.

Hierzu gab es den KBA - Rückruf mit der Nummer 2888.

Hier wurde eingeschätzt, dass im Gegensatz zur o.g. Qualitätssicherungsmaßnahme akute Gefahr besteht..

In Abstimmung mit dem KBA schreibt VOLVO die Halter der betroffenen Fahrzeuge selber an, sofern die Adressen bekannt sind. Das KBA übernimmt diese Aufgabe für nicht bei VOLVO bekannte Adressen.

Gruß, Maxe

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